Ist ein Angebot verbindlich?

Diskutiere Ist ein Angebot verbindlich? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; dass z.B. Anfahrtspauschalen, die nicht im Angebot aufgeführt werden, aber in der Rechnung auftauchen, schon ziemlich dreist sind. die sind nicht...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #21 wasweissich, 06.12.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die sind nicht nur dreist . ich denke , die sind nicht durchzusetzen.
    vor allem , wenn die mitbewerber 40 -50% billiger sein wollen als wir z.b. :D
     
  2. #22 Kalle88, 06.12.2013
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Nimmst du dann den Auftraggeber, der dir das unverblümt sagt? Obwohl der andere sagt, wir machen das zu Kurs X?
     
  3. #23 feuerassel, 06.12.2013
    feuerassel

    feuerassel

    Dabei seit:
    06.12.2013
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Tierpfleger
    Ort:
    Dresden
    Tja der TE (also ich) glaubt eben weiterhin an das gute im Handwerker ;)

    gut wir werden unseren kreditrahmen demnächst verdoppeln damit wir diese "nebenkosten" bezahlen können.
    also zweifelhaft erschien mir vorher nichts. es war halt einfach NICHT DA im Angebot.
    na schön morgen melde ich mich an der abenschule für ein zweites studium an. Rechtswissenschften? wäre angebracht... Hm mal sehen wie ich das mit meinen 2 Jobs und eigenleistungen auf dem bau unter einen Hut bekomme. Zum glück hab ich noch keine Kinder sonst wäre es aber verdammt eng geworen mit der zeit... :mauer
     
  4. #24 Rosmarin, 06.12.2013
    Rosmarin

    Rosmarin

    Dabei seit:
    12.04.2012
    Beiträge:
    379
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Physiker
    Ort:
    Bayern
    Entgegen der mehrfachen eigenen Erfahrung??? Was muss Dir denn noch alles passieren?

    Falsch! Diese Aufwendungen hast Du ja sowieso, entweder in Form von Beratungskosten oder in Form von Lehrgeld, Du hattest Sie nur von Anfang an nicht einkalkuliert, weil Du Dir den fachkundigen Berater eben von Anfang an gespart hast.


    Niemand verlangt von Dir ein Jurastudium. Es geht um ein bisschen Basiswissen, das es Dir erlaubt etwas selbstbewusster aufzutreten und auch mal "die Zähne zu zeigen" (um bei Deinem Job zu bleiben, das passt so schön). Eigenleistung besteht eben nicht nur aus der Verrichtung handwerklicher Hilfsarbeiten, es besteht auch im selbstständigen Dazulernen der wichtigsten juristischen/kaufmännischen/planerischen/projektleiterischen/... Fähigkeiten, wenn man die noch nicht mitbringt. Klar kostet das Zeit (die Du wahrscheinlich auch nicht eingeplant hattest), Du musst halt abwägen, worin Du Deine Eigenleistungs-Zeit investiert, um am meisten dafür herauszuholen. Und wenn man's nicht aus Büchern lernt, dann eben aus Erfahrung, wobei das ja bei Dir nicht zu klappen scheint ...
     
  5. #25 karo1170, 06.12.2013
    karo1170

    karo1170

    Dabei seit:
    15.04.2013
    Beiträge:
    1.059
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Sachsen
    Die kalkulierst du gar nicht. Treten unvorhersehbare Aenderungen auf, gibt es jederzeit die Moeglichkeit, zusaetzliche Positionen in Form eines Nachtrages zu stellen und vor Ausfuehrung der Arbeiten vom AG genehmigen zu lassen.

    Wenn du bei einem BV nach VOB einfach zusaetzliche Posten auf deine Rechnungen schreibst, wird dir der Bauueberwacher oder der Rechnungspruefer des AG gerne erklaeren, was mit deinen Zusatzkosten geschieht. Genaugenommen wird er dir einen dicken Strich durch die Rechnung machen...

    Insofern ist die Vermutung des TS, das er quasi "leichte Beute" sei, nicht wirklich unzutreffend.
     
  6. #26 Kalle88, 06.12.2013
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Das hat ja lange gedauert bist das Argument auf den Tisch kommt. Grundsätzlich hat man ja im Angebot sowas wie "Facharbeterstunden zum Nachweis" was ja unter das angesprochene Fallen würde. Manchmal liegt man da aber mit seiner Std Kalkulation daneben, weil die Glaskugel nicht so verlässlich war.

    Und du musst mir auch nicht erklären, was ein Rechnungsprüfer mit "meiner" Rechnung macht. Bis jetzt gabs wenig zu beanstanden. Mal ne Frage zur Güte: Was passiert in der Zeit, wo der Nachtrag kalkuliert, erstellt und mit dem Bauherren besprochen wird? Stillstand? Das stell ich mir lustig vor, wenn gerade das komplette Dach z. B. offen ist... Bis sich Kunde und Chef einigen. Vorrausgesetzt der Kunde wittert keine Abzocke, weil man das ja hätte einkalkulieren müssen.

    Achja, das Geld hol ich mir dann ja über die Angebotsstellung wieder rein, weil ich so einen großen Aufwand betreiben muss. Nur doof, das ich noch keinen Kunden erlebt hab, der für die Erstellung nen Fuffy springen lassen hat...

    Insofern sind solche Regelungen, wenn man nicht bewusst Schindluder betreibt, gut und vertretbar. Ich frag mich manchmal wo Kundenzufriedenheit anfängt und aufhört? Wahrscheinlich beim Wort kostenlos oder billig...
     
