"Gegen" Selbermacher

Diskutiere "Gegen" Selbermacher im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Er kann auch gern aus für ihn sicherer Entfernung mir auf die Finger schaun, vielleicht kann er dann ja seinen nächsten Estrich selber machen.i...

  1. #41 Landbub, 19.09.2007
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    Siehst du? Nix verstanden! Wie wahrscheinlich ist es, dass der private Bauherr seinen nächsten E' alleine macht? Wirds den jemals geben? Könnte er damit überhaupt Geld sparen?
    Darum gehts eben überhaupt nicht. Vielleicht kann ich es dir mit dem olympischen Gedanken näher bringen: "Dabei sein ist alles".
    Ihr Bauleute versteht das überwiegend nicht, weil für euch mein Bau nur der vor dem nächsten ist. Der Bauherr ist dann zufrieden, wenn er nicht klagt und der Handwerker ist zufrieden, wenn außer dem vereinbarten Skonto nix von der Rechnung abgezogen wird. Falsch liegst du damit sicher nicht - aber es geht besser!

    Teilweise kann ichs sogar nachvollziehen: Neulich war ich auch verwundert, warum sich mein Nachbar gefreut hat wie ein Schneekönig, nachdem er selbst zu ersten Mal eine WLAN-Verbindung hergestellt hat und auf der Terrasse online war.
     
  2. #42 Torsten Stodenb, 19.09.2007
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    "Ich meine, das Heimwerken an sicherheitsrelevanten und haustechnischen Anlagen nicht angebracht ist. Wer heimwerken will, der soll eine Gartenbank oder eine Sandkiste oder derartige Sachen basteln"

    Aha, eine Gartenbank ist keine sicherheitsrelevante Sache? Na gut, dann kloppe ich mal eine für meine Schwiegermutter zusammen, die setzt sich so gern auf so etwas!:biggthumpup:
     
  3. Berni

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    Oh ja, die haben wir hier im Forum auch schon gehabt.
    Und zumindest er hat geglaubt, das er dabei sparen kann.;)

    Du kannst mir glauben, dass ich das Estrichgeschäft schon ein paar Tage mache.
    Seitdem ich mir angewöhnt habe, in den Bauherrn nur den Auftraggeber zu sehen, den es zufriedenzustellen gilt mit Zuverlässigkeit und guter Arbeit, komm ich mit meinen Auftraggebern besser zurecht.

    Ich winke :winken Dir mal über den Fluss zu, die Hand werden wir uns wohl nicht schütteln können.:)

    Den Bauherrn zufrieden zu stellen, genau das ist mein Job. Das ist mein olympischer Gedanke.
    So wie seiner, mich dafür pünktlich zu bezahlen.
     
  4. #44 wasweissich, 19.09.2007
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    wasweissich Gast

    durch den massiven angriff der baumärkte in der werbung wird den menschen suggeriert , ein bisschen minderwertiges elektrowerkzeug , ein paar überteuerte schrauben , und etwas guten willen , und schon steht die stadtvilla , sammt weissem gartenzaun...oder das bauernhaus samt pferdestall und koppel .

    aber so einfach ist es doch nicht .

    sicher macht es einen bauherren stolz , einen teil zum gelingen beigetragen zu haben , aber das risiko , welches der handwerker eingeht , wenn er sich ins handwerk pfuschen lässt sollte nicht unterschätzt werden .

    das mit dem schuster bleib bei deinem leisten hat schon einen tieferen sinn.
     
  5. #45 EricNemo, 19.09.2007
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    also ganz ehrlich, ich wüsste nicht, was ich an meinem Estrich selbst machen könnte. Das ist ja auch alles irgenwo abhängig vom Gewerk.

    Auf meinem Boden möchte ich die Dämmung selbst verlegen. Auch die FBH will ich selber legen. Angeschlossen wird die dann von der Heizungsfirma. Der Estrich wird auch von einem Fachmann gegossen. Wo ist da das Problem? Ich behaupte nicht, man könnte mal so einfach flott ne komplette Heizungsanlage planen, bauen und sich seinen Estrich selber giessen. Aber kleine Teile davon sind möglich...
     
  6. #46 Landbub, 19.09.2007
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    Dämmung verlegen - OK!
    Aber FBH-Schlangen tackern... was, wenn beim Funktionstest ein Leck auftritt? Wer muss es reparieren (bze. diese Reparatur bezahlen?)
     
