Sockeldämmung

Diskutiere Sockeldämmung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; AW: Sockeldämmung Der te hat soweit ich den posts entnehmen kann nur mündlich gespräch gehalten. Sorry: "aufforderung zur mängelbeseitigung",...

  1. UpsSry

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    AW: Sockeldämmung

    Der te hat soweit ich den posts entnehmen kann nur mündlich gespräch gehalten.


    Sorry: "aufforderung zur mängelbeseitigung", schriftlich.
     
  2. #22 Baufuchs, 06.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vorsicht!

    Davon ausgehend, dass es sich um einen BGB Vertrag handelt, kann der Bauherr nicht pauschal 5% einbehalten, sondern das 2-fache der voraussichtlichen Mängebeseitigungskosten.

    Da er die selbst kaum bestimmen kann, braucht er fachliche Unterstützung siehe letzter Satz in #19
     
  3. uban

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    die fachliche Unterstützung hat er laut #16, wohl auch gegen Bezahlung, schon mehrfach gehabt, bzw seine Bedenekn wurden mit einem fachlichen AWG weggewischt.
    Und jetzt?


    Offtopic:
    Meine Empfehlung: Einen SV (Nr.1) engagieren der sich nur eine korrekte Fragestellung für den eigentlichen SV (Nr. 2) überlegt, dann noch einen dritten SV (Nr.3) mit der fachlichen Ergebnisskontrolle, ob Nr-2 die Frage von Nr.1 ausreichend beantwortet hat.
    'Solange steht der Auftragnehmer danehmen und lacht sich einen Ast ab und behauptet, alles in bester Ordnung ausgeführt zu haben.

    Wenn es dann vor's Gericht geht, dann kommt halt noch ein SV Nr. 4 dazu, schliesslich leben wir nicht in einer Bananenrepublik sondern in einem durchgenormten Land, den Wasserkopf muss man jetzt irgendwie am Wirtschaftskreislauf beteiligen und wer hat Geld bzw kann was Beleihen? Der Bauherr :mega_lol:
     
  4. #24 kyndall, 06.12.2012
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    Vielen Dank für die Anworten.
    Wir haben mittlerweile 2 SV-Meinungen:
    Meinung 1: Ui, schlimm, alles raus, Kosten 25 TEURO - die Begründung läßt aber arg zu wünschen übrig, mit sowas kann man sich vor Gericht nicht sehen lassen
    Meinung 2: Die Fassade ist im Prinzip dicht, es geht nur um ein wenig Spritzwasser im Sockelbereich - Perimeterdämmung etwas anschrägen, also Gefälle weg vom Sockel schaffen, ggfs. Sockel verputzen, also dicht machen, Kosten 2-3TEURO und gut isses.

    Klar, Mangel ist schon lange schriftlich geltend gemacht mit Fristetzung. Interessiert die aber nicht, die lassen's drauf ankommen, Und so wie ich Gutachter Nr 2 verstehe, mit einer gewissen Berechtigung, gerade auch mit Blick auf das Prozessrisiko. Denn selbst WENN ein Verstoß gegen die DIN's vorliegt - woran man anscheinend ernste Zweifel haben kann, ist das Risiko eines Schadenseintritts gering. Klar, darauf kommt es im Prinzip nicht an, WENN ein Verstos gegen a.a.R.d.T. vorliegt, aber den muss erstmal jemand feststellen. Und wieviele €€€€ da dann auf dem Spiel stehen, nachhdem wir schon mehr als 10TEURO an Gutachterkosten hatten??? Von Lebenszeit -und Qualität mal ganz zu schweigen.
     
  5. #25 kyndall, 06.12.2012
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    PS. Abgenommen ist nicht, zum Beweis der mangelfreiheit wurde eine Bescheinigung des Dämmstoffherstellers herbeigeschafft, der sinngemäß sagt: 'Wir empfehlen zwar eigentlich auf unserer website/in unseren Broschüren was anderes, aber NATÜRLICH kann man es auch so machen' Klammer auf: wenn unser Großkunde es denn so will, Klammer zu.
     
  6. #26 Gast036816, 06.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eine bescheinigung des herstellers ist kein nachweis über eine mangelfreie ausführung, vor allen dingen, wenn er schon selbst schreibt, wir empfehlen zwar ....

    habt ihr den mangelverursacher bereits voll ausbezahlt oder gibt es noch das druckmittel - zahlung nur wenn mangelfrei hergestellt?
     
  7. #27 kyndall, 07.12.2012
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    nein, die Bescheinigung ist natürlich kein Nachweis. Andererseits: Wir haben viele markige Worte zum Thema gehört, aber Beweislastregeln hin oder her: wir wissen alle, wie's läuft im Prozess. Man muss schon Kapitel und Vers benennen können, sonst wird so ein Prozess zwar ein Erkenntnisgewinn für die Herren Gutachter, aber dafür sind wir als bereits von allen Seiten ausgeplünderte Bauherren nun wirklich nicht da.
     
  8. #28 Gast036816, 07.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    für weitere ratschläge kann die beantwortung der offenen frage wichtig und hilfreich sein.
     
  9. #29 kyndall, 07.12.2012
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    die offene Frage 'Der mangelverursacher.....' setzt voraus, dass ein Mangel besteht. Das genau ist aber unklar. Zu dem Thema haben wir eine Menge plakativer statements gehört, aber keine Begründung, die was taugt. Und nein, das Druckmittel gibt es nicht mehr. Mittlerweile haben wir den Verdacht, dass wir zwecks Erkenntnisgewinn vorgeschickt werden, de Herrschaften aber selbst aus gutem Grund wie wir vermuten nicht vor die Tür wollen mit ihrer Meinung oder besser: Behauptung.
     
  10. #30 Gast036816, 07.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    also voll ausbezahlt, dann solltest du einmal prüfen, ob die abnahme nicht doch vollzogen ist und du in der beweispflicht bist. damit wäre dein standpunkt um einiges schwieriger.
     
  11. #31 kyndall, 07.12.2012
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    Abnahme verweigert.....und nicht ganz voll ausbezahlt. Aber es ist doch völlig wurscht, wer was beweisen muss. Theoretisch zwar nicht, aber wen kümmerts. Das ist allenfalls noch für die für's Ergebnis nicht sehr spannende Frage entscheidend wer den Gutachterkostenvorschuss zahlt.
     
  12. #32 kyndall, 09.12.2012
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    so, die rechtsfragen sind jetzt geklärt. Anybody out there für die Begründung Mangel ja/nein??? Vielleicht hat Bruno ja den Nagel auf den Kopf getroffen - Kiesrigole und gut isses?? !!
     
  13. #33 kyndall, 10.12.2012
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    immer noch nix? Keine Idee? Klassischer Fall von nix genaues weiß man nicht?
     
  14. #34 kyndall, 15.12.2012
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    hm das macht mich jetzt aber schon nachdenklich. Wenn sich keiner mit einer Begründung vor die Tür wagt, dann spricht das gegen die kernige Behauptung 'mangel' oder etwa nicht?!
     
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