Gaube: muss unschöne Spenglerarbeit hingenommen werden?

Diskutiere Gaube: muss unschöne Spenglerarbeit hingenommen werden? im Dach Forum im Bereich Neubau; Na dann Geht es nur noch über einen SV der HWK Dem GU mitteilen dass ein Sachverständiger der Handwerkskammer hinzugezogen wird.

  1. Dachi

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    Na dann

    Geht es nur noch über einen SV der HWK
    Dem GU mitteilen dass ein Sachverständiger der Handwerkskammer hinzugezogen wird.
     
  2. Ruppi

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    ...der mir dann wahrscheinlich bestätigt, dass die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden. Dann bleibe ich auch noch auf den SV Kosten sitzen...
    Mal sehen, was die Innung meint.
     
  3. #23 Gast360547, 21.04.2011
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ähmm

    Moin,

    mit Verlaub, nicht nur die Spenglerarbeiten sehen - ähhh - gewöhnungsbedürftig aus. Die ganze Gaube, insbesondere die Dachkonstruktion, stellt nicht gerade einen optischen Leckerbissen dar.

    Die Innung wird gar nichts sagen. DIE schützt ihre Mitglieder, was letztlich auch deren Job ist. Und ich schrieb ja bereits, es kann technisch ok sein, aber optisch eine Katastrophe.

    Grüße

    stefan ibold
     
  4. Ruppi

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    Stimmt: soeben hat mir die Innung mitgeteilt, dass sie keine Stellung nehmen kann und mir eine Liste mit Sachverständigen geschickt.

    Jetzt würde mich nur mal interessieren, was Du an der Gaubenkonstruktion so hässlich findest. Die Idee die Eindeckung mit einem Walmdach zu machen stammte von uns selber. Man sieht ja oft Gauben ohne Dacheindeckung, was doch ziemlich hässlich sein kann. Wir haben die Gaubendächer an die Gesamtform des Daches (Walmdach) angelehnt, weil auch viele umliegende ältere Häuser hier diese Form haben und es gut in die Umgebung passt. Ich hätte es am liebsten mit Biberschwänzen gehabt, nur leider war unser Baupartner nicht davon zu überzeugen (Doppelhaus).
     
  5. Dachi

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    Hatte ja schon geschrieben, das es schlimmere gibt!
    -Gestern auf der Baustellle.
    -Gauben mir Zink-Stehfalzverkleidung
    -ca. 1996 erstellt.
    Man achte auf die Anschlüsse an die Fensterlaibungen sowie die Anschlüsse an das Dach und die "Fensterbank" ist auch ein Leckerli:D Zur Sicherheit gab es da noch ne Spenglerschraube auf die Lötnaht drauf, nicht das die auf Dauer dicht bleibt:respekt
    Ganz besonders bitte ich um Beachtung der Bilder 109-110. Das ist eine "Rinne" mit Vorboden aus ......:mauer
     
  6. Dachi

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  7. Ruppi

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    zurück zu unseren unschönen Spenglerarbeiten:

    Heute waren wir mit unseren Baupartnern (mit denen wir voll und ganz an einem Strick ziehen), unserem GU und einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf der Baustelle.
    Erster Kommentar des SV: "Ein Spengler war das nicht, der das gemacht hat!"
    Er hat dann (in einer sehr konstruktiven Art) dem GU klargemacht, wo hier überall Fehler liegen (Verschraubungen, Übergang zur Dachhaut seitlich und unten, mangelhafte Abdichtung, etc.). Pro Gaube etwa 7-8 Mängel.
    Der GU hat dann sogar zugegeben, dass die Arbeiten nicht von einem gelernten Spengler, sondern von einem Metallbauer und Schlosser durchgeführt wurden, meinte aber noch, dass es doch auch so genügen müsste.
    Darauf hat der SV milde gelächelt und angeboten, dem Ausführenden vor Ort zu erklären, wie die Arbeiten ausgeführt werden müssen, damit sie zumindest den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese seien der Mindeststandard, der im Moment nicht erfüllt ist.
    Der SV wird also jetzt kein Gutachten schreiben, sondern direkt auf der Baustelle die Ausführung kontrollieren und überwachen.

