Ablehnung Bauantrag

Diskutiere Ablehnung Bauantrag im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; und einen architekten hohlt man sich für eine terrassenüberdachung in den seltensten fällen ins haus. Aber warum fragt man nicht VORHER beim...

  1. R.B.

    R.B.

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    Aber warum fragt man nicht VORHER beim Bauamt nach? und bastelt stattdessen eifrig drauflos?

    Wenn ICH etwas außen am Haus verändern möchte, dann schnappe ich mir das Telefon und rufe dort an. Schildere kurz was ich vorhabe, und bekomme dann eine der 3 folgenden Antworten:

    a.) Vergiss es
    b.) Komm mal vorbei und bringe ein paar Unterlagen mit
    c.) Kein Problem

    Im Fall B kopiere ich die Pläne, skizziere kurz rein was ich machen möchte, und dann geht´s ab zum Bauamt. Er sagt mir dann schon was OK ist und was nicht, und mit dem Ergebnis gehe ich dann zu meinem Zimmermann. Der kümmert sich dann um die Details.

    Egal ob Carport, Wintergarten, Gaube, da gab´s noch NIE Probleme die man nicht ausräumen konnte. Das wurde alles auf dem kleinen Dienstweg erledigt.

    Und für größere Sachen...da muss mein Architekt ran.

    Rechtzeitig miteinander reden erspart sehr viel Ärger.

    Gruß
    Ralf
     
  2. #22 dquadrat, 09.10.2010
    dquadrat

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    wenn man mehr als 0 beiträge im bef hat, weiß man auch daß man eventuell vorher mal nachfragen könnte. im richtigen leben wird das aber eher unwissen sein. ganz ehrlich, für eine terrassenüberdachung beim bauamt nachfragen? wäre ich auch nicht auf die idee gekommen...

    und all das ändert auch nichts an der tatsache, daß der hohe beamte nicht seiner auskunftspflicht beikommt.
     
  3. Baumal

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    ich denke der TH ersteller hat gar nicht verstanden, wass die
    bauamtsmitarbeiter erzählt haben.

    "häßlich" ist im kopf geblieben....
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Sobald ich außen am Haus etwas verändern möchte, ist der erste Schritt der Griff zum Telefon. Dafür sind die Jungs da.

    Ob dem wirklich so ist? Wenn der Fragesteller schon weiß, dass er anscheinend gegen mehrere Vorgaben verstoßen hat, dann hat er die Info wohl vom Bauamt bekommen. Ich spekuliere, das Problem ist, dass er sich in einem Bereich versucht von dem er keine Ahnung hat, und ich kann irgendwie verstehen wenn der gute Mann vom Amt keine Lust hat ihm das dreimal zu erklären.

    Deswegen braucht er jetzt jemanden der mit dem Mann vom Amt auf Augenhöhe verhandeln kann, und Nägel mit Köpfen macht. Sonst wird das eine neverending story. Ich vermute es wurde schon genug Porzellan zerdeppert, jetzt geht es darum, beide Seiten wieder auf eine Spur zu bringen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #25 fmjuchi, 09.10.2010
    fmjuchi

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    Aber zum eigentlichen Thema. Wenn der Bau eingestellt wurde, gibt es sicherlich ein schriftlichen Bescheid. Diesem kann entnommen werden, gegen welche Festsetzungen verstoßen wurde.

    lg fm
     
  6. #26 coroner, 09.10.2010
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    Es wäre hilfreich wenn der TE mal diese einfache Frage beantworten
    würde.
    Es würde somit hier der Glaskugelmodus beendet werden können.

    :bierchen:
     
  7. #27 wasweissich, 09.10.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und da steht bestimmt nicht drin , wegen hässlichkeit.....
    :shades

    und immer sind die beamten die bösen , so wie die gärtner die mörder sind.....:mega_lol:
     
  8. #28 Gast036816, 09.10.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hässlichkeiten

    warum schimpfen alle immer auf die beamten, die tun doch ni.....

    duck und wech......
     
