Haus gekauft und erst jetzt liegt Baugrundgutachten vor

Diskutiere Haus gekauft und erst jetzt liegt Baugrundgutachten vor im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Aber an einer Stelle hat Flocke schon recht: Ein richtig feuchter Keller bei dem Baujahr ist schon selten, da liegen irgendwelche ungewöhnlichen...

  1. #21 Annette1968, 02.05.2014
    Annette1968

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    Aber an einer Stelle hat Flocke schon recht: Ein richtig feuchter Keller bei dem Baujahr ist schon selten, da liegen irgendwelche ungewöhnlichen Mängel vor. Und laienhaft erscheint es mit mehr als unglaubhaft, dass die Vorbesitzer davon nicht gewußt haben.

    Allerdings trifft er mit dem "Schnäppchen" vermutlich auch den Nagel auf den Kopf. Ein Haus so ganz ohne externen Sachverstand zu kaufen, dass offensicht auch nicht gut gepflegt ist (zugemüllter Keller - auch nach Übergabe....) ist schon naiv. Wir haben uns mangels eigenem Sachverstand ja schon darauf verlassen müssen, dass die Preise die unser Planer bei den Gewerken einholt - und deren Originalrechnungen wir direkt gezahlt haben - auch dem Wert der Leistung entsprechen. Woher sollen wir als Laien auch wissen, was ein Rohbau oder eine komplette Sanitärinstallation nun genau kostet? Und so hätte ich mit nieeee zugetraut, den Wert eines kompletten Hauses inkl. der erforderlichen Investitionskosten auf 50k genau einschätzen zu können.

    Aber diese Erkenntnis und verbale Haue nutzt der TS gar nichts. Ich glaube, die beiden bereuen den Kauf schon selbst genug. Also wäre es schön, wenn man auch bei "Dummheit" oder "selbst schuld" weiter helfen könnte.

    Vielleicht gibt es ja ein paar Mitleser, die ein paar konkrete Tips haben, wie man einer möglichen arglistigen Täuschung auf die Spur kommen kann. Denn ob der Anwalt sich da jetzt wie im TV auf die Lauer legt und die Gespräche der Verkäuferin in der Eckkneipe belauscht, wage ich doch zu bezweifeln.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Ich glaube nicht, dass die Nummer mit der arglistigen Täuschung hier zieht. Das soll ein Anwalt klären.

    Stattdessen würde ich mir Gedanken darüber machen, wie man den Schaden lokalisieren und beseitigen kann. Dazu sollte endlich mal jemand geholt werden der Ahnung von der Sache hat. Auf keinen Fall so ein Verkäufer von Trocknungssystemen der nur seinen Kram verkaufen möchte.

    Meine Glaskugel sagt mir, dass es wohl auf eine Freilegung der Kellerwände hinausläuft. Das kann man nicht mit Schaufel und Spaten bewerkstelligen, da muss dann sowieso jemand her der weiß was zu tun ist und der über die entsprechenden Maschinen verfügt. Danach Wände abdichten, und alles wieder zu machen. So Dinge wie Dränung (möglich? vorhanden? defekt?) oder Mängel an der Mauerwerksabdichtung kann und wird der Fachmann sowieso unter die Lupe nehmen.

    Das alles wird nicht ganz billig, und meine Glaskugel sagt auch, dass der Eigentümer auf diesen Kosten sitzenbleibt. Aber hier zuerst mal abwarten, was der Anwalt dazu sagt. Ich würde mir aber keine zu großen Hoffnungen machen, und wäre bei Versprechungen eher vorsichtig.
     
  3. #23 GWeberJ, 02.05.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 03.05.2014
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    Wenn der Verkäufer nicht ohnehin zahlungsunfähig ist, dann könnte man zumindest mal ordentlich mit diesem Urteil drohen: cc

    Selbst das arglistige Verschweigen kleinerer Mängel kann mit der Rückabwicklung "bestraft" werden.
     
  4. Roth

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    Hier findest du die Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte.
    Schau einfach mal unter dem für euch zuständigen Amtsgericht nach, wenn du dich vergewissern möchtest:
    https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
     
  5. uban

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    wenn laut Bodengutachten drückendes Grundwasser bei 150cm vorkommt dann kann man seitlich aufgraben und abdichten soviel man will, das Wasser kommt dann durch den Kellerboden.

    mich würde es hier auch interessieren was man da nachträglich machen kann? Ich meine, da gehört halt kein Keller hin!

    Jetzt kann man sich mit dem Verkäufer vor Gericht streiten wieviel das Haus mit diesen arglistig (meine Meinung) noch Wert ist und diese Summe zurückfordern bzw komplette Rückabwicklung.