    Fazit: das gesamte Blechzeugs kommt runter und neue Gaubenverkleidungen drauf.
    Der GU war geknickt, willigte aber ein.
     
  8. #28 coroner, 30.04.2011
    coroner

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    Jetzt bin ich aber gespannt wer dem öbuvsv die gut 80€ Stundenlohn beim
    Zuschaun zahlt... :shades
     
  9. Ruppi

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    ne ne, der schaut nicht zu. Der kommt hin, erklärt eine Stunde lang wie es zu sein hat und schaut am Schluss, ob korrekt gearbeitet wurde.
    Zusammen mit dem heutigen Ortstermin 3 Std, die durch zwei geteilt werden (Baupartner). Das ist verdammt gut investiertes Geld denke ich.
    Glücklicherweise hat der GU eingelenkt.
     
  10. cawu

    cawu Gast

    Da sind bestimmt alle hier auf das Ergebnis gespannt ;-)
     
  11. Ruppi

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    Es tut sich etwas in der Sache.
    Der SV war jetzt mit dem GU und dem "Spengler", der eigentlich ein gelernter Metallbauer ist auf der Baustelle. Dort wurde vereinbart, dass alle Gaubenverkleidungen rückgebaut werden müssen und durch neue (mit indirekter anstatt direkter Befestigung) ersetzt werden müssen.
    Auf Wunsch des GU wird beim OT vereinbart, dass
    zunächst eine der Gauben neu bekleidet und vor der Sanierung der
    anderen Gauben vom SV begutachtet und abge-
    nommen werden soll.
    Außerdem wurde eine Reihe weiterer Mängel festgestellt.
    Hier der Text.
    >>Im Anhang (pdf) auch mit allen Bildern!<<


    Betreff :

    Aktennotiz zur
    Baustellenbesichtigung


    Objekt:
    Neubau eines Doppelhauses

    Sache:
    Mängel i.d. Ausführung von
    Spenglerarbeiten

    Bezug: Besichtigung vom 26.5.11
    Zeit: 8:30 Uhr bis 9:45 Uhr
    Wetter: sonnig / trocken / +19°

    Teilnehmer:
    Herr xxx jun. – Firma xxx GmbH
    Herr y – Mitarbeiter der Fa. xxx
    Herr z SV – der künftigen Eigentümer

    Folgendes wurde festgestellt bzw. besprochen:
    Fehler in der Ausführung von Spenglerarbeiten:


    Hinweis:
    Hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten Mängel besteht zwischen
    der ausführenden Firma und dem Unterzeichner insoweit Einigkeit,
    dass die einzelnen Mängelpunkt akzeptiert und beseitigt werden.
    Mithin wird aus wirtschaftlichen Gründen auf eine fundierte oder
    detaillierte Bewertung der Mängel verzichtet.


    Traufbleche / Tropfbleche:

    Bei der Überprüfung der Traufen an den Walmdachgauben, den
    Eingangsvordächern und dem Wintergarten wird festgestellt, dass
    die Unterdeckung ohne Tropfbleche an den Traufen abrupt endet
    (s. Abb. Nr. 1-3). Dies hat zur Folge, dass bei eindringendem Fehl-
    wasser die darunter liegenden Holzbauteile benetzt und nachhaltig
    beschädigt werden. Diese Tropfbleche sind sowohl nach DIN
    18338, als auch nach DIN 18339 explizit gefordert und somit
    Grundlage einer fachgerechten Ausführung. Insofern wird beim OT
    vereinbart, dass an diesen Traufen diese Tropfbleche angebracht
    werden.

