Planungsfehler wer haftet ?

Diskutiere Planungsfehler wer haftet ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; dann klär mal mit dem amt, ob 2,30 m innen oder außen gelten!

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  1. #21 Gast036816, 18.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann klär mal mit dem amt, ob 2,30 m innen oder außen gelten!
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Irgendwie muss ich an Omega 55 denken. Da wusste am Ende auch keiner mehr, wer wem was warum wie schuldete und trotzdem war viel Geld weg.
     
  3. #23 Baufuchs, 18.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Livestrong

    Du kegelst Da alles mögliche durcheinander.

    In einem Vorbeitrag schreibst Du was von "Überschreitung GEZ" (muss wohl GFZ heissen), nun schreibst Du was von 2,30m innen und Wohnfläche.

    Wenn der Architekt die Gaubenhöhe reduzieren musste, weil GFZ sonst überschritten wurde, dann sind für die Bemessung nicht die 2,30m innen maßgebend, sondern die Höhe von 2,30m von OK Fussboden bis OK Dachhaut.

    (Wenn Dein Wohnort "Lu" = Ludwigshafen BW).

    Vermutlich wurde bei geplanter (zu großer) Gaubenhöhe das Dachgeschoss zum Vollgeschoss und musste dadurch bei der Ermittlung der GFZ voll angerechnet werden.

    2,30m innen kann also, wenn es vorher bei GFZ geklemmt hat, jetzt nicht auf einmal passend sein.

    Stell mal den DG Grundriss ein, dann kann man es nachvollziehen.

    PS:
    Dachneigungen werden in Grad und nicht in % angegeben.
     
  4. sepp

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    Ludwigshafen BW, ansonsten gehts dir noch gut?
    (ich, ex badener) :Brille
    Ludwigshafen R-P
     
  5. #25 Baufuchs, 18.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wo Du wahr hast, hast Du wahr.:o

    Die 2,30m Regelung stammt allerdings aus der BauO RP
     
  6. #26 Livestrong, 18.01.2012
    Livestrong

    Livestrong Gast

    Das mir der dachneigung hab ich mir gedacht und kenn ich nicht anders. Bei der gaube wird es nicht anders sein. Morgen findet ein Termin zwischen GU und archi statt um das Thema zu klären. Hoffe da findet sich die Lösung.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

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  8. #28 Livestrong, 18.01.2012
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    Die Aussage kam von einem befreundeten archi der Nachbarn. Ich trau echt niemand mehr.:motz
     
  9. #29 Gast036816, 18.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    schliesst du dich da mit ein?
     
  10. #30 Livestrong, 18.01.2012
    Livestrong

    Livestrong Gast

    sollte ich ? ;) meinte damit ich hinterfrage alles auch von den "experte" daher werde ich denen jetzt viel mehr mit fragen etc. auf den füßen stehen wie vorher. der vertrauenvorschuss ist verspielt.
     
  11. #31 Livestrong, 19.01.2012
    Livestrong

    Livestrong Gast

    So gespräch rum . Ergebnis? Kein rolladen in der eingabeplanung.fenstermax 1,95meter. Gleichzeitig verschiebt sichvder Start da der nachbarkeller erst fertig sein muss weil dieser tiefer liegt. Kann das sein? Werde jetzt bis zum we drüber schlafen ob ich wegen der vielen Themen BSE. Planer wurde als Architekt verkauft etc zum Anwalt gehe.
     
  12. Reuter

    Reuter

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    Sehr schwierig dir zu folgen. BSE? Rinderwahn? Tiefer gelegte Keller? Keiner weiss, wie die Fenster werden?
    Bist du sicher, dass du ein Haus und keinen Hochbunker bestellt hast? Falls ja, bei wem?
    Spannende Baustelle.
    Pass auf dich auf. nicht, dass am Ende deine Frau dir noch den Kopf abreisst...
    Gruß
     
  13. #33 Livestrong, 19.01.2012
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    Livestrong Gast

    Dafür ist sie zu klein. Aber etwas Schaum vor Wut hab ich bereits. Muss erstmal Ruhe kriegen und dann handeln
     
  14. #34 Gast036816, 19.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Livestrong - den satz musst aber noch übersetzen:

    zitat - Planer wurde als Architekt verkauft etc zum Anwalt gehe.

    also doch gaubenhöhe 2,30 m außen, fenster dann 1,95 m, ist mickrig im ergebnis.

    zitat - ´Dafür ist sie zu klein.´

    sie kann möglicherweise jetzt ganz gross werden.
     
  15. #35 Livestrong, 19.01.2012
    Livestrong

    Livestrong Gast

    Fenster werden jetzt 2,00 meter gross. Mehr geht nicht. Der Architekt ist ein Bauzeichner Planer aber kein studierter Architekt. So wurde er uns die ganze Zeit verkauft. Da ich noch 10000 Euro Planung ausstehen habe werde ich mal sehen wie wir uns für die Peinlichkeiten einig werden oder ob ich hier rechtlichen Beistand brauche. Ansonsten war heute Aushub und ein telefonat mit dem gu hat etwas AWG Hormone gebracht :e_smiley_brille02:
     
  16. #36 ThomasMD, 20.01.2012
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    Ist es Dir wirklich nicht möglich, einmal einen Satz zu formulieren, der einen Sachverhalt korrekt beschreibt?
    Ist dieses Defizit eine notwendige Eigenschaft für Mitarbeiter der Finanzbranche?

    Wer hat denn die Bauantragsunterlagen eingereicht und unterschrieben? Ein Bauzeichner doch wohl nicht?
     
  17. #37 Livestrong, 20.01.2012
    Livestrong

    Livestrong Gast

    Also meinen GU durfte ich mir selbst raussuchen. Der Mann der unser Haus geplant hat wurde mir als Architekt verkauft ist aber keiner. Darauf kam ich leider erst als ich die Baugenehmigung nochmal sah das dort das Ingenieurbüro das die Statik etc. macht die Anträge unterschrieben hat. Quasi Stempelaugust. Dazu die Lügen mit der Gaube.

    Mit dem GU bin ich im reinen und wir haben eine Lösung. Nur möchte ich das Planungsbüro so nicht durchkommen lassen und werde mal sehen was da zu machen ist sprich ich werde hier nicht für mangelhafte Planung und Lügen den vollen Betrag zahlen.
     
  18. #38 Thomas B, 20.01.2012
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    Ob die fälschliche Verwendung eines Titels zur Minderung berechtigt? Wohl kaum!
     
  19. #39 Thomas B, 20.01.2012
    Thomas B

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    Die kamen von extern??? Wie firmieren die denn??? Also welchen Namen geben die sich selber? Planungsbüro? Architekturbüro? Irgendwas-Büro?....
     
  20. bemi

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    Sehr Interresant hier!
    Muß der Bauherr nicht auch auf den Plänen unterschreiben?
    Mal schauen wie das hier ausgeht.
    bemi
     
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