Ist der Festpreis wirklich fest?

Diskutiere Ist der Festpreis wirklich fest? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; @kollaps das sollte ihnen eine lehre sein, die ausbaugewerke vielleicht doch von einem fachmann ausschreiben und koordinieren zu lassen. die...

  1. sepp

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    @kollaps
    das sollte ihnen eine lehre sein, die ausbaugewerke vielleicht doch von einem fachmann ausschreiben und koordinieren zu lassen. die kosten hierfür sind kein vergleich zu der abzocke die manche unternehmer versuchen.
    (betonung liegt auf MANCHE)
     
  2. #22 BHMarkus, 23.11.2004
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    wenn der bu von sich aus ein angebot macht. anschliesend eine pauschale vereinbart wird. ich nichts mehr ändere, oder nur die leistung vermindere. wie soll da dann ein nachtrag verargumentiert werden ?
    die massen und ep´s waren doch im angebot fixiert.
    wenn dann der bu, weil er zu blöd war die massen zu kalkulieren oder auch nur billig abgeben wollte, dann ist der doch selber schuld.
    wenn das so ist, würde er von mir keinen euro mehr bekommen. im gegenteil durch die aufwandsminderung gegen dem ersten angebot würde ich ihm sogar über die ep´s weniger bezahlen.

    wir hatten den rohbau auch pauschal vergeben. anschliesend habe ich mir überlegt ob ich das eine oder andere selber günstiger machen kann. das habe ich dem bu mitgeteilt und letztendlich anhand der massen und den ep´s im von der summe abgezogen. da hat er auch nicht gemeckert, warum auch.
     
  3. #23 Gast360547, 23.11.2004
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    freunde der nacht

    Moin,

    steht gaaaanz frisch in der neuesten DDH 22/2004!

    Wolfgang Reinders, RA, stellt fest:
    Festpreis ist etwas anderes als Pauschalpreis!!

    Festpreis heißt demnach nur, daß ich an den abgegebenen Preis während der gesamten Bauzeit gebunden bin. Das kann auch ein ganz normaler Einheitspreisvertrag mit anschließendem Aufmaß sein.

    Beim Pauschalvertrag sieht es anders aus.
    Keine Preisänderung bei geänderten Massen.
    Selbst bei extrem abweichenden Mengen gibt es in der Rechtsprechung Probleme.

    Wie sieht das bei Leistungsänderungen aus?
    Hier hängt es nach Ansicht Reinders sehr von der Ausschreibung oder dem Angebot, der Leistungsbeschreibung ab.
    Ist im Vorfeld detailliert angegeben welche Leistung der AN schuldet, ist es relativ einfach im Zuge eines Nachtrages eine gesonderte Vergütung zu erreichen. Da ist kein Widerspruch zum Pauschalvertrag.

    Anders sieht das bei Funktionalausschreibungen aus. Hier ist der Stress programmiert.

    Bei "Zwischendingern" gilt demnach Folgendes:
    Wenn man die Lücken im LV ganz offensichtlich erkennen konnte, dann bleibt das Risiko beim AN.

    Hatte das ursprünglich hingegen den Eindruck einer sauberen und genauen Planung gemacht, werden dennoch Ergänzungen nötig, dann liegt das Risiko beim AG.

    Bei Wegfall von Teilleistungen wird auch z. B. bei einer vorher festgelegter Masse und einem Einheitspreis nicht automatisch das Produkt aus diesen als Nachlass wegfallen. Hier ist ein Richtwert der ursprüngliche Einheitsvertragspreis im Verhältnis zum Pauschalpreis.

    Ich habe das mal grob zusammengefasst und hoffe, Ihr könnt damit etwas anfangen.

    Den kompletten Text gibt es beim Rundolf Müller Verlag in der DDH 22/2004


    Grüße
    stefan ibold
     
  4. geigei

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    ich stimme BHMarkus völlig zu!
    Für mich hört sich die ganze Gaudi nach einer verarsche des BU an. Ich bin überzeugt, er macht es so mit allen Bauherrn;
    Und ich bin überzeugt, von 5 Bauherrn bezahlen 3 die ungerechtfertigen Mehrkosten.

    Bleib auf deinem Standpunkt! Zahle was vereinbart war!
    Wenn er mehr will, soll er`s nachweisen. :deal
    Kein Nachweis, keine Zahlung, Punkt!

    Von Kosten (gerechtfertigte) zurückhalten halte ich auch nichts (das ist heutzutage der Tod für die meisten Unternehmen);
     
  5. sepp

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    denke mal ohne das ganze geschreibsel zu sehen kann hier keiner sagen welcher vertrag überhaupt zustande kam
     
  6. geigei

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    @kollaps
    sprich entlich mal klartext!

    Hast du eine Pauschale oder einen Festpreis (wie stefan ibold beschreibt)?
    Er hat nämlich recht, da könnt der Hund begraben sein;
    ich bin nämlich schon von einer Pauschale ausgegangen
     
  7. jetter

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    sage und schreibe

    2 Seiten Geschreibe um dann doch wieder auf den Stand meines ersten Postings zu kommen, nämlich die Grundlagen zu klären. :mauer

    Hier hilft weder emotionales Gerede noch Erfahrungen ala "ich habs so gemacht und es war gut". :(

    Fakten auf den Tisch, denn bisher ist so gut wie nichts bekannt, erst dann kann man sich ein Urteil bilden. :deal
    Wenns dann so ist, wie BHMarkus bisher VERMUTET ist doch alles klar, andernfalls kann dessen vorgeschlagene Verfahrensweise sehr leicht nach hinten losgehen. :boxing
     
  8. #28 kollaps, 24.11.2004
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    Ich bin bei der Auftragsvergabe und nach meinen Gesprächen auch von einer Pauschale ausgegangen.

    Aber das werd ich jetzt wohl mit meinem BU auskarten müssen.
    Wir werden uns schon einig werden.

    Danke nochmals für die vielen Infos

    Gruß
    Christian
     
  9. MaRo

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    Zumindest ist der Festpreis offenbar ein "Fest" für diesen BU !
     
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