WDVS und Nachbarschaftsrecht

Diskutiere WDVS und Nachbarschaftsrecht im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe im Zuge unserer Sanierung ein neues Problem. Wir möchten eine Außendämmung an unserer Doppelhaushälfte in NRW...

  1. friede

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    Hallo zusammen,

    ich habe im Zuge unserer Sanierung ein neues Problem. Wir möchten eine Außendämmung an unserer Doppelhaushälfte in NRW anbringen lassen. Die DHH sind nicht nebeneinander gebaut, sondern unsere Doppelhaushälfte springt an der Grenze zum Nachbarn um ca. 1m vor. Diese Außenwand möchten wir natürlich mitdämmen - diese liegt dann aber auf dem Grundstück unserer Nachbarin.

    Laut § 23a des Nachbarschaftsrechts in NRW muss der Nachbar die Dämmung dulden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Meine Frage zielt jetzt konkret nur auf diese Passage ab:
    "...eine vergleichbare Wärmedämmung auf andere Weise mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden kann."

    Von innen liegt in diesem Gebäudeteil unser Treppenhaus, das mit ca. 1 m Breite (muss ich nochmal nachmessen) auch nicht so besonders üppig ist. Bauphysikalisch ist das alles natürlich übel, platztechnisch sowieso. Der Handlauf, der ganze Treppenanschluss funktioniert dann ja nicht mehr richtig. .. Wäre das ein nicht vertretbarer Aufwand? Habe im Netz schon die Kommentierung gelesen, dass Innendämmung schon bauphysikalisch kein vertretbarer Aufwand ist.
    Wie ist eure rechtliche Einschätzung dazu?

    Zum Hintergrund: Unser Nachbarin hat die andere Doppelhaushälfte auch nur ein halbes Jahr vor uns gekauft und renoviert. Vor Monaten schon, als wir sie kennengelernt haben, hat sie uns mündlich ein "Na klar, das kriegen wir auf jeden Fall hin" zum Thema Dämmung gesagt. Nun hat sie uns auf die Bitte mit schriftlicher Einverständniserklärung zum Gerüst + Dämmung eine Absage erteilt.
    Begründung 1: Diffuse Ängste, dass sie nun eine Wärmebrücke bekommt. (Wir haben ihr angeboten, dass unser Energieberater alle ihre Fragen beantwortet und waren sogar bereit, schriftlich zu bestätigen, dass wir für etwaige bauliche Schäden wie Schimmel, die auf die Dämmung zurückzuführen sind, aufkommen würden. )
    Begründung 2: Optisch rückt die Wand dann näher an die Fenster ran und die Fenster liegen dann nicht mehr mittig in ihrem zurückspringenden Gebäudeteil. (Das stimmt, ein kleiner optischer Nachteil ist das schon. Auf die Frage, ob eine dünnere Dämmung in Frage käme, kam ebenfalls die Absage.)
    Andere Nachteile sind wirklich zu vernachlässigen, da es sich um ein Stück ungenutzten Vorgartens handelt und die Hausseite auf der Nordseite liegt, der Lichteinfall verändert sich dadurch auch nicht wirklich. Natürlich möchte ich mich nach wie vor einigen, aber da ich momentan dort an eine Grenze stoße, würde ich gerne die rechtliche Seite klären, die sie ja vielleicht auch überzeugen könnte...

    Verzweifelte Grüße von der Nachbarschaftsfront
     
  2. #2 Gast82596, 01.06.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Lass es bleiben, die paar qm reisen es auch nicht raus.
     
  3. #3 Onkel Dagobert, 01.06.2017
    Onkel Dagobert

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    Was ist denn das für ein Quatsch? Dann würde sich der TE eine riesige Wärmebrücke einbauen.
     
  4. #4 Andybaut, 01.06.2017
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    Hallo,

    du darfst die Dämmung anbringen. Da du aber auch eine freidliche Nachbarschaft haben willst, würde ich das Baurechtsamt um
    eine Einschätzung bitten.
    Dann kannst du mit der schriftlichen Bestätigung des Baurechtsamtes zur Nachbarin. Vielleicht akzeptiert sie das dann ja schon,
    da das doch schon recht offiziell rüberkommt.
    Wenn nein, tja, da bleibt dann nur der Anwalt.
     
