Ist es verboten einen Wasserhahn als Privatperson an zu schließen?

Diskutiere Ist es verboten einen Wasserhahn als Privatperson an zu schließen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Rückflußverhinderer Rohrbelüfter Leitungstrenner Div. Worte fürs gleiche Teil. Und der ist Pflicht? Gibt es eine Nachrüstpflicht? So...

  1. #41 kappradl, 08.12.2014
    kappradl

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    Und der ist Pflicht?
    Gibt es eine Nachrüstpflicht?
    So etwas habe ich bisher noch nicht an einer Außenzapfstelle gesehen (die Häuser waren bzw. sind aber alle etwas älter).
     
  2. R.B.

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    War früher nicht erforderlich da man davon ausgegangen ist, dass solche Zapfstellen (gilt auch für die Speisung des Heizkessels/Heizkreis) nur temporär genutzt wird. Hat sich nun geändert (EN1717), aber von einer Nachrüstpflicht wäre mir nichts bekannt. Bei einer neuen Anlage wäre ein Verzicht ein Mangel, das ist klar.
     
  3. #43 Achim Kaiser, 08.12.2014
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    Ich hab das *Trinkwasserthema* jeden Monat mindestens ein Mal ....
    Das Gesundheitsamt war da und nach der Wasserprobe ziehen gabs eine auf den Sack.

    Da hat sich z.B. mal wieder ein Löffel nicht an den Spülplan gehalten.
    Manchmal sieht ne Armatur aus unter aller Sau und hängt ein halbes Schnitzel am Perlator ...
    Manchmal sinds geänderte Nutzungsgewohnheiten, mal ists ein billiges Plaste Geraffel dass *lebt* ...
    Manchmal sind die eingestellten Betriebswerte einfach daneben
    Manchmal sind Anlagenteile ....

    .... und entweder knurrt der Verantwortliche weil seine Knechte ne ruhige Kugel geschoben haben oder wird der Verwalter blass weil schnell ne Lösung gefunden werden muss, sonst winkt ein Betriebsverbot. Ein Satz heisse Ohren ist immer fällig :).

    Seit der Änderung der Trinkwasserverordnung ist das Thema *heiss* und es wurden auch einige Änderungen bei den namhaften Herstellern im Sortiment durchgeführt, es gab keinen bei dem das Sortiment noch das selbe ist wie vor der Änderung. Zwischenzeitlich gibts ne Materialpositivliste vom UBA und es ist ganz schön Bewegung in der Sache.

    In Ulm wurde z.B. ein Objekte gesperrt, weil die Betreiber die Probleme nicht in den Griff bekamen .... gaaaaanz unlustige Sache.

    Die dokumentierte Ahnungslosigkeit :).

    Aus ner Waschmaschine läuft auch nix zurück ... Wasserhahn sitzt auf 1,15 cm, WaMa ist 85 cm hoch ... so die einfach Argumentation oder ?

    Falsch gedacht :).

    Durch den Zusatz von Waschmitteln haste ne Lauge --> Gefährungsklasse 4. Sicherungsarmatur = Rohrtrenner, nix bizzli Rückflussverhinderer AUSSER die Waschmaschine hat ein DVGW Zeichen (haben alle Haushaltsmaschinen der namhaften Hersteller ... kaufste aber TschigTschungTschang oder Big Brother könnte es anders aussehen).

    Man kanns auch noch enger sehen ... du lässt nen materialbehafteten Furz, dadurch ist die Unterhose bakterienkontaminiert, u.U. können dadurch übertragbare Krankheitserreger ins Wasser gelangen ... DANN haste Gefährungsklasse 5. Sicherungsarmatur freier Auslauf .... und DU träumst von nem Rückflussverhinderer der grade mal Klasse 1 sichert.

    Würde ichs brutal formulieren wollen dann wäre die Aussage : Du hast keine Ahnung wo in einer Wasserinstallation der Hammer hängt, davon aber ganz viel :) .... Sowas sage ich natürlich als höflicher Mensch nicht, aber es wäre besser du lässt von Dingen von denen du nicht wirklich Ahnung hast die Finger, mal ganz abgesehen davon, dass mit dem Versorger einen Vertrag mit Fachbetriebsbindung unterschrieben hast.

    Trinkwasser ist Lebensmittel Nr. 1 ... kriegste 3 Tage keins biste fertig. Kriegste das falsche Süppchen aus dem Wasserhahn dauerts längstens 5 bis den Löffel abgibst. Deswegen hängen die Anforderungen ziemlich hoch. Es sind reichlich passive (lies : vorsorgliche) Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben falls mal eine versagt .... und nur dem hohen Versorgungsstandard sei dank passiert sehr wenig, selbst wenn sich mal "Ahnungslose" an ner Installation vergehen.

