Keller bereits zum 3. mal innerhalb von 4 Wochen unter Wasser

Diskutiere Keller bereits zum 3. mal innerhalb von 4 Wochen unter Wasser im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo miteinander, ich weiss nicht wo ich nach Hilfe frage kann und versuchs mal hier. Und zwar wohnen meine Eltern zur Mitte in einem Haus BJ...

  1. Dany

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    Hallo miteinander,

    ich weiss nicht wo ich nach Hilfe frage kann und versuchs mal hier.

    Und zwar wohnen meine Eltern zur Mitte in einem Haus BJ 1965. Nun hatten Sie zum 3. mal innerhalb von 4 Wochen nach starkem Regen den Keller fast 10cm unter Wasser. Das Wasser schiesst aus dem Kellerablauf, Waschmaschinen abfluss und das mit mächtigen Druck. Auch ein paar Nachbarn aus der Straße haben das selbe Problem. Die Feuerwehr war heute auch da.

    Nun meine Frage, wer ist hierfür zuständig? Wir gehen davon aus, dass der Kanal überlastet ist. Sollte man sich hier beschweren? Wer trägt die Kosten für beschädigungen?

    Ich hoffe es kann uns hier jemanden helfen. Ich wollte morgen mal bei der Verbandsgemeinde anrufen und da ein bisschen stunk machen. Lohnt es sich?

    Danke im voraus.

    Gruß Dany

    p.s. ich gehe davon aus, dass der Kellerablauf ebenfalls schon uralt ist. Muss hier vielleicht ein neuer her? Aber wieso schiesst das wasser aus dem Waschmaschinen Ablauf?
     
  2. #2 Baufuchs, 09.06.2010
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  3. sepp

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    wenn du einen tritt in den hintern willst ... auf jeden fall.
    du bist für deine abwasserbeseitigung bis zum kanal verantwortlich.
    und für fälle, dass der kanal geflutet wird, hat der herrgott die rückstauklappen erfunden.
     
  4. Vossi

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  5. Julius

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    Den Anruf kannst Du Dir erstmal sparen.
    Da fehlt es schlicht am nötigen Rückstauschutz.
    Und den hat in aller Regel der Hauseigentümer zu gewährleisten, nicht etwa der Kanalnetzbetreiber!

    Sollte also dringend mal durchgesehen und nachgerüstet werden.

    Wenn ich Deinen Text etwas uminterpretiere, handelt es sich nicht um ein Mittelhaus, sondern Deine Eltern wohnen zur Miete, sind also "nur" Mieter.
    Dann wäre der Vermieter verantwortlich.
    Sowohl für die Nachrüstung als ggf. auch für Schäden, die Deinen Eltern entstanden sind!
    Um welche Schäden handelt es sich denn?
     
  6. Julius

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    Wurde der Vermieter denn durch Deine Eltern ordnungsgemäß (also jeweils unverzüglich) von den Ereignissen informiert?
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Die gefragte Zuständigkeit steht in §10 Nr. 4.
    Da kann nur der Eigentümer in den Hintern getreten werden. idR Wohnung wechseln.
     
  8. #8 Manfred Abt, 10.06.2010
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    siehe hier
     
  9. sepp

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    ich hatte gelesen "wohne bei meinen eltern zur miete"
     
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