BG will Hausbesichtigung

Diskutiere BG will Hausbesichtigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich glaube sogar, es geht noch besser. Gibt es eine Kopie vom Original davon 3.) Stehen auf einmal Gewerke in Eigeleistung die ich nie...

  1. BJ67

    BJ67

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    Ich glaube sogar, es geht noch besser. Gibt es eine Kopie vom Original davon

    Dann kann man mal ein Anschreiben an die BG machen und freundlich darauf hin weisen, das Urkundenfälschung vom Staatsanwalt verfolgt wird und man bitte doch um Klärung des Sachverhaltes, um nicht unnötig den Staatsanwalt damit belasten zu müssen.

    Im Impressum stehen die Geschäftsführer der BG. Denen würde ich dieses Schreiben zukommen lassen und eine Frist von 14 Tagen setzen. Als Anlage dann eine Kopie der Kopie vom Original.

    Ich glaube, dann ist die BG in Erklärungsnot.
     
  2. Onkyo

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    Die BG Bau hat längst vergessen warum und zu welchem Zweck die BG Bau entstanden ist. Der Grundgedanke ist gut. Aber in den letzten Jahren Jahren hat sich diese Stelle zu einem Monster-Bürokraten mit Geldmaschinenfunktion entwickelt. Der Zweck ist vergessen und es wird versucht bei jedem Bauherren abzukassieren. Egal wie. Ein Aussendienstler der BG Bau hat mal gesagt: "Jeder muss zahlen"

    Ein kleines Beispiel:
    (Kopie aus dem Merkblatt der BG Bau für priv. Bauherren)

    Bei Helfern, die im Rahmen einer kurzfristigen Gefällig-keitsleistung oder als unternehmerähnliche Personen tätig werden, kann dieser Versicherungsschutz in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein. Eine Ent-
    scheidung über den Versicherungsschutz dieser Personengruppen kann nur in Kenntnis der tatsäch-lichen Verhältnisse und gesamten Umstände der Mithilfe getroffen werden.


    Da stellt sich die Frage: was sind Gefälligkeitsleistungen? Wenn der Bauherr kurz den Nachbar holt um das 2m KG-Rohr für das WC zu halten, ist das eine Gefälligkeitsleistung oder nicht? Wenn der Opa als alter Maurer-Geselle ein paar Tipps gibt und hier und da ein paar Steinchen mitsetzt, .... was ist mit dieser Leistung? Wer entscheidet ob es eine Gefälligkeitsleistung ist oder nicht?

    Wenn nichts passiert, ist es keine Gefälligkeitsleistung, (bitte zahlen) wenn es einen Unfall gibt war es eine Gefällligkeitsleistung.

    Es ist einfach absurd dass die BG Bau eigene Gutachter, Sachverständige, Prüfer und und und hat die von der BG Bau bezahlt werden. Zu welchen Ergebnis wird man da wohl kommen?

    Die BG Bau ist aus der Steinzeit und gehört geschlossen zu werden.
     
  3. #203 firefox_i, 20.05.2009
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    Hallo ich bins wieder,
    ich hab das jetzt mal gelesen....

    Ist schon ne ganze Menge.

    Wenn hier von "ein paar Freunden", Vater und Schwiegervater steht, dann geh ich mal von mindestens 2 Freunden aus.
    Also 4 Helfer.
    Wenn ich nun annehme, dass die nicht nur für 10 Minuten geholfen haben sondern ganze Tage, dann sind 100 Stunden bei 4 Leuten und 6 Stunden am Tage gerade mal 4 Tage die jeder geholfen hat.
    Kann es nicht sein, dass es deutlich mehr war.
    Wenn ich mir die Bauzeit ansehe (max. 12 Monate da alles in 2006 ablief) und die Menge der Eigenleistungen, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass es nur 100 Stunden waren die andere da waren.
    Sorry ich bin da ehrlich und direkt.


    Steht im Merkblatt das man unaufgefordert zugeschickt bekommt und normalerweise wird man auch regelmäßig zur Abgabe der Helferstunden aufgefordert.
    Zumindest war das bei uns so.

    Jetzt mal ehrlich :
    Waren es wirklich nur 100 Stunden ????

    Bitte net falsch verstehen, aber selbst mir als ehem. Bauherr kommen hier die 100 Stunden rel. wenig vor.

    S.
     
  4. Julius

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    Dabei aber bitte bedenken 8und geltend machen), daß Vater und Schwiegervater unversichert und daher beitragsfrei sind!!!

