bauen entgegen dem Bebauungsplan

Diskutiere bauen entgegen dem Bebauungsplan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; ... kann er sich hier sparen. Wintergarten ist Wohnraum und zählt zur Geschossfläche EG und Garage ist Garage und zählt eben nicht dazu....

  1. bernix

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    ...das wäre zweifellos besser gewesen....

    ..das heißt also: Wenn der Plan nicht wirklich konkret ist kann ich mit einem Wintergärtchen von 2 x2m den Bebauungsplan aushebeln?...:28:

    Ein Wintergarten ist für mich ein Bauteil der die vorhandene (meistens geringe) Wohnfläche erweitert und aufwertet...nicht um den Bebauungsplan zu umgehen. Wenn aber bei einem Neubau es die Kennzahlen von vornherein erlauben, den Wohnraum grosszügig auszulegen...

    ....wenn es mein Nachbar wär und mich das sehr stöhren würde (zB weniger Licht) wärs mir ein paar hundert Euro wert das Ganze prüfen zu lassen...
     
  2. #22 VolkerKugel (†), 29.10.2008
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    Lieber Bernix ...

    ... der Wintergarten muss 1/4 der sonstigen Grundfläche des Hauses ganz ganz knapp überschreiten, dann isses o.k.
    Mit 2 x 2 m ist da nix.

    Beispiel:
    Grundfläche EG = 80 m² + WiGa 21 m² = 101 m²
    Grundfläche OG = 80 m²
    Kontrollrechnung: 80 : 101 = 0,793 => 0,75 = kein Vollgeschoss.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 29.10.2008
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    Liebe Leute. Da wird nix AUSGEHEBELT. Da wird das gemacht, was tagtäglich jeder gute Steuerberater macht, OHNE das Ihr motzt.
    Da werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen bis an die Kante ausgereizt. Ende Aus.

    Da gibt es noch ganz andere Möglichkeiten in manchen LBO´s oder B-Plänen.
    Man/frau muss nur lesen und verstehen.

    Was meint Ihr, wie blöd manchmal selbst junge Bauamtssachbearbeiter gucken, wenn Du da für ein BV ALLE Register ziehst.
     
  4. #24 sachwas, 29.10.2008
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    Eben, um's Verstehen ging's mir. Jetzt habe ich diesen Teil des Bebauungsplans verstanden.

    Ich finde mich jetzt endgültig damit ab. Das ist für mich wesentlich leichter, wenn ich weis, dass niemand auf meine Kosten Regeln verletzt. Versteht es oder lasst es, so ist es halt. Jedenfalls geht es mir nicht darum Ärger zu machen. Ich bin im allgemeinen sehr, sehr verträglich.
    Ich bin an einem guten Verhältnis zu allen Nachbarn sehr interessiert. Ich habe inzwischen allerdings gelernt, dass man sich auch nicht alles gefallen lassen darf nur um irgendwas unter der Decke zu halten. Und fragen darf man doch!?

    Den eigenen Fachmann habe ich übrigens gestern gefragt. Auskunft kam heute: der Wintergarten muß zum Wohnraum gehören (also nix mit Garage) und in Dachdeckung und Neigung dem Hauptdach entsprechen.

    Also: auf gute Nachbarschaft!:winken:winken
     
  5. #25 sachwas, 29.10.2008
    sachwas

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    Und nochwas:

    Danke schön für die vielen sachlichen Beiträge, das Mitmirnachdenken und Erklären!
     
  6. drulli

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    Da das eigentliche Thema ja erledigt ist, hätt' ich dazu noch 'ne Frage:
    Hier wird der Wintergarten zur Geschossfläche gezählt. Ist das immer so?
    Heißt das, dass ein Wintergarten nachträglich nicht angebaut werden darf, wenn die Geschossflächenzahl schon ausgereizt ist?
    Wir hätten gerne mal einen, (bzw. träumen davon)...
    Oder gibt es da solche und solche Wintergärten?
     
  7. #27 VolkerKugel (†), 29.10.2008
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    Da gibt es ...

    ... solche und solche Landesbauordnungen.

    Mit Deiner kenne ich mich nicht aus. In Hessen darfst Du das, mit gewissen Vorbehalten.
     
  8. #28 sachwas, 29.10.2008
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    Ein Glaskasten, der nicht das gleiche Dach wie das Haupthaus hat wäre nicht zur Wohnfläche zugerechnet worden.
     
  9. bernix

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    ...manchmal ist Träumen besser....
    Ein Wintergarten, wenn nicht richtig geplant, ist alles andere als eine Freude....
     