  7. R.B.

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    Beim Tackern wird man die Rohre wohl kaum ruinieren können..:lock
    Na ja, theoretisch schon, aber so bescheuert kann wohl niemand sein.

    Aber ein Punkt wurde noch nicht angesprochen. Was ist mit den sogenannten Profilaien?

    Erblich vorbelastet, habe ich bereits mit 14 Jahren meine 1. Wohnungstür gesetzt (unter Anleitung natürlich), Fenster eingebaut, Holzdecken montiert.
    Ich bin kein Schreiner, trotzdem traue ich mir zu auch heute noch eine Tür zu setzen, ohne daß die Zarge umfällt oder die Tür nicht richtig schließt. Und im Vergleich zu einem Möbelschreiner der in der Fabrik immer nur die gleiche stupide Arbeit macht, habe ich vermutlich auch mehr Erfahrung. Trotzdem kann sich der Schreiner, da Beruf erlernt inkl. verliehenem Titel, selbständig machen, und wird auf die Menschheit losgelassen....und erhebt noch den Anspruch, daß seine Arbeitsstunde mit mehr als 40,- € vergütet werden muß.

    Also ich bleibe dabei, es gibt genügend Arbeit auf den Baustellen die man mit ein wenig Verstand und handwerklichem Geschick selbst machen kann. Dafür braucht man keine 3 Jahre Lehre oder einen Meisterkurs.

    Ja, es gibt Leute die handwerklich 2 linke Hände haben. Denen liegt diese Arbeit eben nicht. Sollten sie sich dennoch handwerklich betätigen wollen, dann bitte schön. Jeder hat seine Arbeit auch selbst zu verantworten.

    Es gibt genügend Arbeiten die ich nicht machen würde. Dafür gibt´s verschiedene Gründe. Entweder weil ich mir die Arbeit handwerklich nicht zutraue, weil mir mein Verstand sagt daß die Arbeit ohne Routine und Erfahrung zu gefährlich ist, oder weil ich von dieser Arbeit schlichtweg keine Ahnung habe.

    Aber genau diese Selbsteinschätzung ist schwierig, und in einer Zeit der "Geiz ist Geil Mentalität" wird daraus schnell Selbstüberschätzung. Dann landen wir an einem Punkt wo der Bastler auch Dritte gefährden kann, und da ist Schluß mit lustig.

    Es wird aber immer so sein, daß der Bastler für seine Arbeit selbst verantwortlich bleibt.

    Gruß
    Ralf
     
  8. Eric

    Eric

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    Der Unternehmer hat in Bezug auf Vorleistungen Prüf- und Hinweispflichten. Wer Laien mitbauen läßt, übernimmt Mitverantwortung für deren Leistungen.

    Was aus Sicht des Handwerkers dagegen spricht, ist, daß er noch mehr Prüfpflichten hinsichtlich der vom Bauherren übernommenen Vorleistungen hat, da er davon auszugehen hat, daß dem Baulaien in weit höherem Maß Fehler unterlaufen als der Fachkraft. Er wird mithin selbst handwerkliche Selbstverständlichkeiten eingehend überprüfen müssen.

    Nach der Rechtsprechung des BGH zum Architektenrecht richten sich Art und Umfang der Überwachungspflicht nach der Qualität der vor Ort tätigen Unternehmer und den abgelieferten Leistungen > gesteigerte Überwachungspflicht bis zur ständigen Präsenz des Architekten, wenn ein Unternehmer erkennbar fachlich ungeeignet ist. Der Architekt, der sich das nicht antun will, darf den Vertrag kündigen, wenn der BH einen fachlich ungeeigneten Unternehmer anschleppt, der rummurkst und der BH trotz Aufforderung zur Abhilfe an dem Unternehmer festhält.

    Ich könnte mir vorstellen, daß diese gesteigerte Überwachungspflicht auch dann gilt, wenn der BH - wie hier - selbst " mitbauen " will und der Unternehmer sich hierauf einläßt.

    Warum soll sich der Handwerker auf dieses erhöhte Haftungsrisiko einlassen? Bekommt der Unternehmer für den Mehraufwand und das höhere Risiko ein angemessenes und zusätzliches Entgelt? Ist das Entgelt vorher kalkulierbar? Wahrscheinlich doch eher nicht.

