Fenstereinbau nach EnEv nicht eingehalten

Diskutiere Fenstereinbau nach EnEv nicht eingehalten im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Weisst, wast in der Hand hast? Ahn Schiss - würd der Östreicher sagen. Wenn es das Cloppenburg in Niedersachsen ist, dann ist der Teil 7 NICHT...

  1. #41 Ralf Dühlmeyer, 31.08.2010
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  2. Ulli

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    Du schreibst ja das du auch selbst an den Fugen arbeitest.
    Was hast du eigentlich mit dem Fensterbauer ausgemacht wer überhaupt die Fugen abdichtet bzw. wie war dein Vertrag mit dem Fensterbauer??
    Wer war eigentlich der Planer von den Anschlußfugen???
    Und wenn du das geklärt hast nehm endlich einen SV und der wird dir dann sagen was Sache ist.
    Dein durcheinanderbringen von ENEV, DIN und Stand der Technik nervt langsam.
    Gruß
    Uli
     
  3. #43 norberthans, 01.09.2010
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    Nun Ulli,

    wo habe ich geschrieben das ich selber an den Fugen Arbeite?

    Ich habe lediglich die alten Putzleibungen entfernt und die alten Holzfenster im ganzen ausgebaut.
    Das hat meiner Meinung nach nichts aber absulut gar nichts mit der Montage der neuen Fenster zu tun.

    Und was ich auch nicht verstehen kann, egal welche Vorschrift (RAL, DIN, EnEV usw.) alles Bullschit so wie einige hier schreiben.

    Warum nur gibt es diese? wenn die so wie hier geschrieben wird alle samt Bullschit sind. ( Sorry so verstehe ich das )

    Fakt ist, dass der Einbau bzw. wie der Einbau oder Abdichtung zu erfolgen bzw. was die Abdichtung erfüllen muß in diesen Vorschriften steht.

    Und wenn diese nicht erfüllt werden ist hier :Baumurks gemacht worden.

    Und wenn eine DIN Gesetzescharakter hat, dann verstehe ich auch nicht das diese grade in Cloppenburg nicht gilt.


    "Dein durcheinanderbringen von ENEV, DIN und Stand der Technik nervt langsam."


    Nach meiner Meinung bringe ich die nicht durcheinander sonder die greifen ineinander, so steht es jedenfalls dort geschrieben. Und wenn Dich das nervt dann besser :bef1021: bewahren.
    Denn ich bin hier nicht der Fachmann, sonder der Geschädigte der nur versucht den schaden wieder abzuwenden. Und wenn ich dann in den einschlägigen Vorschriften so etwas lese und hier dann schreibe, dann will ich Dich bestimmt nicht damit nerven. SORRY.

    Ich bin selber in einem anderen Gewerk 30 Jahre Selbstständig, und daher sammle ich lieber vorher alles zusammen was relevant sein könnte.
     
  4. #44 norberthans, 01.09.2010
  5. #45 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2010
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    Weil der nach Meinung des Artikelschreibers relevante Teil 7 in Niedersachsen (und da liegt Cloppenburg ja wohl) nicht vom Ministerium eingeführt wurde und daher auch nicht "quasi Gesetzescharakter" hat!!!

    In anderen Bundesländern mag das anders sein, aber so lange Du es nicht schaffst, Cloppenburg aus Niedersachsen aus- und in einem entsprechenden Bundesland einzugliedern, hilft Dir das gar nichts

    Ja, genau. Du sammelst. Mein Grosser sammet auch - Briefmarken. Aber nach seinen ganz eigenen Kriterien - Farbe, Motiv, Farbe des Umschlags - keine Ahnung. Jedenfalls nicht nach Regeln der Philatelisten.
    Macht nix - die Sammlung muss ihm gefallen und keinem anderen.

    Deine Sammlung hat einen ähnlichen Wert:
    Für Dich ganz toll, für alle anderen völlig wertlos, weil Deine Kriterien unsinnig sind.

    Welche Fachregeln, Gesetze und Verordnungen Du brauchst und wie die zu interpretieren sind, sagen Dir Dein Anwalt und Dein Sachverständiger.
    So haben bei eine (berechtigte) Entschuldigung, wenn Du das Ding verlierst, weil sie immer sagen können:
    :mauer :mauer
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2010
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  7. #47 Achim Kaiser, 01.09.2010
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    Eine DIN ist eine privatrechtliche Anforderung und MUSS vereinbart werden, damit sie Gültigkeit erlangt.

    *Anspruch* hast wenn gar nix vereinbart hast auf *mittlere Art und Güte* und auf Ausführung nach den *allgemein anerkannten Regeln der Technik*.

    Ob das eingehalten wurde muss geprüft werden.

    Alles andere ist Kaffeesatz lesen.

    Anschliesend weisst du ob ob es da nen Mangel gibt bist oder du lediglich auf dem Holzpfad trabst.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #48 norberthans, 01.09.2010
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    Na dann werde ich das mal so machen, entweder Zahle ich Lehrgeld oder ich bekomme recht.

    Bis dahin lass uns lieber :bierchen: trinken wie streiten.

    Es ist doch nun einfach mal so das ich das aus meiner sicht als Geschädigter das so sehen muß, ansonsten kann ja jeder Handwerker :Baumurks machen und kein Geschädigter hätte eine handhabe dagegen vor zu gehen.
     
  9. #49 norberthans, 01.09.2010
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    Danke Achim,

    dass ist mal eine Antwort die man nachvollziehen kann.

    Und die *allgemein anerkannten Regeln der Technik* sind ja geregelt und nachlesbar.
     
