Kleiner Bauträger, RMH durch Architekten geplant und kalkuliert.

Diskutiere Kleiner Bauträger, RMH durch Architekten geplant und kalkuliert. im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Aber wie will man das dann Checken ich mein das Gutachten wurde auch im Hinblick auf Altlasten gemacht. Entweder der Boden ist komplett...

  1. #21 walzerprinzessi, 22.11.2012
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    Aber wie will man das dann Checken ich mein das Gutachten wurde auch im Hinblick auf Altlasten gemacht.

    Entweder der Boden ist komplett verseucht oder eben nicht.

    Ich mein in Nürnberg dürfte man dann auch nicht mehr Bauen ein Bodengutachten besagt auch nicht ob irgendwo einen 20 kg Bombe vergraben ist und die gibt es hier noch zu Hauf.

    Man kann sich doch nicht ständig und mit allem Rückversichern. Wie gesagt das Kasernengelände ist fast vollständig bebaut. Bis auf dem Waschplatz der wirklich verseucht war und wo der Boden saniert werden musste, gab es bisher in diesem Bereich keinerlei Probleme.

    Außerdem ist es doch nicht mein Problem.
     
  2. #22 walzerprinzessi, 22.11.2012
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    Sollte sich herausstellen, dass da doch was ist muss der Bauträger dafür aufkommen und den Boden sanieren, so steht es im Vertrag.
     
  3. #23 walzerprinzessi, 22.11.2012
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    Okay ich muss mich verbessern aufgrund der Tatsache dass eine Bodenuntersuchung im Bezug auf Altlasten gemacht wurde und dort keine Mängel bekannt wurde, zieht sich der Käufer aus einer etwaigen Haftung zurück.

    Jetzt ist es aber so, dass aufgrund der Tiefgarage, das Gelände sowieso fast zu 100 % ausgehoben wird. Dann dürften sich doch daraus auch keine Probleme mehr ergeben wenn tatsächlich etwas sein sollte oder.
     
  4. #24 walzerprinzessi, 22.11.2012
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    Sorry ich habe gerade etwas doof reagiert.

    Ich bin ja eigentlich Dankbar für jeden Ratschlag.

    Das Problem ist man wird hier mit so vielen Schreckensszenarien konfrontiert, die man zum Teil selbst bei größter Vorsicht nicht ausräumen kann. Das macht einfach Angst und überfordert. Klar sollte man an vieles Denken. Aber ich denke man muss irgendwann auch mal einen Strich ziehen und einfach Hoffen, dass alles gut wird.
     
  5. #25 Gast036816, 22.11.2012
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    du darfst das nicht als schreckenszenarium ansehen. das sind erfahrungswerte, die dir mitgegeben werden, damit du darauf achtest und dass du nicht in ein offenes messer läufst.
     
  6. #26 Unregistrierter, 23.11.2012
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    ich kann, aus eigener Erfahrung, nur raten:
    wenn es ein kleines Unternehmen ist, sorg für ne Vertragserfüllungsbürgschaft!

    Ich habe soeben die Insolvenz eines "bei Banken gut angesehenen Traditionsbetriebs" am eigenen Leib erfahren.
    TROTZ gutem Vertrag und nachschüssiger Zahlung bleib ich, wie es scheint, auf fast 40Mille zusätzlichen Kosten sitzen.
    - Gewerke mussten zwangsweise, da ansonsten Baustopp, doppelt bezahlt werden (Gerüst beispielweise...keine rechtliche Forderung gegen mich, aber ohne Geld wird abgebaut und nichts geht weiter.. friss oder stirb)
    - interne Kalkulation des Bauunternehmers war gewürfelt, ausstehende Gewerke zu den Preisen absolut nicht zu bekommen... (WDVS: kalkuliert 18Mille BRUTTO, Durchschnittsangebote 28Mille NETTO...geeinigt auf 20Mille netto...verbleiben dann halt mal eben 6Mille Lehrgeld)
    - gleiches für Innenputz, Trockenbau usw.

