Zugang ins Haus gesondert zu vergüten?

Diskutiere Zugang ins Haus gesondert zu vergüten? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; moin Manfred, deshalb habe ich bestenfalls 10 % geschrieben, bleibt er innerhalb einer stufe der kostensteigerung - hier wahrscheinlich 50.000 € -...

  1. #21 Gast036816, 02.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    moin Manfred, deshalb habe ich bestenfalls 10 % geschrieben, bleibt er innerhalb einer stufe der kostensteigerung - hier wahrscheinlich 50.000 € - kann das honorar um ca. 10 % mit steigen, muss aber nicht sein.

    ich verstehe die angaben von PP so, dass der architekt ca. 10 % mehr honorar verlangt, eventuell sogar mehr, wenn die planung und überwachung eines treppenpodests nach stunden abgerechnet werden soll.

    stunden und satz nur bei besonderen leistungen, die nicht in der hoai auf der grundlage anrechenbarer herstellkosten geregelt sind. hier wird die basis schon bei anrechenbaren herstellkosten sein, insofern bedarf es hier einer vorherigen schriftlichen vereinbarung. da muss es schon so etwas wie ein ex-schutz-dokument sein, um eine abrechnung nach stunden zu ermöglichen.
     
  2. #22 Manfred Abt, 02.08.2012
    Manfred Abt

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    AK: 270.000 € -> Vollhonorar 1-8: 39.722,70 €, brutto
    AK: 272.000 € -> Vollhonorar 1-8: 39.964,96 €, brutto
    Differenz bei AK: 2.000 €, bei Honorar 242,26 €

    bei den genannten 70 €/h wären dass 3,5 Stunden
     
  3. #23 Gast036816, 02.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nach meiner einschätzung raten wir hier über ein plus an honorar von 4.000 €, bei 70 € stundensatz sind das 57 stunden an mehraufwand für das eingangspodest mit rost und versickerung sowie dem gepflasterten weg vom podest bis zur strassenkante in den phasen 5 bis 8. das sind fast 1,5 wochen volle arbeitsleistung!
     
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