    Abbildung 1


    DIN 18338 – Fach-
    regeln des Dach-
    deckerhandwerks

    DIN 18339 – Fach-
    regeln des Spengler-
    handwerks

    Funktionalität

    Dauerhaftigkeit

    Abbildung 2


    Abbildung 3


    Verwahrung und Bekleidung der Walmdachgauben:

    In der Ausführung der Verwahrungsanschlüsse sowie der
    Bekleidung der Dachgauben werden mehrere Fehler und Regel-
    verstöße festgestellt, die dazu führen, dass sämtliche Bleche
    zurückgebaut, komplett neu angefertigt und wieder montiert werden
    müssen.

    Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fehler:


    1. Die Gaubenbrustbleche wurden an den Innenecken zu den
    Lisenen lediglich eingeschnitten und seitlich aufgestellt. Hier
    dringt bei Flugschnee und/oder Schlagregen Niederschlags-
    wasser ein. Ferner wurden die Bleche direkt mit Spengler-
    schrauben befestigt und nicht mit so genannten Hauerbuckeln
    überarbeitet und verlötet.

    2. Die Lisenenbekleidungen der Gaubenfronten wurden ebenfalls
    mit Spenglerschrauben direkt befestigt.

    3. Auch die Bleche der seitlichen Gaubenbekleidungen wurden mit
    den Spenglerschrauben direkt befestigt.

    4. Zwischen den vorgehängten Dachrinnen und der Dachkon-
    struktion fehlen Rinneneinlaufbleche.


    Die nachfolgenden Abbildungen Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 6 zeigen
    exemplarisch die vorbeschriebene Situation im Detail.


    Abbildung 4


    Abbildung 5


    Abbildung 6


    Aufgrund der Vielzahl an Mängeln wird beim OT vereinbart, dass
    die Brustbleche, Front- und Seitenbekleidungen komplett neu
    ausgeführt werden. Ferner erhalten die Gauben ein Rinneneinlauf-
    blech. Danach wurde die Ausführung mit den Details gemeinsam
    mit dem ausführenden Mitarbeiter der Fa. xxx GmbH, Herrn
    y, besprochen.



    Dehnungsausgleicher / Dachrinnen:

    Beim OT wird festgestellt, dass die vorgehängten, halbrunden
    Dachrinnen am Hauptdach ohne Dehnungsausgleicher verlegt und
    zudem an den Rinnenstößen unzureichend befestigt wurden (s.
    Abb. Nr. 7).


    Abbildung 7


    Nach DIN 18339 müsse Dachrinnen der Nennweite 333 mm bei
    gestreckten Längen alle 15 m und bei Ecken 7,5 m einen
    Dehnungsausgleicher erhalten. Andernfalls besteht das Risiko,
    dass sich bei der temperarturbedingten Längenänderung der
    Rinnen die Befestigungspunkte bzw. –nieten abscheren. Die
    Dehnungsausgleicher sind jeweils in der Mitte der Traufen
    einzubauen.


    Sonstiges:



    Auf Wunsch von Herrn xxx wird beim OT vereinbart, dass
    zunächst eine der Gauben neu bekleidet und vor der Sanierung der
    anderen Gauben vom Unterzeichner begutachtet und abge-
    nommen werden soll. Herr xxx wird den Unterzeichner
    verständigen sobald eine der Gauben fertig gestellt ist.


    Zur Mangelbeseitigung wird ein Zeitraum von 3-4 Wochen als
    ausreichend erachtet.
     
  12. #32 ina1968, 04.06.2011
    ina1968

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    hallo ihr lieben

    wir sind fast fertig mit unserem bau....puh ...schwitz...und graue haare dazu
    im bauleistungsverstrag haben wir die dacheindeckung und spenglerarbeit rausgenommen...ist auch alles ganz klasse geworden dank meines bruders (dachdecker)
    nun aber meine frage
    gehört das schweißbahn verlegen im eg (bau o.keller)zur dachdeckerarbeit oder zum maurer?
    unser bauträger sagt es gehöre zur bauherrenleistung wegen des dacheindeckens,aber alle anderen sagn das macht ein dachdecker als auftrag
    wie sieht es nun aus unsere sache oder sache des maurers?
    lg ina
     
  13. H.PF

    H.PF

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    Völlig egal, zu wessen Gewerk das gehört aber lass deinen Bruder das machen...

