Bauordnung und Wohnflächenverordnung (WoFlV 2004)

Diskutiere Bauordnung und Wohnflächenverordnung (WoFlV 2004) im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Woher... sollen wir das denn wissen??? :confused: Wenn nach LBO die baulichen Gegebenheiten eine Nutzung als Aufenthaltsraum zulassen UND die...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 11.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Woher...

    sollen wir das denn wissen??? :confused:
    Wenn nach LBO die baulichen Gegebenheiten eine Nutzung als Aufenthaltsraum zulassen UND die Nutzung baurechtlich genehmigt ist: Ja
    Ist sie nicht genehmigt oder mangels Gegebenheiten nicht genehmigungsfähig: Nein.
    Ist es eine Sanierung einer nur nach HEUTIGEM Baurecht nicht mehr genehmigungsfähigen, aber unter Bestandschutz stehenden Nutzung: Ja.
    Weitere Varianten denkbar.
    MfG
     
  2. #22 Baufuchs, 11.04.2007
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    Baufuchs Gast

    Warum nicht,

    wenn die Zimmer im Spitzboden nach LBO Aufenthaltsräume sind......
    Der Spitzboden muss nur genug Höhe/Grösse haben.
     
  3. Lamont

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    Habe ich das nun richtig verstanden? Nur wenn die Räume laut Bauordnung als Aufenthaltsräume nutzbar sind, dann dürfen sie auch als „Zimmer“ deklariert werden?
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 11.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Au Mann..

    was ist daran soooo schwer?
    Wenn Sie eine Immobilie kaufen, in deren Unterlagen Räume zu einer bestimmten Nutzung deklariert sind, die in diesen Räumen nicht genehmigt und/oder nicht genehmigungsfähig ist nach LBO, dann dürfte dies - sofern Sie es nicht gewusst haben - ein Grund zur Wandlung (Rückabwicklung) sein.
    Wenn also der Spitzboden - warum auch immer - nicht als Wohn, Ess Kinder Schlaf, Arbeits Musik oder sonstwas-Zimmer genutzt werden kann, ist es (bestenfalls) ein Abstellraum.
    MfG
     
  5. Lamont

    Lamont

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    Lieber Herr Dühlmeyer,

    erst auf Spaßvogel machen und jetzt noch auf Papa Schlumpf. Ein Architekt hat wohl viele Gesichter? War jetzt ein (kleiner) Scherz von mir. ;-)
    Es geht mir um den Wert einer Immobilie, und dieser Wert setzt sich u.a, aus der Wohnfläche zusammen und wie ich werben darf (Raumzahl). Ich möchte niemanden verklagen, sondern nur wissen, wie ich die von mir beschriebene Wohnung bewerten kann.

    Spitzboden = Wohnfläche (solange als Abstellraum deklariert)
    Raumzahl = -2 (abzüglich der beiden Räume im Spitzboden)

    Ich merke schon, wir beide finden zueinander! ;-)

    Beste Grüße
    Lamont
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Dann hilft nur

    einen Sachverständigen für Immobilienbewertung hinzuzuziehen.
     
  7. #27 Baufuchs, 11.04.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vielleicht

    sollte zunächst mal jemand der sich mit Bauzeichnungen und der LBO auskennt, feststellen, ob die Räume im Spitzboden die Anforderungen für Aufenthaltsräume erfüllen.
    Darf ruhig ein Architekt sein......:konfusius
     
Thema: Bauordnung und Wohnflächenverordnung (WoFlV 2004)
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