    *Früher* wars öfters mal der Fall wenn Bauer Jupp mal wieder selbst installierte, und irgendwann mal den Schlauch im Güllefass vergas, die Wasserversorgung mittags um 3 im Hochsommer schwächelte, dass das Wasser reichlichst komisch schmeckte ... blöde wurde es wenn er im selben Fass E605 anmischte und mittags um 2 wieder mal das Reservoir leer war ... da wechselte dann schon mal irgendwo einer weiter unten im Versorgungsgebiet die Gesichtsfarbe oder kriegte Schnappatmung und wollte abnippeln .... die Bilder sind heute noch in der Kommentierung der DIN enthalten ... vielleicht sollten solche Dinge mal bis zu Studis und Mechaniker vordringen :) .... könnte helfen.

    Die Installation endet am Auslauf der Zapfstelle ... und nicht am Gewinde an der Wand !
    Eine *wesentliche* Änderung ist schon wenn die falsche Entnahmearmatur einschraubst, denn dann haste die Absicherungsklasse geändert ... und blos weil ein Entleerventil die selben Anschlüsse wie ein Geräteventil mit Rückflussverhinderer UND Belüfter hat gehörts da einfach NICHT rein ... um blos 1 Beispiel zu nennen.
    Es gibt auch Geräteventile mit Rückflussverhinderer ohne Belüfter ... was darf denn daran betrieben werden ? :).
    Sieht auch so ähnlich aus .... blos halt nicht ganz und ist 15 Tacken billiger als das *richtige* und schon wirds eng.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. hadeka

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    Hallo Achim Kaiser,

    ich bin auch der Meinung, man sollte mit dem Trinkwasser sorgsam umgehen. Zumal wir eines der wenigen Länder sind, die davon genug und in guter Qualität haben.

    Wenn dann aber einerseits die Trinkwasserverordnung verschärft wird, aber gleichzeitig dem Fracking in Deutschland der Weg geebnet, dann setzt es bei mir aus.
    Die Genehmigungen zu Probebohrungen sind schon erteilt... Das richtige Anschließen eines Wasserhahnes wird dann das geringste Problem sein.

    Nur mal, um das Thema in einem größeren Zusammenhang zu stellen.

    Grüße
    Hadeka
     
  5. #45 SteveMartok, 08.12.2014
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    SteveMartok Gast

    Hallo Herr Kaiser,

    ich zitiere jetzt nicht, es geht um Ihren Beitrag #43.
    Sie haben mich zitiert, aber dies völlig falsch gelesen. Ich habe extra geschrieben, dass ein von Ihnen richtig genannter Rückfluss von der Waschmaschine in den Zulauf möglich ist. Sie argumentieren in Ihrem Text mit hineininterpretierten Phrasen wie: ,,Aus ner Waschmaschine läuft auch nix zurück ... Wasserhahn sitzt auf 1,15 cm, WaMa ist 85 cm hoch ... so die einfach Argumentation oder ?"

    Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, mir solche Denkweise zu unterstellen!
    Genau so die Aussagen, dass ich nicht wüsste, wo in einer TWI der Hammer hängt...ich finde so etwas sehr vermessen.
    Ich bin kein Profi so wie Sie und ich habe Respekt vor dem Beruf, den Sie ausüben, aber lassen Sie doch diese Denunzierung hier.

    Was Sie und auch andere hier geschrieben haben bezüglich der Trinkwassergefahren durch falsche Installationen, kann ich und auch andere sehr gut nachvollziehen. Allerdings...nun sind wie schon bei Gefahrenklasse 4 und 5, ich betone, durch Unterhosen mit Bremsspuren, deren Lauge in der Waschmaschine zurück in die TWi fließen könnte. Genau so wie der Bauer, der seine Zuleitung im Güllefass vergisst....
    Also, ich finde, das hat null etwas mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun und es wurde bereits vom 100sten ins 1000ste argumentiert.
    Ich schreibe es deshalb nochmal: Hier ging es einzig und allein um das Anschrauben einer Mischbatterie an zwei Eckventile in einem Neubaubad. Keine Änderung der Installation, kein Hinzufügen von zusätzlichen Leitungsteilen. Einzig das Anschrauben der Armatur mit seinen beiden Anschlüssen an warm und kalt wollte der TE anstelle des Sanitär-Fachmanns machen.
    Mehr nicht! Kein Güllefass in der Nähe, keinen zusätzliche Hahn für eine Waschmaschine und keine Algen aus Aquarien!