    Ein wasserdichter Vertrag nützt gar nix, wenn er falsch (intern) kalkuliert wurde und du gegenüber dem Vertragspartner rein rechtlich zwar alles auf deiner Seite hast, aber dann das "greif nem nackten Neger in die Tasche Prinzip" kommt.
    Rechtlich, vertraglich...biste der Held, realistisch zahlste massiv drauf.

    Mit viel Glück kostet mich das "nur" 25Mille extra.
     
  7. Taipan

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    Falsch! Da der BT mit Sicherheit verlangt, dass der Kredit ausschließlich an ihn ausgezahlt wird und er von der Bank eine Bestätigung haben will, dass der Käufer eine stehende Finanzierung hat, so hat der BT auch eine Erfüllungsbürgschaft zu bringen. Egal wie "groß" er ist ....

    Aber eine Vertragsprüfung und eine Prüfung der Bauleistungsbeschreibung sollten darauf spezialisierte Fachleute vornehmen. Tipps hier in die Luft zu entlassen bringt nichts, da das Vertragswerk unbekannt ist.
     
  8. #28 Baufuchs, 23.11.2012
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    Dass ein BT Sicherheitsleistung erbringen muss, ist schon in der Makler-Bauträgerverordnung § 2 vorgeschrieben. Egal ob der BT groß oder klein ist und ob er vom Käufer eine Finanzierungsbestätigung verlangt oder nicht.

    Auch der Zahlungsplan ist in der Makler-/Bauträgerverordnung geregelt.

    Notare müssen das bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen.

    Da der Vertragsentwurf meist vom BT kommt: Von eigenem Anwalt/Notar prüfen lassen.
     
  9. #29 githero, 23.11.2012
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    Die Hoffung stirbt zuletzt!
    Nachdem Ihr in 3 Wochen schon den Vertrag unterschreiben wollt wundere ich mich etwas, dass Ihr immer noch keinen eigenen Sachverstand eingekauft habt. Meint Ihr, das macht man mal so nebenbei in 2 Wochen? Der Hinweis ging ja schon im alten WEG-Thread deutlich raus.
    Und die Bemusterung sollte bis zum Vertragsabschluss auch schon über die Bühne sein. Wie Ihr das alles bis Mitte Dezember schaffen wollt... :wow
     
  10. #30 walzerprinzessi, 23.11.2012
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    Ja aber auch da stand auch schon der Termin des Notars fest.

    Der Vertrag wurde nicht vom BT formuliert sondern von einem Notar. Aber egal. Wir wollen nur nächste Woche noch einige Punkte mit dem Bauträger klären ohne das bringt es nichts einen Sachverständigen einzubinden.
    Ich weiß dass das evtl. bis zur Vertragsunterzeichnung zu knapp wird. Aber notfalls müssen wir den Notartermin verschieben.

    Für die Rechtsprüfung haben wir schon einen Termin beim Anwalt ausgemacht nur die Baubeschreibung da haben wir eben noch fragen und bevor die nicht geklärt sich bringt eine Prüfung nichts.

    Das mit dem Bürgschaft bei nicht Erfüllung des Vertrages steht drin. Wäre in dem Fall die Bank an die die Grundschuld für das Grundstück abgetreten wurde. Also die Sparkasse Nürnberg.
     
  11. #31 walzerprinzessi, 23.11.2012
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    Den Vertrag haben wir nicht vom BT bekommen sondern vom Notar der diesen im Auftrag des Bauträgers erstellt hat. Wir haben im Vorfeld auch schon beim Notar nachgefragt und dies so bestätigt bekommen. Uns wurde gesagt, dass es sich dabei um einen Standardvertrag handelt.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 23.11.2012
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    Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!!!

    Es gibt keinen Standard-Vertrag im Sinne von neutral für beide Seiten!!
     
  13. #33 walzerprinzessi, 23.11.2012
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    Ja schon klar.

