Neue Hauptverteilung mit Zählerplatz(-plätzen)

Diskutiere Neue Hauptverteilung mit Zählerplatz(-plätzen) im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ich bin gerade fleissig dabei die E-Installation in unserem Neubau fertig zu stellen. Da ich nun bald gerne die Hauptverteilung bestellen würde,...

  1. #1 moecki23, 03.07.2009
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    Ich bin gerade fleissig dabei die E-Installation in unserem Neubau fertig zu stellen.
    Da ich nun bald gerne die Hauptverteilung bestellen würde, stellt sich mir aber die Frage, wie gross ich die wohl wählen soll in Bezug auf die Zählerplätze.
    Insgesamt wird benötigt: 1 Zählerplatz für den Haushaltsstrom, 1 Zählerplatz für die Wärmepumpe und 1 Zählerplatz für den Zwei-Wege Photovoltaikzähler.
    Nun bin ich mir aber nicht ganz sicher ob ich alle drei Zähler in einer Verteilung kombinieren darf. Macht das EVU da Schwierigkeiten?
    Das Feld für die Sicherungen sollte mindestens 6-12 Reihen aufweisen.
    Hat jemand Erfahrung bzw. ein gutes Produkt zu empfehlen welches verbaut werden könnte?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Ich würde noch einen 4. Zählerplatz vorsehen.

    Entweder falls Du mal den PV Strom selbst "nutzen" möchtest, oder falls der WP Zähler, TSG & Co. nicht in einem Feld untergebracht werden können.
    Ich habe da gerade einen Fall mit Stadtwerken hier in der Ecke. :mauer:mauer:mauer

    Ach ja, als Eli sollte Dir die TAB bekannt sein. Dort kann man ja (fast) alles nachlesen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 moecki23, 03.07.2009
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    Mmh, die PV-Anlage wird ja mit diesem 2-Wege-Zähler ausgestattet, wo ich den selbst produzierten Strom nutze, und den Rest einspeise.
    Deshalb halte ich den 4.Zählerplatz jetzt für nicht so sinnvoll.
    Bei uns werden neuerdings, wie ich gerade hörte, die elektronischen Zähler eingebaut, das wäre ja auf jeden Fall auch schonmal ne platzsparende Sache.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Bist Du wirklich Elektriker?

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 moecki23, 03.07.2009
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    na nun helft mir mal ein bisschen?
    ist meine frage denn so dumm?
    was meint er denn mit selbst nutzen?
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Schau Dir mal die Tarife an für PV Strom der selbst verbraucht wird. Überschüsse werden eingespeist, der selbst genutzte Teil wird getrennt vergütet.
    Und dann schau in die TAB bzw. die Ergänzungen dazu, und wie Dein Versorger dann die Zähler verschaltet haben möchte.

    Sorry, aber das muss man doch einem Eli nicht erklären.

    Gruß
    Ralf
     
  7. Sachse

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    Ja.

    Als Fachkraft müssteste ja bescheid wissen.
     
  8. #8 moecki23, 03.07.2009
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    ich bin halt als eli nicht mehr im Installationsbereich/Neubaubereich tätig. Muss mir da halt die allgemeinen aktuellen Vorschriften wieder draufschaffen.
    Da ich die PV-Anlage nicht selber erstelle, sondern von einem (noch nicht ausgewähltem) Solateur erstellen lasse, will ich mir natürlich als armer gestresster Bauherr die Arbeit ersparen, alle vorhandenen Vorschriften und Ergänzungen auf diesem Gebiet anzueignen und möchte lediglich eine gute Grundlage schaffen.

    Nochmals meine dummer Frage zum PV-Zähler: Der selbst genutzte Strom wird zusätzlich vergütet und muss nicht erworben werden. Der Überschuss wird eingespeist. Dies ist aber doch alles mit einem einzigen Zähler möglich.
     
  9. #9 Dieter70, 03.07.2009
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    Nein!

    Du verkaufst einfach den kompletten Solarstrom an deinen VNB!
     
  10. #10 moecki23, 03.07.2009
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    Das halte ich für nicht optimal da es einer einspeisevergütung von 43,01 Cent pro kWh entspricht.
    Ab dem 01.01.2009 wird für neu installierte Anlagen auch der Strom vergütet, der im Haus selbst genutzt wird. Für den selbstgenutzten Solarstrom gibt es eine Vergütung von 25,01 Cent pro kWh Solarstrom. Wenn man die vermiedenen Kosten für den Strombezug hinzurechnet kommt man auf ca. 45 Cent pro kWh. (Diese Regelung gilt nur für PV-Anlagen bis 30 kWp).
    Und es wird halt angepriesen das sowohl der selbst genutzte und der eingespeiste Strom mit nur einem einzigen Zähler abgerechnet werden kann.
     
  11. Julius

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    Nein, das wird weder son angepriesen noch ist es möglich. Das sollte Dir bei einigem Überlegen auch klar sein.
    Man braucht hierzu mindestens zwei Zähler. Üblicherweise ist dies ein VNB-Zweirichtungszähler und ein (eigener) Einspeisezähler als Einrichtungszähler (ohne Rücklaufsperre). Sie werden hintereinandergeschaltet und die Verbrauchsanlage dazwischen abgezweigt.
     
  12. #12 pauline10, 05.07.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Also das Ganze muß doch sowieso von einem "zugelassenen" Installationsbetrieb angemeldet werden. Der bekommt auch vom EVU die TAB.

    Als Elektriker kannst Du natürlich auch selbst für diesen Zweck Deinen Betrieb anmelden und dann bist Du auch zugelassener Installateur, bekommst eine Handwerkskarte und kannst damit den Großhändler aufsuchen. Dann gibt es bei Schalter und Steckdosen so bei 45% auf den Listenpreis

    Nachteil: Man muß heute Besitz und Eigentum etlicher, doch recht teuerer, Meßgeräte nachweisen. Als man zur Zulassung vorwiegend eine Schalttafel, einige Feilen, Hammer und Meisel nachweisen mußte, habe ich das mal durchgezogen und dann meine Anlage selbst angemeldet.
    Das waren eben noch andere Zeiten. Heute wäre allein der Papierkrieg mit dem Finanzamt ein Hinderungsgrund, es nicht noch einmal zu tun.

    pauline
     
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