Bauvolageberechtigt.....

Diskutiere Bauvolageberechtigt..... im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Architekt ist ein ungeschützter Titel - sehr bei Künstlern beliebt. :shades ??? :irre Die Landesbauordnungen in D knüpfen die...

  1. #21 Skeptiker, 09.06.2011
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    :shades ??? :irre

    Die Landesbauordnungen in D knüpfen die Bauvorlageberechtigung, zumindest ab einer bestimmten Objektgröße, an eine Kammermitgliedschaft in Architekten- oder Ingenieurkammern. Auch der Zugang zu den Kammern ist jeweils in Landesgesetzen geregelt. Nur Mitglieder der Kammern dürfen sich Architekten nennen. "Architekt" ist also in D sehr wohl ein geschützter Titel.
     
  2. Kai K

    Kai K Gast

    Moin,

    also ich weiß ja nicht wie es in anderen Bundesländern ist, aber in Schlewig-Holstein darf sich nicht jeder ARCHITEKT nennen.

    Und wer Architekt ist, der ist auch voll vorlageberechtigt :28:

    Gruß
     
  3. #23 Gast217, 09.06.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Mein Beitrag bezog sich genau auf diese Fälle. Gerade der, der hier schon mitgelesen hat, könnte doch auch schon die Demaskierung verstanden haben. Möchte man meinen ...

    Zu den anderen Punkten gebe ich Dir vollkommen recht und kann auch nachvollziehen, dass Du damit Probleme hast.
     
  4. #24 siemenlufthaken, 09.06.2011
    siemenlufthaken

    siemenlufthaken

    Dabei seit:
    01.06.2011
    Beiträge:
    163
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Harburg
    :bierchen:
     
  5. #25 siemenlufthaken, 09.06.2011
    siemenlufthaken

    siemenlufthaken

    Dabei seit:
    01.06.2011
    Beiträge:
    163
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Harburg
    hmmmh - nur mal eine Frage: Du bist aber schon Bauingenieur?
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Herr Fenske, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal stille sein, sonst erleidete man schnell Radbruch, äh Schiffbruch!

    @ Fragesteller
    Einfach mal den fragen, der gepinselt hat. Die Kosten sind überall die gleichen, weil diese Leistungen der HOAI unterliegen und somit von allen gleich zu berechnen sind.
    Egal ob Architekt, Ing. oder sonstwie Bauvorlageberechtigter!!!
     
  7. #27 Thomas B, 09.06.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...soweit die Theorie.....
     
  8. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    als ich da mal eine diplomurkunde überreicht bekommen habe,
    stand da: ich wäre ein ingenieur in fachrichtung architektur.

    soll ich mich nun selber hassen oder lieben, da ich auch
    ein ingenieur bin?:(

    btw. ich mag fähige tragwerksplaner, sehr gerne....:D
     
  9. #29 Thomas B, 09.06.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...Du solltest Dich auch selbst lieben...und vielleicht auch etwas hassen...
     
  10. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    .... ich bin zufrieden mit mir....:D
     
  11. Eksnef

    Eksnef

    Dabei seit:
    08.06.2011
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Radbruch
    Moinmoin
    der Begriff -Architekt- ist eine geschützte Berufsbezeichnung der Architektenkammern der Länder in der BRD – aber nicht weltweit. Dies hätte ich genauer ausführen sollen. Wer bei uns im Lande unberechtigt den Titel Architekt führt macht sich strafbar. Bsp.: Ein eingeschränkt Bauvorlageberechtigter hat mit einer Unterlassungsklage der zuständigen Architektenkammer zu rechnen – bei Straftatwiederholung besteht die Gefahr nicht mehr in eine deutsche Architektenkammer aufgenommen zu werden.
    Trotzdem darf nicht jeder, der Architektur studiert hat, sich als Architekt bezeichnen. Nur wer in der Architektenkammer eingetragen ist darf sich Architekt nennen und ist damit vorlageberechtigt. Dies ist aber erst nach 3 Jahren Berufserfahrung mit Nachweisen über die bis dahin geleisteten Tätigkeiten möglich.
    Unterschiede zwischen einem eingetragenem Architeken und einem vorlageberechtigten Ingenieur bestehen nicht. Wer keine Vorlageberechtigung hat, darf die Genehmigungsunterlagen bei der zuständigen Behörde nicht mit seiner Unterschrift zu versehen.
    In einigen Bundesländern haben diese Vorlageberechtigung übrigens auch Mauerer- und Zimmermeister etc. Aber sie dürfen nicht für alle Bauvorhaben einreichen, nur das Einreichen von Bauvorhaben der jeweiligen Fachrichtung.

