Hallo, Ich möchte eine Doppelgarage (52qm Grundfläche) mit Flachdach beseitigen. Laut Art. 57 Abs. 5 Satz 1 BayBO ist das Vorhaben Verfahrensfrei. Das Gebiet liegt nicht im Einzugsbereich eines Bebauungsplanes(kein Aussenbereich). Muss dennoch eine Beseitigungsanzeige gemacht werden?Wenn ja muss ein Tekturplan beigefügt werden? Grüße Hans