Mangelhaft gefliest? Anspruch auf Ausbesserung?

Diskutiere Mangelhaft gefliest? Anspruch auf Ausbesserung? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Äh, Therme? Ich dachte es geht hier um Badezimmer und deren Ent- und Belüftung. Und ich hatte es auf Kontrollierte Wohnraum-Lüftung übertragen......

  1. drulli

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    Äh, Therme?
    Ich dachte es geht hier um Badezimmer und deren Ent- und Belüftung.
    Und ich hatte es auf Kontrollierte Wohnraum-Lüftung übertragen...
    Grüße!
    Uli
     
  2. #22 butterbär, 24.09.2007
    butterbär

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    und wie das ein mangel ist - oder steht in den allgemein anerkannten regeln der technik, dass man fliesen oder türen schief verlegt bzw einbaut (was noch genauer untersucht werden muss).

    aufjedenfall ist es ein mangel - nur die art und weise der einstufung ob hinnehmbar oder nicht muss noch erörtert werden.
     
  3. Eric

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    Da hat Butterbär Recht.

    Eine optische Beeinträchtigung ist ebenfalls ein Mangel. Frage ist nur, ob die Nachbesserung nach der " Formel " des BGH unverhältnismäßig ist und der Unternehmer deswegen die Mangelbeseitigung verweigern darf. In diesem Falle gäbe es für den AG " nur " eine Minderung.
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Mangel bleibt ein juristischer Begriff...
     
  5. Pfriem

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    Nö, das Wort Mangel darfst du auch einfach so verwenden.:bounce:
    Was ein Jurist jetzt ganz genau darunter versteht kann dabei völlig egal sein.
    Sonst kommt gleich noch eine Waschfrau und sagt, dass heisst nicht "der Mangel" sondern "die Mangel".
     
  6. Berni

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    Hat mit Waschfrau auch nicht zu tun, der Jurist schon eher.
    Er lässt den Mangel durch die Mangel.:biggthumpup:
     
  7. #27 butterbär, 24.09.2007
    butterbär

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    ein mangel ist das fehlen vertraglich vereinbarter leistungen...

    es gibt hierzu verschiedene methoden, mit denen man mehr oder weniger befriedigend für beide parteien den "wert" des mangels beschreiben kann.
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Hier Zielbaum Methode ...

    Dann redet der Fachmann von Beeinträchtigung. Und der Richter erklärt es zum Mangel!
     
  9. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Pfriem Nein !!! manchmal darf ich genau das eben nicht!
     
  10. #30 Carden. Mark, 24.09.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Mangel?
    In Gutachten würde ich die Begrifflichkeit nicht verwenden.
    Beim Ortsterminen fällt es mir schon Zähneaufeinanderbesend schwerer.
    Ist halt eben im Sprachgebrauch eingegangenen und so ein schönes Wort :D
     
  11. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ja sooo ist das :p
     
  12. #32 Bauwahn, 25.09.2007
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    Wobei man als Partei natürlich einen Mangel behaupten kann. Ob der dann zählt, entscheidet dann der Richter.
     
  13. #33 butterbär, 25.09.2007
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    als was denn dann?
     
  14. Robby

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    z:B. nicht regelgerechte Ausführung.... Bei Optik ebend "Beeinträchtigung"
     
  15. #35 butterbär, 27.09.2007
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    per definition ist u.a. eine nicht den allgemein anerkannten regeln der technik entsprechende, also nicht regelgerechte ausführung ein MANGEL.

    da führt kein weg dran vorbei - zu erörtern bleibt lediglich wie man den mangel bewertet.
     
  16. Robby

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    Streiche ALLGEMEIN denn es interessiert niemanden ob die allgemeinheit eine Regel anerkennt

    Da eine BEWERTUNG aber durch einen Richter erfolgt ist MAngel ein juristischer Begriff die Definition oben stammt ja auch aus einer Vertragsgrundlage
     
  17. #37 butterbär, 27.09.2007
    butterbär

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    hast noch mehr so sprüche auf lager... hast von solchen sachen echt nicht viel ahnung wie es scheint.

    klar ist das eine juristische definition... aber wenn etwas das gerade sein soll krumm ist, dann ist es eben ein mangel.

    ich weiss ja nicht wie deine mauer aussehen, wenn du auf die allgemein anerkannte sichtweise pfeifst.

    unter allgemein versteht man hierbei auch nicht hr. hinz und frau kunz
     
  18. #38 bauworsch, 27.09.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Ungeachtet der Tatsache, dass das allgemein mittlerweile tatsächlich gestrichen wurde und es nur noch anerkannte Regeln der Technik heißt - ein Begriff den die Gesetzgebung so nicht enthält - würde ich sagen:

    Die VOB/B verlangt nach § 4 Abs. 2 vom Auftragnehmer, dass er die Arbeiten unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik auszuführen hat. Weiterhin sagt § 13 Abs. 1, dass seine Leistung nur dann frei von Sachmängeln ist, wenn Sie zum Zeitpunkt der Abnahme eben u.a. den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
    Tut sie das nicht, dann ist die Leistung in meinen Augen eben nicht frei von Sachmängeln und somit mangelhaft.
    Die Bestimmungen der VOB sind allgemeine Geschäftsbedingungen und gelten, wenn ich diese in meinen Bauvertrag einbezogen habe.
    Ich wage also mal zu behaupten, dass im Rahmen einer VOB-vertraglichen Abwicklung es durchaus statthaft ist, den Begriff Mangel zu verwenden.
     
  19. #39 butterbär, 27.09.2007
    butterbär

    butterbär

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    wo steht das denn?

    ich habe grad vor knapp einem vierteljah einen 2 jährigen sachverständigenlehrgang beendet... sorry... da hiess es noch von allen, auch von den juristen - allgemein anerkannt...
     
  20. #40 wasweissich, 27.09.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    um nochmal zum thema zu kommen

    ist es auch nicht...........weil:
    und bt wird schon abgenommen haben , und vielleicht wegen der fliesen preis gemindert haben

    ich fürchte nein

    was sagt der bt dazu??
    ich denke er sagt:ist alles in ordnung.......

    j.p.
     
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