Barrierefreier Zugang / Terrasse-Anhebung und -Verkleidung

Diskutiere Barrierefreier Zugang / Terrasse-Anhebung und -Verkleidung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; @toxicmolotow Danke für die Antwort! Ich gehe schon davon aus, dass ich das selbst zahle, zumal ich den Nutzen hätte. Und klar gehört die...

  1. NellyW

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    @toxicmolotow Danke für die Antwort!

    Ich gehe schon davon aus, dass ich das selbst zahle, zumal ich den Nutzen hätte.

    Und klar gehört die Inklusion nicht direkt hierher, "man/frau" ist halt etwas genervt, wenn allerorts Hürden sind, auch in vielen Köpfen (u.a. von "Lieblingsnachbarn"), die das Leben zusätzlich erschweren.
     
  2. #22 stockstadt, 17.08.2014
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    Hallo,

    gibt es (seit 4 Jahren?) schon Streit über das Thema in der WEG?? .... Inklusion heißt nicht automatisch, dass der mit Einschränkungen Recht bekommt

    So ganz verstehe ich das Problem nicht.
    Wenn durch Erhöhung deiner (???) Terrasse um 20 cm das Problem gelöst ist, kann ich mir eine Ablehnung der WEG nicht vorstellen ... und wenn würde ich dagegen vorgehen.
    Ebenso eine Rollstuhlgarage auf deiner eigenen Terrasse. Da gibt es richtig schöne einzelstehende Boxen, die wahrscheinlich noch nicht mal "WEG-genehmigungspflichtig" sind.

    LG
     
  3. #23 Achim Kaiser, 17.08.2014
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    Tun die meisten sicherlich nicht ... nur gibt es in Eigentümergemeinschaften ganz einfach auch Regeln wie sowas abzulaufen hat und wenns Bestand haben soll dann brauchts dafür nen Beschluss vor allem wenn so Maßnahmen auf Grund und Boden einer anderen Nutzungseinheit ablaufen soll auf der eure Eigentümergemeinschaft nur ein Nutzungsrecht hat.

    Manchmal ist Inklusion eben auch mit nem gewissen Verwaltungsakt (hier Zustimmung der ET-Gemeinschaft zu Änderungen am Gemeinschaftseigentum) verbunden. Jammern hilft da nicht weiter.
    Mit dem Hausverwalter reden, Vorhaben (er-)klären und ggf. darstellen (auch wer die Kosten trägt), Antrag stellen, Ergebnis abwarten und dann ggf. handeln.

    Solange es niemanden beeinträchtigt und nix kostet gehen so Dinge wie eine Rampe über ne Stufe meistens relativ schnell und problemlos durch ...

    Manchmal brauchts zur Inklusion auch mal nen etwas längeren Atem ... und unbeliebte Verwaltungsakte.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. NellyW

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    @stockstadt

    zu "gibt es (seit 4 Jahren?) schon Streit über das Thema in der WEG??"

    Leider ja. Auch darum nervt das ganze Thema.

    Um über die Haustüre ins Haus zu kommen, muss man außen 5 Stufen und innen 5 Stufen überwinden. Die Wohnung habe ich gekauft, weil neben der Doppelhaushälfte (je 9 Parteien) ein Weg zu meinem Garten führt. Die Terrasse liegt unter einem Balkon, die lange Seite zum Garten hin ist offen, die kurze zum Weg weist eine Stufe auf. Ich dachte, die pack ich dann irgendwann auch noch. Bekannt war, dass unter uns Tiefgaragen sind und das Erdreich nur einen halben Meter hoch ist. (Bäume sollen nicht höher als 2,5 m sein.)

    Nach ein paar Jahren wollte ich - vorausschauend planend - und dieses Thema erledigen. Die Idee war, dem Gartenstück (mit U-Steinen umbaut und ca. 1/2 m erhöht) knapp zwei Meter abzuknapsen, um die Säule an der Terrassenecke (zw. langer und kurzer Seite) umfahren zu können und auf der Terrassenfläche die Sitzecke erhalten zu können.

    Gesagt, getan. Unser Verwalter gab mir die Genehmigung mit der Bemerkung, dass da wohl niemand etwas dagegen haben würde.
    Als die Baustelle offen war, bemerkten wir, woher die Stufe stammt...

    Ursprünglich gehörten mehrere Blocks einer Baugesellschaft und wurden nachträglich geteilt. Die Kante ist die Kante zwischen zwei Tiefgaragenbereichen und jetzt somit die Grenze. Die Grenze verläuft also an der Haus-Seitenwänden der drei Blocks. Mein Weg neben dem Haus gehört also zur Nachbars-WEG und wir (drei Doppelhäuser) haben auf diesem gesamten Streifen nur Nutzungsrecht.

    Unser Verwalter wusste offenbar auch nicht, wozu dieser Streifen gehört und hält sich jetzt schön bedeckt.
    Also musste ich mein Vorhaben "drüben" beantragen.
    In diesen Blocks (noch größer als unsere) wohnen nur drei Eigentümer. Alle anderen haben sowieso keine Ahnung, worum es geht. Ein direkter Nachbar sagte: "Nelly, wenn Du das brauchst, dann mach es." Der andere meinte, "Oh weh, wenn da etwas an der Tiefgaragendecke kaputt geht und Sie hier nicht mehr wohnen, wen belangen wir dann?" Den dritten kenne ich nicht.

    Ich erzähle hier (mit Genuss), dass dieser zweite Nachbar zwei dicke, fette Eiben direkt an meinem Zaun stehen hat. Die eine ca. 6 m hoch, die andere ca. 3-4 m - wohlgemerkt auf 0,5 m Erdreich!!! Also, wo ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass Schaden am Terrassendach passiert?

    Kurzum: Mein Antrag wurde abgelehnt (Nachbar Nr. 2 und ich sind politisch verschiedener Meinung) und Rückbau gefordert.
    Ich belasse es - in Absprache mit einem Anwalt - seit 4 Jahren dabei, kann barrierefrei auf die Terrasse und habe eine dicke Schall- und Wärmeschutz-Matte, die ich übrig hatte, drauf gelegt (die allerdings rutschig wird, vermoost).
     
  5. NellyW

    NellyW

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    @Achim Kaiser

    Zu "Manchmal brauchts zur Inklusion auch mal nen etwas längeren Atem ... und unbeliebte Verwaltungsakte." Gehört auch nicht hierher, aber es sei mir gestattet:

    wie oft musste ich agieren, bis ich einen Schwerbehindertenausweis (jetzt 90%) hatte,

    wie oft mit (anderen) Nachbarn rumstreiten, warum und wie lange ich auf der Wendeplatte (in Spielstraße) parke (sie holten schließlich sogar die "Freunde und Helfer", die attestierten, dass ich 24 Std. stehen darf),

    wie oft nachhaken, bis ich endlich einen, zunächst nur parketttauglichen, und 6 Jahre später e n d l i c h einen wenigstens einigermaßen geländetauglichen Rollstuhl bekam.

    Diese Beispiele sollen zeigen, dass man/frau es sich schwer erkämpfen muss und Kraft kostet, die einem im Alltag eh mehr als Normalbürgern abverlangt wird. Keiner hat's leicht und jedem ist sein Rucksack am Schwersten, - ich weiß! :bierchen:
     
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