Teilungserklärung Doppelhaushälfte

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  1. Fabf

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    Hallo zusammen,

    wir haben überlegt ein älteres Haus zu kaufen.
    Das Problem, es ist ein großes Grundstück, das lt. Grundbuch geteilt ist. Es gibt einen Altbau (für den wir uns interessieren) und einen Neubau. Für die Teilung gibt es jedoch keine Teilungserklärung. Der Makler sagte uns, das wäre alles kein Problem.
    Jetzt waren wir beim Finanzberater, der auch einen Notar an der Hand hatte. Dieser hat uns eröffnet, dass das so nicht möglich ist und eine Teilungserklärung langwierig und kostspielig ist und man sich damit viel Ärger einhandelt. :yikes
    Hat hier jemand damit Erfahrung? Ist das wirklich so problematisch?

    Vielen Dank
     
  2. #2 Andybaut, 12.06.2017
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    Hallo,

    eine Teilungserklärung ist eigentlich nicht so kompliziert.
    Das wird bei jedem Mehrfamilienhaus das neu gebaut wird angewendet.
    Es braucht ein paar Pläne aus denen hervorgeht wem was zugeschlagen wird und wo es Gemeinschaftsflächen gibt,
    die jeder betreten kann.

    Haustechnikräume sind solche Sonderflächen. Jeder der ihn technisch benötigt muss auch hinkommen.
     
  3. Fabf

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    Ich muss dazu sagen, ich habe davon wirklich keine Ahnung. Der Notar sagte uns, dass es problematisch wird, dass das Grundstück mit Miteigentum- und Sondereigentumsrecht geteilt ist und deswegen alles von Grund auf neu geteilt werden muss.
    Es hat auch noch eine Hausnummer und ist somit nicht geteilt und auch nicht als Doppelhaushälfte eingetragen.
    Außerdem macht das wohl so keine Bank mit, wenn man einen Kredit haben möchte.
    Die Heizungen sind wohl geteilt, aber Abwasser läuft über eine Leitung und dort ist aber sogar ein Zähler eingebaut.
    Wir sind jetzt total unsicher, wem kann man mehr vertrauen Makler oder Finanzberater. :confused:
     
  4. #4 Andybaut, 12.06.2017
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    Vertrauen kann man dem Notar.

    Wenn das ganze bereits geteilt ist, sieht das wieder anders aus.
    Aber auch dies ist machbar.
    Das macht die Sache sicher nicht einfacher und ja, eine Bank wird nur eine definierte Sache finanzieren und nichts, das nicht belegbar ist
    und sich noch ändert.
    Der Finanzberater hat insofern natürlich recht, dass es dann aufwändiger ist. Ob das nun unbedingt teurer wird kann ich nicht sagen.

    Ich würde mir nun einfach mal alle notwendigen Schritte stichwortartig erläutern lassen und mit Zeit- und Kostendaten hinterlegen.
    Das wird ein paar Euro kosten, aber dafür seid ihr im Ablauf sicher.
    Ungefähr so:

    Unterlagen zum feststellen Status quo
    Aufhebung des Istzustands an Eigentum
    und Überführung in gewünschten neuen Zustand

    Beim Abwasser ist aber sicher kein Zähler eingebaut.
     
  5. Fabf

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    Super! Vielen lieben Dank für die Infos. Ist nicht einfach, wenn man sich nicht auskennt. Man kauft so ein Haus ja nicht jeden Tag.

    Der Eigentümer wollte eigentlich beide Häuser an einen Käufer verkaufen, aber das wollte keiner haben.
    Den Neubau hat auch bereits jemand gekauft.

    Gut und an wen wende ich mich in dem Fall? Ich vermute, dass muss sich jemand vor Ort anschauen, vermessen und Aufteilmöglichkeiten prüfen?!
    Architekt, Gutachter oder doch ein Notar?

    Stimmt, macht keinen Sinn mit dem Abwasser ne?! Ich weiß nur, dass im Keller irgendein Zähler eingebaut ist. Heizung kann es an sich nicht sein, da es 2 Heizungsanlagen gibt. Evtl. Strom oder so?!
    Wie dem auch sein, ich habe halt Angst, da uns der Notar und Finanzberater ganz dringend dazu geraten haben Abstand von dem Objekt zu nehmen, es sei denn, wir kaufen es komplett.
     
  6. #6 Andybaut, 12.06.2017
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    also bevor du das kaufst sollte die Sache natürlich abgewickelt sein.
    Ich verstehe nicht wie der Neubau verkauft sein kann, wenn die Eigentumsverhältnisse so wirr sind?

    Also die Teilungserklärung muss hier wohl baurechtlich als auch notariell bestätigt sein.
    Üblicherweise klärt man mit Notar und Baurechtsamt welche Unterlagen sie benötigen.
    Das Baurechtsamt ist hier sicher notwendig, da eine Teilung in diesem Fall auch noch baurechtliche
    Hürden aufwerfen kann.

    http://www.gevestor.de/details/auft...-kosten-und-gebuehren-inbegriffen-502217.html

    Aber mal ganz ehrlich:
    das ganze ist Sache des Verkäufers und nicht von euch. Ihr könnt als potentieller Käufer das Ding ja gar nicht aufteilen lassen,
    da es euch nicht gehört. Und kaufen, wenn man nicht weiß, wem was gehört geht ja auch nicht.
     