  10. Ulli

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    es streitet dir ja keiner ab das eine Abdichtung gemacht werden muß und diese auch nach den Regel der Technik. Du bist jedoch nicht auf 2 meiner Fragen eingegangen.
    Der Fensterbauer muss die Abdichtung nicht unbedingt machen es kann auch vereinbart werden das z.Bsp. der Putzer die Fugen macht bzw. die Abdichtung.
    Solltest erst mal klären wer dafür verantwortlich war dies zu tun.
    Gruß
    Uli
     
  11. #51 Olaf (†), 01.09.2010
    Olaf (†)

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    Ulli,...

    dass ist nicht Dein Ernst, oder?
    Da braucht nix ausgemacht zu werden, für einen ordnungsgemäße Abdichtung ist immer erstmal der Fenstermonteur verantwortlich, das ist ne verpflichtende Nebenleistung der Montage.
     
  12. Ulli

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    Doch Olaf
    das ist mein Ernst.
    Obwohl du Recht hast wenn ein Fb beauftragt wird "mach da neue Fenster rein" gehört dies erst mal zu seinen Leistungen.
    Jedoch bei ner Planung kann der Planer auch ausmachen das diese Aufgabe ein anderes Gewerk übernimmt.
    Bei Norberthans hat der ja selbst erst mal die Anschläge entfernt und weißt du wie das Mauerwerk ausgesehen hat, ob es möglich war nach den Begebenheiten abzudichten und was für Abmachungen bei der Montage gemacht wurden?
    Man hört ja hier immer nur eine Seite leider die andere nicht.Und du weißt ja auch aus Erfahrung das der Kunde immer das Unschuldslamm ist.
    Meine letzte Bemerkung an Norberthans: Lass einen SV das begutachten und der wird dir sagen was richtig und was falsch ist und der wird auch feststellen ob DIN, ENEV und Montage so richtig ist.
    Und somit ist dies Thema für mich erledigt!!
     
  13. #53 norberthans, 02.09.2010
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    Kurz gesagt:

    Ich bin zum Fensterbauer gegangen und habe ein Angebot angefordert über das BESTE was den Ug Wert angeht, und was auf dem Markt ist.

    Daraufhin hat er mir das Profil von Veka 90 Topline oder so angeboten mit 2 fach Verglasung 1.1 Ug Wert, alternativ 3 Fach Ug. o,6 mit warmer kante Ug 0,5
    mit aufgesetzten Rolladenkasten Ug 0,5.

    Bestellt habe ich dann 3 Fachverglasung mit Warmer Kante aufgesetzen Rolladenkasten (alle mit Motor) und Montage der Fenster.

    Und dafür hat er mir ein Angebot gemacht, worafhin ich dir Fenster Bestellt habe.

    Ach ja ausgenommen war die Versigelung von aussen (Wetterseite) da wollte ich eine Fachfirma extra für Beauftragen.
     
  14. #54 norberthans, 27.12.2011
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    Ich hoffe Ihr habt alle ein Frohes Weinachtfest gehabt.

    Mittlerweile hat sich ein Gerichtlich bestellter Gutachter (Beweissicherungsverfahren) mit der Sache beschäftigt, der hat dann auch die falsche Montage der Fenster festgestellt. Die Kosten zur
    Beseitigung der Mängel hat er im Gutachten aufgeführt.

    Ich warte noch auf Kostenzusage von meiner Rechtschutz-Versicherung, dann werde ich
    Klage von meinem Rechtsanwalt einreichen lassen.

    Nur zur Info, meine Rechtsschutz hat auch bereits das Beweissicherungsverfahren bezahlt.

    Weitere Infos folgen zur gegebenen Zeit.

    Ich wünsche allen ein Gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2012 :bierchen:

    :winken
     
  15. #55 Ralf Dühlmeyer, 27.12.2011
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    Und - was sagt er zur EnEV?? :p
    Welche Beweisfragen sind ihm denn gestellt worden??
     
  16. #56 wasweissich, 27.12.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    vorsicht

    bevor hier falsche hoffnungen geweckt werden :

    es handelt sich um einen altbau .

    ergo eine renovierung .

    und davon mit an sicherheit grenzenden wahrscheinlichkei nur der teil , der durch den vertragsrechtschutz abgedeckt sein wird . (beinhalten dummerweise die wenigsten rechtschutzpolicen automatisch , muss meist extra abgeschlossen werden )
     
  17. sniper

    sniper

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    moin wwi

    seit wann verkaufst du versicherungen :D
     
  18. #58 norberthans, 27.12.2011
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    Ob die Fenster Fachgercht nach den neusten Regeln usw. eingebaut wurden.
    (Das sind die laut Gutachten nicht)


    Laut Vetrag mit dem Fensterbauer, ist hier der einbau der Fenster mit aufgeführt, ohne Einschränkungen was den einbau angeht, und dann hat er die Fenster nach den neusten Regel unfd Technik einzubauen, dass steht schon mal fest.
     
  19. #59 Baufuchs, 27.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @wwi

    Mit Renovierung = Ausschluss bist Du auf dem Holzweg.

    Ausgeschlossen sind Rechtsstreitigkeiten aus....
    Der Fensteraustausch ist weder Errichtung eines Gebäudeteils, noch genehmigungs- oder anzeigepflichtige Veränderung.

    Damit fällt der Fensteraustausch nicht unter die nach ARB ausgeschlossenen Leistungen.

    Wäre es anders, hätte die Versicherung schon das Beweissicherungsverfahren von norberthans nicht bezahlt.
     
  20. #60 norberthans, 27.12.2011
    norberthans

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