Ist es verboten einen Wasserhahn als Privatperson an zu schließen?

Diskutiere Ist es verboten einen Wasserhahn als Privatperson an zu schließen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Mich würde mal interessieren, wer sich im alltäglichen Leben bis jetzt an all diese Vorschriften immer gehalten hat?

  1. rayman

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    Mich würde mal interessieren, wer sich im alltäglichen Leben bis jetzt an all diese Vorschriften immer gehalten hat?
     
  2. #22 saarplaner, 08.12.2014
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    Du fragst in einem Bauexpertenforum!

    Was für antworten sollen dir denn die Bauexperten geben, wenn nicht die fachlich korrekten???

    Und ja, bei Trinkwasserhygiene verstehe ich überhaupt keinen Spaß!
     
  3. rayman

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    Nein das finde ich auch richtig so. Wenn ich mir nur so anschaue, wie manche Handwerker arbeiten, müsste man ihnen dann aber genauso die Lizenz entziehen. Davon spricht jedoch nie jemand. Ganz im Gegenteil ist man als Kunde bei solch einem Fall ebenfalls meistens der Dumme.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2014
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    Natürlich gibts Pfuscher.

    Nur die haben eine Betriebshaftpflicht. Wenn die es schaffen, ein ganzes Trinkwassernetz zu verunreinigen, dann ist das bitter.
    Wenn Du das schaffst, dann gibts Hz IV, weil Dir alles unterm Popo weggepfändet wird!

    Bei uns hier im Umland hat mal einer seine Zisterne/sein Regenfass fest mit dem Trinkwassernetz verbunden und irgendwie sind die Algen aus der Zisterne/dem Regenfass ins Trinkwassernetz gelangt.
    Die haben 4 Wochen lang das gesamte Netz gespült. Mit allen bösen Folgen. Z.B. konnte kein Lebensmittelbetrieb mehr mit Leitungswasser arbeiten.

    Was glaubst Du, was so eine Nummer kostet!
     
  5. R.B.

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    Darum geht es doch nicht. Nur weil sich jemand nicht daran hält, bedeutet das noch lange nicht, dass es richtig ist solche "Vorschriften" zu ignorieren. Erfahrungsgemäß ist es doch so, dass vor allen Dingen die Leute die immer über Vorschriften meckern, genau dann auf diese Vorschriften pochen wenn es mal an den eigenen Geldbeutel geht. Beispiele gibt es hier im Forum doch zu genüge. Da lautet nicht selten die 2. Frage, "was kann ich abziehen" oder "wer ist schuld".

    Den Gartenschlauch darfst Du gerne selbst an den dafür vorgesehenen Anschluss anschließen, immer vorausgesetzt er wird "bestimmungsgemäß" genutzt.
     
  6. #26 kappradl, 08.12.2014
    kappradl

    kappradl Gast

    Gartenschlauch...
    Was ist ein Leitungstrenner?
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2014
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    Div. Worte fürs gleiche Teil.
     
  8. #28 SteveMartok, 08.12.2014
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    SteveMartok Gast

    Also, wir sind doch, denke ich, alle normal denkende Menschen.
    Das Anbringen eines Wasserhahns hat doch nichts mit ,,Hinwegsetzen über Vorschriften und Regelungen" zu tun. Und hier den Vergleich zu ziehen mit einem absoluten Halteverbot, das jemand ignoriert, ist doch gelinde gesagt Unsinn. Den Wasserhahn bauen jeden Tag Tausende Handwerker und noch mehr Privatleute an, dass sind zwei 1/2 oder 3/8 Zoll Geweinde, die man anzieht und gut ist. Das andere ist ein klares VZ 283, das steht da und jeder weiß, dass er ein Knöllchen oder Abschleppen riskiert, wenn er sich da reinstellt. Ich habe übrigens noch nie ein Parkticket bekommen, auch keine Punkte o.ä.

    Man muss doch auch mal die Kirche im Dorf lassen und soclhe Dinge mit ein bisschen gesundem Menschenverstand sehen.
    Ich hole mir doch nicht für jeden Fuzelmist einen sog. Fachbetrieb, deren Mitarbeiter es oft schlechter machen als man es selber (wenn auch vielleicht länger) hinbekommen hätte. Ich kann Ihnen Schwänke allein von meiner Sanitärfirma erzählen, da schlackern einem die Ohren.
    Und dann muss man es gleich richtig machen...für jedes Einbauset Deckenspots und für jeden Leuchtmitteltausch den Elektriker rufen, Waschmaschinen und Geschirrspülerschließt nur der Sanitärfritze an. Selbst billige Gartenduschen müsste dann ein Fachmann aufstellen, die sind auch dauerhaft am Außenwasserhahn dran. An Autos nur in der Werkstatt die Lampen wechseln lassen für 120 € statt selbst für 20 €, genauso Wischwasser, Winterreifen usw usf. Kann alles auch andere Menschen gefährden und sollte laut Betriebsanleitung von der Fachwerkstatt gemacht werden.
     
  9. R.B.

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    Du verstehst das anscheinend nicht. Es geht hier nicht um Logik oder gesunden Menschenverstand, sondern schlichtweg um Verordnungen und einen Vertrag mit dem Wasserversorger den DU ja unterschrieben hast.
    Wie viele kids sind fest der Meinung, dass sie auch mit 15 Jahren schon Auto fahren könnten. Manche könnten es vielleicht tatsächlich, aber trotzdem gilt Führerschein ab 18 bzw. 17 und dann darf man Auto fahren.
     
