Firsthöhenüberschreitung wird nur geduldet

Diskutiere Firsthöhenüberschreitung wird nur geduldet im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei unserem Neubau von 2010 wirden damals die Geschosshöhen verändert und der damalige Architekt / Bauleiter hat keine Nachtragsbaugesuch...

  1. lv2007

    lv2007

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    Hallo,
    bei unserem Neubau von 2010 wirden damals die Geschosshöhen verändert und der damalige Architekt / Bauleiter hat keine Nachtragsbaugesuch eingereicht. Das Landratsamt hatte diese Erhöhung aufgrund von Plänen festgestellt und auf ein Nachtragsbaugesuch bestanden. Dieses wurde nun erstellt und bei der Gemeinde eingereicht. Die zuständige Mitarbeiterin sagte zu meiner neuen Archtitektin, dass eine Genehmigung nicht erteilt werde sondern nur eine Duldung.
    Was heißt das genau für mich? Kann die Stadt nach 20 Jahren einen Rückbau verlangen? Die Firsthöhe ist 23cm mehr als der Bebauungsplan es erlaubt.
     
  2. #2 Wolfmanjack, 07.11.2012
    Wolfmanjack

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    Ich denke mal, ein Rückbau kann Dir nicht drohen. Die Duldung wird vielleicht deswegen ausgesprochen, weil man bei einer Genehmigung bei jedem anderem auch "ja" sagen müsste. Die Stadt will vielleicht keinen "Präzedenzfall" schaffen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 07.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Duldung ist ein Zwitter. Geduldet werden Bauzustände, die nicht genehmigungsfähig sind oder nicht über Ausnahme/Befreiung geregelt werden können, bei denen aber die reine Versagung der Genehmigung/Nutzung in keinem Verhältnis zur Überschreitung des Baurechts steht.

    Das kann also z.B. die Nutzung eines Schuppens im Aussenbereich als Kiosk sein, der nur bei schönem Wetter die ohnehin vorhandenen Touristenströme versorgt und keinen zusätzlichen Verkehr erzeugt oder eine DG-Wohnung, die nach dem Krieg als vorübergehender Wohnraum befristet genehmigt wurde und dann einfach (illegal) weiter vermietet wurde, sonst aber i.O. ist oder eben ein Überschreitung von Festsetzungen, bei denen eine Rückbauverfügung unverhältnismässig wäre.

    Diese Duldung kann an Bedingungen geknüpft werden. Der Kiosk z.B. an den Betreiber. Gibt der auf, darf kein anderer diesen Kiosk übernehmen.
    In jedem Fall endet die Duldung aber, wenn das betroffene Objekt/Bauteil wesentlich verändert wird.
     
  4. #4 Gast036816, 07.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ob ein rückbau verfügt werden kann, sollte dir ein anwalt sagen. das ist zu juristisch.
    ich schlage vor nochmals mit der genehmigungsbehörde zu sprechen, ob ein antrag auf befreiung im nachgang aussicht auf erfolg hat.
    vorsorglich solltest du dem architekten/bauleiter eine mängelanzeige mit der aufforderung zur einschaltung der haftpflichtversicherung zustellen.
     
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