Nachträgliche Baugenehmigung und Nutzungsänderung ?

Diskutiere Nachträgliche Baugenehmigung und Nutzungsänderung ? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; DAzu kommt übrigens noch , je nach Teilungserklärung etc , dass ggf der Miteigentümer so einer Maßnahme zustimmen muss. Und das wird ja eher...

  1. #21 KlausWernerB, 27.11.2013
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    DAzu kommt übrigens noch , je nach Teilungserklärung etc , dass ggf der Miteigentümer so einer Maßnahme zustimmen muss.

    Und das wird ja eher schwierig in Ihrem Fall
     
  2. #22 Alfons Fischer, 27.11.2013
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    bei uns steht in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum Beispiel, dass sich die Beiträge unter anderem nach der Geschoßfläche richten, nicht ausgebaute Dachgeschosse aber ausgenommen werden. Vielleicht gibt es bei Ihnen ja bezüglich des Kellers ja ähnliche Festlegungen...
     
  3. #23 TiBu1976, 27.11.2013
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    Ich denke das er ein großes Interesse daran hat es offiziell genehmigen zu lassen, schließlich hat er alls zu verantworten. Es ist juristisch nur schwierig zu beweisen.
     
  4. #24 KlausWernerB, 27.11.2013
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  5. #25 TiBu1976, 27.11.2013
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    Bin wirklich nur Laie, aber ändert sich denn die Geschosszahl ? KG ist ja in den Plänen angegeben.
     
  6. #26 TiBu1976, 27.11.2013
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    Um eines noch zu sagen, von unserem Flur im EG fürht eine Treppe ins KG. Die Treppe ist aus Beton gegossen, gefliest und breit genug. Habe nachgemessen.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2013
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    Also - zu einer Teilung gehört zumindest in Niedersachsen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt (ich gehe mal davon aus, in NRW auch) In dieser müssen die Räume benannt und über z.B. 1, 2 und G für Miteigentumsanteil 1 und 2 sowie Gemeinschaftseigentum zugeordnet sein.

    Wenn da noch "Keller" o.ä. drinsteht, wurde bewusst be*piep*. Sind da die Bezeichnungen der realen Nutzung drin, könnte man den Verkäufer nach der Nutzungsänderung fragen.

    Ob dieser Ausbau genehmigungsfähig ist, hängt an drei Dingen:
    1) Erfüllen diese Räume die Anforderungen an Aufenthaltsräume nach Landesbauordnung?
    2) Passt bei Berücksichtigung der Räume die Grund- und Geschoßflächenzahl noch und wird eine ggf vorgeschriebene max. Zahl der Vollgeschosse nicht überschritten.
    3) Wenn 2) = nein - ist eine entsprechende Befreiung möglich.

    Eine Befreiung ist schon so eine Sache. Ideal wäre es, wenn im Umfeld genehmigte vergleichbare Fälle vorhanden wären.

    Was kostet ein Architekt für so eine Nummer? Die Voruntersuchungen (was darf, was ist da, wo kollidiert etwas) kann man nur im Stundensatz machen. Je Stunde zwischen 60 und 120 €. 10 - 15 Stunden sind sicher mal weg.
    Wenn dann ein Bauantrag reicht, dürfte der - so vernünftige Pläne da sind - zwischen 1.200 und 2.400 € netto liegen.
    Ist vorher ein Antrag auf Ausnahme/Befreiung nötig, kann der die gleiche Summe, ggf. sogar mehr verschlingen.

    Aber Achtung: Wenn es egal wie genehmigungsfähig wird, wird ein Antrag gestellt, als wäre alles so wie genehmigt und der Ausbau würde jetzt erfolgen. Das bedeutet - Brandschutz, Wärmeschutz, ggf. Schallschutz, Elektroanlage, Abwasser usw. müssen die HEUTIGEN Gesetze und Anforderungen erfüllen!!!

    Das kann ein vielfaches der Planungskosten nach sich ziehen!

    Ich hoffe, Sie haben nicht den Anwalt, den Sie für Verkehrsunfälle oder Familienangelegenheiten konsultieren, sondern einen, der in diesen Dingen (WEG, Bau) sattelfest ist.

    Ihr Weg ist noch lang und steinig und das Licht am Ende des Tunnels möge nicht der Gegenzug sein.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2013
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    Ach ja - Duldung seitens der Baubehörde wäre bei fehlender Genehmigungsfähigkeit auch noch eine Alternative. Ist allerdings reines goodwill!
     
  9. #29 KlausWernerB, 27.11.2013
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    was mit der Zustimmung der Miteigentümers? Kann es nicht daran schon scheitern?


