Baukostenerstattung

Diskutiere Baukostenerstattung im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; so wie ich mich kenne habe ich bestimmt gesagt: Bitte ausführem zum Preis von: xxxxxx€ :confused::confused::confused::confused::confused:...

  1. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    :confused::confused::confused::confused::confused:

    War das der Preis, der unter dem Angebot stand? Wenn nicht, wie sind Sie auf die Zahl gekommen? Berechnungsgrundlage mit dem AN erörtert? Um wieviel Prozent weicht Ihr Preis vom Angebotspreis ab?

    Steht auf dem Angebot etwas von der VOB/B? Kennen Sie diese?
     
  2. #22 Baufuchs, 03.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Olaf

    Die geheimen Kräfte haben es schon geändert.:o
     
  3. #23 nordemil, 03.06.2008
    nordemil

    nordemil

    Dabei seit:
    09.10.2007
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Deutschland
    Der Preis der unter dem Angebot stand sah so aus: 52.011,96 EUR inkl. 19% Mwst.

    Baustrom und Bauwasser ist ausreichend zu stellen.
    Zur Erläuterung des Angebotes usw.......

    Von VOB/B steht da nichts, und ich habe auch ehrlich keine Ahnung was da genau drinne steht bzw. kenne sie nicht!

    Danke
    Arne
     
  4. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    ich gebs auf ... :sleeping
     
  5. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ich verstehe das Problem nicht:

    Der AG hat doch genau das bekommen, was er wollte. Und auch zu genau dem Preis, den er vereinbart hatte!

    Bitte, was will er noch???
     
  6. #26 Der Bauberater, 03.06.2008
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    sparen, was sonst :angel:
     
  7. #27 wasweissich, 03.06.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ausser tiernahrung???
     
  8. #28 shneapfla, 04.06.2008
    shneapfla

    shneapfla

    Dabei seit:
    24.04.2008
    Beiträge:
    329
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Im schönen Bayern
    Nicht den Preis für 240 m² bezahlen wenn nur 190m² verbraucht wurden?

    Bei meiner Dachdämmung standen auch 190 m² im Angebot, abgerechnet wurden dann die tatsächlich verbrauchten 176m²...
     
  9. ilis

    ilis

    Dabei seit:
    12.02.2007
    Beiträge:
    718
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Friesland
    Er schrieb:
    Im Zweifel müsste der Anbieter also großzügiger kalkulieren, da es ja sonst sein Risiko wäre.

    Wenn du ggfs auch 202 qm bezahlt hättest (weil vorher "verschätzt") wäre es ja auch ok.
     
  10. #30 Baufuchs, 04.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dabei

    gibts i.d.R. auch keine Öffnungen, die zu übermessen sind. Nicht vergleichbar.

    Wer der Unternehmer per Pauschalpreis das Massenrisiko überwälzt muss halt damit leben, dass eben wie vereinbart "pauschal" abgerechnet wird.

    Derselbe Bauherr, der nun Mindermengen geltend machen will, hätte dem BU etwas gehustet, wenn der nach Beendigung der Maßnahmen Mehrmengen hätte abrechnen wollen.

     
  11. #31 shneapfla, 04.06.2008
    shneapfla

    shneapfla

    Dabei seit:
    24.04.2008
    Beiträge:
    329
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Im schönen Bayern
    ja klar, aber er ist bei den Mengen im Angebot eher auf Nr. Sicher gegangen und hat mir das auch gesagt....

    @baufuchs
    wenn das Angebot wirklich "pauschal" war, dann gebe ich Dir recht, aber wieso schreibt man dann nicht rein "1 x Haus dämmen = XY €" sondern die jeweiligen Mengen?:confused:
    Ich würde das dann so verstehen, wie das Angebot meines Daches und davon ausgehen, daß Mindermengen weniger und evtl. benötigte Mehrmengen eben mehr kosten.

    Kommt vermutlich alles darauf an, ob der Preis jetzt wirklich als Pauschale vereinbart wurde oder nur für die aufgeführten Mengen gültig war...
     
  12. #32 Baufuchs, 04.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fragesteller

    schreibt selbst im 1. Beitrag: "ausgehandelter Festpreis!".

    Nun soll das deshalb nicht mehr gelten, weil es dem Bauherren wegen der Mindermengen zum Nachteil ausgegangen ist.

    Bauherr fordert Preiskorrektur

    Wären es Mehrmengen geworden:

    Bauherr besteht auf Festpreis

    So sind sie eben, die Bauherren von heute....:)
     
Thema:

Baukostenerstattung