    Gerade eine lange Bauzeit deutet doch auf viel Eigenleistung durch BH selbst hin und damit auf weniger notwendige Helferstunden.
     
  5. #205 firefox_i, 20.05.2009
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    Hallo Julius,
    sind denn max. 12 Monate (ist ja das maximale. genauen Baubeginn und genauen Fertigstellungstermin hat mgames ja nicht genannt) eine lange Bauzeit ?

    Vor allem wenn man bedenkt, was alles in Eigenleistung erbracht wurde ?

    Die Aussage, dass Vater und Schwiegervater unversichert und beitragsfrei sind mal bitte belegen !
    Wo steht das ?
    Bitte nicht wieder mit den Gefälligkeitsleistungen und so kommen sondern bitte mit nachprüfbaren Belegen.
    Ich habe für meinen Vater und meinen Schwiegervater sehr wohl zahlen müssen udn bin auch mit einem Widerspruch nicht durchgekommen.

    S.
     
  6. Boggart

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    @ firefox_i

    So dann erklär mir bitte mal, wieso bei meinem Nachbarn der Widerspruch akzeptiert wurde. Ursprünglich sollten Sie für Geschwister und Eltern Beiträge bezahlen. Insgesamt ca. 1000 €. Nach dem Widerspruch mit Angabe eines rechtskräftigen Urteils (ich weiss jetzt dass Aktenzeichen nicht) wurde ihr Bescheid geändert. Jetzt müssen Sie nur noch 300 € zahlen.:wow

    Die BauBG will kräftig Kohle kassieren, aber mit ihrer schwammigen Definition von Gefälligkeitsleistungen können die sich schön immer rausreden. Alles schon vorgekommen.
     
  7. #207 firefox_i, 20.05.2009
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    @Boggart
    Ich sehe mich nicht in der Pflicht eine Erklärung abzugeben, denn nach aktuell geltenden Vorgaben ist nur der Bauherr und sein Ehegatte beitragsfrei.
    Das ist Fakt.

    Dass es anders gehandhabt werden KANN ist eines.

    Dass es aber anders gehandhabt werden MUSS, weil lt. Julius
    "daß Vater und Schwiegervater unversichert und daher beitragsfrei sind!!"
    gilt es zu belegen.

    Das AZ würde mich interessieren.

    S.
     
  8. Boggart

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    @firefox_i

    wenn die akuellen Vorgaben klar und deutlich formuliert wären, dann ist ja alles gut. Aber so ist es nicht.

    Habe es gefunden. Nach dem Urteil des Bayerischen Landessozialgericht vom 05.12.2006 (Az. L 17 U 166/04) besteht kein Versicherungsschutz für Personen, die aufgrund enger familiärer Beziehungen Gefälligkeitsdienste leisten.
     
  9. #209 firefox_i, 20.05.2009
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    @Boggart
    Das Urteil ist mir bekannt.

    Aber :
    - Der Bauherr hatte versäumt das Bauvorhaben anzuzeigen. Sprich die BG Bau hatte keinerlei Kenntnis VOR dem Unfall !

    Insoweit ist der Fall anders geartet als bei einem "normalen" Vorgehen, bei dem eben VORHER das Bauvorhaben gegenüber er Bg Bau angezeigt wird.

    Desweiteren gibt es in D keine Präzedenfallregelung.
    Und nur weil es in Bayern in diesem Fall so gehandhabt wurde kann keine Allgemeingültigkeit abgeleitet werden.

    Meiner Meinung nach wurde hier auch lediglich die Gefälligkeitsleistung gerichtlich festgestellt, nicht aber die Beitragsfreiheit.


    Zumindest verstehe ich das so.

    Bin da eventuell auch etwas anders gestrickt bzw. war ganz froh, denn bei mir aufm Bau hat sich mein Vater auch verletzt mit anschließender 2 wöchigen Krankschreibung und das einzige was war, war ein kurzer Anruf des SB von der BG Bau dem ich erklärt habe was passiert ist und der Fall war gegessen.

    S.
     
  10. #210 baumaniac, 20.05.2009
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    Hallo,

    bin neu hier..

    Auch bei mir hat sich die BGBau gemeldet und will eine Ortsbesichtigung des Bauvorhabens vornehmen und alle Unterlagen einsehen, obwohl ich meiner Meinung bin, dass alles mitgeteilt wurde, was die wissen müssen.