    Anderseits was kann die Baubehörde schon machen?
    "Nutzungsuntersagung" aber wie soll das realistisch durchgesetzt werden in dem Fall?
    Der "Keller" ist ja innerhalb der Wohnung zu erreichen.

    Eine Ortsbesichtigung wird ja nicht wie als Hausdurchsuchung durchgeführt?
     
  10. #30 TiBu1976, 27.11.2013
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    Habe einen RA für Miet und Eigentumsrecht der mir von meiner RS Versicherung empfohlen wurde. Es wurde nicht nachträglich umgebaut, sondern während der Bauphase. Was ich nicht verstehe ist das der Nachbar rechts von uns ( wir haben eine Wohnung im 2-Familienreihenhaus) alles genehmigt hat. Elektroinstallation ist mit FI-Schutzschalter. Boden müsste gedämmt sein ( Fundament, dann Bitumenbahn, dann Styropor und dann Estrich darauf und gefliest. Wir haben heizen und lüften und bisher gab es keinen Schimmel bei uns. Auch wo wir renoviert hatten, haben wir nichts entdeckt.
     
  11. #31 TiBu1976, 27.11.2013
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    ] In unseren Wohnungsplänen die wir vom Makler bekommen haben, steht in gedruckter Schrift die ursprüngliche Nutzung der Räume und direkt darunter handschriftlich die neue Nutzung. In den Plänen beim Bauamt stehen nur die ursprünglichen Bezeichnung der Räume. Auch nach Umschreibung in ein 2-Familienhaus.
     
  12. #32 Achim Kaiser, 27.11.2013
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    Es ist keine Frage obs schimmelt oder nicht ... sondern der Dämmstandard heute ist DEUTLICH höher als damals gebaut und könnte eine Nachrüstpflicht auf das heutige Niveau auslösen.

    Bei so hmmm... *gehübschten* Verkaufsunterlagen könnte man ja auch mal die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufvertrages prüfen lassen .... das gefällt dem Verkäufer ganz sicher und auch beim Makler kommt sicher Freude auf wenn nach seiner Sorgfaltspflicht bei der Aufbereitung der Verkaufsunterlagen und seiner Haftpflichtversicherungsnummer gefragt wird. Wenn schon die Teilungserklärung deodoriert könnte sein, dass es da ganz komisch spritzt wenn man mal richtig draufhaut. Dann wäre u.U. die Aufteilung in WEG nicht genehmigungsfähig gewesen ....

    Das wird sicherlich ein interessantes Gespräch mit dem RA.

    Ich wäre mir da noch nicht so sicher ob ich die Genehmigungsgeister anrufen würde .... könnte sein, die wird man nicht mehr los.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. #33 TiBu1976, 27.11.2013
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    Leider haben wir das Expose nicht mehr. Aber ich denke die Aufteilungspläne der Wohnung sollten reichen. War schon beim RA, doch er meinte es wäre sehr schwierig eine arglistige Täuschung zu beweisen. Zumal wir erst rausfinden müssen, wer der Betrüger ist. Der Makler kann sagen das er im Auftrag des Verkäufers gehandelt hat und nix wusste, der Verkäufer kann sagen das er auch von nix wusste und sie so vom Vorbesitzer gekauft hat. Der Vorbesitzer ist auch der aktuelle Miteigentümer und Bauherr dieses Hauses. Ich kann mir auch vorstellen, das alles damals nach Norm gebaut wurde und es nur nicht umgemeldet worden ist. Weil in jedem Raum eine Heizung und ausreichend große Fenster sind.
     
  14. #34 feelfree, 27.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Das glaube ich nicht. Es gab ja 2 Chancen, das ordnungsgemäß anzumelden. Einmal beim Bau und zum zweiten bei der Teilung. Wenn es da jeweils keine Zweifel gegeben hätte, dass es durchgeht, dann hätte man es bestimmt gemacht.

    Dass die Verkäufer ganz genau wussten, welches krumme Ding sie da drehen ist ja auch offensichtlich. Handschriftliche Änderungen, aber nur in den Plänen, die DU zu Gesicht bekommen hast. Hallo?
     
