Rücknahmegebühren für Sanitärartikel

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  1. #1 surfrichter, 27.06.2006
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    Hallo alle miteinander,

    wir sind mit dem Rohbau fertig und heute fängt die Sanitärrohinstallation an. Wir haben unseren Vertrag mit dem Heizung/Sanitärer vor ca. 6 Wochen abgeschlossen in dem auch schon die einzelnen Sanitärartikel benannt wurden.
    Nun haben sich aber vor 2 Wochen im oberen Bad noch die Badewanne, die beiden Waschbecken und eine Schwingtür die zur Dusche führen sollte geändert.

    Der Heizung/Sanitärbauer hat uns die neuen Sachen angeboten war aber schon etwas genervt dass sich noch mal was ändert. Er hatte die Sachen schon bestellt sagt er.

    Nun stehen auf dem neuen Angebot Rücknahmegebühren 40% für 2 Einbauwaschbecken Alape EB 425mm, 15% für die Repabad-Wanne und 18% für die Schwingtür zur Dusche die laut Angebot erst nach Aufmaß gefertigt werden kann.

    Wie denkt ihr darüber? Ist das normal?

    Ich verstehe, dass er nehr Arbeit damit hat die neuen Preise rauszusuchen, die Sachen anzubieten und evtl. muss er auch beim Großhändler eine Rücknahmegebühr bezahlen. Ist das eigentlich üblich? Sind da aber 40% gerechtfertigt?
    Ich dachte eigentlich der Mehraufwand ist mit nem Kasten Bier abgegolten. Lieg ich da so schief? Das Volumen des Auftrages entsprich ca. 25000,- Euronen für Heizung und Sanitär zusammen.

    Was die Schwingtür mit 18% angeht ist mir schleierhaft wie die Rücknahmegebühr entstehen kann wenn sie erst nach Aufmaß bestellt werden kann. Da fühl ich mich bisschen verar.... . Wir haben vorher darüber gesprochen dass wir dann auch erst mal 3 Monate ohne die Schwingtür, die einzeln angefertigt werden sollte, leben können.

    Wir verstehen uns eigentlich ganz gut mit ihm. Ich wollte nur mal eure Meinung dazu erfragen.

    Gruß
     
  2. RolSim

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    Hm, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen
    das Ihr Installateur mit Beginn der Rohinstallation auch schon
    die Sanitärobjekte bestellt hat.

    Bei uns war eine Änderung der Objekte noch bis 2 Wochen vor
    Endmontage problemlos möglich.

    Sprechen Sie nochmal mit Ihm und die 40% halte ich für eine Frechheit.
    Wenn Rücknahmegebühren dann max. 15%. Und die dann auch nur wenn
    er die Teile schon am Lager hat.

    Ich würde das auf keinen Fall akzeptieren.
     
  3. #3 surfrichter, 28.06.2006
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    Moin,

    ich hatte den selben Beitrag im Haustechnik Dialog. Ich denke die Sache ist damit geklärt. Jetzt weiß ich wenigstens was üblich ist und was nicht.

    Gruß
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2006
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    MfG
     
  5. #5 surfrichter, 28.06.2006
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  6. OM

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    Hallo Surfrichter,

    du hast 3 Möglichkeiten aus meiner Sicht:

    a) Teile kaufen und bei Ebay verticken in der Hoffnung, das der Verlust geringer ist als bei Stornierung oder

    b) Teile als Kommissionsware beim Händler oder Sanitärbetrieb belassen. Wenn es sich nicht um extrem ausgefallene Waren handelt, müssten diese innerhalb kurzer Zeit einem anderen Kunden „anzudrehen“ sein.

    c) Teile kaufen, ein wenig verschmutzen, Fettblöcke reinlegen und dann als Beuss-Werk versteigern (extrem hohe Gewinnspanne :28: :wow ).

    mfg
    OM
     
Thema: Rücknahmegebühren für Sanitärartikel
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