    Wir lassen ihn ja Prüfen ich wollte damit nur sagen, dass den Vertrag nicht der BT selbst erstellt hat. Und es wird wohl keinen Vertrag geben, der dem Käufer mehr Rechte wie dem Verkäufer einräumt. Ich denke alle Verträge sind pro Verkäufer. Es geht ja nur darum, dass der Vertrag rechtlich in Ordnung ist und alles beinhaltet was er beinhalten muss. Ich werde kaum einen Vertrag bekommen, wo ich mehr Rechte habe, dann verkauft der Verkäufer eben an uns nicht. Weil es stehen ja noch andere da, die auch wollen.

    Sollte ich nochmal Heiraten werde ich von meinem Mann auch ein Führungszeugnis, eine genetische Unbedenklichkeitsbescheinigung, eine Spermauntersuchung, eine Schufaauskunft, die Kontoauszüge der letzen Jahre um zu sehen ob er auch mit Geld wirtschaften kann, eine Blutuntersuchung auf HIV, Hep B und andere Infektionskrankheiten verlangen und zum Schluss werde ich noch ein pychiatrisches Gutachten machen lassen ob der Mensch mit dem ich mich binden will nicht doch zu Suchtkrankheiten und Gewalt neigt. Sollte das jemand tun würde der Mann wahrscheinlich schreiend davonrennen und einem den Vogel zeigen.

    Was ich damit sagen will. Ja wir lassen alles prüfen,

    aber ohne einen funkten Vertrauen das etwas gut wird und dass es auch noch Leute gibt die ihre Arbeit ordentlich machen, bräuchte keiner mehr zu Bauen. Wie würden sich die Architekten hier fühlen, wenn der Auftraggeber, ihre Entwürfe, noch von fünf anderen Architekten prüfen lassen würden, ob nicht doch irgendwo ein Fehler in der Statik oder sonstwo ist.
     
  14. #34 githero, 23.11.2012
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    Was die rechtliche Prüfung des Vertrags angeht so gibt es doch einen himmelweiten Unterschied zwischem dem was rechtlich nötig und rechtlich möglich ist. Natürlich wird der BT keinen Vertrag aufsetzen, bei dem er sich selbst übervorteilt. Aber es geht doch um einen fairen Interessensausgleich, der für beide Seiten akzeptabel ist.
    Ich habe langsam den Eindruck, dass die AWG-Hormone Überhand nehmen. Du wolltest Hinweise zu Deiner Thematik erhalten und die hast Du auch bekommen. Nun solltest Du daraus Schlüsse ziehen und nich argumentieren, warum in Deinem Fall alles ganz anders ist.
     
  15. H.PF

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    Fehler in der Statik = FEHLER, wird dann wohl geändert...

    Schlechte Paragraphen im Bauvertrag: für dich ein Horror, aber alles völlig legal und du machst den Zahlemann und Söhne...
     
  16. #36 walzerprinzessi, 23.11.2012
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    Oder der Fehler wird nicht geändert und der Bautträger sagt wenn man den Vertrag nicht so akzeptiert, dann macht es ein anderer und man kann gehen. Ich habe lediglich gesagt, dass der Vertrag nicht vom Bauträger sondern von einem Notar geschrieben wurde und ich finde schon das dies ein unterschied ist. Auch wenn der Notar natürlich den Vertrag immer pro Verkäufer schreibt. Aber ich glaube kaum dass es Verträge gibt die pro Käufer sind.

    Ich habe doch geschrieben wir werden ihn prüfen lassen.

    Aber wenn dann jedesmal kommt aber es könnte ja doch sein, dass die Prüfung der Prüfung auch versagt und man vielleicht doch auf kosten sitzen bleibt. Dann weiß ich echt nicht mehr was man tun soll.

    Es wurde z. B. geschrieben dass der Boden aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein Kasernengelände handelt verseucht sein könnte. Ist ja für mich nachvollziehbar.