  15. #35 TiBu1976, 27.11.2013
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    Der Miteigentümer spart wo er nur kann. Ich denke er hat es aus Kostengründen nicht gemacht, keine Ahnung wieso ? Ich weiß das mir da nur ein Fachmann oder eine Fachfrau ;-) vor Ort helfen kann. Aber nach meinen Recherchen im I-Net ( LBauO NRW), müsste es zumindest in den Dingen die ich nachprüfen konnte, zu genehmigen sein ( Deckenhöhe, Fenstergröße Heizung). Vielleicht kann das Bauamt ja auch eine Ausnahmen bezüglich Wärmedämmung machen, da die Räume ja bereits seit 30 Jahren so genutzt werden. Ich kann da nur auf Verständinis hoffen. Wir überlegen aber auch noch, es überhaupt zu melden. Nur haben wir keine Lust uns von dem Miteigentümer erpressen zu lassen und alle Reparaturen,Modernisierungen usw. allein zu bezahlen. Für uns Laien ist es schon offensichtlich, doch mein RA sagt was anderes, leider. Sind total fertig mit den Nerven.
    Was könnte denn schlimmsten Falls passieren, wenn es nicht genehmigungsfähig werden sollte ? Unteren Bereich der Wohnung sperren ? Oder wirklich nur Hobbyräume daraus machen ? Wie kann die Behörde es denn dann nachprüfen ? Fragen über Fragen, aber danke für Eure/Ihre Hilfe !!! Ganz große Klasse !!!
     
  16. #36 TiBu1976, 27.11.2013
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    Könnte für unseren Fall nicht der §48 Absatz 5 der BauO NRW in Betracht kommen ?
    Einzelne Aufenthaltsräume, die dem Wohnen dienen, sind im Kellergeschoss zulässig, wenn sie zu einer Wohnung im Erdgeschoss gehören und mit dieser über eine in der Wohnung liegende Treppe unmittelbar verbunden sind
     
  17. BJ67

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    Damit kann der RA nix anfangen, Pläne, handschriftlich geändert mit Stempel drauf ?

    Wenn das Expose oder wenigstens eine entsprechende Beschreibung im Netz stand, versuche es mal hier : http://archive.org/web/web.php

     
  18. #38 TiBu1976, 28.11.2013
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    Ja,ist ja nur eine Kopie, also schwarz weiss. Wir denken, das nachdem der Stempel drauf war, es geändert und dann kopiert wurde.
     
  19. #39 TiBu1976, 28.11.2013
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    Hallo Hr. Dühlmeyer, leider ist Ihr Postfach voll.
    Zuerst einmal möchte ich mich für Ihren Beitrag bedanken. Wir sind momentan wirklich verzweifelt, weil wir dachten weil das über einen Makler lief alles ok ist. Ob und inwiefern er oder der Verkäufer oder der Vor-Vor Besitzer der Wohnung ( der jetzige Miteigentümer, bewohnt die Wohnung im OG+DG) irgendwie zur Rechenschaft gezogen werden kann, muss under Anwalt klären. Er rät uns allerdings momentan keine schlafenden Hunde zu wecken und abzuwarten was ein Architekt oder Bauingenieur feststellt.
    Wie bereits geschrieben befindet sich unsere Wohnung in einem 2-Familienreihenhaus. Der Nachbar zu Rechten ( das Haus wurde 2 Jahre eher gebaut) hat im KG auch Wohnräume und Badezimmer, alles offiziell abgenommen und genehmigt. Der Nachbar zur Linken ( Haus wurde zeitgleich und vom gleichen Bauträger wie unseresgebaut) hat die gleiche Aufteilung wie wir. Auch im Keller sind Schlafräume und das Hauptbadezimmer. Er konnte mir nur nicht sagen ob das alles so genehmigt ist. Er hat das Haus auch über einen Makler gekauft und sich auf das Expose verlassen. Unser KG ist direkt von unserem Wohnungsflur im EG über eine betonierte Treppe zu erreichen. Meine Frage ist nun die, trifft da nicht der §48 Absatz 5 LbauO NRW zu ?
    Was könnte das Bauamt denn schlimmstenfalls für Maßnahmen treffen, wenn es nicht so einfach zu Genehmigung kommen würde ? Kann man mit den Leuten reden und ihnen die Gesamtsituation erklären und auf Verständnis und Milde hoffen ?
    Würde mich auf eine Antwort von Ihnen freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Familie B.
     
  20. #40 Baufuchs, 28.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    §48 (5) ist anwendbar, maßbegblich ist aber nicht der von Dir in # 36 zitierte Teil des Textes (Einzelne Aufenthaltsräume.......), sondern der Folgetext:

    "Im übrigen sind Aufenthaltsräume und Wohnungen in Kellergeschossen nur zulässig, wenn das Gelände vor Außenwänden mit notwendigen Fenstern in einer für die Beleuchtung mit Tageslicht ausreichenden Entfernung und Breite nicht mehr als 0,80m über dem Fußboden liegt".

    Nach Deiner Beschreibung der Räume dürfte das zutreffen. Wenn dann noch die Fenster ausreichende Größe bezogen auf die Grundfläche der Räume haben, ist aus dieser Sicht eine Genhmigung möglich.

    Bliebe noch der Punkt "Wärmedämmung" Außenwand. Den muss man beim Bauamt ausloten.
     
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