Unterlagen vom GU?

Diskutiere Unterlagen vom GU? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir erleben hier die Entwicklung einer Wissenschaft durch Definitionsverschiebung und die damit verbundene Alterung von Wissen ebenso wie das...

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  1. #41 Skeptiker, 25.06.2013
    Skeptiker

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    Wir erleben hier die Entwicklung einer Wissenschaft durch Definitionsverschiebung und die damit verbundene Alterung von Wissen ebenso wie das Beharren auf der Richtigkeit einmal gelernter Dinge. :winken
     
  2. #42 Gast56083, 25.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    na dann wäre es doch schön, wenn die, auf die so gern und oft verwiesene, Rubrik "wer baut mit wem" aktualisiert/ergänzt werden würde, damit auch hier ein einheitliches Verständnis entsteht.
     
  3. Orkati

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    und das Lustigste dabei... er hatte auch noch recht...
     
  4. H.PF

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    Nur weil Wiki das so sagt?
     
  5. Eric

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    Was soll die Wortglauberei und wozu soll sie nutzen?

    Mit den Begriffen GU und GÜ werden unterschiedliche Unternehmereinsatzformen umschrieben. Die Grenzziehung ist fließend. Die Begriffsbestimmung GU und GÜ ist uneinheitlich.

    Der Standardkommentar zum Baurecht, Werner/Pastor, Der Bauprozeß, Rdnr. 1314 b, unterscheidet - wie hier im Forum - danach, ob der Unternehmer neben den Bauleistungen ( selbst oder über SUB´s ) auch noch Planungsleistungen übernimmt.

    Der Bauwirtschaftslehre oder WIKI steht es frei, die beiden Begriffe anders zu definieren. Dafür wird das Thema " wer baut mit wem " nicht geändert. Denn damit wurde festgelegt, wie die Begriffe GU und GÜ im Sinne einer einheitlichen Sprachregelung hier im Forum verstanden werden.
     
  6. #46 Gast036816, 26.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    artikel gü bei wiki wurde von jan 2011 bis nov 2012 12 mal geändert. wer prüft das alles auf richtigkeit?
     
  7. #47 Thomas B, 26.06.2013
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    Schön wie man sich über die berfifflichen Definitionen ereifern kann.

    Rein Logisch ist doch so wie hier im Forum dargelegt: GU arbeitet (zum teil mit eigenen, aber auch gänzlich mit Subbis) nach externer Planung, GÜ übernimmt auch die Planung.

    Hier mögen die Übergänge fließend sein, insofern ist die klarste begriffliche Abrenzung doch wenn der eine plant, der andere nicht.

    Lettendlich ging es hier ja um etwas gänzlich Anderes.....

    PS: Ich schaue auch häufiger in Wikipedia. Geht schnell, ist aber sicher nicht der Stein der Weisen.
     
  8. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ich bin weiterhin für die bisherige Sprachregelung im Forum.
    Aus bauwirtschaftlicher Sicht gibt es eh eine große Bandbreite vom Unternehmer zum Vermittler.
    Aus baurechtlicher Sicht ist es ein Unterschied, ob jemand nur als Bauunternehmer auftritt oder auch Planungsleistungen mit übernimmt. Wurscht ob das nun selbst geleistet wird, ein Teil oder alles vergeben.
    Genau dieser Unterscheid macht den Hausbauern auch zu schaffen. siehe die Ursprungsfrage.
     
  9. #49 Manfred Abt, 26.06.2013
    Manfred Abt

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    Die letzte Stellungnahme von Eric ist meines Erachtens nach die sinnvollste, trotzdem habe ich dazu einen Kompromissvorschlag.

    Da es offensichtlich je nach Quelle unterschiedlich definiert ist, nehmen wir das in unser "Wer baut mit wem" so auf, dass klar ist, dass dies die hier im Forum wie auch in anderen Quellen verwendete Definition ist und es daneben in anderen Quellen noch andere Definitionen gibt.
     
