Informationspflicht des Architekten gegenüber Bauherr?

Diskutiere Informationspflicht des Architekten gegenüber Bauherr? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Auf gut deutsch: Der Archi schliesst für dich Verträge ab, ohne selbst einen schriftlichen Auftrag (oder auch eine Vollmacht!) dafür zu haben...

  1. Gerd10

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    Nüchtern betrachtet ist es im Grunde ganz genau so. Meine Frau fragte vorher extra noch, ob nicht besser ein schriftlicher Architektenvertrag gemacht werden sollte. Das hielt er aber nicht für erforderlich.

    Wie kommst du darauf? Wir haben doch bereits im ersten Beitrag klargestellt, dass zu keinem Zeitpunkt irgendeine Vollmacht erteilt wurde.

    Für sämtliche Gewerke bestehen Verträge, nur für die Bodenplatte eben nicht. Dort hielt es der Architekt nicht für notwendig, machte selbst alles in Eigenregie, nun explodieren wiederholt die Kosten und jetzt sucht er offensichtlich den "Schwächsten".
     
  2. #22 Shai Hulud, 02.01.2010
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    Diese Vollmacht kann auch mündlich erteilt worden sein, was er vermute ich vor Gericht auch so behaupten wird. Im Übrigen habt Ihr das Verhalten des Architekten stillschweigend geduldet.
     
  3. Gerd10

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    Ja. Bis zu dem Zeitpunkt wo wir feststellen mussten das er sich nicht an die Absprachen hielt. ;-)

    Wir wurden ja von ihm im glauben gelassen alles sei in Ordnung und laufe wie besprochen.
     
  4. SvenW

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    Nicht immer hat der AG Schuld. Der Archi gibt eine Kostenschätzung, die wird genehmigt. Dann stellt sich raus das es mehr kostet, das wird auch noch genehmigt mit der Aussage das das das Ende der Fahnenstange ist. Dann stellt sich raus das es noch teurer wird: Archi läßt weiterbauen AG wird schon zahlen.

    Sorry, aber welche Chance hätte der AG gehabt das mitzubekommen, außer das er sich dauerhaft den kompletten Schriftverkehr des Archis mit der Firma geben läßt? Genau um mit solchen Problemen klar zukommen und um sie vorher kommen zu sehen wird der Archi doch bezahlt! Jeder wird einen unerfahrenen Bauherren verfluchen, der ohne Archi baut.
    Nur muß man auch sehen, das halt auch ein Archi Mist bauen kann, nur dann hat der Bauherr schlechte Karten, weil er eben keine Erfahrung hat. Gründungsprobleme und daraus entstehende Mehrkosten zu klären/vermeiden sind der Job des Archis. Wird das Ganze plötzlich doppelt so teuer stellt sich die Frage ob die vom Archi gewählte Gründung die Richtige war oder ob der Bauherr mit einer anderen besser gefahren wäre. Das kann kein Bauherr abschätzen und so wie es lief hatte der Bauherr auch keine Chance überhaupt erst mal "Stop" zu sagen. Selbst wenn es sich um "sowieso" Kosten handelt, hätte der AG das wissen müssen, vielleicht, aber nur vielleicht, hat der ja nur ein begrenztes Budget und muß die Mehrkosten irgendwo anders wieder einsparen.:yikes
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2010
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    Frage an Gerd:

    Ist denn klar, WER juristisch der Auftraggeber des Bauunternehmers ist?
    Seid Ihr das oder könnte das auch der Architekt sein?

    Habt Ihr schon eine Rechnung vom BU bekommen? Wenn ja, wer steht da oben als Rechnungsempfänger - Ihr oder der Architekt?
     
  6. #26 wasweissich, 05.01.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    vielleicht einen gescheiten vertrag abschliessen , und nicht nur machmalwirdschongutgehendenken...?

    ausserdem ist dieses stückchenweise neue aspekte offenlegen ziemlich verworren und m.A.n. teilweise widersprüchlich....
     
  7. #27 susannede, 05.01.2010
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    Die Frage wurde schon ansatzweise beantwortet. Siehe # 18.

    Im Rechtstreit, wenn das so sein sollte, Prostmahlzeit.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2010
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    Das "ansatzweise" war MEIN Startpunkt.
    Es ist nämlich evtl. eine nicht ganz unwichtige Frage, ob der Architekt den Auftrag namens, im Auftrag und auf Rechnung (also als "Bevollmächtigter") der Bauherren oder in "seinem" Namen erteilt hat.
     
  9. #29 susannede, 05.01.2010
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    Ja, daher hab ich hier auch nicht mehr weiter gemacht....weil, wenn man/frau solche wagen Antworten erhält. Bohr doch nicht in annerleuts Nasen nach Gold....
     
  10. Gerd10

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    Vielen Dank! Genau so ist es und wir interpretieren es derzeit genau wie von dir weiter ausgeführt. Wir hatten keinerlei Chance das vorher zu bemerken und entsprechend zu intervenieren, zumal wir ja auch - ganz offenbar bewusst - stets im Glauben belassen wurden alles sei "in bester Ordnung". Der Architekt hat uns von der Kommunikation mit dem Handwerker ja auch bewusst ferngehalten.

    Juristisch ist unserer Meinung nach der Architekt Auftraggeber, da wir es gar nicht sein können: Wir haben bis dato noch nie ein Wort mit dem Handwerker gewechselt, geschweige denn etwas unterschrieben oder irgendein Angebot gesehen. Wir haben lediglich drei Abschlagsrechnungen welche uns vom Architekten geprüft und unterschrieben weitergeleitet worden sind beglichen. Diese Rechnungen waren an uns adressiert, wurden aber vom BU stets beim Architekten vorgelegt, der hat sie geprüft und freigegeben und anschließend haben wir diese überwiesen. Wir waren dabei stets im Glauben, alles geht den besprochenen Weg.
     