    Dachdecker beherrschen das Schweißen wesendlich besser als ein Maurer *gruselkino*...

    Wie sind die Horizontaldichtungen ausgeführt? Kann dein Bruder da noch gut dran anschließen?

    Sonst solltest du da direkt mal beim Maurer meckern und ihn um eine Lösung bitten...
    (typischer Fehler)
     
  14. Ruppi

    Ruppi

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    Mail vom GU an den SV:

    "Sehr geehrter Herr SV,

    wie gerade auf Ihre Mailbox gesprochen, würde ich Sie bitten morgen Abend auf die Baustelle zu kommen, um die erste fertig gestellte Gaube nach Korrektur in Augenschein zu nehmen und uns bitte mitteilen, ob diese den entsprechenden Normen entspricht. Danke Ihnen hierfür vorweg.

    Weiter zu einer Bemerkung in Ihrer Aktennotiz. Wir hatten auf der Baustelle besprochen, dass das Brustblech verbleiben kann, wenn die Ecken entsprechend verlötet werden. Dies möchten wir bitte in dieser Form ausführen.

    Beste Grüße soweit,
    GU"
     
  15. Ruppi

    Ruppi

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    Meine Antwort:

    Sehr geehrter Herr GU,

    beim Ortstermin wurde vereinbart, dass auch die Brustbleche komplett neu ausgeführt werden. Dies ist bitte auch so einzuhalten. Für uns ist dies unter anderem auch aus optischen Gründen, von Bedeutung, da das ganze Stückwerk in diesem Bereich und die schief geschnittenen Bleche wirklich nicht schön anzusehen sind. Wir wurden schon mehrfach von Passanten angesprochen, was das denn für schlampige Gaubenverkleidungen seien.

    Zitat aus der Aktennotiz vom OT:
    "Die Gaubenbrustbleche wurden an den Innenecken zu den Lisenen lediglich eingeschnitten und seitlich aufgestellt. Hier dringt bei Flugschnee und/oder Schlagregen Niederschlags-wasser ein. Ferner wurden die Bleche direkt mit Spengler-schrauben befestigt und nicht mit so genannten Hauerbuckeln überarbeitet und verlötet.
    Aufgrund der Vielzahl an Mängeln wird beim OT vereinbart, dass die Brustbleche, Front- und Seitenbekleidungen komplett neu ausgeführt werden. Ferner erhalten die Gauben ein Rinneneinlauf-blech. Danach wurde die Ausführung mit den Details gemeinsam mit dem ausführenden Mitarbeiter der Fa. xxx GmbH, Herrn xxx, besprochen."

    Mit freundlichen Grüßen
    Bauherr
     
  16. Ruppi

    Ruppi

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    Antwort vom SV:

    Sehr geehrter GU,

    eine Begutachtung der „Mustergaube“ konnte nicht stattfinden, da aufgrund der Fliesenarbeiten eine Begehung des 1. OGs nicht möglich war. Festgestellt werden konnte lediglich, dass am Eingangsvordach und am Erkervordach (rechter Gebäudeteil) die Tropfbleche angebracht wurden. Trauf- und/oder Rinneneinlaufbleche sind jedoch noch nicht vorhanden. Hinsichtlich der Gaubenbrustbleche haben Sie bereits einen Kommentar vom Bauherren erhalten. Insofern bitte ich Sie die Sanierung unter Berücksichtigung meiner Aktennotiz ernst zu nehmen und die Arbeiten entsprechend den einschlägigen Regelwerken durchzuführen.

    Mit freundlichen Grüßen
    SV
     
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