    Bei dieser Diskussion sind wir nicht mehr weit davon entfernt, daß jemand auf die Idee kommt, den Bauprozeß in erster Instanz mit einem Formularbuch und einer Anleitung unter www.bauprozeßleichtgemacht.de selbst zu führen.

    Naja irgend einen Deppen wird EricNemo schon finden. Was soll also die langatmige Diskussion?

    EricNemo: Such Dir einen und machs ! Danach kannste ja in einem eigenen Bastellforum Deine Erfahrungen weitergeben.
     
  9. #49 Torsten Stodenb, 20.09.2007
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    Irgendwie sind die Scharniere hier noch nicht richtig gängig! Hier gibt es den großen Aufstand der Bedenkenträger, die typischerweise mit der Versicherungsfallkeule argumentieren. Woanders gibt es spezialisierte Firmen, die ganze Haustechnikbausätze bzw. auch Rohbausätze mit beratender Begleitung und Abnahme anbieten. Tun die das aus Verzweiflung?

    Da kann nun jeder glauben, was er will, oder wie ist die Wahrheit?
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Eric hat sicherlich ein paar interessante Punkte angeführt. Trotzdem kann ich mir das nicht richtig vorstellen.

    Der Bauherr hat einen Abwasseranschluss gelegt und nachdem die Erde bereits wieder zugeschüttet ist, kommt der Handwerker mit dem Auftrag "Montage Dachrinnen, Fallrohre, Anbindung an vorhandene Abwasserleitung". Er verrichtet seine Arbeit und schließt das Ganze an die vorhandene Leitung an.

    Nach einem halben Jahr regnet es und der Vorgarten verwandelt sich in eine Sumpflandschaft. Und jetzt soll ein Richter kommen und urteilen, daß der Handwerker seine Prüfpflicht verletzt hätte und für den Schaden verantwortlich sei?

    Oder... Zimmermann macht seine Arbeit, danach kommt der Dachdecker und deckt die Hütte ein. Das Dach stürzt ein. Soll nun der Dachdecker die Schuld tragen weil er das Gewerk des Zimmermanns nicht ausreichend geprüft hat?

    So eine Liste liese sich beliebig verlängern. Auf den Baustellen gibt es genügend Beispiele.

    Da frage ich mich auch, wo beginnen die Pflichten des Bauherrn und wozu benötigt er überhaupt eine Versicherung wenn sowieso die anderen immer schuld sind?

    Gruß
    Ralf
     
  11. Uwe!

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    Mehr als über meine eigenen Fehler ärgere ich mich eigentlich über die Fehler, die teuer bezahlte Handwerker gemacht haben!
     
  12. Uwe!

    Uwe!

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    So finde ich es auch völlig OK! Mehr muss m. E. nicht sein

    Das muss auch nciht sein! Ja, ich weiß, manche erwarten auch das.
     
  13. #53 Ralf Dühlmeyer, 20.09.2007
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    Hierzu fällt mir auch noch das Thema Baubegleitende Qualtätssicherung ein. Auch hier ist das Haftungsrisiko hoch - auch für Mängel, die gar nicht im Auftrag waren.
    Im Prinzip macht der Quali-Überwachung den vollen LP 8 Baustellenanteil zu Minimalkonditionen.

    Ja - aber die werden vorher eine Horde Juristen beshäftigt haben, die den Vertrag wasserdicht machen in Pkto Haftung für DIY-Murks.
    Das kann sich der kleine Meister gar nicht erlauben, weil die Juristen mehr kosten, als er damit je an Umsatz machen könnte.

    Er trägt nicht die Schuld für den Einsturz, könnte aber bei offensichtlichen Mängeln (ebenso wie eine evtl. vorhandene Bauleitung) für die Folgen mit haften.

    Sicher sind die hier aufgezählten Bedenken bzw. das Eintreten derselben nicht die Regel.
    Das liegt aber eher an dem Kostenrisiko aus solchen Klagen und der Unwissenheit vieler Betroffener als an deren Unwahrscheinlichkeit oder Irrelevanz.