    Am besten scheint ja zu sein, die Ortsbesichtigung erst mal schriftlich per Einschreiben abzusagen. Bin dann nämlich tatsächlich im Urlaub...

    Meine Frau und ich haben immer fleißig die Zettel von der BGBau ausgefüllt und immer alles angegeben, wie z.B. Helferstunden, Firmen usw. und waren nun schon seit Monaten auf eine Reaktion von der BGBau... Die kam nun...

    Ich habe mir (fast alle) Threads zu diesem Thema nun durchgelesen und bin ein wenig verwirrt und möchte mich deshalb noch mal vergewissern, dass ich das alles richtig verstanden habe. Entschuldigt bitte auch, wenn ich euch mit Fragen „nerve“, die vielleicht schon zig mal gestellt wurden.

    Also:

    1. Die BGBau hat kein Recht das Bauvorhaben zu betreten, wenn es abgeschlossen ist. (dann ist es ja auch kein Bauvorhaben mehr...) Ist das richtig? Unser Bauvorhaben wurde nach 18 Monaten im August 2008 abgeschlossen. Das wurde der BGBau auch mitgeteilt.
    2. Meine Frau und ich sind unserer Auskunftspflicht nachgekommen, wenn wir folgendes gemeldet haben: Helferstunden, Firmen, eine Mitteilung über die Beendigung des Bauvorhabens. Ist das korrekt? Weitere Angaben müssen wir demnach nicht machen...
    3. Die BGBau will nun plötzlich die Größe des Bauvorhabens wissen und unsere Bauzeichnung/-beschreiung haben. Haben die ein Recht auf Vorlage der Bauzeichnungen durch meine Person? Hättee ich nicht durch bloße schriftliche Mitteilung der Daten, wie Z.B. Länge und Breite, meine Pflichten erfüllt?
    4. Die BGBau bittet um Photos unseres fertigen Hauses. Dazu haben die kein Recht, richtig?
    5. Hat die BGBau das Recht, sich die Rechnungen vorlegen zu lassen?
    Da bin ich mir nicht sicher... Dürfen die das wirklich? Wenn Punkt 2 erfüllt ist, können die doch nicht trotzdem Rechnungen sehen wollen. Außerdem ist der Bau ja abgeschlossen... Habe zwar alle Rechnungen, aber mir geht’s um Prinzip. Was geht denen an, was ich z.B. an meine Maurer gezahlt habe.
    (Abgesehen davon, wär es mir peinlich, eine bestimmte Rechnung vorzulegen, da wir bei einer Geschichte von einer Firma dermaßen besch...en wurden. Im Nachhinein weiß man halt, auf was man achten muss...)

    Es wäre echt super, wenn sich ein paar Leute hierzu fundiert äußern könnten.

    Vielen Dank im voraus.
     
  11. cswob

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    Moin,
    eines vorweg - ich habe dieses Thread vor ein paar Monaten verfolgt, wie auch viele andere zum Thema BG Bau. U.a. habe ich durch dieses Forum Kontakt zu anderen BG Bau Betroffenen erhalten.

    Ich möchte nur ganz kurz zu dem o.g. Urteil einen Hinweis geben und kann auf Grund Zeitmangels nicht die gesamten Details unseres Hausbau in Eigenleistung inkl. der nach sich ziehenden Probleme mit der BG Bau erläutern.

    Verlassen Sie sich keinesfalls auf solche Gerichtsurteile und erachten Sie es als selbstverständliche Rechtssprechung in ganz Deutschland in einem ähnlich bis gleich gelagerten Rechtsstreit. Wir haben nun Klage gegen den Beitragsbescheid der BG Bau erhoben da unser Haus zu 90% mit unseren engsten Verwandten erstellt wurde. Aus Sicht der BG Bau übersteigen die geleisteten Stunden unserer Verwandten die reine Gefälligkeit und daher sollen wir für die angefallenen Stunden über 3000,00 € bezahlen.

    Da die zuständige Kammer an unserem Sozialgericht grad nicht besetzt bzw. berufen ist und andere schon überlastete Kammern unsere Klage bearbeiten müssen, dürfen wir ca. 3 - 5 Jahre auf ein Gerichtsurteil warten. Eine eingereichte Klage hat keine Aufschiebende Wirkung, d.h. die Beiträge sind erstmal zu entrichten (allerdings in Ratenzahlung).

