Der Architekt hat immer recht! Oder?

Diskutiere Der Architekt hat immer recht! Oder? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Rechtlich für mich völlig nachvollziebar, aber die Konsequenzen können damit teilweise sicher sehr skuril werden. Nach meiner ausdrücklich...

  1. #21 Skeptiker, 08.12.2010
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Nach meiner ausdrücklich nicht repräsentativen Medienbeobachtung gibt es in D bundsweit jährlich ein bis zwei solcher Fälle. Spontan fallen mir aus den letzten Jahren die Abhangdecke des UG im Berliner Hbf, zwei Hallenbauten und ein Landtag, um deren (Teil-) Abriß es ging. Tatsächlich vor Gericht war meines Wissens nur der Hbf, bei den Hallen stieß bereits die wiederholte öffentliche Aussprache des Wortes "Urheberschutzklage" eine breite Diskussion in den Lokalmedien an, die zu einer erheblichen Veränderung der ursprünglichen Absichten führte, meines Wissens im Sinne der Urheber.

    Auch diese Fälle zeigen, dass es in der Praxis praktsich nie um verschobene Sessel geht, sondern eher um Abriß oder Totalentkernung. Hinzu kommt, dass etliche bedeutende Bauwerke unanhängig vom UrhG unter Denkmalschutz stehen, was dann wieder ganz andere Diskussionen auslöst.
     
  2. Mathie

    Mathie

    Dabei seit:
    13.03.2009
    Beiträge:
    317
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    Ist von einem erfahrenen Anwalt aufgesetzt, hoffe deshalb, dass juristisch o.k.

    Der Unterschied zur gesetzlichen Regelung besteht darin, dass der Architekt bei wesentlichen Änderung lediglich informiert wird und nur bei Verunstaltung sein Veto einlegen kann, da das Verunstaltungsverbot durch einen privatrechtlichen Vertrag nicht aufgehoben werden kann.

    Gruß Mathie
     
  3. #23 Skeptiker, 08.12.2010
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Einen unzulässigen Widerspruch zum UrhG sehe ich nicht, aber auch keinen echten Mehrwert, denn ...

    ... dieses Veto kann der A. nach UrhG eh einlegen und der potentielle Streitpunkt liegt wie ich schon schrieb nach meiner Erfahrung in der Definition wesentlicher Veränderungen, denn genau da gehen die Auffassungen ganz schnell erheblich :mega_lol: auseinander.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Der Landtag steht noch in der Warteschlange, weil die Witwe des Architekten erst Klagen will, wenn der Abriss wirklich ansteht.
    Aber der Landtag stand ja auch unter Denkmalschutz. Wie gesagt - stand!
     
  5. #25 ThatsME, 08.12.2010
    ThatsME

    ThatsME

    Dabei seit:
    26.07.2010
    Beiträge:
    185
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Typ
    Ort:
    Hofheim, Hessen
    Jetzt stellt sich bei mir aber noch eine Frage:

    Gibt es für mich als Laien denn überhaupt eine Möglichkeit in Deutschland ein Haus zu planen und zu bauen und dabei selbst das Urheberrecht zu be- bzw. erhalten?

    Der Architekt würde dann zwar seine beratende Dienstleistung erbringen, aber eben nicht das Urheberrecht erhalten.

    In der Softwarebranche werden hier normalerweise alle Nutzungsrechte an der erstellten Software übertragen. Ich, als Auftraggeber, kann dann damit machen, was ich will.
     
  6. wall

    wall

    Dabei seit:
    18.10.2010
    Beiträge:
    588
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Werbung
    Ort:
    Hamburg
    Das Urheberrecht kann man nicht weggeben oder verkaufen, das bleibt immer beim Urheber.
    Nutzungsrecht ist was anderes. Das bedeutet aber auch nicht, dass du mit deiner Software machen kannst, was du willst. Eigentlich kannst du sie nur nutzen, wie der Name sagt. Schon verkaufen ist häufig ausgeschlossen.
     