  10. #30 shneapfla, 30.10.2008
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    Und was wäre das Ziel der Prüfung? Selbst wenn Vorschriften verletzt worden wären (was hier ja nach Aussagen der Fachleute nicht der Fall war), ist ein Rückbau wohl eher unwahrscheinlich.
    D. h. außer einer Strafe für den Nachbarn und daraus wohl resultierender entsprechender Nachbarschaft wird wohl nichts rauskommen (und mit dem Nachbarn muß man u. U. länger auskommen als mit der Ehefrau ;) )...
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2008
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    Nene - bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften ist eine Rückbauverfügung durchaus möglich.
     
  12. bernix

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    Ralf hat den fachlichen Teil ja bereits beantwortet....

    Man muss sicher nicht in den Krümeln suchen...aber eine erhebliche Benachteiligung sollte man nicht einfach schlucken...
    Wie lange man mit dem Nachbarn auskommen muss ist auch eine Frage dessen Finanzieller Ausstattung...muss das Haus in einem fortgeschrittenen Stadium zurückgebaut werden, überlebt er das vielleicht nicht....
    gruss
     
  13. #33 shneapfla, 30.10.2008
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    Daß eine Rückbauverfügung möglich ist, ist mir schon klar, aber wie wahrscheinlich ist eine solche denn?
    Je weiter das Stadium des Baues, desto unwahrscheinlicher - ich kann natürlich nur für unsere Gegend (Regensburg) sprechen, aber daß ein Privatmann etwas größeres wieder zurückbauen muß, kommt so gut wie nie vor (und da gab's schon Zweifamilienhäuser die auf einmal 6-Parteien-Monster wurden)...
     
  14. #34 VolkerKugel (†), 30.10.2008
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    Kommt auch immer drauf an ...

    ... wie die "örtlichen Strukturen" so sind :biggthumpup:.

    Wir hamm hier einen BT, der darf sogar Fenster in die Brandwand machen :yikes
     
  15. #35 Thomas B, 30.10.2008
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    Erbarmen...zu spät! Die Hesse komme....

    Bei Euch darf also ein BT (und nur der?!?) Fenster in Brandwände zaubern??? :respekt

    So was mag ja im Einzelfall gehen (F-90-Fenster sind halt recht unbillig...aber egal), solange halt keine Nachbarbelange berührt werden. Aber ich kenn nur wirklich wenige Situationen, in denen so etwas -ohne nachbarschaftlichen Ärger- funktionieren kann.

    Thomas
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2008
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    Thomas - Du kommst doch aus Amigo-Land ;).
    So what
     
  17. #37 Thomas B, 30.10.2008
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    Das ist so nicht richtig!

    In Bayern mag das stimmen, aber ich wohne in Franken!!!

    Das ist -wirklich- ein großer Unterschied (besseres Bier, besserer Wein,...o.k., zumeist schlechteres Wetter...).

    Thomas
     
  18. #38 Bauwahn, 30.10.2008
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    Jaja, wo die Hasen Hosen und die Hosen Husen haassen... und da wird ned geklüngelt? :mega_lol:
     
  19. #39 Thomas B, 30.10.2008
    Thomas B

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    Doch bestimmt:shades

    Tatsache ist aber, daß ich bei "meinen" Bauamtsmenschen zumeist auf sehr korrekte Beamte gestoßen bin. Derart korrekt, daß man dies durchaus als phantasielos bzw. unflexibel umschreiben könnte.

    Letztendlich muß sich der BT in Hessen sicher auch an geltendes Recht halten, sonst könnte ja bei einem begründeten Einwand großes Ungemach drohen.

    Aber in der Tat habe ich auch schon recht abenteuerliche Geschichten gehört, die ich unseren braven Beamten hier so gar nicht zugetraut hätte. Kann aber hiervon leider nicht en detail berichten....

    Gruß

    Thomas
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2008
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    Thomas, unser Bauamt hat man vor ein paar Jahren richtig auf den Kopf gestellt. Die meisten selbigen sind gerollt.
    Einiges davon war Pipifax (Nebenjob ohne Genehmigung), aber vieles echt krumm.
    Bis hin, dass Stempel von Kollegen in eigene (der Mitarbeiter) Entwürfe reinkopiert wurden, um Mauscheleien zu verdecken.
    Viele haben davon gehört oder etwas geahnt. Nur zu beweisen wars halt nicht.

    Wenn ICH versucht hätte, da mitzuspielen, wär ich voll auf die Nase gefallen.
    Dazu muss man auch der Mensch sein, um so etwas mitzuspielen.
    Und wers nicht ist, der kanns auch nicht lernen.
     
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