  10. #30 saarplaner, 08.12.2014
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    @SteveMartok:

    Auch wenn du noch soviel Text schreibst, wird es nicht besser.

    Ich war vor kurzem Zeuge eines gaaaanz tollen Zwischenfalls mit einer privaten Trinkwasseranlage.

    Umbau eines 1960er Jahre Gebäudes, alle TW-Leitungen neu, bis auf Keller, da hier keine Installationsschächte waren.

    Dusche im KG wird nicht mehr warm. Also auf zur Ursachenforschung. Kaltwasser abgedreht, TWW geht. Dann TWK wieder aufgedreht, TWW aus. Aus den ganzen Armaturen kommt Wasser, wenn man TWW an der Armatur aufdreht...!?! So und nu?

    Bauherr hat selbst nen Wasserhahn an der Waschmaschine montiert, der ohne Rückflußverhinderer ausgestattet ist -> toller und gefährlicher Bypass erzeugt!

    Hier kommt es einmal zur Kontamination von TWK, weil die zulässige Temperatur von TWK überschritten wird, desweiteren kommt es in der TWW zu einer unzulässigen Unterschreitung.

    Also so schnell bist du dann im strafbewehrten Bereich angekommen. Wenn dass im MFH passiert wird's interessant.
     
  11. rayman

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    Das Problem haben wir in Deutschland leider oft ;). Deswegen macht es keinen Sinn sich darüber zu Streiten. Gesetz ist nun mal Gesetz.
     
  12. #32 SteveMartok, 08.12.2014
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    SteveMartok Gast

    Ja, stimmt, es macht keinen Sinn, zu streiten.

    Nur eins noch: Wer hier holt wirklich einen Sanitärfritzen, wenn der Wasserhahn der Spüler neu soll?
     
  13. Jan81

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    Ich verstehe nicht ganz. Was hat der Bauherr gemacht? Wasserhahn für die Waschmaschine an vorhandenen Anschluss montiert? Oder einen zusätzlichen Wasserhahn an eine Waschmaschinenhahn montiert?
     
  14. R.B.

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    Eben, und wer das ignoriert sollte auch bereit sein die Konsequenzen zu tragen.

    Ach ja, und wer meint er könne sich später auf seinen "Laienstratus" berufen, es gilt immer noch, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn es also Ärger gibt, dann kann man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass man bis zum Hals mit drin steckt.
     
  15. #35 saarplaner, 08.12.2014
    Zuletzt bearbeitet: 08.12.2014
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    @Jan:

    der Bauherr hat einen neuen Wasserhahn vor seine WM montiert, weil die WM 2 Zuläufe hat (für Kalt- und Warmwasser).

    Den Wasserhahn hat er so eingestellt, dass ca. 45° warmes Wasser aus dem Hahn kommt, also sind beide Kreise geöffnet => Bypass
     
  16. OlliL

    OlliL

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    Und die Montage eines Wasserhahns in meiner Wasserleitung ist rechtlich identisch mit dem Anschluss einer Waschtischarmatur an den Eckventilen?
     
  17. #37 feelfree, 08.12.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Wo fängt eine (fahrlässige oder unwissentliche) Haftung an? Das würde u.U. auch nur Gerichte entscheiden. Tun sie aber nicht, weil es soweit gar nicht kommt. Die Beispiele die hier genannt wurden (Anschluss an Zisterne, Montieren von neuen/zusätzlichen Wasserhähnen/...) sind m.E. eben NICHT mit dem einfachen AUSTAUSCH eines Wasserhahns zu vergleichen.

    In der Elektroabteilung im Baumarkt steht praktisch überall (und an den Geräten auch), dass Arbeiten an der Elektroanlage nur durch Fachkräfte erlaubt sind. Hier werde ich mich also nicht rausreden können, klarer Fall.
    In der Sanitärabteilung habe ich so etwas noch nie gesehen. Ich darf also keinen Wasserhahn auswechseln, habe ich hier heute gelernt.
    Den Perlator vorne auch nicht? Und wie sieht es beim Siphon aus, wenn der mal verstopft ist und ich einen neuen kaufe? Gibt es womöglich irgendwo Vorschriften, dass ich meine Klobrille auch nicht selbst erneuern darf? Muss ich das nachfragen, wenn ja bei wem? Neu tapezieren darf ich aber schon? Sicher?
     
  18. sarkas

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  19. #39 saarplaner, 08.12.2014
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    Sagt mal, seid ihr alle zusammen auf dem Kurs "selektives Lesen" gewesen???

    R.B. hat es doch allgemeinverständlich geschrieben. Das ist die tatsächliche Sachlage.
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Der Perlator wird als unwesentliche Maßnahme eingestuft. Das ist auch mehr eine Wartung als eine Änderung der "Installation".
    Siphon ist auch kein Problem.

    Die Gefährdung durch eine falsch montierte "Klobrille" ist auch überschaubar. Wenn´s Dich von der Schüssel haut ist das Dein Problem.
     
Thema: Ist es verboten einen Wasserhahn als Privatperson an zu schließen?
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