Der nächste Hammer...

Diskutiere Der nächste Hammer... im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich vermute.. was anderes. Der hat nachkalkuliert und festgestellt, dass er nicht hinkommt, warum auch immer - eigene Dusseligkeit bei der...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich vermute..

    was anderes. Der hat nachkalkuliert und festgestellt, dass er nicht hinkommt, warum auch immer - eigene Dusseligkeit bei der Preisfindung oder leicht zu geringe Massenansätze durchgängig -.
    Und nun versucht er, den Putz "loszuwerden" und seine Zahlungen so weit zu beschleunigen, dass er über Sollzinsersparniss möglichst viel wieder reinholt.
    Aber an Hand der beschreibungen des Zahlungsplans fehlt die Fälligkeitsvoraussetzung, weil die Wände nicht fertig sind. Das mit dem Ausfugen würd ich vorsichtig sehen, weil´s in der Leistungsbeschreibung ein Extrapunkt war und noch eine Schlussrate vereinbart ist.
    MfG
     
  2. #22 Hendrik42, 17.08.2005
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Vor der nächsten Zahlung auf jeden Fall mit einem RA sprechen. Wenn erstmal nicht mehr genug "offen" ist, passiert garnix mehr!

    Im Zweifel mit dem BU einen ganz klaren Zahlungsplan für den Rest vereinbaren, auch sehr detailliert, wenn es sein muß. Aber auf keinen Fall überzahlen!

    Ein Bekannter hat bei seinem BU noch 3.000 EUR offen und braucht nur ein paar Unterlagen. Eine Sache, die mit einem Fax erledigt wäre. Dort passiert aber seit 6 Wochen nix.

    Gruß, Hendrik
     
  3. Bruno

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    Ich habe jetzt ein paarmal "nicht überzahlen" gelesen. Das darf aber nicht dazu führen, vertragsbrüchig zu werden und fällige Raten nicht zu bezahlen, nur weil sie eine Vorauszahlung darstellen. Überzahlt ist der Unternehmer damit nicht, sondern nur vertragsgemäß bezahlt. Die Gedanken hätte man sich bei Vertragsabschluss machen müssen.
     
  4. Eric

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    @Bruno: Vorauszahlung ist was anderes und wurde hier nicht vereinbart.

    Hier wurde Zahlung nach Eintritt von " Ereignissen " ( Fertigstellung von Bauabschnitten ) vereinbart und insoweit kann die Rechtsprechung zu § 4 Abs. 2 MaBV herangezogen werden. Danach muß der jeweilige Bauabschnitt vollständig abgeschlossen sein, bevor eine weitere Rate fällig wird. Ergo ist nichts damit, daß der Unternehmer beispielweise Rate 5 verlangt, obwohl die Arbeiten für Rate 4 noch nicht abgeschlossen sind ( Reihenfolge einhalten ! ). Nach der Sachverhaltsdarstellung hat der Unternehmer zentrale Leistungen noch nicht fertiggestellt und kann daher die vorletzte Rate noch nicht fordern ( z.B. Treppe, Innenwände, Verputz und Verfugung fehlen), die vorletzte Rate ist daher nicht fällig.

    Die letzte Rate von 5 % sollte offenbar wie bei § 4 Abs. 2 MaBV für die Erledigung geringfügiger Restarbeiten und die Beseitigung von kleineren Mängeln gelten. Aus der Höhe der letzten Rate und den derzeit noch ausstehenden Arbeiten ist zu folgern, daß die vorletzte Rate nie im Leben fällig sein kann.

    Im übrigen: Der Ratenzahlungsplan ist unvollkommen formuliert worden, eben so, wie es passiert, wenn Laien meinen ( hier offenbar der Handwerker ), sie könnten einen Vertrag aufsetzen.

    In einem solchen Fall muß das Gericht die Ratenvereinbarung auslegen, d.h. die fehlenden Gewerke sinnvoll den definierten Gewerken zuordnen. Wenn die Auslegung ( Regelung des Handwerkers ist halt ziemlicher Käse ) nicht hilft, dann gilt das Gesetz.

    Bei der Geltung der gesetzlichen Regelung könnte sich der Fragesteller erst recht entspannt zurücklegen. Denn § 632 a BGB kann man bekanntlich getrost vergessen ( Abschlagszahlungen nur für in sich abgeschlossene Teile der Werkes > gibt es beim EFH nicht ) und dann gilt § 641 BGB > Fälligkeit erst nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme.

    Da der Unternehmer überzogene Ansprüche geltend macht und der Fragesteller zu Recht nicht in Vorleistung treten will ( Insovenzrisiko, Geld hinterherlaufen ), kommt eine Kündigung in Betracht. Dazu muß er sich, wie bereits gesagt, vorher anwaltlich beraten und vertreten lassen, sonst geht es schief!
     
  5. Bruno

    Bruno

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    @Eric: dass Ereignisse als Fälligkeitsvoraussetzung eintreten müssen ist ok. Den Rest sehe ich gewaltig anders.

