Allgemeine Frage zu HOAI-Honorar

Diskutiere Allgemeine Frage zu HOAI-Honorar im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Meine Erfahrung ist: Verdienste: 1) Wer wirklich gut verdient, sind Architekten, die sich 3-4 angestellte Architekten leisten können und...

  1. #21 Der Bauamateur, 06.10.2014
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    1) Wer wirklich gut verdient, sind Architekten, die sich 3-4 angestellte Architekten leisten können und entsprechend größere Projekte stemmen können. EFHs allein bringen nicht so richtig Fleisch an die Knochen, von den High-End Designern mal abgesehen.
    2) Wer gut verdient, sind die Mauschler und Ganoven, die mit GÜs arbeiten und bei Ausschreibung/Vergabe entsprechende "Prämien" einkassieren. Oder deren Ehefrauen eigene Bauunternehmen haben.
    3) Wer auch gut verdient, sind diejenigen mit guten Auge und kaufmännischer Nase, die sich gute Schnäppchen auf dem Immobilienmarkt holen und entsprechende Renditeobjekte aufbauen. Und natürlich die "Netzwerker" die ständig öffentliche Aufträge bekommen.
    4) Arm dran sind diejenigen mit ihren 2-4 kleinen EFHs im Jahr, die mit hohen Schwankungen im Einkommen ständig Probleme haben: Entweder sind die Steuer-Nachzahlungen so hoch, da Schlussrechnung im falschen Jahr oder die Vorauszahlungen sind so hoch, weil das Vorjahr so gut lief. Die freiwillig gesetzlich Versicherten werden auch noch von der Krankenkasse abgezogen, weil Erhöhungen rückwirkend, Absenkungen aber erst ab Vorliegen des Steuerbescheids greifen. Egal wie, ständig muss zwecks Akquise rotiert werden, aber gleichzeitig müssen auch die Baustellen betreut werden. Da macht dann die liebe Ehefrau nach Feierabend die Buchhaltung und Sekretariat gibt's auf 400EUR-Basis... wenn überhaupt.

    Zuletzt muss man zum Thema HOAI leider auch sagen: Es gibt eben auch Architekten, die - um einen Auftrag zu bekommen - ein Pauschalhonorar vereinbaren, das eigentlich zu niedrig ist und dann mit der HOAI so lange rumschieben, bis es "passt". Die tatsächliche Leistung wird dann eben nicht vollständig abgerechnet, aber Hauptsache die Liquidität passt erst mal. Den langen Atem hat nicht jeder Einzelkämpfer, dass er bei solchen illegalen Vereinbarungen immer nein sagen kann, wenn einfach sonst nichts vorbei kommt. Außerdem: Wo kein Kläger, da kein Richter...
    Wie bei allen Freiberuflern mit vorgeschriebener Honorarordnung, macht dies den Berufskollegen das Durchsetzen der gesetzlichen Sätze schwieriger und ist auch von der Kammer sehr schwer zu ahnden, da man mit etwas Geschick die Abrechnung schon so zurecht biegen kann, dass zumindest auf dem Papier alles stimmt.
    Letztendlich bietet ein Architekt eine hoch komplexe Leistung an, die Jahre an Berufspraxis und Ausbildung voraussetzt, in denen er ziemlich schlecht verdient. In sofern ist es m.E. angemessen, dafür auch entsprechend zu bezahlen.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Nun ja, dann ist der Kaufmann aber ganz neu oder hat Scheuklappen mit SEHR schmalen Sehschlitzen!
    Ich kenne ganz viele Beispiele, in denen nach Pauschalwerten und nicht nach Leistung berechnet wird. Beispiele gefällig?
    Steuer = xy % nach Tabelle
    Arzt = Tabelle
    Krankenkassenbeitrag = YX% vom EK
    Rechtsanwalt = Tabellenwert nach Streitwert
    Briefporto = nach Gewicht in 4 Klassen

    Aber wenn Du meinst, dass da goldene Nasen in der HOAI versteckt sind, gibts für Dich eine ganz simple Lösung:
    Du vereinbarst mit dem Kollegen einen angemessenen Stundensatz (ab 80 € netto aufwärts) und bezahlst ihn nach Stunden.











































    wobei ich nicht sage, dass Du dadurch weniger bezahlen wirst. Deine Rechnung wird nur gerechter.
    :D :p
     
  3. #23 ultra79, 06.10.2014
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    Sind auch alles interessante Beispiele, wo man auch fragen kann: warum eigentlich? Also warum wird die Bezahlung eines Rechtsanwaltes gesetzlich geregelt? Muss das so sein? Kann man das auch anders machen und welche Konsequenzen hat das.