  11. #31 Shai Hulud, 05.01.2010
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    Die Rechnungen waren an euch adressiert, Ihr habt wiederholt direkt an den BU gezahlt => Ihr seid die Auftrageber. Damit habt Ihr auch indirekt die Vollmacht des Architekten zur direkten Vergabe von Aufträgen bestätigt.
     
  12. lulu66

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    Als nächsten Schritt würde ich eine "sich aus dem bisherigen Ablauf eventuell ergebende Vollmacht des Architekten" offiziell vorsorglich widerrufen.
     
  13. #33 HolzhausWolli, 05.01.2010
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    Nix gegen die gutgemeinten Tipps, ich sehe das ebeno wie Shai und Lulu, aber ich bin noch mehr der Ansicht dass dieses ein Fachanwalt mal juristisch aufdröseln sollte.
    Ich glaube von einem korrektem Handeln ist der Architekt weit entfernt. Und der Rohbauer ebenso.
     
  14. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Korrekt war das sicher nicht!
    Aber Gerd hat sich da ziemlich ungeschickt mit hineinziehen lassen...
    Um so mehr: DRINGEND zum Fachanwalt!
     
  15. Roth

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    an die Fachleute

    Hallo,

    es ist hoffentlich nicht allzu schlimm (wg. kapern), wenn ich zu dem Thema eine Nachfrage stelle:
    Ich habe auch keinen schriftl. Vertrag mit dem Arch., nur mit den Handwerkern. Die LVs mit Zusatzbedingungen habe ich jedoch erst jetzt vom Arch. erstritten.
    Ist folgende Formulierung darin üblich? "Vertreter der Bauherrin ist der Architekt. Er nimmt das Hausrecht auf der Baustelle wahr. Anfragen, Angebote, Schriftstücke, Rechnungen sind an ihn zu richten."

    Danke!
    F. Roth
     
  16. SvenW

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    Laß mich mal raten: Du hast Erfahrung am Bau?:D

    Genau damit vernünftige Verträge gemacht werden, Kosten eingehalten werden etc bezahlt man einen Archi. Wenn der seinen Job nicht korrekt macht oder den Bauherren einen vom Bären erzählt dann hat man als Bauunerfahrener die A...karte. Eine unerfahrener Bauherr weiß eben nicht was normal ist und was nicht dafür hat er ... aber das hatten wir schon.
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 06.01.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Üblich = ????
    Aber ohne eine entsprechende Bevollmächtigung seitens SEINES Auftraggebers a) nicht zulässig und b) gefährlich, da er sich hier eine Anscheinsvollmacht (es erweckt den Anschein, er habe die Vollmacht) aufhalst.
    Das kann für ihn und Euch spannend werden.

    Im Falle des Streitfalles bezieht sich der Unternehmer auf diesen Satz und oft genug billigen ihm die Gerichte dann zu, dass er von einer Vollmacht des Architekten ausgehen konnte.
    Dann dürft Ihr mit dem Architekten ausprozessieren, wer da was zu bezahlen hat.
    Und das kann auch mal der Architekt sein.
     
  18. lulu66

    lulu66

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    Es geht um den nicht existierenden Vertrag mit dem Archi.
    Und wenn man sich ein Haus bauen lässt, ist es wohl kaum zu viel verlangt, die wichtigsten Punkte mit dem direkten Ansprechpartner vertraglich zu regeln.
     
  19. #39 wasweissich, 06.01.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    lass mal raten , du hast nicht richtig gelesen oder das gelesene nicht verstanden:yikes

    der TE hat mit dem architekten einen mündlichen vertrag , bei dem er selber nicht weiss , was denn jetzt vereinbart ist .(weil nichts festgelegt ist).

    ist bei einer summe von mehreren hundert tausend euro eher ungeschickt .

    hat mit der erfahrung am bau eher wenig zu tun .

    wenn ich etwas kaufe , was über 100 euro geht , und ich es nicht sofort mitnehme , achte ich darauf , dass ich was schriftliches habe ......., da können beide seiten im falle eines falles nachlesen .

    und tut nicht so , als ob es auf dem bau nur rosstäuscher und bauernfänger gäbe .in anderen branchen ist es teilweise wesentlich schlimmer .

    aus meiner erfahrung am bau kann ich dir sagen , dass bei uns bauvorhaben von 40-50tausend euro durchaus häufig genug über mündlichen vertrag abgewickelt werden , auf einem schriftlichen angebot basierend , weil unsere AG über eine empfehlung zu uns kommen , und ein guter name immer noch was zählt .
     
  20. SvenW

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    Sorry wenn das falsch rüber kam, sollte nur eine kleine Stichelei sein. Ich hab schon gelesen was du für einen Job hast.

    Die Bodenplatte wurde nach dem was bisher gesagt wurde vom Architekten quasi im Alleingang bearbeitet. Da hat sich der AG auf den Archi verlassen und leider stellte sich am Ende raus das er verlassen war. Du weißt es besser weil es am Bau anders üblich ist und du das so kennst, der AG nicht. Das ist doch genau der Grund warum sich unerfahrene Leute Erfahrung einkaufen (Archi). Die meisten Leute bauen nur ein Mal in ihrem Leben und wissen es nicht besser und wer kann es sich leisten einen Aufpasser für den Aufpasser zu bezahlen?

    Ich frag mich eh was für eine Auffassung der Archi hat, das der alles so freischwebend entscheidet/macht. Dessen Buchhaltung möchte ich wirklich nicht sehen!
     
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