Bauleiter will Mängel (Haarrisse) nicht beseitigen!! Was tun?

Diskutiere Bauleiter will Mängel (Haarrisse) nicht beseitigen!! Was tun? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; @Baufuchs Aber nur bei Mangelfreiheit! Nachtrag: Ups! Hatte ich schon gestern geschrieben und wohl vergessen abzuschicken. Tschuldigung.

  1. #21 DerKlaus, 22.11.2006
    DerKlaus

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    @Baufuchs
    Aber nur bei Mangelfreiheit!

    Nachtrag:
    Ups! Hatte ich schon gestern geschrieben und wohl vergessen abzuschicken. Tschuldigung.
     
  2. gasthh

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    Ich ruf die Geschäftleitung an und beschwere mich.
    Noch könnte ich den Chef nicht erreichen. Mal sehen was er dazu sagt.

    danke erst mal an alle
     
  3. Eric

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    Einen Zahlungsplan hat er doch. Besteht halt nur aus 2 Raten. Wäre eine für den Erwerber vorteilhafte Abweichung von der MaBV und damit im Grundsatz wirksam.

    Der BT hat sich zwar falsch ausgedrückt, aber mit den 96,5 % ist klar, daß auch die Fassadenarbeiten ( = vorletzte Rate nach MaBV ) fertig sein müssen.

    Zug um Zug gegen Besitzübergabe heißt im Klartext: 96,5 % des Kaufpreises in bar oder bankgarantierten Scheck mitbringen. Ist nix davon da, gibt den Besitz erst nach Zahlung.

    Im Termin zur Besitzübergabe hat der Erwerber zu erklären, ob er abnimmt und wegen welcher etwaiger bereits bekannter Mängel er sich Ansprüche vorbehält. Sind wesentliche Mängel vorhanden, kann er die Abnahme verweigern; dann wird auch nichts zur Zahlung fällig. Ob der eine Riß hier ein wesentlicher Mangel ist ???

    Fotos gibts offenbar keine.

    Ich vermut mal, der Riß in der Filigrandeckenfuge ist nicht fotographierbar.

    Paß auf, daß Du nicht übertreibst!
     
  4. gasthh

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    Meinst du Sie dürfen die Bezahlung fordern obwohl noch keine Abnahme statt gefunden hat. Und die Besitzübergabe ist erst nach bezahlung!??

    Fotos konnte ich nicht machen.
     
  5. Eric

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    Versteh nicht was Du meinst.

    Abnehmen muß der AG/Käufer und das bist Du. Was hindert Dich an der Abnahme im Termin zur Besitzübergabe. Doch allenfalls ein wesentlicher Mangel. Ist der Riß ein wesentlicher Mangel?

    Nochmals: Zug um Zug bedeutet Besitz gegen Zahlung. Kennste doch vom Kaufhaus: An die Kasse gehen, zahlen, Ware mitnehmen.

    Hier: Prüfen!!!! Dann zahlen gegen Schlüsselübergabe, Verkäufer verabschiedet sich und verläßt ohne Schlüssel das Haus.

    Keine Frage, daß das im Grundsatz ne sinnvolle Regelung ist. Ein Problem wirds halt nur, wenn Mängel festgestellt werden. Entweder man einigt sich auf geringere Zahlung ( z.B - 3-facher Betrag der voraussichtlichen Nachbesserungskosten ) oder man muß halt, wenn sich beide stur stellen, warten, bis die Mangelpunkte abgearbeitet sind. AN/Verkäufer kommt dann gegebenenfalls in Verzug, wenn er sich mit der Mangelbeseitigung und dem erneuten Besitzübergabetermin nicht sputet.
     
  6. gasthh

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    das Kaufhaus ist kein gutes Beispiel.

    Ich kann ja nicht bei Abnahmetermin bezahlen. Da die überweisung ja Tage dauert. Entweder vorher oder nach der Abnahme.
    So wie ich es verstanden habe meinst du sicherlich erst ABNAHME dann BEZAHLUNG(paar Tage später nach Abnahmetermin.)

    Richtig so?
     
  7. Eric

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    Ich meins, so wie ich es schreibe!

