Unterschied Genehmigungsplan zu Ausführungsplan

Diskutiere Unterschied Genehmigungsplan zu Ausführungsplan im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, werdenInnenwandlängen und -platzierung, Fenstermaße und Fensterabstände und Türmaße und -abstände im Genehmigungsplan oder...

  1. #1 gaby886, 08.11.2016
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    Hallo zusammen,

    werdenInnenwandlängen und -platzierung, Fenstermaße und Fensterabstände und Türmaße und -abstände im Genehmigungsplan oder Ausführungsplan festgelegt?

    Braucht man für den Genehmigungsplan als Grundriss nur die Außenmauern (auch ohne genaue Festlegung der Fenster)?

    Bzw. wo wird beim Grundriss zwischen der Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung unterschieden?
     
  2. #2 El Gundro, 09.11.2016
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    Die Genehmigungsplanung ist wie der Name schon sagt zur Genehmigung der Maßnahme bei der Behörde. Dafür sind Grundrisse, die Ansichten, Schnitte und ggf. ein paar Details erforderlich. Die Behörde will ja sehen, wie das Haus mal aussieht und ob es ins Stadtbild und zum Bebauungsplan passt.

    Die Ausführungsplanung ist wie der Name schon sagt (wer hätte es gedacht) für die Ausführung bestimmt, also für die Baufirma, die das ganze errichtet. Dem Monteur auf der Baustelle ist die Außenansicht eines Hauses relativ egal, er braucht deutlich detailliertere Angaben, was er bauen soll. Wie viele cm wird die Wand lang? Wo muss ein wie großer Durchbruch für Rohrleitungen hin? (Das zum Beispiel ist in der Genehmigungsplanung völlig egal)

    Aber um auf Deine Frage zurückzukommen: Die Lage der Fenster steht in der Genehmigungsplanung schon fest, auch die Größe. Welches Fabrikat, ob zweifach oder dreifach verglast etc. dann erst in der Ausführungsplanung.
     
  3. #3 Andybaut, 09.11.2016
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    vielleicht noch eine Ergänzung zu meinem Vorredner:

    die Fenster sind zwar in der Genehmigungsplanung schon drin, können aber in der Ausführungsplanung noch geändert werden.
    Wenn es sich um ein Wohnhaus handelt sogar ziemlich radikal.

    Theoretisch kannst du dein Wohnhaus nach 10 Jahren radikal umbauen. Alle Fenster versetzen und alle Innenwände raus etc.
    Das ist alles genehmigungsfrei.
    Daher können hier auch durchaus größere Abweichungen in der Anfangsphase sein.
    Dächer und Aussenände müssen aber passen.
    Fenster und Vorbauten die mit Rechten deines Nachbarn kollidieren können natürlich auch nicht abgeändert werden.
    Das wären z.B. nicht genehmigungsdfähige Fenster in einer Brandwand oder in einer Grenzgarage.

    Die Behörden mögen das natürlich nicht so besonders, aber es funktioniert.
     
Thema: Unterschied Genehmigungsplan zu Ausführungsplan
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