Irrsinn-bei-neuer-Trinkwasserverordnung

Diskutiere Irrsinn-bei-neuer-Trinkwasserverordnung im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Der Gesetzgeber hat es schon richtig gemeint und ausformuliert. ...wo kann man diesen Optimismus kaufen? :e_smiley_brille02:

  1. bernix

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    ...wo kann man diesen Optimismus kaufen? :e_smiley_brille02:
     
  2. #42 Herr Gnoettgen, 01.11.2011
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    Wieso bringst Du jetzt den Begriff "Arbeit" ein?
    Ob eine Tätigkeit auch eine Arbeit ist ist doch völlig unerheblich. Bruno Bosys Lebensmaxime ist dafür ein gutes Beispiel.
    Warum ein selbständig tätiger Vermieter bei Dir plötzlich einen Auftraggeber braucht, dem er etwas liefert,ist genauso wirr.

    Ich empfehle Dir innigst, erstmal eine Weile stillzuhalten, Dir die Verordnung zu besorgen, zu lesen, zu verstehen, zu verdauen und sich danach eine Meinung zu bilden.
     
  3. #43 Herr Gnoettgen, 01.11.2011
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    Auch Dir empfehle ich mal eine Weile innezuhalten und sich selbst auf den laufenden Stand zu bringen.

    Der "Optimismus" der richtigen Formulierung im Verordnungstext bezog sich unzweifelhaft auf das Wort "Boiler". Dieses wirst Du in der Verordnung nicht finden. Statdessen wird nur von einer "Großanlage zur Trinkwassererwärmung gesprochen", vermutlich, weil Ihr Beide dort bereits bekannt seid...:biggthumpup:
     
  4. bernix

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    Zitat von Herr Gnoettgen
    Der Gesetzgeber hat es schon richtig gemeint und ausformuliert.

    ....Es wäre sicher nicht das erste mal, dass etwas genau gemeint war, aber nicht genau ausformuliert wurde....
     
  5. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin,

    lasst euch nicht auf Diskussionen mit einem "Facility Manager" ein ;)

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  6. #46 ThomasMD, 01.11.2011
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    Warum?

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  7. #47 Herr Gnoettgen, 01.11.2011
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    Ist ja so ruhig hier geworden?

    Immer noch auf der Suche?

    Dann könnt Ihr hier mal an der Quelle nachlesen:
     
  8. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Och Hausmeister, die hatte ich schon am 25.10.2011 um 20:49 angeboten :bierchen:
     
  9. Julius

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    Kenne ich.
    Könntest Du mir bitte die Stelle zeigen, wo dort das Vermieten eigener Wohnungen durch natürliche Personen als selbständige gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird???
    Danke.
     
  10. #50 Herr Gnoettgen, 01.11.2011
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    Herr Bosy:

    Würden Sie Ihre Hinweise nicht immer in einer riesigen blauen Wolke verstecken, könnte ein Werktätiger auch die Weisheiten entdecken und bräuchte nicht selbst Links zu posten.;)

    Julius:

    Deinen Wissensdurst hatte ich bereits in #33 gestillt. Du musst nur lesen und verstehen.
     
  11. Julius

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    Weißt Du, was ein Zirkelschluß ist...? :bef1006:
     
  12. #52 Rudolf Rakete, 02.11.2011
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    Einfach mal gegoogelt:

    In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Danach muss jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden; umgangssprachlich spricht man vom Gewerbeschein. Dabei ist aber zu beachten, dass der Beginn des Gewerbes nicht vom Zeitpunkt der Beantragung eines Gewerbescheins abhängt, sondern vom Beginn der selbstständigen Tätigkeit.

    Da man als Vermieter kein Gewerbe anmelden kann ist es keine selbständige Tätigkeit im Sinne der Verordnung.
     
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