    Wenn Du nicht mit ( Bargeld lassen wir mal außen vor ) bankgarantiertem Scheck zum Besitzübergabetermin antreten willst, dann läuft es so: Prüfen im Termin ! Abnahme ( wenn kein wesentlicher Mangel ) + Protokoll ( mit Angabe etwaiger Mängel ), kein Schlüssel vom BT, am selben Tag Geld an BT überweisen, nach Eingang Geld beim BT Schlüsselaushändigung.

    Anderer Weg: In einem Vortermin klären, ob alles in Ordnung ist. Wenns so ist, bis zum Besitzübergabetermin die fällige Rate überweisen. Dann Abnahme und Besitzübergabe.

    Das ist dann alles aber ncht mehr Zug um Zug = Haus gegen Geld.

    Zug um Zug machste, damit der jeweils andere Vertragspartner nicht vorleisten muß und der Lieferant an der " Ware " nicht mehr verändern kann.

    Grasses Beispiel: Zahlung > Haus abgebrannt > Termin

    Termin > keine Schlüssel mangels bankgarantiertem Scheck > Überweisung unmittelbar im Anschluß an den Termin > Haus brennt ab > Geld geht beim BT ein > Schlüsselübergabe mit abgebranntem Haus.

    Das Haus sollte/darf erst abbrennen, wenn Dir die Schlüssel ausgehändigt worden sind und es auf Deinen Namen gegen Feuer versichert worden ist.
     
  8. PeMu

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    @gasthh: ist so wie eric beschrieb. Also stell dich drauf und vereinbare vorab einen Termin zur Durchsicht des Objekts. Da du den Anschein gibst, dass Du damit überfordert bist nehme jemand Sachkundiges mit (der sollte aber die Kirche im Dorf lassen und sowas schon mal mitgemacht haben) lauf durch das Haus und dann kommt Zug um Zug.
    Da gibt es einen Packen Papier - mit den ganzen technischen Abnahmen der Gewerke durch den Bauleiter:deal , mußte durchgucken, alle Fenster Türen auf, halt eben alles durchsehen.

    Und ohne vorab Termin läuft das am Tag x. Braucht man ein bischen Zeit.

    Was ist so schwer dran einen entsprechenden Scheck mitzunehmen - außer der Gebühr?

    @eric: für dich alles klar, nur gasthh kanns wohl kaum glauben.:wow
     
  9. #29 Manfred Abt, 23.11.2006
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    Ich find ja, Eric hat sich hier wirklich viel Mühe gegeben, ich weiß nicht, ob ich das so lang ausgehalten hätte. Ich hoffe mal, der Fragesteller glaubt ihm jetzt.
     
  10. Uli R.

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    Ich würde uach sagen die Frage ist so was von erschöpfend beantwortet wie selten eine. Muss man eigentlich auch einsehen, dass dieser Eigentumsübergang nicht nur für den der bezahlt eine heikle Sache ist, sondern auch für den der herausgeben muss ...

    OT
    Das Einzige was mir noch unklar ist:
    Ist es zwingender Bestandteil eines BT Vertrages, dass das Haus abbrennt? :confused: :D
     
  11. gasthh

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    Die Sache ist die, Habe Kreditaufgenommen und muss dem Bank vorher mitteilen(mit Fälligkeitsmitteilung) dass sie Überweisen soll + zu meiner Bank wegen Eigenleistung.
    Kaufpreis= Kredit+Eigenleistung.


    Die Bank will Fälligkeitsmitteilung vom Notar haben. Die ist bei mir noch nicht eingetroffen!

    Mit Scheck wird es schwehrig sein. Aber danke für eure Antworten. Ich bin jetzt Schlauer, dank eure Infos.

    Werde dann sowas wie Vorabnahme machen. Dann ünerweisen

    danke u. gruß
     
  12. PeMu

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  13. gasthh

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    so leute...

    habe mit der Geschäftsleitung gesprochen. Für die Risse
    bekomme ich ein Unbedenklichkeitserklärung vom Statiker.
    Und die Abnahme wird verschoben, also noch nicht bezahlen.
     
Thema: Bauleiter will Mängel (Haarrisse) nicht beseitigen!! Was tun?
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