    Es gab ein LV. Der AG wusste also, wieviel welches "Ereignis" wert ist. Dazu brauchte er nur Titelsummen zu addieren. Sachverstand in Form des Architekten stand ihm auch zur Seite. Anschließend wurde verhandelt. Der AN gab dabei 8% Nachlass, selbstverständlich unter Würdigung des Zahlungsplans, der Vorauszahlungen enthält. Erst durch dessen kompensierende Zinseffekte und geldwerte Liquidität, z.B. zum Skontieren beim Baustoffhändler, ist der AN in der Lage, den Nachlass geben zu können. Nach § 16 VOB/B können Vorauszahlungen vereinbart werden, auch ohne zusätzliche Sicherheit. Genau das ist passiert.

    Wenn mir nun ein Bauherr auf diese Weise einen erheblichen Nachlass abgehandelt hat, aber nach Rate 3 sagt: "selbst wenn du alle Voraussetzungen für das Ereignis 4 schaffst, bezahle ich dich nicht, weil mir jetzt die Zahl nicht mehr gefällt", und als Argument Bauträger-Rechtsprechung zur MABV heranzieht, mit der wir nichts zu tun haben, dann würde ich sagen, hier betrügt mich einer. Die gesetzliche Regelung zu Abschlagszahlungen ist sowieso außen vor, da die VOB vereinbart wurde.

    Wenn hier einer berechtigt kündigen kann, dann der Unternehmer. Als Grund fällt mir z.B. Wegfall der Geschäftsgrundlage ein.

    Mit deiner Argumentation könnte ich fast jeden Zahlungsplan für Abschlagszahlungen kippen und bei jeder ratenweisen Pauschalpreisabrechnung im Nachhinein einen Hickhack veranstalten. Bereits bei der ersten Rate wird nämlich eine Abweichung vom Wert der Leistung vorhanden sein, in 50% der Fälle nach oben, ohne böse Absicht eines Vertragspartners. Jeder AN sollte darauf vertrauen dürfen, dass ein vereinbarter Zahlungsplan eingehalten wird und der AG nicht jederzeit aus heiterem Himmel einen Kündigungsgrund hervorzaubern kann.
     
  6. OleH

    OleH Gast

    "Guten" Morgen allerseits!

    Tut mir leid, das sich meinetwegen jetzt hier zahlreiche Leute Gedanken machen!
    Ich habe gestern Abend noch lange mit meinem Architekten zusammengesessen.

    Er möchte für heute oder für morgen ein Gespräch mit dem BU suchen mit ihm noch einmal über den Vertrag und über seine neuerlichen und abstrusen Ansichten diskutieren!
    Sollte der BU allerdings auch weiterhin auch seiner Meinung beharren, bleibt auch nach Ansicht meines Architekten nur noch der Weg zum Juristen!

    All diesen Ärger, über den ich im Vorfeld meines Baubeginns soviel gelesen habe, und den ich auf jeden Fall vermeiden wollte, scheint jetzt doch auch auf mich hereinzubrechen!
    Man kann sich anscheinend auch nicht durch monatelanges Studium in Fachzeitschriften und Fachforen sowie unter Einbeziehung von angeratenen Experten (Architekten), anständig erstellten LV etc. vor solch einem Mist bewahren!

    Ärger scheint beim Bau mittlerweile Gesetz zu sein!

    Momentan lustlos...

    Ole
     
  7. #27 bauhexe, 18.08.2005
    bauhexe

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    Ja, oftmals..., schade!
    Einen Kompromiss könnte ich Dir da noch Vorschlagen:
    Mach eine Anzahlung auf die letzte Rechnung, auch wenn es nur 10% sind. Im Prinzip erklärst Du Dich damit zahlungswillig, fordere aber einen zügigen Baufortschritt im Gegenzug. Das solltest Du in einem kurzen Anschreiben hierzu festhalten und dies als Aktennotiz per Einschreiben Rückschein übersenden. Dabei kannst Du auch auf die Vertragspositionen (Putz, usw.) nocheinmal hinweisen. Keine Emotionen in das Schreiben bringen, nur Fakten!
    Für den Fall einer gerichtlichen Klärung hast Du hiermit Fakten geschaffen, die Dir als Beweis dienen können.
    Will der BU dies nicht akzeptieren, müßte er darauf widersprechen.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Mal andersherum

    Ja, nicht ganz falsch.
    ABER
    Einer der Gründe für den Ärger ist die ewige Preisdrückerei.
    Wenn ein Unternehmer 5T€ von 75T€ nachlässt, nachdem ein ordentliches Bieterverfahren mit mehreren Firmen gelaufen ist, hat der eigentlich schon Geld mitgebracht.
    Und über Skonto, Zinsgewinne usw. allein ist das nicht refinanzierbar. Also grosser Frust, aber besser als dumm rumsitzen.
    Wenns dann noch irgendwo und -wie reinhaut, passiert das, was Sie jetzt gerade erleben.
    ***
    Auch Unternehmer haben ein RECHT auf Gewinn!!!!
    ***
    MfG
     
  9. Bruno

    Bruno

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    Jetzt ist Zeit für eine pragmatische Lösung. Architekt, Unternehmer und Bauherr an einen Tisch. Als Erstes muss die Haltung des BU vom Tisch, dass die Putzarbeiten nicht im Vertrag sind. Das sollte anhand des vorhandenen Papiers kein Problem sein. Dann sollte der BU noch so ehrlich sein, einzuräumen, dass er bereits bei der Erstellung des Zahlungsplans die Putzarbeiten versehentlich "ausgeblendet" hat. Auch dabei sollte einem BU alten Schlages kein Zacken aus der Krone fallen.