    Ich kann nur jedem priv. Bauherrn empfehlen eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen die Fälle vor dem Sozialgericht übernimmt, bzw. vorher klären, ob solche Fälle übernommen werden. Sonst scheut man vor der einzureichende Klage auf Grund der zusätzlichen Kosten eventuell zurück.

    Zu den Fragen von Baumaniac:
    1. korrekt
    2. korrekt (in dem Zusammenhang, wir haben ausschließlich die Helferstunden angegeben, Gewerke die von Firmen ausgeführt wurden haben wir nicht angegeben - hat aber auch keiner nach gefragt, einzig ein Mitarbeiter der Vorort während der Bauphase war)
    3. liest sich so als würden die von Ihnen angegebenen Stunden für die BG Bau nicht plausibel sein und daher solle geschätzt werden
    4. habe ich so noch nicht gehört...kann aber vielleicht zu Schätzung der Stunden herangezogen werden, z.B. Gewerk Verblender in Eigenleistung erstellt, Fläche von 300 qm in 50 Stunden geleistet = wenig glaubwürdig, ergo wird nachträglich geschätzt
    5. unsere gemeldeten Stunden wurden akzeptiert. Da ich aber Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hatte sollte ich lediglich die vergebenen Gewerke (samt Firma) melden. Bevor ich die Liste jedoch fertig hatte, wollte sie die BG Bau nicht mehr haben

    Ansonsten kann ich je nach Beitragssumme nur empfehlen, die ca. 50 € Honorar für eine Beratung beim Anwalt für Sozialrecht auszugeben.

    Gruß,
    Carsten
     
  12. #212 lordbauer, 02.06.2009
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    @cswob

    Wünsche Dir viel Glück und Rückrat.
     
  13. Julius

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    Wer soll ihm zurück raten??? :wow
     
  14. #214 lordbauer, 02.06.2009
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    da fehlt wohl ein Buchstabe. :)
     
  15. Julius

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    ggggggggggggggggggggggrins.... :D
     
  16. Onkyo

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    deine Info: "Eine eingereichte Klage hat keine Aufschiebende Wirkung, d.h. die Beiträge sind erstmal zu entrichten (allerdings in Ratenzahlung)."

    Wo kann man das als Gesetz nachlesen?

    Wer Zahlungen an die BG Bau leistet sollte sich von dem Geld verabschieden. Die werden alles tun um nicht zurückzuzahlen.

    Warum sollte man gegen einen Zahlbescheid bzw. Zahlungsaufforderung klagen?
    Sollen die doch versuchen auf dem Gerichtsweg das Geld zu holen :p
     
  17. Julius

    Julius

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    Leider dürfen die Brüder OHNE Gerichtsverfahren oder erfolgreichen Mahnbescheid direkt die Pfändung betreiben!
    Daher ist man gezwungen, zu klagen, wenn ein Widerspruch nicht erfolgreich sein sollte.
     
  18. Boggart

    Boggart

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    Habe mittlerweile auch meinen Widerspruch aufgrund des o.g. Urteils bestätigt bekommen und musste für Brüder und Eltern für das Jahr 2008 nichts bezahlen. Der Bescheid wurde vollständig zurückgenommen. Auch zukünftig, also für 2009, brauch ich für sie nichts bezahlen.:e_smiley_brille02:


    PS: Ich habe ohnehin für meine Helfer eine private Versicherung abgeschlossen.
     
  19. JOERG24

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    Wir hatten auch Kontakt mit der BG Bau mit dem Thema und haben uns erst auch bestätigen lassen dass es sich bei den Helferstunden der Angehörigen um Gefälligkeitsleistungen handelt.

    Dafür müssen wir nach Angaben der BG Bau auch keine Beiträge entrichten.
    Also für unsere Eltern eigentlich. Ansonsten haben wir alles als Bauherren gemacht. Für uns müssen wir auch keine Beiträge bezahlen. Jetzt frage ich mich schon wen ich noch angeben soll als Helfer damit die irgendwas haben wo Sie glücklich sind.

    Der Schriftverkehr zieht sich allerdings lange hin. Wir sind jetzt fast beim Einzug und ich hab immer noch nicht die Formulare für den Eigenbaunachweis.
     
  20. #220 Ralf Dühlmeyer, 03.06.2009
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    Sie sollen niemand gücklich machen, Sie sollen wahrheitsgemäß alle Personen (mit Anzahl der Stunden) angeben, die Ihnen geholfen haben. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
     
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