Unser Haus scheint 25 cm zu hoch zu sein

Diskutiere Unser Haus scheint 25 cm zu hoch zu sein im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Auch OT Ich kenn das anders: "Könnt ihr nicht.., merkt doch keiner":lock

  1. #21 Baufuchs, 21.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch OT

    Ich kenn das anders:

    "Könnt ihr nicht.., merkt doch keiner":lock
     
  2. R.J.

    R.J.

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    Kann aber auch sein, das in den (Bauantrags?) Plänen eine Strichdicke Wand gezeichnet ist und diese in Wahrheit viel viel dicker ist...
    Ist ja fast wir eines der beliebten Retzel.
     
  3. #23 wasweissich, 21.03.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    einmal gerechnet: wenn ich das geplante fussbodenoberkantenmass(og) um 3,5 cm unterschreite , die raumbreite zwischen den kniestockbreiten durch dickeren wandaufbau um 10 cm unterschreite (45°dachneigung angenommen 10/2=5) der aufbau der dachschräge fällt auch 3,5 cm dünner aus das ergibt am kniestock auch 5 cm höhenunterschied ...........und schon ist der kniestock 13,5 cm höher..........
    alles lappalien , aber in der summe schon beachtlich ........
    nur ein paar beispiele wie aussageschwach nur das messen des kniestocks ist .

    es muss ja letztendlich einer für das ganze verantwortlich sein , der sollte dann auch wissen wo ein übermass eingebaut wurde>>>> falls überhaupt .

    2°dachneigung zu wenig beim nachbarn wirken sich beispielweise auch negativ beim optischen vergleich zweier häuser aus...........

    also den verantwortlichen die eigene hälfte nachmessen lassen , abwarten , und dann weitersehen ,
    panik bringt erstmal garnichts

    j.p.
     
  4. #24 cosima123, 21.03.2008
    cosima123

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    ho-ho-ho- ruhig, ruhig.:angel:

    ich kann ja verstehen, dass die damen und herren architekten das nicht gerne lesen, was ich da verfasst habe. aber der frager steht zwischen den stühlen. und sollte der archi tatsächlich mist gebaut haben, wird ihm mindestens seine rechtsschutz befehlen, alles zu bestreiten.

    a
     
  5. #25 wasweissich, 21.03.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    sollte............ werweissdas??

    aber vielleicht braucht auch der nachbar eine gute rechtschutz..........

    also ich wäre dafür , mit dem schiessen und gegner festlegen etwas zurückhaltender zu sein........

    j.p.
     
  6. #26 cosima123, 21.03.2008
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    aaa..

    auf der anderen seite steht der nachbar. der sieht das genau andersherum.

    und hallo, ich bin anwältin. wer kommt zu mir? der telefonierer, dessen kind in den brunnen gefallen ist. da ist man dankbar, wenn sich jemand VORHER kümmert.

    ein anwalt liest täglich briefe, die der mandant verfasst hat..

    briefe kann jeder übrigens genauso freundlich verfassen wie man freundlich sein kann am telefon.

    etwas schriftlich zu fixieren ist für mich keine konfrontation.

    sorry.

    die sache mit der zeit: das sehe ich auch so. wenn die melde-frist verstreicht für den nachbarn, hat er nichts mehr zu melden:D

    (by the way: die frist geht los ab kenntnis: datum notieren, wann er ihnen das gesagt hat!)
     
  7. #27 cosima123, 21.03.2008
    cosima123

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    @wasweissich: stimmt. sehe ich absolut genauso!!

    für mich kommt es hier auf die einschätzung des nachbarn an (gleich: psycho-frage, ungleich: jura-frage)- vgl. meinen ersten beitrag.

    und ansonsten: unser funksystem spinnt hier rum. mist. mist. mist. :bounce:
     
  8. #28 VolkerKugel (†), 22.03.2008
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Nicht ganz richtig ...

    ... erstens hat er keine Rechtsschutz-, sondern eine Haftpflichtversicherung und
    zweitens darf er´s seit inkrafttreten des VVG neu jetzt zugeben :konfusius .
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 22.03.2008
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    Nu mal halblang.
    Ich lese DHH, ich lese Architekt und ich lese Anwalt.
    Ich denke:
    DHH sind äussert selten in der Regie FREIER Architekten, meist BT oder GÜ.
    Also erstmal bitte genau (er)klären, wer da was ist.
    DANN einen Fachmann hinzu holen, der erstmal Bauanrag und Realität vergleicht.
    DANACH erst überhaupt über weitere Schritte nachdenken.
    @ Cosima:
    Ein Brief vom Anwalt tötet bei jeder Berufsgruppe (selbst bei Anwälten selber) jedwede GesprächsMÖGLICHKEIT - von Bereitschaft ganz zu schweigen.
    Was vergebe ich mir - ausser Zeit, die HIER irrelevant ist, solange das Amt keine Fristen setzt - wenn ich erstmal mit meinem Vertragspartner REDE???
    Nichts!!!
    Aber ich kann viel gewinnen.
    In jedem Fall Erkenntnisse über dessen Denkstrukturen.