  7. Fabf

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    Sorry, habe mich falsch ausgedrückt. Der Neubau ist reserviert und steht in Verkaufsverhandlung, aber es gibt halt schon jemanden, der kaufen will.

    Genau, das habe ich auch nicht verstanden und ich glaube das meint der Notar auch mit "kompliziert". Es ist geregelt wie viel jedem vom Grundstück zusteht, aber Grenzen sind wohl auch noch keine gezogen.
    Gut, dann werde ich nochmal mit dem Makler reden. Das war auch unser Plan, entweder sie regeln es vorher oder wir kaufen nicht.
    Das stimmt, wir können das eh nicht beauftragen, wenn es nicht uns gehört.
    Der Makler hat angegeben, dass eine Teilung empfohlen wird, aber nicht zwingend ist.
    Ich frage mich, wie das funktionieren soll.

    Vielen Dank nochmal. Ich wollte gleich den Makler anrufen und wollte da aber doch etwas sicherer sein, als nur mit dem Finanzberater besprochen.
    Wirklich TOP! :bef1003: Danke
     
  8. #8 Andybaut, 12.06.2017
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    Meine persönliche Erfahrung mit Maklern.
    Grottenschlecht.
    Die reden von Dingen von denen sie keine Ahnung haben.

    Klar ist das kein Problem für den Makler das auch so zu verkaufen und klar kann man das auch irgendwie hinkriegen,
    er hat den ganzen Ärger im Nachgang nicht.
     
  9. Fabf

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    Das haben wir uns auch schon gedacht. Allerdings sind meine Erfahrungen mit Finanzberatern auch nicht unbedingt besser.

    Mal sehen, was der Makler sagt. Ich kann ja mal Bescheid geben.
     
  10. #10 Andybaut, 12.06.2017
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    kleine Anekdote zu meiner Maklererfahrung.

    Die eine hat mir erzählt, dass man eine Gasheizung bei einem Objekt irgendwie verbessern könnte und dadurch der Verbrauch um 30%
    reduziert wird. Auf meine Nachfrage weshalb das dann der Vorbesitzer noch nicht gemacht hat sagt sie, dass es
    für ihn noch nicht interessant gewesen sei.

    Bei einem anderen Objekt hat mir eine andere von quasi bezugsfertig vorgeschwärmt.
    Fenster waren nicht mehr zu gebrauchen und auch sonst war da einiges abbruchreif.

    https://ratgeber.immowelt.de/a/wie-man-immobilienmakler-wird.html
    hier ein kleiner Exkurs über die Fähigkeiten die man mitbringen muss.
    Die Voraussetzungen dafür spiegeln dann halt auch häufig das Fachwissen der Makler wieder.
     
  11. Fabf

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    Wir hatten am Sa auch einen tollen Makler. Wenn dann Aussagen kommen wie "ich weiß es nicht, aber der Eigentümer hat mir gesagt, dass das geht". Da unterschreibt man doch sofort. :lock
    Es wird halt vieles runter gespielt und die Ahnungslosigkeit von dem Käufern ausgenutzt. Sehr schade! Ich würde so ein Haus eh nie kaufen ohne einen Gutachter durchzuschicken.
    Nun gut, bei Neubau hat man sicherlich ähnlich viel Spaß.
     
  12. Fabf

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    Wow, ich sehe gerade, ich kann ja auch Maklerin werden. :wow
     
  13. #13 Andybaut, 12.06.2017
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    Richtig,

    Makler, Schönheitschirurg und diplomierter Designer.
    Alles innerhalb von ein paar Minuten zu erzielen.
     
  14. Fabf

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    Habe mit dem Makler gesprochen. Die Teilungserklärung ist gerade in Bearbeitung mit dem jetzigen Eigentümer und dem baldigen Käufer des Neubaus.
    Es gibt wohl keine reale Teilung, sondern wird geteilt nach WEG.
    Ist das Standard? Muss ich da auf etwas bestimmtes achten?
     
  15. #15 Andybaut, 12.06.2017
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    Google mal diese Art der Teilung. Da gibt es einige Foreneinträge.
    Meines wär´s nicht.
    Ist halt für den Verkäufer billiger.
     
  16. Fabf

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    Mach ich! Dankeschön!

    Spreche es vielleicht auch nochmal bei dem Notar und Finanzberater an.
     
  17. #17 Andybaut, 12.06.2017
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  18. #18 El Gundro, 13.06.2017
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    Hab ich fast vermutet, dass es eine Teilungserklärung nach WEG wird. Ich hatte das selbst auch schon.
    Eine Realteilung würde bedeuten, dass beide Grundstücke getrennt werden, mit eigenen Grundstücksnummern, eigener Erschließung etc., ist etwas aufwendig, vor allem, wenn die Erschließung für beide Häuser gemeinsam erfolgt.
    Die Teilung nach WEG ist recht einfach. Ihr seid dann beide gemeinsam Eigentümer EINES Gebäudes. In der Teilungserklärung ist dann geregelt, wer die Nutzungsrechte an welchen Räumen hat. Es werden quasi "Eigentumswohnungen" gebildet. Macht die Sache natürlich dahingehend kompliziert, wie mit gemeinsam genutzten Einrichtungen umgegangen wird (Hausanschluss Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Einfahrt, etc.). Diese Regelung ist deswegen wichtig, da es hier später ja mal zu Reparaturen oder Modernisierungen kommen kann, diese Kosten sind dann entsprechend auf beide Eigentümer zu verteilen.
     
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