Frage zum Grundbucheintrag

Diskutiere Frage zum Grundbucheintrag im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich weiß nicht so recht wohin mit meiner Frage, darum versuche ich hier mein Glück. Es geht um folgendes: Unterhalb unseres...

  1. #1 Jessi75, 27.08.2010
    Jessi75

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    Hallo zusammen,

    ich weiß nicht so recht wohin mit meiner Frage, darum versuche ich hier mein Glück.

    Es geht um folgendes: Unterhalb unseres Grundstücks ist ein öffentlicher Park, dort läuft ein Mischwasserkanal an den wir unseren Kanal jetzt angeschlossen haben.

    Jetzt haben wir eine "Eintragungsbekanntmachung nach §55 Grundbuchordnung" bekommen wo folgendes steht:

    "Grundbuchbezirk xxx Blatt xxx
    aktueller Eigentümer Stadt xxx"

    "Grunddienstbarkeit (Mischwasserkanalleitungsrecht) für den jeweiligne Eigentümer des Grundstücks (unser Grundstück)"

    So, jetzt ist es ja so, dass das, so wie ich es sehe (vielleicht sehe ich es auch falsch) in dem Grundbuch der Stadt eingetragen ist. Das wurde ja jetzt einfach eingetragen ohne dass wir dazu irgendetwas unterschreiben mussten. Wenn die jetzt irgendwann sagen, wir wollen nicht mehr, können die uns dieses Recht genau so wieder "weg nehmen"? Oder wird in unserem Grundbuch auch noch irgendwas eingetragen und das kommt nur später? Wird auch irgendwo in irgendwelchen Plänen unser Kanal eingezeichnet? Kriegen wir dazu auch automatisch Kopien oder müssen wir das auch anfordern? Oder brauchen wir gar keine Pläne? Wir wissen ja wohin wir den Kanal gelegt haben :D

    Vielleicht kann mir ja jemand was dazu sagen.
     
  2. Popeye

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    Also ich kann nur zum ersten Teil antworten, verstehe was vom Grundbuch, aber nicht vom Baurecht :e_smiley_brille02::

    Die Grunddienstbarkeit ist als Belastung auf dem Grundstück der Stadt eingetragen (Leitungsrecht für Euch). Um diese zu löschen, müsste der Begünstigte aus dem Recht (= Ihr) Löschungsbewilligung erteilen, das geht nicht ohne Eure Mitwirkung. In Eurem Grundbuch ist keine Eintragung mehr nötig.

    Scheint also in Ordnung zu sein.
     
  3. papeFT

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    Den ersten Teil hätte ich als ehemaliger Kreditsachbearbeiter Baufinanzierungen auch so beantwortet. Zum zweiten Teil habe ich am jetzigen Wohnort folgende Praxis erfahren: die Gemeinde verfügt über genaue Pläne, wo welche Leitungen liegen, sowohl Wasser wie Abwasser und auch Strom, Telefon, Gas oder wer auch immer. Es macht schon Sinn, sich mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen und zumindest nach heutigem Stand eine Kopie des aktuellen Pläne zu erbitten, Kosten vorher erfragen, hier gab es die gratis als Bürgerservice.
    Dann ist wenigstens etwas "amtliches" vorhanden.
     
Thema: Frage zum Grundbucheintrag
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