    Also - nicht immer nach der Keue schreien, wenn die Daune reicht.

    MfG
     
  10. Eric

    Eric

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    Zivilrechtlich wird der Nachbar wegen der 25 cm Firstüberschreitung wahrscheinlich überhaupt nichts ausrichten können. Ich sehe jedenfalls auf Anhieb keine privatrechtliche Anspruchsgrundlage.

    Öffentlich-rechtlich käme zunächst ein Widerspruch gegen die Baugenehmigung nicht in Betracht. Denn die Baugenehmigung wurde offbar rechtmäßig erteilt. Es wurde - wenn überhaupt - nur abweichend von der Baugenehmigung und dem materiellen Baurecht gebaut.

    Also käme wohl nur ein Antrag des Nachbarn auf Einschreiten des Bauamtes gegen den Bauherren in Betracht. Fristen gibts dafür meines Wissens nach nicht. Der Nachbar hätte aber lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Bauamtes und der würde sich nur dann zu einer Pflicht zum Einschreiten verdichten, wenn nachbarschützende Vorschriften verletzt sind. Welche?

    Natürlich sollte der " Archi " ( ist er überhaupt vom Fragesteller beauftragt oder ein solcher des BT, GU oder GÜ ? ) zunächst mündlich gebeten werden, zum Objekt zu kommen und sich die Sache anzusehen. Möglicherweise löst sich das Ganze dann in Luft auf, was wir hier im Forum schon häufiger erlebt haben. Denn derzeit machen sich Baulaien gegenseitig Stress.

    Ist es anders oder verbleiben nach dem Besuch des Archis Zweifel, dann sollte der Sachverhalt gegenüber der Behörde offengelegt und nach den Konsequenzen gefragt werden. Erst dann erhielte der Archi von mir gegebenenfalls ein Anspruchsschreiben.

    Vom Nachbarn bedrohen und erpressen lassen, würde ich mich jedenfalls nicht. Klarheit und ruhiger Schlaf! Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Dies jedenfall dann, wenn der Archi - wie hier - in jedem Fall haften dürfte, sei es, daß er von Anfang an fehlerhaft geplant oder aber die fehlerhafte Bauweise des BU übersehen und nicht rechtzeitig gestoppt hat.

    Es zeigt sich mal wieder, daß manche Anwälte Probleme haben, einfach gelagerte Fälle zielführend einer Lösung zuzuführen:D
     
  11. #31 cosima123, 22.03.2008
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    hallo herr kollege:winken

    sie haben da geschrieben:

    Zivilrechtlich wird der Nachbar ..nichts ausrichten können. Ich sehe jedenfalls auf Anhieb keine privatrechtliche Anspruchsgrundlage.

    die anspruchsgrundlage kann sich aus dem vertrag ergeben, die DHH bauherren könnten sich gegenseitig verpflichtet haben, die haushälften gleich hoch zu bauen.


    Öffentlich-rechtlich käme zunächst ein Widerspruch gegen die Baugenehmigung nicht in Betracht. Denn die Baugenehmigung wurde offbar rechtmäßig erteilt. Es wurde - wenn überhaupt - nur abweichend von der Baugenehmigung und dem materiellen Baurecht gebaut.

    1. ist das zu prüfen, ob die genehmemigung korrekt war 2. falsch: nachbarrecht/widerspruchsrecht gilt natürlich sowohl für formell legalen bau als auch für formell nicht legalen bau. widerspruch ist gegen beides möglich und kann bei beidem erfolg haben! und: wenn zulässige trauf- und/oder firsthöhe überschritten wurde, dann wird der widerspruch 100% erfolg haben.

    Fristen gibts dafür meines Wissens nach nicht.

    im ö-recht gibt es immer und überall fristen (grund: rechtssicherheit) hier gilt: § 70 VwGO- in diesem Fall läuft die Frist wohl ab kenntnis der höhendiff, nicht ab Kenntnis der baugenehm. 1 monat, bei fehlender rechtschutbelehr: 1 jahr (so wohl hier)


    Der Nachbar hätte aber lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Bauamtes und der würde sich nur dann zu einer Pflicht zum Einschreiten verdichten, wenn nachbarschützende Vorschriften verletzt sind.

    was sagt der jurist. es kommt darauf an:
    wenn zB firsthöhe gegen Bplan überschritten über toleranz hinaus, dann anspruch auf rückbau- und: oft ermessenreduzierung auf null.