  10. #50 Baufuchs, 26.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Und die muss man auch nicht durch Hinweise auf mögliche andere Definitionen aufweichen.
     
  11. #51 Gast56083, 26.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    mir geht es nicht um Recht haben oder Wortklauberei. Aber versucht Euch bitte mal in die Lage eines BH zu versetzen.

    Viele BH informieren sich durchaus, bevor oder nachdem sie dieses Forum betreten, auch außerhalb, mit wem sie da im rechtlichen Sinne eigentlich bauen wollen, wenn sie Unternehmen suchen/anfragen.

    Im Großteil der aktuellen Informationsquellen und auch in der öffentlich verfügbaren Fachliteratur, wird GU vs. GÜ durch die Leistungserbringung und nicht durch die Planungserbringung abgegrenzt. Stößt man dann noch auf die Definition des Internationalen Europäischen Verbands für Bauwirtschaft FIEC von GU(A) bis GU (PIA), ist man sich endgültig sicher, dass ein GU alles planen kann/darf.

    Hat man nun nach diesem Verständnis einen GU/GÜ ins Auge gefasst, so ist es bei der Bewertung durchaus von Bedeutung, ob dieser GU/GÜ ein eigenes (klassicherweise) Rohbauunternehmen mit eigenen Angestellten hat und diese den Rohbau selbst ausführen oder nicht.
    Ist ein Unternehmer verantwortlich für eigene Leute und besteht dieses U seit Generationen und hat viele Referenzen, so ist dies ein starkes Kriterium pro diesem U im Vergleich zu einem U der keine eigenen Leute beschäftigt sonderen alles (auch den Rohbau) an ggf. wechselnde Rohbauer vergibt wo ich als BH nicht weiß, wer mir den Rohbau hochzieht.
    Für mich zumindest sind u.a. aus diesem Grund zwei der angefragten Firmen rausgefallen.

    Kommt der BH mit diesem "Wissen/Meinung" (also GU kann planen, macht aber immer einen Teil (mind 30%) des Baus mit eigenen Leuten, GÜ plant auch, baut aber eben nicht selbst) nun hier ins Forum, entsteht ein Missverständnis (daraus entstand ja auch die Diskussion hier, ob ein GU plant oder nicht).

    Der BH muss nach der Forumsdefinition annehmen, dass Ihm sein bevorzugter GU (der von sich selber sagt oder auf der HP schreibt, er sei ein GU) nicht die Wahrheit erzählt: entweder er ist kein GU sondern GÜ (nach Verständnis des BH dann ohne eigenes Rohbauunternehmen) oder macht die Planung nicht wie versprochen, weil er ja GU ist und damit nach Forumsdefinition nicht (angemessen) plant sondern nur ausführt.
    Noch undurchschaubarer wird’s, wenn der BH mit einer fertigen Baugenehmigung zu einem GU geht und dann nach Forumsdefinition davon ausgehen muss, dass der GU keinesfalls eine weitere Planung macht, sondern nur nach der Eingabeplanung baut. Dann würde ich mich auch abwenden und sagen, das ist mir zu wenig und zu gefährlich. Zu einem GÜ nach meinem BH Verständnis will ich aber auch nicht, weil der ja keine eigenen Leute beschäftigt.

    Und bitte nicht falsch verstehen: Für mich ist die Abgrenzung über die Leistungserbringung logischer weil eindeutig. Wie Ihr selbst sagt, können bei der Abgrenzung nach Planung die Grenzen verschwimmen.

    Auch nicht weil ich rechthaben will oder sonstirgendwas, aber ich glaube schon, dass es BH hilft, wenn sie hier unter "wer baut mit wem" zumindest einen Hinweis auf die zweite im Netz postulierte Sichtweise bekommen und klar gesagt wird, wie es hier definiert ist. Das kann Missverständnisse vermeiden.

    und jetzt prügelt von mir aus wieder auf mich als doofer Baulaie/Berufsfremder/Stänkerer oder was auch immer ein.
     