    Es ist natürlich leicht, jemanden der Bedenken hat, zur Betriebsbremse, zum Hinterwäldler, zum Angsthasen oder selbsternannten Retter der Zunft zu stempeln.
    Es ist auch jedem selbst überlassen, dieses Risiko einzugehen. Aber nur weil einige dies machen (sehenden Auges nach Risikoabwägung oder einfach bar jeden Risikowissens) daraus eine Verpflichtung für alle ableiten zu wollen und die, die sich dem verweigern auf die Eselsbank zu setzen, ist für meine Begriffe verwerflich.
    Aber wahrscheinlich hupen die, die uns "Bedenkenträger" hier so laut ausbuhen, auch, wenn ich in der Stadt Strich 50 statt der üblichen 60+ fahren würde - weil es ja eine Mehrheit gibt, die sich nicht um die Risiken (bußgeld - ...) des zu schnell fahrens schert.
    MfG
     
  14. ilis

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    Wäre denn nicht die Handwerkskammern für so was zuständig (rechtlich geprüfte Einzelverträge)? Die sammeln ja schließlich auch Beiträge ein, oder? Umgelegt auf eine größere Anzahl, dürften sich die Kosten für den einzelnen doch in Grenzen halten. Außerdem dürfte auch ein solches Werk dem Urheberrecht unterliegen, d.h. man könnte die Nutzung lizensieren und damit dann letztlich/langfristig nur noch den belasten, der diesen Vertrag verwendet (dafür aber zu deutlich geringeren Kosten, als wenn jeder seinen eigenen Vertrag entwirft). Die Kammern könnten dann auch gleich das Prozessrisiko tragen, wenn EXAKT dieser Wortlaut verwendet wird und sich trotzdem Haftungsgründe ergeben, die wegen unklarer/ungenauer Formulierungen entstehen.

    Möglichkeiten sowas zu machen gäbe es sicherlich genug. Es wäre nur zu klären, ob es sich überhaupt "lohnt" und ob überhaupt der grundsätzliche Wille vorhanden ist. In dieser Diskussion sind aber bislang nur rechtliche und keine grundsätzlichen Bedenken geäußert worden.
     
  15. Berni

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    Da wir bei den Bedenkenträgern angekommen sind.

    Was will oder sucht der Bauherr?
    Eine Firma, die alle Vorleistungen, auch wenn sie nicht fachgerecht ausgeführt sind, gesundbetet? Auch Eigenleistungen? Nur um den Auftrag zu bekommen?
    Mit mehr als fragwürdigem Endresultat?

    Oder will er einen Profi, der auf Mängel bei mangelhaft ausgeführten Vorleistungen hinweist und diese nicht mit dem Mantel der Liebe zudeckt?

    Nach meiner Erfahrung gehen Bauherren sehr überwiegend den Weg des geringsten Widerstands und der Profi ist raus.

    Jungs, ich habe nichts gegen Selberschrauber, ist in keinster Weise verwerflich.
    Aber holt Euch dann auch Eure Informationen aus Bastlerkreisen.
     
  16. #56 Ralf Dühlmeyer, 20.09.2007
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    Das grundsätzliche Problem...

    dürfte die Abschätzbarkeit des Aufwands sein.
    Da trifft der selbsternannte Alleskönner auf einen fitten Meister, ohne das die beiden sich je vorher im Leben gesehen haben.
    Alleskönner wird sagen Hey, brauchst nur mal nachschauen und stempeln, ich kann dat all.
    Aber ist dem so?
    Drei Möglichkeiten für den Meister:
    1) Er glaubts, setzt pauschal 2 Stunden an - und fällt derbe auf die Nase
    2) Er glaubts nicht, setzt 20 Stunden an - und kriegt den Auftrag nicht, weil zu teuer
    3) Er nennt nur einen Stundensatz - und hinterher ist Streit, ob das alles WIRKLICH nötig war.
    :mauer :mauer :mauer
    ****
    Wenn meine Schwiegervater ne Holzhütte bauen will und mir beim Abbund helfen will, weiß ich, was er kann und was nicht.
    Würde er einen Vereinskamerad mit der selben Bitte anschleppen -woher soll ich wissen, ob der überhaupt Hammer & Säge richtig rum halten kann.

    MfG
     
  17. Berni

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    @ ilis,

    Wir können das Thema so langsam auch beim Namen nennen. In vielen Fällen ist Eigenleistung auch mit Schwarzarbeit verbunden.
    Meinst Du, dieses wird von den Kammern noch unterstützt?
     