    -> einen öbuv SV bzgl Keller/Boden der die Ursachen bzw möglichen Kosten ermittelt, einen Baufachanwalt bzgl Kauf-Rückabwicklung/-Minderung basierend auf dem Ergebniss des SV

    Als Laie würde ich sagen dass der Verkäufer hier ordentlich Geld zurückgeben muss, erst Recht falls sich nachweisen leise dass bereits damals vom Fachunternehmer beim Bau des Kellers ordentlich gepfuscht wurde.
     
  6. #26 Stolzenberg, 03.05.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Mir persönlich ist es ja egal, wer zwei Straßen weiter wohnt. Wenn denn nun ein Gutachten vorliegt: Was steht da denn nun drin? Bei Euch gibt es sowohl Parabraunerde als auch Pseudogley...
    Wir können uns hier aber auch gerne noch weitere Ergüsse über Deine Nachbarn, die Vorbesitzer oder die Katze der Nachbarn die den Bauingenieur kennt anhören...

    JETZT: Butter bei die Fische, Hose runterlassen und Tacheles reden!!!

    Liebe Grüße und hoffentlich kommt jetzt der erhoffte Inhalt...
     
  7. Markul

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    Hast du evtl. einen Teil des Kaufpreises der Immobilie "schwarz" bezahlt? Kommt immer wieder vor. Gerade wenn Häuser in Zwangsversteigerung sind bzw. kurz davor stehen. Eigentümer suchen sich einen Käufer im freien Verkauf. Die Bank ist froh wenn Sie nicht zwangsversteigern muss. Und der Käufer gibt dem Verkäufer dann mal ein paar Tausender so in die Hand....Verkäufer steht das Wasser bis zum Hals und ist auch froh über jeden Cent. Wenn es so gewesen sein sollte, dann bitte den Anwalt einweihen. Du hast zwar dann evtl. eine ganze Reihe von anderen Problemen (v.a Finanzamt), aber evtl. sind die Punkte unter Anwaltschaftlicher Beratung abzuwägen.
     
  8. #28 Wolfmanjack, 03.05.2014
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    Ihr habt schon 10.000 Euro in die Renovierung investiert ? Wann habt Ihr denn gemerkt das der Keller nass ist ?
    Das der Keller nass und nicht nur feucht ist, hättet Ihr doch beim Ausräumen merken müssen, dann schmeiße ich doch nicht noch gutes Geld dem schlechten hinterher. Oder habt ihr gedacht, ist nicht so schlimm - trocknet wieder ?
    Hört sich für mich an wie "Gier frisst Hirn".
    Als wir unser Haus, welches quasi Mauern mit Fenstern und Dach war ( okay - Elektro und Heizung war "angefangen" ) aus einem, sagen wir mal "Notverkauf" erstanden haben, haben wir vorher alle Handwerker die wir privat kennen ( Klempner, Dachdecker, etc. ) und zwei Architekten reingeschleppt um zu hören, ob wir das kaufen sollen oder besser nicht. Ich wundere mich immer schon über einige Bekannte, die Gebrauchtwagen kaufen, ohne von Autos Ahnung zu haben und keinen mitnehmen der Ahnung hat. Aber bei einem ganzen Haus verstehe ich es erst Recht nicht.

    Gruß
    Wolfgang
     
  9. #29 likema33, 03.05.2014
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    Rein rechtlich muss man erst mal den Kaufvertrag prüfen. Der wird die übliche Klausel zum Gewährleistungsausschluss enthalten. Dann muss man prüfen, ob ein solcher Mangel offenbarungspflichtig gewesen wäre. Ich meine ja, aber da kommt es auf den Einzelfall an.

    Liegt tatsächlich eine arglistige Täuschung vor, müsste die TE diese beweisen. Das ist in der Regel nicht ganz einfach (es sei denn, man belauscht irgendwelche Stammtischgespräche). Rein praktisch: Mal die Nachbarn fragen, ob sie mal von einem feuchten Keller gehört haben. Evtl. ist irgendwann einmal etwas am Keller gemacht worden. Im besten Fall wissen die Nachbarn noch, welcher Handwerker das war. Wenn es den noch gibt, hat man einen brauchbaren Zeugen.

    Der Anwalt sollte Fachanwalt für Baurecht sein.
     
  10. Julius

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    Da der Verkäufer ja noch in dem Haus wohnte und ihm das Wasser bis zum Hals stand, ist es nicht verwunderlich, daß ein Gutteil davon noch im Keller steht... :angel:
     
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