    Übrigens:
    Mit der Formulierung Hass-Liebe wollte ich darstellen, wie leider einige z.B. auch auf meine Nachrichten hin formulierungstechnisch reagieren. Für sachliche Diskussionen bin ich offen.
    Natürlich erfreut es mich, wenn Ingenieure auch Architekten sind. Das eine schliesst das andere nicht unbedingt aus.
    Gruß
     
  12. Eksnef

    Eksnef

    Dabei seit:
    08.06.2011
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Radbruch
    Hallo,

    bitte genau lesen was ich geschrieben habe ...
    Gruss
     
  13. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    @Eksnef

    ............gääääähn.

    tolle neue spannende mitteilung, die du
    vom stapel lässt---
     
  14. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ööööhm, architekten sind zwangsläufig ingenieure.
    nochmal die frage : was bist du denn für ein inschenör????
     
  15. #35 DerSuchende, 09.06.2011
    DerSuchende

    DerSuchende

    Dabei seit:
    25.10.2008
    Beiträge:
    927
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    REG Arnsberg
    vielleicht so einer
    mfg
     
  16. #36 Wieland, 09.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ende gut alles gut !!

    :bau_1:
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Herr Fenske, sprechen Sie mir nach:

    Das tut auch gar nicht weh.

    Statt solche Eiereien vom Stapel zu lassen.
     
  18. #38 rechter Winkel, 09.06.2011
    rechter Winkel

    rechter Winkel

    Dabei seit:
    28.10.2010
    Beiträge:
    796
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Kreis Paderborn
    Zitat Eksnef:"Architekt zu sein bedeutet nicht gleichzeitig für das Bauwesen qualifiziert zu sein und/oder gleichzeitig ein Bauvorlageberechtigung zu besitzen."

    Ist das so???
     
  19. #39 siemenlufthaken, 09.06.2011
    siemenlufthaken

    siemenlufthaken

    Dabei seit:
    01.06.2011
    Beiträge:
    163
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Harburg
    hatte TE Insulini nicht ursprünglich eine Frage?
    @Eksnef: wattenichsachs. Wie ist denn so das Titelrecht auf Tavulu? :bef1017:
     
  20. #40 Thomas B, 09.06.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Teil 1: Doch, natürlich. Ob dieser Jemand dann im Gesamtergebnis gut, sehr gut, mittelgut oder was weiß ich ist, ist natürlich damit nicht gesagt. Auch Jemand der Arzt ist, ist nicht zwingend deswegen auch ein guter Arzt. Qualifiziert aber ist er natürlich, denn sonst wäre er ja kein Arzt.

    Teil 2: Aber natürlich ist ein Architekt bauvorlageberchtigt. Bei Nicht-architekten gibt es hierbei Einschränkungen von "darf kleinere BV einreichen" (z.B. Dipl. Architektur, Maurermeister, usw.) oder für den ganzen großen Rest "darf gar nix einreichen".

    Gegenfrage: Wenn
    stimmen würde, so würde mich mal interessieren, wer denn sonst überhaupt dazu berechtigt sein sollte.

    Thomas
     
Thema:

Bauvolageberechtigt.....