Bauträger will Erhöhung um 12,5 %

Diskutiere Bauträger will Erhöhung um 12,5 % im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Der BU, der schon in einer frühen Phase darauf hinweist, dass es zu einer Erhöhung der Baukosten und damit evtl. zu einem...

  1. #41 Der Bauamateur, 22.04.2014
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  2. #42 ReinNeuBau, 23.04.2014
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    Hallo zusammen

    Danke für eure viele Ratschläge und Hinweise.
    Unsere Anwalt meint, dass der Bauträger grundsätzlich bei einer nicht von Ihm zu vertretenden Verzögerung eine angemessene Preisanpassung verlangen kann. Er bezweifelt auch, dass sein Verlangen angemessen ist. Es dürfte deutlich über Inflation oder Steigerung des Baukostenindex liegen. Die Steigerung des BKI liegt bei 1,966 %.

    Mit dem GÜ habe ich noch mal gesprochen. Es sieht so aus, als ob er auf seiner Forderung besteht.
    Zum Thema Ankündigung. Er hatte uns im September 2013 mal mitgeteilt, dass er eine Kostenerhöhung um 3 % für unumgänglich hält.

    Wir haben aber noch ein weiteres Gespräch dazu. Mal schauen was rauskommt.
     
  3. #43 Thomas B, 23.04.2014
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    Naja....3 % und 12,5 % sind ja nun zwei Paar Schuhe.

    3% kann realistisch sein, wenngleich auch nicht ganz nachvollziehbar, denn -wenn ich es richtig verstanden habe- ist die tatsächliche Verzögerung ja wohl eher im Bereich von 1/2 Jahr anzusiedeln. Und für ein halbes jahr sind selbst 3 % recht üppig (= 6% aufs Jahr gerechnet).

    Sollte er nun dennoch darauf bestehen, muß er die Rechtmäßigkeit seines Anspruches halt nachweisen. Das wurde ja bereits diskutiert.

    Ich vermute aber eher, daß er entsprechend hoch einsteigt um sich dann mit Euch auf einen niedrigeren, für ihn aber imernoch äußerst lohnenden Preisnachschlag zu einigen (z.B. 7 o. 8 %). Da kann man dann natürlich nicht mit einer der gwünschten Höhe entsprechenden Forderung ins Rennen gehen; da braucht's etwas Verhandlungsmasse.....
     
  4. #44 Thomas B, 23.04.2014
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    Grundsätzlich rät Ralf (Wortmann) ja hier zu etwas Gelassenheit (wenn ich ihn richtig interpretiere) und sieht derzeit keine Notwednigkeit von z.B. einer vertragskündigung.

    Andererseits finde ich ein derartiges Gebahren schonseltsam um es einmal ganz vorsichtig auszudrücken.

    Was wird man in Zukunft von einem solchen "Vertragspartner" erwarten dürfen???????
     
  5. #45 Ralf Dühlmeyer, 23.04.2014
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    Zumal dann, wenn man diese Forderung (ggf. mit anwaltlicher Hilfe) abgebügelt hat.

    Dazu passt der Satz:
    Who needs enemies with a friend like you
     
  6. #46 Thomas B, 23.04.2014
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    ...wobei hier das Hinzuziehen anwaltlicher Unterstützung sicher nicht verkehrt ist!!!!!

    Andererseits ist (aus meiner Sicht) nun eine harmonische, vertrauensvolle und für beide seiten gute "Zusammenarbeit" kaum noch vorstellbar. Am Ende eines Bauvorhabens mag das häßlich und unangenehm sein, man muß sich halt damit auseinandersetzen. Aber noch bevor der erste Stein bewegt wurde so ein Zirkus .... na Prost Mahlzeit!
     
  7. #47 Gast23627, 23.04.2014
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    Die "Firma" ist nicht seriös

    Mit Dem würde ich nicht mehr bauen, und alles versuchen aus dem Vertrag heraus zu kommen.

    Dieses "Unternehmen für schlüsselfertiges Projektmanagement" hat doch jedes Vertrauen verspielt.

    Wie kommt man/frau überhaupt an so eine "Firma"?

    Das könnte ja noch ziemlich Lustig werden.

    Gruß
     
  8. #48 ReinNeuBau, 23.04.2014
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    Nun ist die Lage endgültig verzwickt.
    Ich habe dem GÜ die Argumente, die gegen die Erhöhung sprechen, zu kommen lassen.
    Seine Reaktion war, dass er den Baubeginn bis auf Weiteres verschiebt und einen massiven Rechtsstreit sieht.

    Alles Mist :frust:cry
     
  9. #49 Ralf Wortmann, 23.04.2014
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    Ihn über deinen Anwalt fristsetzend auffordern, mit dem Bau fortzufahren, ihn an seine bauvertraglichen Kooperationspflichten erinnern und ihn wie in meinem Beitrag #19 zur Darlegung der dort erbetenen Informationen fristsetzend auffordern und nochmals betonen, dass ihr euch berechtigten Mehrvergütungsansprüchen selbstverständlich nicht verschließen werdet.

    Nach fruchtlosem Fristablauf Nachfrist setzen und Kündigung androhen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist der Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, sofern dein RA das genauso sieht.
     
  10. #50 Thomas B, 24.04.2014
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    Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Der GÜ muß Dir seine Argumente/ Begründungen zukommen, die eine Preisanpassung rechtfertigen!

    Nun wird es ohne Anwalt sicher nicht emhr gehen (habt Ihr ja schon). Sicher weiß die Gegenseite auch, daß er bei der Verweigerung seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen schadenserstazpflichtig wird. das kann sein: Mehrkosten für Euch durch Verzögerung des Baubeginns (und der fertigstellung, längere Zeit Mietkosten, Zinsen usw.). Aber evtl. auch, daß, wenn Ihr am Ende eine Zweitfirma einschalten müßt, die dann den Bau ausführt, Mehrkosten zu seinen Lasten gehen düften (wenn also er das Projekt für EUR 200k angeboten hat und ihr es nun von einer anderen Firma für 220k ausführen lassen müßt).

    Aber hier begebe ich mich schon ein wenig auf unsicheres Terrain. Das ist was für einen Rechtsanwalt!

    Und ich bleibe dabei: Dies riecht nach einer guten Gelegenheit aus diesem Vetrag schlank wieder herauszukommen. seriöse Firmen sehen wohl anders aus.

    Frage: Wieviel habt Ihr dem GÜ denn schon bezahlt???????
     
Thema: Bauträger will Erhöhung um 12,5 %
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