Haftungsübernahme

Diskutiere Haftungsübernahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Tag zusammen, folgendes Problemchen habe ich mit meinem BU. Bei meinem Neubau EFH wurde mir eine Änderung der Fassade dahingehend...

  1. Mexx

    Mexx

    Dabei seit:
    31.08.2006
    Beiträge:
    61
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Nürnberg
    Tag zusammen,
    folgendes Problemchen habe ich mit meinem BU. Bei meinem Neubau EFH wurde mir eine Änderung der Fassade dahingehend vorgeschlagen,dass ein großes Fenster im Hausflur zweigeteilt werden solle, also quasi verkleinert.
    Dies sei doch wesentlich besser für den Bau der dahinterliegenden Treppe. Nun verlangt der BU von mir eine Haftungserklärung und meinte, eine Tektur sei hierfür nicht notwendig, da eine bereits eingereichte Tektur noch nicht genehmigt sei und überhaupt ist die Zeit zu knapp. Ansonsten müsse er Verzögerung anmelden.
    Ebenso möchte ich im Plan vorhanenen Giebelfenstern im Spitzboden weglassen.
    Ist dies ohne Tektur möglich? :confused:
    MfG
     
  2. #2 Wilhelm Wecker, 05.09.2006
    Wilhelm Wecker

    Wilhelm Wecker

    Dabei seit:
    27.09.2002
    Beiträge:
    416
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Freising
    Tektur erforderlich?

    Gem. Art 63 BayBO Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung ist nachzulesen:

    Es bedürfen folgende tragende und nichttragende Bauteile gem. (1) keiner Genehmigung:
    c) Fenster und Türen und die dafür bestimmten Öffnungen in Gebäuden, soweit diese nicht gewerblichen Zwecken dienen.
     
Thema: Haftungsübernahme
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. haftungsübernahmeerklärung bau

    ,
  2. haftungsübernahme bau