Handwerker-Rechnung an Privatperson

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  1. #21 Avalon0303, 13.04.2013
    Avalon0303

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    Da steckt was anderes dahinter warum Sie euch die Arbeitskosten nicht getrennt geben wollen,wer weiß was der Vogel bei seinem Finanzamt angibt...Voraussetzungen für den Erhalt des Sieuerbonus Sind:
    • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
    • Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der
    Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder sonstige
    gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
    • Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des
    Malerbetriebes überwiesen werden.
    • Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in
    Form einer überweisung oder eines Kontoauszuges ist
    unbedingt erforderlich.
    Der Steuerbonus beträgt max, 20% von 6.000 Euro der
    Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs-oder
    Renovierungsleistungen, d. h. maximal 1.200 Euro. Der
    Betrag kann max, einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch
    genommen werden.
    Beispiel:
    Malerarbeiten (nur Arbeitskosten) 4.700,00 €
    19% MwSt. *) 893,00 E
    Abzugsfähige Kosten 5.593,00 €
    Steuerermäßigung 20% 1.118,60 €
    Direkt von der Steuerschuld abziehbar 1.118,60
    *) Änderungen beim ge5. MwSt.-Satz vorbehalten
    Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbe*
    trieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten (im
    Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch
    genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung
    erfolgt.
    Kein Sleuerbonu5:
    Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendun*
    gen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhn*
    liche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht
    werden.
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