  18. #58 EricNemo, 20.09.2007
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    Das Haftungsproblem verstehe ich nicht ganz. In allen anderen Bereichen kenn ich es eigentlich so, dass die Beweislast andersrum ist. Also wenn ich später bei einem Mangel meine, der Handwerker hätte meine Fehler bemerken müssen, so müsste ich es ihm nachweisen.

    Als verdeutlichendes Beispiel: Du bekommst vom Arzt ein starkes Medikament verschrieben, mir der Auflage eine halbe Tablette täglich einzunehmen. Frisst du die ganze Packung zum Frühstück, wird der Arzt nicht haftbar gemacht werden können, obwohl er die diese "Gift" an die Hand gegeben hat. Du müsstest erst nachweisen, dass der Arzt dir nicht ausdrücklich empfohlen hat, nur eine halbe Tablette zu nehmen. Der Arzt muss NICHT erst nachweisen, dass er gesagt hat, dass du nicht die ganze Packung "frühstücken" darfst.

    Im Baugewerbe ist das also andersrum? Ihr armen Schweine, ich würde alleine aus diesem Grund dann niemals so einen Beruf erlernen... ;)

    Da anscheinend auch einige der Meinung sind, ich bin ein sturer Vertreter der Selbstprofi-Liga: In ein paar Stunden wird ein Mann von einer Firma bei mir leuten, der macht mir ein Heizung-/Sanitär-Angebot mit einem Selbstbaupaket. Ich kann bei bestem Willen derzwit nicht glauben, dass ich jemals diese Gewerke selbst erledigen werde, aber dennoch höre ich es mir mal an, allein nur deshalb, um euch heute Abend davon zu berichten und die Vergleiche mit dem traditionellen Fachebtrieb-Angebot zu zeigen. Wie gesagt, ich glaube kaum, dass ich auch nur eine einzige Wasserleitung in meinem Haus selber pressen werde, steinigt mich, wenn ich heute Abend nach dem Gespräch mit dem "Selberbau-Profi-Fachmann-Berater" meine Meinung ändern werde...^^
     
  19. operis

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    Mit diesen hausbausätzen stehe ich eigentlich eher auf dem kriegsfuss. 2 strassen weiter (bei mir um die ecke) steht ein XXX Haus, dachüberstand ca 5 cm allerdings ist noch kein putz dran, geschweige denn dämmung. Wenn ichs heute schaffe, mache ich mal ein foto.

    Es gibt sicherlich geringfügige arbeiten, die ein schaffender bauherr ausführen kann. allerdings ist deren umfang sehr begrenzt. dazu sind die meisten handwerke einfach zu komplex.

    Grüße operis
     
  20. ilis

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    Die alte Schwarzarbeit-Angst also.
    Verstehe nur nicht, wo die hier anzuwenden wäre. Der Bauherr holt sich einen fachlich Versierten und schließt mit diesem einen "Beratungsvertrag" (Abzurechnen auf Stundenbasis) und der erklärt dem Selbermacher dann, was zu tun ist. Bei Schwarzarbeit wäre es dann ja eher so, dass der Bauherr einen fachlich versierten (ggfs angeblich) anheuert und dem am Ende des Tages die Kohle cash in die Tasche drückt.
    20 euro pro Stunde (schwarz) zu bezahlen, statt 50 Euro (mit Rechnung) ist in meinen Augen eine komplett andere Motivation als "eigenen Aufwand" statt Stundenlohn (schwarz ODER Rechnung) zu wollen.

    Bzgl der "Angebotsproblematik": Wenn das "Wollen" vorhanden wäre, wäre es durchaus wohl nicht unproblematisch, einen allgemein gültigen Richtwert für die jeweiligen Tätigkeiten aufzustellen, der die "übliche" Dauer der nötigen Einweisung für einen mittelmäßig begabten Heimwerker angibt. Ist der Bauherr extrem begriffsstutzig verlängert sich die benötigte Zeit, was aber grundsätzlich kein Problem darstellt, da üblicherweise nur die "Schulung" geschuldet wird, aber nicht "Verstehen durch den Schüler". Das ist allgemeine Lebenserfahrung und würde wahrscheinlich sogar schon gelten, ohne dass es vorher vertraglich festgelegt wäre (zur Schule ist schließlich jeder mal gegangen und die allermeisten werden wohl trotzdem nicht alles komplett verstanden haben)
     
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