    PS: das mit der rechtsschutz war natürlich blödsinn- ich meinte die haftpflichtv, logisch. :bounce:
     
  12. #32 wasweissich, 22.03.2008
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    wasweissich Gast

    @cosima

    könnte würde hätte und erstmal klage einreichen...:bounce::bounce:

    oder nicht doch die beteiligten , wahrscheinlich BT/GÜ/GU mit deren architekt/bauleiter/werweissichauch nach ostern kontaktieiren , soll mit ist vergleichen und wenn alle stricke reissen , können die anwälte immer noch geld verdienen..........
     
  13. #33 cosima123, 22.03.2008
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    @wasweissich: wie schreibt ihr bauexperten hier immer so schön: glaskugel her. ohne faktenwissen ist immer alle hätte wäre wenn.:lock

    und für eric: nach §§ 58 Abs.2, 70 VwGO analog gilt das eine Jahr Frist auch für den Fall, dass der Nachbar Verpflichtungklage erhebt (Stichwort: Verwirkung) .

    Nach einem Jahr Kenntnis hat ein Nachbar - wie gesagt- nichts mehr zu melden.:biggthumpup:
     
  14. Bruno

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    Ich würde den Nachbarn verunsichern. Er hätte gar nicht 25 cm tiefer bauen dürfen. Mühlenprinzip: Festsetzung "Doppelhaus" schützt den, der zuerst baut. Genug Diskussionsstoff liefert BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98.
     
  15. #35 peterhubertus, 22.03.2008
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    Sollte sich Nachbars Beschwerde als haltlos erweisen, so würde ich ihm den verursachten Aufwand in Rechnung stellen. Also sorgfältig Buch führen.
    Gruss, Peter
     
  16. Eric

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    Hätte, würde, könnte ........ und dann wird der Widerspruch 100% Erfolg haben.

    Na klar doch, wenn sich die Prämissen hätte, würde, könnte ... als richtig erweisen sollten. Wissen wir aber nicht und mithin gilt: Der Hund hat den Hasen leider immer noch nicht gepackt.

    Was soll denn jetzt der Fragesteller dem Archi, dessen Stellung im Übrigen immer noch nicht geklärt ist, schreiben? Hätte, würde, könnte ......

    Der Sachverhalt ist in jeder Richtung völlig ungeklärt. Aber der Archi soll erst einmal ein Schreiben erhalten. Und wenn der dann auf " beleidigt " spielt und mauert, womöglich am Ende überhaupt nicht Vertragspartner des Fragestellers ist ?

    Insofern bin ich auch dafür, daß jetzt erst einmal der Nachbar verklagt wird, denn der hat den Stress aufgebracht. Den Klageantrag könnte man sich noch überlegen: auf Aufstockung seines Hauses, weil er die theoretisch mögliche, praktisch aber eher unwahrscheinliche vertragliche Verpflichtung zur Erstellung gleich hoher Firsthöhen oder was weis ich verletzt hat oder negative Feststellungsklage oder ....:bounce::bounce::bounce:
     
  17. #37 Christian St, 23.03.2008
    Christian St

    Christian St

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    für mich

    is die ganze Nummer sowieso rätselhaft.
    Also, normal ist, daß beide Hälften gleich hoch gebaut werden.
    So isset auch geplant gewesen.
    Jetzt kommt der Dachstuhl, der Zimmerer merkt nicht, daß Traufe, Fläche und First nicht zum Nachbardach passt??? Dat kann doch keiner glaubhaft erzählen wollen.
    Und der Dachdecker sagt auch nix???
    Und der Aussenputzer auch nicht??
    Und der Bauleiter/Archi/Schwiegervater auch nicht??
    Also, irgendeiner hat hier stillschweigend geduldet (ums mal harmlos auszudrücken), vielleicht sogar der Bauherr.
    Gruss Christian
     
  18. #38 wasweissich, 23.03.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    werweissdasschon , was die fachfirmen sich dabei gedacht haben..........
     
  19. bison

    bison

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    schade, dass wir das Ende

    dieser interessanten kleinen Geschichte nicht erfahren...
    Gruß
    Nicholas
     
  20. #40 buddelchen333, 16.06.2008
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    jedenfalls kann man den Nachbarn auch verstehen, sieht doch scheisse aus wenn das Doppelhaus durch unterschiedliche Firsthöhen verschandelt wird...solltet Ihr wirklich höher als erlaubt gebaut haben...

    wie christian st. gesagt hat, kann man sich schlecht vorstellen, daß dieses ein zufall war, entweder war es vertuschung und schlamperei, oder sogar absicht des bauherren, der jetzt das schwert der vergeltung fürchtet...??
     
Thema: Unser Haus scheint 25 cm zu hoch zu sein
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