  7. #27 Karlheinz, 08.12.2010
    Karlheinz

    Karlheinz

    Dabei seit:
    28.11.2008
    Beiträge:
    332
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Amateur
    Ort:
    Rheingau
    Das "Stammrecht" - die Urheberschaft - lässt sich nicht übertragen, die Nutzungs- und Veränderungsrechte aber sehr wohl. Wie Ralf D. schon geschrieben hat, geht ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers nichts, mit dessen Zustimmung - die selbstverständlich auch schon vorher vertraglich eingeholt werden kann - aber sehr wohl. Da gilt für Software nichts anderes als für Häuser.

    Deswegen ist

    schlicht Unsinn.
     
  8. #28 Skeptiker, 08.12.2010
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    ohne Architekt: Kein Problem
    mit Architekt: Nein

    Das Urheberrecht selbst lässt sich in D meines Wissens weder ausschließen noch übertragen, lediglich die Einräumung von Nutzungrechten ist möglich. Genau um dies, die Einräumung eines Nutzungsrechtes, geht es bei Dir:

    Nutzungsrecht ja, aber eben nicht die Erlaubnis, die Software umzuschreiben, oder?
     
  9. #29 Skeptiker, 08.12.2010
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Deine Formulierung ist präziser meine! :bierchen:
     
  10. #30 ThatsME, 08.12.2010
    ThatsME

    ThatsME

    Dabei seit:
    26.07.2010
    Beiträge:
    185
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Typ
    Ort:
    Hofheim, Hessen
    Eben, sehe ich genauso. Hier wird also das Urheberrecht nicht umgangen - ginge ja auch nicht - sondern der Urheberrechtsinhaber verzichtet vertraglich darauf, auf einen Teil seiner Rechte zu verzichten, bzw. überträgt diese auf jemand anderen.

    Das ginge bei Bau-Architekten (ich bin IT-Architekt :winken) ebenso - nur wird es gemacht? Gibt es Architekten, die auf diese Rechte so weitgehend verzichten?

    Noch eine Frage:
    Wenn ich als Auftraggeber eines Architekten selbst gestalterische Ideen in den Entwurf einbringe, dann müsste mir doch "ein Teil des Urheberrechtes" zustehen.

    Das ist der Grund, warum auch Software-Auftragnehmer die erstellte Software i.d.R. NICHT selbst weiterverwenden dürfen. Es steckt geistiges Eigentum des Auftraggebers darin.

    Martin
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    @ ThatsMe
    Noch ganz langsam zu mitschreiben:

    Das Urheberrecht kann nicht beschnitten werden. Aber solche "Auswüchse" wie Normis Sitzecke hat ein normaler Bauherr nicht zu fürchten.

    Bis auf einen (der hat sichs schriftlich im Vertrag ausbedungen) darf keiner meiner Bauherren die Pläne an einen Dritten verkaufen ohne mich zu fragen.
    Trotzdem dürfen alle meine Bauherren ihre Häuser an- und umbauen und die Möbel und Wände darin hin- und herschieben wie sie lustig sind oder die Statik es zulässt, ohne das ich etwas dagegen tun könnte, wenn ich denn wollte.
    Warum - weil es mir noch nicht vergönnt war, einen Auftrag für ein Gebäude zu bekommen, dass derart einzigartig wäre.

    Solche "Mätzchen" sind nur bei grossen Repräsentationsbauten u.ä. möglich.
     
  12. #32 ThatsME, 08.12.2010
    ThatsME

    ThatsME

    Dabei seit:
    26.07.2010
    Beiträge:
    185
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Typ
    Ort:
    Hofheim, Hessen
    Weiß ich doch. Und ich habe auch nicht vor, in den nächste 200 Jahren noch mal zu bauen.

    Ich finde diese Fragen aber grundsätzlich interessant.
     
  13. #33 Karlheinz, 08.12.2010
    Karlheinz

    Karlheinz

    Dabei seit:
    28.11.2008
    Beiträge:
    332
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Amateur
    Ort:
    Rheingau
    hoffentlich "und" statt "oder", sonst fällt alles zusammen ...
    :D
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich assistiere gern beim Wiederaufbau :shades
     
  15. Uwe!

    Uwe!

