Bauen im Hang, keine Baugenehmigung, Geschossigkeit

Diskutiere Bauen im Hang, keine Baugenehmigung, Geschossigkeit im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wie oben schon erwähnt. Verlange einen rechtsverbindlichen Bescheid. Tom Hallo Flip, was bringt mir dann der rechtsverbindliche...

  1. #21 KillMe3, 11.09.2013
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    Hallo Flip,

    was bringt mir dann der rechtsverbindliche Bescheid. Für mich wäre dieser erstmal nicht Zielführend.
    Wie kann ich am besten argumentieren, sodass das Bauamt noch das Gesicht wahrt und mir meinen Antrag genehmigt !?
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 11.09.2013
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  3. #23 ralf9000, 11.09.2013
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    Ich habe mir den Geländeausschnitt mal angesehen: es sieht so aus, das durch die Strasse eine massive Aufschüttung auf Euer Grundstück erfolgt ist, ebenso durch den Nachbarn im Süden. Im Osten geht Euer Grundstück (gemessen an den massiven Aufschüttngen an den anderen Seiten) eher eben zum Nachbargrundstück über. Hier hat der Nachbar im Einklang mit dem natürlichen Gelände ein Haus gebaut. Ist diese Sicht richtig?

    Wenn ja, kann ich die Vorsicht des Bauamt ein wenig verstehen, Ihr würdet im Westen dem Nachbarhaus je höher Ihr baut kräftig Licht wegnehmen. Zudem wären die Gebäude dann sehr stark unterschiedlich in der Höhenlage.
     
  4. #24 KillMe3, 11.09.2013
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    Hallo Ralf,
    im Süden verläuft eine Straße. Es ist ein Eckgrundstück. Aber sonst passt alles.
    Liegt der Fehler dann nicht in der Planung der Stadt? Ist doch abzusehen, dass wenn einer da baut definitiv höher stehen muss, als das Haus im Osten.
    Gegen die Vorsicht der Bauamts habe ich ja nichts. Ich finde es nur Schade, wenn ich im Recht bin, und die mir mein Recht wegnehmen möchten.
    Gleichzeitig wird ja die Arbeit vom Architekten infrage gestellt.
     
  5. #25 ralf9000, 11.09.2013
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    Wie sind denn die Aufschüttungen auf Eurem Grund und Boden abgelaufen? Zudem habt Ihr ja noch den Kanal auf Eurem Grundstück gelegt bekommen. Da muss Euch doch die Gemeinde in irgendeiner Weise einbezogen haben? Diese Maßnahmen haben ja - das legt ja nun Euer Bauvorhaben offen - zu einer massiven Entwertung Eures Grunds geführt ... oder seit Ihr oder der Vorbesitzer entschädigt worden?

    Ist der Bebauungsplan vor oder nach dem Strassenbau und den Aufschüttungen erstellt/modifiziert worden? Wie steht den das Bauamt zu dieser Historie? Was kann es anbieten, die Strasse mit den Aufschüttungen haben die ja auch irgendwie genehmigt und sind "mitschuldig" an der ganzen Problematik? Ich würde hier nochmal das Gespräch suchen ...
     
  6. #26 KillMe3, 11.09.2013
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    Ich habe das Grundstück im Jahr 2010 gekauft.
    Vorher gehörte es einem Bauträger. Dieser ist pleite gegangen.

    Habe mal den Bebauungsplan angehangen. So wie es aussieht ist dieser von 1982.
    Ich denke die Straße war vorher da.
     

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  7. #27 ralf9000, 11.09.2013
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    Du solltest mal versuchen an die Vorgeschichte ranzukommen, wie wurde der Vorbesitzer am Verfahren der Aufschüttungen und des Kanals beteiligt und wie entschädigt ... oder gab es dann auch Zussagen bzgl. Bebaubarkeit. Was hatte den der Bauträger mit dem Grund vor, gibt es Pläne. usw.
     
  8. #28 KillMe3, 11.09.2013
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    So weit ich weiß, war auf dem Grund ein Doppelhaus geplant. Das habe ich bei der Abfrage des Lageplans mitbekommen. Der Bauträger ist leider gestoben, sodass ich von ihm keine Informationen bekommen kann. Das Bauamt wird mir bestimmt nicht die Inforamtionen und vermeindliche Zusagen rausrücken.

    Die Nachbarn (nördlich) haben die Häuser im Rohbauzustand gekauft. Ich denke nicht, dass die was wissen.

    Ich habe noch einen anderen Ansatz und wollte nach den Erfolgsaussichten fragen.

    ich habe ein Eckgrundstück. Mein Grundstück gehört zum Tannenbergweg wo nur 1. Geschossig gebaut werden darf.
    Die Grundstücke zur Siebengebirgsstr. dürften 2.Geschossig bauen. Hat der Bauträger aber nicht gemacht.
    Nun erstreckt sich mein Grundstück über 14 Meter über den Tannenbergweg und mit 23 Metern über die Siebensgebirgsstr.
    Kann ich nicht argumentieren, dass ich eher zur Siebengebirgsstr gehören sollte ?
    Dann hätte sich das Thema Geschossigkeit erledigt.
     
  9. #29 KillMe3, 16.09.2013
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    Habe am 23.09 einen Termin beim Bauamt...
     
  10. Julius

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    Den Du aber keinesfalls ohner eigenen fachlichen Beistand (Archi) wahrnehmen solltest!
    Laien, die auf diese Weise "nur mal was fragen" wollten, haben schon viel verdorben - manchmal unrettbar...
     
  11. #31 KillMe3, 16.09.2013
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    Hallo Julius,

    danke für den Hinweis. Der Archi kommt mit.
    Wäre noch für paar gute Argumente sehr dankbar.

    Vielen Dank und Viele Grüße
     
  12. #32 KillMe3, 20.09.2013
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    Hallo Ralf,

    anhand dem Auszug des Baulastenverzeichnis habe ich was zur Historie gefunden.
    Das ist wahrscheinlich die Planung des Bauträgers, welcher pleite gegangen ist.
    Meint ihr dass diese so genehmigt wurde, oder warum ist die Zeichnung vom Doppelhaus im Auszug des Baulastenverzeichnis enthalten?

    Vielen Dank und viele Grüße
     

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