    Briefporto wollte man ja mal liberalisieren - was ist daraus eigentlich geworden?

    Es ist eben schon eine Frage was der Staat alles regeln soll - und was vielleicht besser nicht. Bzw. warum regelt er z.B. was ein Architekt berechnen darf - aber nicht was ein Bauunternehmer berechnen darf? Oder warum wird geregelt das Bücher bitte überall das gleiche zu kosten haben - aber Brot und Butter kann man so bepreisen wie es einem passt? (oder DVDs/BlueRays - wenn man schon bei kulturellen Gütern bleiben will)...
     
  4. #24 Der Bauamateur, 06.10.2014
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    Und dann schließt sich der Kreis, denn man ist dann wieder bei den benötigten Stunden. Jetzt weiß ich nicht wie es bei den Architekten ist, aber grundsätzlich ist es nicht so einfach, nachzuweisen, dass die ganze Zeit im Büro tatsächlich auch für den Auftraggeber XY und nicht für Kaffepause, bauexpertenforum und Akquise verwendet wurde.
    Bei uns ist die Lösung bspw. eine Stundenerfassung per Programm, d.h. man betätigt eine virtuelle "Stechuhr" in der man Auftrag und AG erfasst und die läuft, so lange man an einem Auftrag arbeitet. Aber auch das System ist nicht manipulationssicher, weil man Zeiten auch manuell erfassen kann (und muss bspw. bei Auswärtsterminen).
    Deshalb ist m.E. die Abrechnung nach HOAI für beide Seiten fairer, weil man vorher die Parameter vereinbaren kann und dann auch weiß, auf welche Kosten es hinausläuft und sich nicht über Stundensätze und insbesondere über Stundennachweise rumärgern muss.
     
  5. #25 Der Bauamateur, 06.10.2014
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    Bei Berufsgebieten, die auch öffentliche Belange betreffen (bspw. Rechtspflege bei RAs, Gesundheitswesen bei Ärzten oder aber Bauwesen bei Architekten) kann der Staat schon eingreifen, wenn er befürchten muss, dass durch den freien Preiswettbewerb zu erheblichen Verwerfungen kommen würden - entweder weil bspw. bei Ärzten bestimmte Regionen noch schlechter als jetzt schon versorgt würden. Oder aber weil zu befürchten ist, dass durch Preisdruck die Qualität und damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Berufsträger beeinträchtigt würde.
    Und letztendlich ist auch eine gute Portion Lobbyismus bei den Berufsverbänden dabei.
     
  6. #26 C. Schwarze, 06.10.2014
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    da gebe ich meinetwegen Recht.... aber was ist den, wenn der Architektenverband eine Butter/Kaffee/Ausflugsfahrt machen will.
    da rennen die dann auch zum günstigsten Anbieter und ich glaube kaum, das der Busfahrer, der für Leib und Leben aller verantwortlich ist, einen "angemessenen Stundensatz (ab 80 € netto aufwärts)" bekommt.
    Eher 8,50 Brutto Mindestlohn drunter.
    Passen tut sowas in meinen Augen nicht.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2014
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    Ein typischer Schwarze:

    1) bekommen Busfahrer von bis
    2) haften sie nicht Hab und Gut
    3) müssen sie ihre Haftpflicht samt Eigenanteil im Schadenfall nicht selber zahlen
    4) müssen sie die Arbeitgeberanteile nicht selber zahlen
    5) müssen sie nicht Büro, Fahrzeug, "Wasserkopf" usw selber zahlen
    6)....
    7)....
    8) bescheisst Hr. Schwarze bei seinen verdrehten Argumentationen am meisten
     
  8. #28 Der Bauamateur, 06.10.2014
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    Es geht auch nicht darum, dass jeder im Einzelfall das bekommt was er "verdient". Wer will das schon festlegen. Letztendlich heißt es ja auch nicht, dass die Architekten und anderen Freiberufler nicht nach den Regeln des (reglementierten) Marktes spielen dürfen. Es darf ja auch jeder seinen Architekten oder Rechtsanwalt selbst aussuchen und gar so starr ist die HOAI dann auch wiederum nicht. Der Vergleich Freiberufler mit Busfahrer hinkt auch deshalb, weil man, um Busfahrer zu werden, nicht x Jahre studieren muss + y Jahre Berufserfahrung nachweisen muss und - wie bei manchen Berufen nötig - dann auch noch mal eine zusätzliche Prüfung bestehen muss, bei der fast die Hälfe der Teilnehmer durchfällt. Und wohlgemerkt trägt der Freiberufler dann auch noch das unternehmerische Risiko, was nochmal einen weiteren entscheidenden Unterschied zum Angestellten ausmacht. Alles in Allem: Äpfel und Birnen. IMO.
     
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