  5. friede

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    Mir macht die riesige Wärmebrücke auch richtig zu schaffen.

    Bei der ersten Einschätzung des Bauamts wurde mir gesagt, dass das Nachbarschaftsrecht Privatrecht sei und ich da quasi bei denen nicht an der richtigen Adresse bin. Leider ist die nächste Sprechstunde erst in einer Woche, mal sehen, ob es dann doch mehr Info dazu gibt.

    Aber hat jemand eine Meinung dazu, ob eine andere Form der Dämmung ein "vertretbarer Aufwand" wäre?
     
  6. #6 Andybaut, 01.06.2017
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    aus meiner Sicht wäre etwas anderes kein vertretbarer Aufwand. Das ist alles technisch komplexer und teurer.
    Mit Nachbarschaftsrecht hat die Überschreitung durch eine WDVS auch zu tun, aber auch baurechtlich, darf man
    "nur" eine bestimmte Dicke zum Nachbarn überschreiten.
    Also nochmals beim Amt nachfragen.

    Es geht hier nicht um das Hammerschlagsrecht, sondern um die dauerhafte "Grundstücksnutzung" des Nachbarn.
     
  7. #7 Gast82596, 01.06.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Die hat er doch jetzt schon. Danach noch den Ärger mit der Nachbarin wenn es ausgeführt wird.
     
  8. friede

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    Da wir uns dann in diesem Fall an die ENEV halten würden, wären das 12cm + Putz. Was das Bauamt angeht, ist die Dämmung genehmigungsfrei, auch bei Überbauung - so hatte ich es verstanden.
     
  9. #9 Andybaut, 01.06.2017
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    dann bleibt dir wohl nur das nochmalige Gespräch oder die Anfrage beim Anwalt,
    oder jemand anderes im Forum weiß noch was
     
  10. #10 DerMarc, 01.06.2017
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    Bis 20cm sind rechtlich eigentlich kein Problem, laut unserem Anwalt war Innendämmung keine Option mit vertretbarem Aufwand.
    Allerdings steht deiner Nachbarin auf dem Papier natürlich eine Vergütung zu, da du ja quasi 0,xx m² von ihrem Grundstück nutzt, also einmal m² bei euch nachschauen ;)

    Rechtlich hat Sie eigentlich keine Chance dein Vorhaben zu verhindern, ich würde ihr das im Gespräch sehr deutlich machen, auch dass du bereit bist den Rechtsweg zu bestreiten, wenn es sein muss.
     
  11. friede

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    Ja, das mit der Vergütung habe ich gelesen. Aber das wären, wenn ich 's richtig verstanden habe, ja nur 0,15m (Dämmung + Aufbau) x 1m Wandlänge = 0,15 qm x 300 Euro Bodenrichtwert. Also gerade einmal 60 Euro.
    @Marc: Aber das dein Anwalt gesagt hat, das wäre kein vertretbarer Aufwand, ist für uns ja schon mal ein wichtige Info. Ich hoffe, das würde im Zweifelsfall auch ein Gericht so sehen.
     
  12. friede

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    Was mir noch einfällt: Was ist, wenn wir irgendwann eine mündliche Duldung bekommen würden, aber keine schriftliche? Was machen wir denn dann?
    Da meine Nachbarin ja schon einmal ihre Meinung geändert hat, würde ich mir schon Sorgen machen.
     
  13. #13 DerMarc, 02.06.2017
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    Du brauchst im Prinzip keine Zustimmung, setze Sie schriftlich von deiner geplanten Maßnahme in Kenntnis (vielleicht mit anwaltlicher Beratung) zusammen mit ein paar Urteilen. Dann gibst du ihr ausreichend Zeit und wenn nichts mehr kommt, kannst du anfangen.
    So haben wir es zumindest gemacht, ich weiss natürlich nicht inwiefern dass in die Hose gehen kann, also sind die 150€ für den Anwalt bestimmt gut investiertes Geld.
     
  14. #14 Gast82596, 02.06.2017
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