Abrechnungsfrage....

Diskutiere Abrechnungsfrage.... im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo alle miteinander. Zu der auf dem Bild dargestellten Situation möchte ich mich kurz versichern, wie denn nun richtig nach VOB-C...

  1. mali

    mali

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    Hallo alle miteinander.

    Zu der auf dem Bild dargestellten Situation möchte ich mich kurz versichern, wie denn nun richtig nach VOB-C abgerechnet wird.

    Für die Fliesen gilt: Öffnungen >0,1m² sind abzuziehen.

    Demnach gilt: 1,80 x 1,30
    2,20 x 1,30 abzgl. 0,80 x 1,30

    Für Malerarbeiten, bspw. Tapezierarbeiten, gilt: Öffnungen/Unterbrechungen > 2,5m² sind abzuziehen.

    Wie müsste ich denn nun den Fliesenspiegel auf der 1,80m langen Wand berücksichtigen? Muss dieser auf Grund seiner Größe von nur 2,34 m² übermessen werden oder teilt er vielmehr die Wandfläche (Tapete) in zwei separate Flächen, welche nun auch einzeln abzurechnen sind?

    Wie verhält es sich mit der anderen Wand? Entstehen hier durch Wand und Fliesenspiegel nun drei abzurechnende Flächen?

    Vielen Dank.

    Mit freundlichem Gruß

    Mathias
     
  2. #2 RMartin, 04.10.2010
    RMartin

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    Bauwirtschaftswesen?! Was ist das denn auf einmal? Was kann man damit denn später machen? In die kaufmännische Abteilung von Baukonzernen gehen und den Technikern auf den Keks gehen mit dem Hinweis "Ich habe auch Ahnung von Technik! Bin ja Bauwirtschaftler...."
    Naja, seis drum...

    Der Fliesenspiegel wird erstmal was die Fliesenarbeiten angeht, bezahlt. Und zwar gemäß entspr. Position "Fliesenspiegel".
    Bzgl. der Tapetenarbeiten wird er eigtl. nicht bezhalt, da es keine Öffnung ist, sondern 'das Ende' der jeweiligen Flächen - wenn denn auch wahrscheinlich jeder Tapezierer dies versucht...
     
  3. sepp

    sepp

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    iss aber egal, oberhalb des spiegels (<50cm) kann er in laufende meter abrechnen zzgl. besonderer leistung "schutz der materialien"
    wird ungefähr das gleiche geld kosten wie "übermessen"
     
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