Tatsächliche Mängel oder doch nur zu kleinlich?

Diskutiere Tatsächliche Mängel oder doch nur zu kleinlich? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; @ Baufix1977 Jetzt wohl nichts mehr. Es gibt solche spez. Bänder die vor dem Einbau eingebracht werden müssen. Einen Tipp gab mir unser Maler...

  1. Alex80

    Alex80

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    @ Baufix1977 Jetzt wohl nichts mehr. Es gibt solche spez. Bänder die vor dem Einbau eingebracht werden müssen.

    Einen Tipp gab mir unser Maler und der hat an vielen Stellen gut funktioniert: bei zu großen Spalten nimmt man Bauschaum und füllt die Fuge, dann abschneiden und mit normalem Gips ausgleichen. Wir haben damit an vielen Stellen nur noch ganz ganz kleine Risse entlang einer der Gipskarton platten, also auch teilweise ziemlich gerade. Von 2-3m sieht man die Risse gar nicht mehr. Bei kleinen Spalten habe ich mit Acryl versucht, aber sieht auch genau so aus.

    Zu den Bildern, Putzer hat Schuld. Er musste nach dem Verputzen einmal entlang der Wand mit dem Spachtel gehen und so Putz von den Platten abtrennen. Ohne das zu tun haftet der Putz jetzt an den Gipskartonplatten bis es irgendwann durch unvermeidliche Bewegungen zu solchen groben Rissen und Abspaltungen gekommen ist.
     
  2. Neutal

    Neutal

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  3. Smylo

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    Du meinst damit wohl den sog. Kellenschnitt oder gerne auch Schwedenschnitt, dieser wurde bei uns tatsächlich an einigen Stellen "vergessen".

    Bezüglich dem Verfüllen mit Bauschaum bin ich mir nicht so sicher, ob dies fachgerecht ist, aber bevor dort weiterhin dieser unansehnliche Spalt bleibt, dann sollen sie es so ausführen. Hauptsache der Spalt wird geschlossen ;)

    Danke für Eure Meinung!
     
  4. #24 Rosenheimer, 15.06.2012
    Rosenheimer

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    Hallo,

    was heißt "nicht mehr privilegiert"?
    Letzte Woche wurde uns noch in der Baurechtsvorlesung gesagt, dass die VOB, wenn sie als Ganzes vereinbart wird, volle Gültigkeit besitzt. Weswegen würde man sie denn sonst noch verwenden wollen?
     
  5. #25 Baufuchs, 15.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich denke, da hast Du was missverstanden.

    Es geht um Vereinbarung VOB/B mit Privatbauherren.

    Grundsatz ist, dass die VOB/B erstmal nur dann mit Privatbauherren wirksam vereinbart werden kann, wenn diese als Ganzes vertraglich vereinbart wird.
    Zudem muss nachgewiesen werden, dass dem privaten Bauherren der Text der VOB vor Vertrag ausgehändigt wurde.

    Aber: Der BGH hat die Privilegierung der VOB bei Verwendung in Verträgen mit Verbrauchern gekippt.

    Verlust der Privilegierung bedeutet, dass die Einzelparagraphen der VOB/B der Inhaltskontrolle gem. BGB unterliegen (war vorher nicht so). Das bedeutet, dass einzelne §§ der VOB, sofern der Bauherr damit benachteiligt wird, im Ernstfall unwirksam sind.

    Zu diesen gehört u.a. der §§ mit der fiktiven Abnahme.

    Zum BGH Urteil "Privilegierung VOB" mal hier lesen.
     
  6. #26 Rosenheimer, 15.06.2012
    Rosenheimer

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    Vielen Dank für die Aufklärung.

    Gilt das auch für die aktuelle Fassung der VOB? Im Link steht, das Urteil bezieht sich auf die VOB 2002.
     
  7. #27 Baufuchs, 15.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gilt auch für die aktuelle Fassung
     
  8. #28 Alexsus, 26.06.2012
    Alexsus

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    Zu dein Durchfürung- du bist nicht der einzige. Bei uns war schon alles fertig, bis auf Wasser, und dann war der Wasserwart da... Fazit: Wand neu durchgebohrt ( kernlochbohrung), die Strasse auf volle Breite 8 m lang aufgemacht usw. Die Kosten? Rate 3 Mal, wer zahlen solltest...
    Aber, muss ich zugeben: jetzt ist alles auf die nächste 50 Jahre nach DIN ISO EN USW sicher. Hoffen wir mal...
     
  9. uban

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    wie ging das jetzt aus?
     
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Tatsächliche Mängel oder doch nur zu kleinlich?

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