    Ich darauf, der Bode wurde auf Kontamination geprüft und ein entsprechendes Gutachten liegt vor. Dann kommt darauf ja aber es könnte ja doch ein Panzer vergraben sein.... Aber mehr wie ein Bodengutachten kann man halt nicht machen, ich kann nicht das Gelände ausbaggern lassen bevor ich darauf baue.
     
  17. #37 Baufuchs, 23.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zur Verdeutlichung:

    Wenn ich geschrieben habe "wenn der Vertrag vom BT kommt", dann ist damit natürlich nicht gemeint, dass der Vertrag vom BT selbst aufgesetzt wurde.
    Natürlich kommt der Vertrag zum Käufer vom Notar.

    Aber:
    Das ist der Notar des BT und solange es rechtlich zulässig ist, schreibt der da das rein, was der BT will.
     
  18. #38 walzerprinzessi, 23.11.2012
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    Das ist schon klar. Aber ich vermute mal wenn ich den Vetrag nicht akzeptiere tut es ein andere. Momentan ist es hier wirklich schwierig etwas schönes passendes zu finden und da sitzen die Verkäufer nun mal am längere Hebel. Und wie du so schön schreibst der Notar schreibt nichts in den Vertrag was rechtlich nicht zulässig ist.

    Ein anderer Notar wird den Vertrag auch lediglich auf dessen rechtliche Zulässigkeit prüfen denke ich.
     
  19. #39 Skeptiker, 23.11.2012
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    .... auch "legale" Vereinbarungen können erhebliche Nachteile für einen der Vertragspartner festlegen.

    Aus der dt. Wikipedia von heute unter "Notar":

    "Beurkundungspflichtige Verträge können, müssen aber nicht zwangsläufig durch den Notar entworfen werden. Der Vertragsentwurf kann auch durch die Beteiligten selbst oder durch Rechtsanwälte erstellt werden."

    aus einem Interview im Berliner Tagesspiegel mit Hans-Joachim Groepler (Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin und damit beauftragt, die Geschäfte der Notare zu überprüfen):

    TSP: Dürfen Notare Partei ergreifen?

    "Nein, sie müssen beide Parteien beraten. Der Notar nimmt eine neutrale Stellung ein. Seine Aufgabe besteht darin, den Willen aller Vertragspartner zu erforschen und diese dann in einer rechtlich einwandfreien Form niederzulegen. Dabei muss er darauf achten, dass geschäftlich unerfahrene Personen nicht benachteiligt werden."

    TSP Viele Grundstückseigentümer sind rechtlich sicher nicht so beschlagen wie gewerbliche Immobilienhändler. Wie weit muss der Notar bei der Schließung von Wissenslücken in einem Beurkundungstermin gehen?

    "Er muss einen rechtlich vernünftigen Vertrag konzipieren und auf die Fragen beider Parteien eingehen. Wer zum Notar geht, sollte allerdings selbst auch aktiv den Vertragsinhalt hinterfragen. Der Notar ist dagegen selbst am Zuge, wenn das sprichwörtlich unbedarfte Mütterchen vor ihm sitzt. Dann sollte der Notar ein paar Verständnisfragen stellen, um sicher zu gehen, dass diese Person nicht übervorteilt wird."
     
  20. #40 walzerprinzessi, 23.11.2012
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    Demnach müsste es doch eigentlich ausreichen, wenn ich mir den Vertrag vom Notar erklären lasse oder.

    Bringt es dann überhaupt was, zu einem anderen Notar zu gehen und diesen Prüfen zu lassen. Schließlich kenne ich auch den anderen Notar nicht und weiß nicht ob er mich neutral berät oder ob er, falls sein Kollege gemurkst hat, lieber diesen deckt.

    Wäre das nicht genauso wenn ich mir von einem Architekten einen Bauplan erstellen lasse und dann nochmal zu einem anderen Architekten gehen würde um diesen prüfen zu lassen ob der in Ordnung ist.
     
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