  9. #29 fmjuchi, 09.10.2010
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    Hi,

    ich wollte es ja nicht so laut sagen. Aber meist liegen die Terrassen ja eher hinter dem Haus. Die Herren vom Amt schleichen ja nicht so oft hinter den Häusern herum und suchen Arbeit.

    Ich möchte ja keine Unruhe stiften, wie ist den das Verhältnis zu den Nachbarn?
    Wenn die lieben Nachbarn nicht wären, hätten die Kollegen von den Ordnungs- und Bauämtern deutlich weniger zu tun.

    lg fm
     
  10. #30 charlie2, 10.10.2010
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    Es gibt keinen schriftlichen Bescheid, da noch fast nix aufgestellt wurde, hat man darauf verzichtet und sich auf unsere mündliche Zusage verlassen, dass da nix weitergeht. Der "Außendienstler" war auch mehr als in Ordnung. Ich möchte hier auch nichts verallgemeinern und sagen, das ist immer so. Wer meine Aussagen gelesen hat, weiß das. Ich stelle meine Erfahrung in einem speziellen Fall dar und suche hier nach Möglichkeiten die Situation zu entschärfen oder gar zu lösen. Die Auskünfte im Amt waren aber wenig hilfreich. Wie denn auch immer. Es muss halt doch ein Architekt her. Eine Beteiligung der Nachbarn ist ausgeschlossen. Das Grundstück ist prima einsehbar. In diesem Sinne, danke für die Auskünfte.

    P.S.: Hätte nicht gedacht, dass es gleich eine so hitzige Diskussion gibt. Liegt vielleicht doch ein bisserl was im Argen. :konfusius
     
  11. Julius

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    Als Beamter httest Du aber auf die Idee kommen können, einen schriftlichen, rechtsbehelffähigen Bescheid zu verlangen...!
     
  12. #32 charlie2, 10.10.2010
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    Sicher, kostet ja nix. ;-)
     
  13. R.B.

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    Und die bisher vertrödelte Zeit und Aufwand kosten auch nix. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  14. Baumal

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    nicht nur in anbetracht deines berufes, empfinde ich
    diese aussage als frechheit.

    aber wir bringen hier kostenfrei lösungen in der
    freizeit und zahlen steuern um dich zu ernähren,
    gehts noch!!!! :irre
     
  15. #35 charlie2, 10.10.2010
    charlie2

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    Hach, schon wieder dieser pampige Ton. Danke für alle gut gemeinten Ratschläge. Auf verallgemeinernde Berufsschlammschlachten lass ich mich nicht ein.
     
  16. oberh

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    Hi Charlie!

    Bei uns in NRW dürfen Vordächer, Terrassenüberdachungen und Balkone nicht mehr als 1,50 m vom eigentlichen Gebäude angebaut werden.
    Ist es nur ein cm mehr, dann bedarf es der Genehmigung incl. Lageplan zum Baugesuch mit Abstandflächenberechnung usw.
    Eine 3 m tiefe Überdachung benötigt eine Statik.
    Die Standsicherheit muss gewährleistet sein.
    Eine Entwässerung muss nachgewiesen werden (und wenn es auf dem Plan nur heisst: Das RW wird oberflächlich verrieselt - oder - Die Entwässerung erfolgt an das vorhandene Leitungsnetz.

    Du hast hier die Möglichkeit, Deinen BPlanausschnitt als Bild einzustellen.
    Dort hinein kannst Du Deine Überdachung einzeichnen - und schwupps wissen die Fachleute hier auf einen Schlag, wovon die Rede ist.

    Zum leidlichen leider immer wieder auftretenden Thema "Vorurteile" kann ich nur Eines sagen - man bekämpft sie mit Sachlichkeit! ;)
    Dies gilt auch für etwaige "häßliche" Kommentare von Seiten der Bauaufsicht.

    Was sind denn nun die Dinge, die benannt bemängelt worden sind?
     
  17. #37 Baufuchs, 11.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @oberh

    §65 BauO NW

    genehmigungsfrei sind:

    Du verwechselst da was mit § 6 Abstandsflächen.
     
Thema: Ablehnung Bauantrag
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