  7. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Es gibt Unterschiede zwischen Kostenvoranschlag und Angebot. Das Angebot ist eine Willenserklärung eine Leistung zu bestimmten konditionen herzustellen. Allein aus diesem Grund sollten alle wichtigen Positionen zur Durchführung dieses Zieles enthalten sein. Jeder Dachdecker weiß, das er ein Gerüst oder eine Leiter benötigt. War hier nichts anderes vereinbart, so gehört diese Leistung dazu.
    Im Vorteil ist, wer die VOB auch kennt und weiß zu welchen Arbeiten welche Nebenleistungen gehören. Vertrag nach VOB kommt eh nur zusatnde, wenn dem Kunden die sog. mini VOB auch ausgehändigt wurde. Verweise auf einsicht im Büro zählen nicht.
    Als ersten Schritt immer das Gespräch suchen, dann weitersehen. Der Endpreis liegt allerding im Rahmen.
    Leider ist es nicht unbekannt, das der günstigste Bieter oftmals die meisten Nachträge hat.
    Wir hatten schon Baustellen bei denen der Günstigste Bieter im Nachhinein auch der teuerste war.
    Im übrigen gilt: Wer keineAhnung hat, der holt sich einen Planer oder Berater mit Ahnung. Anders kommt man um solche Fallen nicht herum.
     
  8. vOlli

    vOlli

    Dabei seit:
    28.08.2010
    Beiträge:
    641
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Nürnberg
    Wobei zu klären ist, ob tatsächlich eine Falle vorlag gem. VOB.

    Wenn mehrere Angebote vorlagen, ohne GENAU im Vorfeld die Leistungen zu beziffern, kann der TE davon ausgehen, dass die Punkte Anfahrt, Einladen - Ausladen, Beschaffungsaufwand dazukommen.

    Ich nehme an, dass die im Angebot angebotenen Leistungen korrekt abgerechnet sind und der Mehrpreis durch die zusätzlichen Positionen hinzukamen. Ohne die wäre es ja nicht möglich gewesen, die Arbeiten gem. Angebot auszuführen.

    Ich bin zwar grundsätzlich für den Verbraucherschutz, aber bei komplexen Arbeiten ist ein Planer fast unerlässlich, wenn man wirklich vergleichbare Angebote haben will.

    Nur wenn alle Leistungen detailiert abgefragt werden, entspricht die Rechnung am Ende dem, was im Angebot steht.
     
  9. #29 Kalle88, 07.12.2013
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Die VOB dürfte relativ uninteressant sein, wenn es um einen Prozess geht. Die dürfte anfechtbar und ungültig erklärt werden. In vielen Fällen zumindestens. Um eine "Komplizierte" Aufgabe hat es sich auch nicht gehandelt. Letztlich wissen wir aber nicht was da genaus vorgefallen ist.
     
  10. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Welche Leistungen in den angebotenen Preisen enthalten sind, ist durch Auslegung des Angebos zu ermitteln. Das Angebot kennen wir nicht. Insofern ist alles bislang geschriebene reine Spekulation. Damit die Hobbyjuristerei nicht ins uferlose ausartet , beende ich den Thread.
     
Thema: Ist ein Angebot verbindlich?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. handwerker angebot bindend

    ,
  2. angebot verbindlich handwerker

    ,
  3. angebot handwerker bindend

    ,
  4. angebot bindend handwerker,
  5. rechnung höher als angebot vob,
  6. ist ein handwerker angebot bindend,
  7. ist ein angebot vom handwerker verbindlich,
  8. wie verbindlich ist ein angebot handwerker,
  9. ist ein angebotspreis bindend,
  10. angebotspreis bindend,
  11. ahandwerkerangebot verbindlich,
  12. angebot heizung bindend,
  13. ist ein angebot bindend,
  14. bindung angebot handwerker,
  15. Handwerker Angebot verbindlich?,
  16. handwerker angebot verbindlich,
  17. angebotssumme überschritten,
  18. kostenvoranschlag oder angebot unterschied,
  19. einschränkung verbindlichkeit angebot bei verschieden preisen bzw anbieter,
  20. Handwerk Angebot verbindlich,
  21. handwerker angebot verbindlichkeit
Die Seite wird geladen...

Ist ein Angebot verbindlich? - Ähnliche Themen

  1. Photovoltaikanlage Polnische Firma Angebot unschlagabar??

    Photovoltaikanlage Polnische Firma Angebot unschlagabar??: Guten Tag, ich spielte schon länger mit dem Gedanken mir eine Photovoltaikanlage zu beschaffen und habe dieses Jahr im Mai vor. Durch meinen...
  2. Kein Angebot für Mehrkosten, Arbeiten schon ausgeführt

    Kein Angebot für Mehrkosten, Arbeiten schon ausgeführt: Hallo zusammen, wir bauen gerade ein Haus und haben mit dem Elektriker letztens die Anzahl und Position der Steckdosen besprochen. Er sollte uns...
  3. Angebot vom Maler stimmt nicht mit Ausführung überein

    Angebot vom Maler stimmt nicht mit Ausführung überein: Hallo guten Abend mit einer Frage! Der Maler gab mir ein schriftliches Angebot wie folgt ab: a) Streichen der Wohnung mit Caparol Premium Clean...
  4. Verbindliche Angebote in Kreditwirtschaft unüblich?

    Verbindliche Angebote in Kreditwirtschaft unüblich?: Hallo, für eine Immobilienfinanzierung und eine entsprechende Förderung benötige ich ein verbindliches Kreditangebot. Ich erhalte von der...
  5. Kellerbauer So sieht also ein "verbindliches Angebot" aus?

    Kellerbauer So sieht also ein "verbindliches Angebot" aus?: Guten Tag Zusammen! Für die Erstellung des Kellers für unser EFH habe ich eine Reihe von Angeboten erhalten. Was mir sofort auffiel, sind die...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.