  12. #52 Ralf Dühlmeyer, 26.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Was schreiben 95% aller TE hier:

    Mein BT hat, mein BT macht, mein BT tut, ........

    Einen Bauträger, der in Deinen tollen links gar nicht vorkommt, haben 70 - 80 % davon aber gar nicht, weil sie auf eigenem Grundstück bauen.

    Du bist einfach nicht in der Lage zu erkennen, dass Deine Denk- und Vorgehensweise keine Allgemeingültigkeit hat!
     
  13. #53 DerBjoern, 26.06.2013
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    Für andere wiederum ist es anders logischer. Mir ist es z.B. egal ob mein GÜ den Rohbau selber hochzieht oder es vergiebt. Am Ende habe ich ein Produkt gekauft. Nicht egal ist mir wer die Planung übernimmt. Da stellt sich nämlich die Frage ist es mit drin oder muss ich es selber extern beauftragen ;)

    Mein Unternehmer agiert z.B. als alles. Er ist sowohl Bauträger, GU, GÜ oder einfacher Rohbauer. Kommt immer drauf an was der Kunde möchte...
     
  14. #54 Gast56083, 26.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    @ Ralf:
    ja, genau das hab ich erwartet, dabei war es wirklich nur konstruktiv gemeint.
    Dass Du wieder persönlich wirst war auch klar.
    Aber man gewöhnt sich ja an vieles in so einer Ehe...

    Wenn Du gelesen hättest was ich geschrieben habe, dann sollte Dir auch klar sein: Es geht nicht um diejenigen, die schon mit irgendeinem BT/GU/GÜ/A bauen bzw. sich vertraglich gebunden haben, sondern um die, die in der Findungsphase sind, mit wem sie bauen wollen.
    Und von diesen Bauwilligen schmeiß ich jetzt mal, genauso wild wie Du, 95% in den Ring, die fragen: bauen mit GU oder A? Da redet quasi keiner von der Suche nach einem BT (warum auch, die wissen dass das kein BT ist, wenn sie auf Ihrem Grundstück bauen wollen)

    Und nebenbei...BT kommen in meinen tollen Links sehr wohl vor...musst halt nur schauen.
    Was das aber mit dem Thema Abgrenzung GU vs. GÜ zu tun hat weiß ich nicht.
     
  15. #55 Manfred Abt, 26.06.2013
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    Ich glaube, Zellstoff ist hier einfach zu provokativ gestartet:
    Hier ist er einfach zu bestimmt aufgetreten und hat behauptet definieren zu können, was das allgemeine Verständnis ist, später noch mal mit dem Begriff Fachwelt untermauert.

    Festgestellt haben wir:
    • dass der Unterschied GU/GÜ in der Fachwelt unterschiedlich definiert wird
    • dass wir hier im Forum eine eindeutige Definition haben wollen
    • und - erstmal nur für mich - dass unsere bisherige Definition für die Zwecke dieses Forums mehr Sinn als die von Zellstoff ins Spiel gebrachte Definition macht
    • In dem Sinne diskutieren wir jetzt vielleicht mal besser unter uns Mods, wie wir unser Ziel der eindeutigen Definition erreichen
    • Meines Erachtens aber auch der Zeitpunkt, diesbezügliche Rumhackereien auf Zellstoff zu beenden, so falsch liegt er hier fachlich ja nicht
    • ob wirs gebraucht haben, ... da hab ich mal so meine Zweifel
    • und ich erinnere mich, ich hatte schon mal meine Zweifel ob der Notwendigkeit eines anderen Threads von Zellstoff
     
  16. #56 ralph12345, 26.06.2013
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    Tut die Frage ob Gu oder GÜ irgendetwas zur Sache bezüglich der o.a. Eingangsfrage? Falls ja:
    In meinem Fall habe ich eine Baufirma mit einem Hausbau beauftragt, die Firma hat ihrerseits die Planung und die Statik offenbar ausgelagert, MEIN Ansprechpartner ist die Baufirma. Ich habe kein Vertragsverhältnis mit den Subcontractoren und keinen eigenen planenden Architekten.
    Somit habe ich wohl einen GÜ...
    Bin noch nicht dazu gekommen, in den Vertrag zu gucken, aber ich werd die Firma einfach mal anmailen mit der Bitte mir die Statik und ein spezielles Detail der Planung zu schicken, dann werde ich ja mal sehen, was rauskommt.
     