    Dabei seit:
    04.01.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    -
    es gibt sehr wohl SW-Lizenzverträge die das Recht zum Umschreiben der Software enthalten!
     
  16. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    da muß man sich natürlich fragen, inwieweit eine
    software (welche in einem halben jahr sowieso
    veraltet ist), ein schützenswertes kulturgut wäre????
     
  17. #37 ReihenhausMax, 09.12.2010
    ReihenhausMax

    ReihenhausMax

    Dabei seit:
    25.09.2009
    Beiträge:
    1.973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softi
    Ort:
    Bremen
    An der Regensburger Uni hat das Bauamt der Physik damals auch mit
    Verweis auf die Rechte der Architekten untersagt, die häßlichen Betonwände
    wenigstens innen teilweise zu streichen. Die Profs hätten die Farbe spendiert
    und die Studenten die Arbeit erledigt. Aber nackter Beton ist ja so schick ...
     
  18. #38 ThatsME, 09.12.2010
    ThatsME

    ThatsME

    Dabei seit:
    26.07.2010
    Beiträge:
    185
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Typ
    Ort:
    Hofheim, Hessen
    Eben: Wenn ich als Auftraggeber einen Softwarehersteller beauftrage, geschieht das in der Regel über einen Werkvertrag. Durch diesen stellt der Auftragnehmer eine Software her, an der ich alle Rechte habe.

    Ich kann ändern, veröffentlichen, löschen, usw. Ausnahme ist, wenn der Lieferant eigene oder fremde Software mit in das Projekt einbringt, die an bestimmte Lizenzen gebunden ist.

    Ich bin mir nur nicht ganz sicher, wo das Urheberrecht liegt.

    Geht sowas mit Architekten auch?
     
  19. Uwe!

    Uwe!

    Dabei seit:
    04.01.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    -
    Der Fall ist eh kalr, aber ich hab nicht von Werkvertrag gesprochen, sondern von "normalen" Lizenz-Kauf.
     
  20. Uwe!

    Uwe!

    Dabei seit:
    04.01.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    -
    Gar nicht! Aber eine schützenwerte geistige Leistung!
     
Thema:

Der Architekt hat immer recht! Oder?

Die Seite wird geladen...

Der Architekt hat immer recht! Oder? - Ähnliche Themen

  1. Anfängerfrage: Brauche ich einen Architekten/Bauleiter

    Anfängerfrage: Brauche ich einen Architekten/Bauleiter: Hallo Zusammen, ich bin absoluter Laie und Neuling im Haus-Bussines, aber wir träumen vom Eigenheim und haben was sehr passendes in konkreter...
  2. Empfehlung Architekten im Raum Stuttgart

    Empfehlung Architekten im Raum Stuttgart: Hallo zusammen Wir suchen für einen kleineren Innenausbau in Böblingen einen Architekten im der Ecke Süd Stuttgart/Böblingen. Wenn hier jemand...
  3. Kosten Architekt Ausschreibung

    Kosten Architekt Ausschreibung: Liebes Forum, wir haben mit unserem Architekten unseren Hof saniert. Es gab dabei einigen Baupfusch, der aber halbwegs glimpflich abgewickelt...
  4. Planer- Architekt-Vermesser - haftet dieser immer für "Fehlleistung"?

    Planer- Architekt-Vermesser - haftet dieser immer für "Fehlleistung"?: Rechtsprechung - Einmessfehler des Planers muss nicht zu Schadensersatz führen Wird ein Gebäude aufgrund eines Einmessfehlers des Architekten an...
  5. KfW 70 Haus laut Architekt nicht immer sinnvoll?

    KfW 70 Haus laut Architekt nicht immer sinnvoll?: Hallo zusammen, wir wollen mit einem uns empfohlenen Architekten eine Doppelhaushaelfte bauen. Nachdem wir dummerweise davon ausgegangen...