    Dann ist der Bauherr dran: es sollte ganz menschlich die Besorgnis, zu überzahlen, geschildert werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass aufgrund des Missverständnisses mit dem Putz die Befürchtung bestand, dass der nicht ausgeführt wird. Andererseits sollte die vertragliche Pflicht, trotz dieser Besorgnis zu bezahlen, anerkannt werden. Hier kommt der Architekt ins Spiel, der einräumen sollte, bei der Mitwirkung bei der Vergabe (wenn er denn mit der LPh 7 beauftragt war) unachtsam gewesen zu sein und schlecht beraten zu haben. Auch dem Architekten sollte dabei kein Zacken aus der Krone fallen. Er hätte auf die Unausgewogenheit hinweisen müssen und haftet m.E., wenn der BU in einem "überzahlten" Moment insolvent wird.

    Am Ende könnte man anklingen lassen, ob nicht die beiden letzten Raten neu berechnet werden könnten, vom Architekten und BU gemeinsam. Einer sofortigen Zahlung dieser Raten würde dann nichts im Wege stehen und der Bauherr würde ruhig schlafen können.

    Ist so gar kein Ergebnis zu erzielen, könnte man etwas härter rangehen, mit dem Hinweis, dass man beim Prüfen des "Fälligkeitsereignisses" genau sein müsse und Zahlungsziele ausnutzen müsse. Zunächst würde man sich VOB-gerecht verhalten und eine nicht plangemäße Zahlung in Höhe der vom Architekten festgestellten vertragsgemäßen Leistung leisten. Angesichts der kurzen Bauzeit und der nicht zu immensen Summen würde das am Ende für den BU aufs Gleiche hinauslaufen.

    Ich wette, das ist hinzubekommen. Das mentale Problem des BU ist sicher nicht, 5.000 € zwei Wochen später zu bekommen, sondern zu realisieren, dass er die Putzarbeiten bringen muss, die er vergessen hat.
     
  10. OleH

    OleH Gast

    Hallo Bruno!

    Das würde für mich so mit Sicherheit realisierbar sein!
    Allerdings stellt ja mittlerweile der Zahlungsplan gar nicht mehr das "Hauptproblem" dar!
    Ich würde mich ja bereit erklären, jeweils einen Teil des Geldes quasi Zug um Zug zu bezahlen!

    Wenn der BU jedoch auf seiner Meinung beharrt, das die mit rund 7.000 Euro angesetzten Putzarbeiten nun nicht in den 70.000 Euro enthalten sein sollen, stellt dieses einen nicht unerheblichen Mehrkostenaufwand für mich dar, den ich so nicht hinnehmen werde!

    Demzufolge werde ich, je nach Fertigstellung der Gewerke, max. 63.000 Euro zahlen!

    Entweder macht er dann die Putzarbeiten oder er lässt es, dann hat die Freundlichkeit auch von meiner Seite aus ein Ende!


    Gruss
    Ole
     
  11. #31 Achim Kaiser, 18.08.2005
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    >Wenn ein Unternehmer 5T€ von 75T€ nachlässt, nachdem ein ordentliches Bieterverfahren mit mehreren Firmen gelaufen ist, hat der eigentlich schon Geld mitgebracht

    Das ist der Grund warum sich viele *gute* Firmen an dem Spiel soweit es geht gar nicht mehr beteiligem. Folge daraus lässt sich überall nachlesen.
    Nutzt in dem Fall aber nichts.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. OleH

    OleH Gast



    Hallo!

    Also ganz so extrem ist das bei der Ausschreibung aber nicht gelaufen!
    Mit den Angeboten lag dieser BU bei insgesamt 11 (!) abgegebenen Angeboten zunächst deutlich über dem Durchschnitt!

    Und auch bei diesem reduzierten Festpreis gab es noch 4 Angebote die incl. Putz drunter lagen, die ich aber aufgrund der Referenzen dieses BU bewusst nicht genommen habe!

    Und bis vorgestern war die Welt mit ihm ja auch noch in Ordnung!

    Ole
     
  13. #33 Achim Kaiser, 18.08.2005
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    @Ole

    diese Aussage war auch nicht persönlich zu sehen, sondern ist lediglich als Antwort auf Ralfs Aussage zu sehen.

    Leider werden die *Spielchen* im Markt immer derber :-((

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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