  17. #57 ralph12345, 26.06.2013
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    Also nochmal zur Eingangsfrage: Sofern das im Vertrag nicht geregelt ist (hab noch nicht nachsehen können): Auf was hat man als Bauherr mindestens einen Anspruch?
    Soweit ich das auf Seite 1 lese mindestens Statik und Energienachweis?
     
  18. #58 Manfred Abt, 26.06.2013
    Manfred Abt

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    Antwort ist leicht:

    siehe Beiträge 3 bis 5 von vorgestern
    du müsstest nur mal dazu kommen, es nachzulesen

    Thema geklärt, ich mach zu
     
  19. Eric

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    Eine letzte Anmerkung sei gestattet:

    Als " Leistungserbringung " kommen in Betracht: Bauleistung und Planung

    Bei der Erbringung der Bauleistung unterscheiden sich GU und GÜ nur insoweit, dass der GU in der Regel einen Teil der Bauleistungen mit eigenen Mitarbeitern erbringt und die restlichen Bauleistungen über SUB´s, die dann seine Erfüllungsgehilfen sind, " hinzukauft ". Beispiel: Bauunternehmer erstellt den Rohbau ( und macht vielleicht noch ein weig vom Innenausbau = erweiterter Rohbau ) mit eigenen Leuten und zieht für alle weiteren Gewerke, die er ebenfalls schuldet, Unternehmer hinzu, mit denen er regelmäßig zusammenarbeitet. Er kann aber - jedenfalls nach hiesigem Verständnis - alle Gewerke auch an SUB´s übertragen.

    Der GÜ baut in der Regel nicht selbst, er kann aber einen Teil der Aufgaben selbst übernehmen. Hinsichtlich der Bauleistung kehren sich also lediglich Regel und Ausnahme um. Als Unterscheidungskriterium bleibt bei diesem begrifflichen Verständnis nur, wer die Planungstätigkeit schuldet.

    Aber was solls: Mit den Begriffen ist ohnehin kein Fall zu lösen. Für die Frage, welche Leistungen der Unternehmer übernommen und ob er diese verletzt hat, ist der individuelle Vertrag maßgeblich. Der muß gelesen und ausgelegt werden. Denn es soll vorkommen, dass ein Vertrag mit " GU-Vertrag " überschrieben ist und - je nach Definition - ist es tatsächlich ein " GÜ-Vertrag ".

    Eben das gleiche Problem, wenn Nichtjuristen von " Geld verleihen " reden und tatsächlich ein Darlehen gemeint ist = himmelweiter Unterschied.

    Die Baubetriebslehre hat einen anderen Ansatzpunkt. Dort wird gefragt: Werden zumindest Teile der übernommenen Leistungen durch eigene Mitarbeiter ----> oder alles nur mit Fremdunternehmern erbracht?

    Juristen unterscheidet demgegenüber danach, zu welchen Leistungen der Unternehmer sich verpflichtet hat. Danach ist es unerheblich, ob der Unternehmer eigene Leute hat oder nicht ( z.B. HOCHTIEF hat nur noch Bauleiter und Planer und ist deswegen mal GU und mal GÜ ). Denn die Fremdunternehmer werden dem GU oder GÜ über § 278 BGB eh wie eigene Leute zugerechnet. Macht der SUB Mist, wird dies dem GU oder GÜ zugerechnet.

    Damit solls jetzt aber auch gut sein.
     
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