    Ich wusste es ja schon vorher, dass Änderungen an der TWI laut den Verträgen nur vom Sani durchgeführt werden dürfen und nun wurde es ja schon etliche Male gepostet.
    Dennoch hat mich hier niemand überzeugt, für jeden Wechsel eines Wasserhahns irgendeine Firma zu holen. Ich werde das weiterhin selber machen, so wie wahrscheinlich 90 % der Menschen.

    Warum man aus so einer Kleinigkeit so eine Riesensache macht, wundert mich doch schon sehr.
     
  6. #46 toxicmolotow, 08.12.2014
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    Leute Leute...

    Ein interessantes Thema ist das.

    MM und Planet 6 liefern jetzt Waschmaschinen und Co inkl. Anschluss durch einen autorisierten Klemptner aus. Das will ich sehen. Ebenso den Küchenmonteur mit Fachausbildung im Möbelhaus oder Küchenfachbetrieb.

    Ja gut, die haben ja alle Versicherungen... für fahrlässiges Montieren fachfremder Gewerke. Ist klar. Aber so ist das Gesetz eben. Lobbyarbeit würde ich es nennen. Erfolgreiche noch dazu. Taxi-Diskussion inklusive wenn gewünscht.

    Aber nun zurück zum Thema. Der TE spricht von einem Waschtisch, der selbst gebaut werden soll! Das ist wohl kaum ein selbst zusammengelöteter Einhebelmischer. Natürlich sollte man dies zumindest mal beim TE hinterfragen. Also: Lieber TE, den Waschtisch selbst zu konstruieren ist wohl nicht verboten. Irgendwelche Einwände?

    Willst du eine normale Waschtischarmatur montieren? Standard 35mm Loch im Waschtisch? Dann beziehe die Armatur über den Sanimann und lass ihn das Ding dran schrauben. Thema durch.

    Der Waschtisch gehört nicht zur Trinkwasserversorgung, oder doch? Für mich ist das der Anfang der Entsorgung und durch die Rohre geht noch mehr Scheiße als ein paar Bakterien.
     
  7. #47 JamesTKirk, 09.12.2014
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    JamesTKirk Gast

    In Deutschland ist der Schutz des Trinkwassers (glücklicherweise) heilig, was ich auch gut finde, da dies wohl nicht in allen Teilen der Welt so ist, auch wenn es so sein sollte.
    In arbeite gerade an meiner Qualifikation zum VaWS-Sachverständigen, d.h. Sachverständiger nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Der Hammer hängt auch hier so extrem hoch, dass unser Grundwasser unter allem Umständen vor Verunreinigungen geschützt wird. Und macht einer einen Fehler, ist man sofort im Strafrecht und muss sich vor Gericht verantworten.

    Da hilft alle Diskussion nichts - Wasser ist unser wichtiges Lebensmittel, und das muss unter allen Umständen geschützt werden. Da gibt es kein Vertun (und auch keine Diskussion) drum ...
     
  8. #48 Lexmaul, 09.12.2014
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    Ich habe noch keinen Küchenmonteur gesehen, der einem die Spüle offiziell anklemmt - mein erster hat es nur durch viel Überreden und inoffiziell getan. Jetzt weiß ich auch, warum :).
     
  9. towika

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    Bei alldem, was sicher an gefühlt "richtigen" und nachvollziehbaren Argumenten der Laien genannt wurde, geht es letztendlich um eins:
    Der TE und andere trauen es sich zu, den Wasserhahn anzuschließen und in Betrieb zu nehmen, weil die Gefahr aus dem täglichen Erleben (hat jeder schon einmal gemacht, und jeder hat es überlebt...) als gering eingeschätzt wird.
    ABER: Der Installateur hat dagegen Bedenken, denn ER muß ja eine mängelfreie und den Regeln entsprechende Installation abliefern. Er kann also gar nicht anders, als diesen Wunsch abzulehnen.
    Wäre ich in der Verantwortung für eine mängelfreie Wasserinstallation insbesondere eines MFHes, würde ich genau so argumentieren.

    Bleiben also nur wenige Möglichkeiten:
    - Wenn sich der Installateur darauf einläßt, das Eckventil als Schnittstelle definieren mit Haftungsfreistellung für das, was danach kommt. Eher unwahrscheinlich.
    - Den Installateur / Bauträger nach Setzen des Waschtischs mit dem endgültigen Anschluß des Hahns beauftragen, so daß er sein Gewerk abschließen kann.
    - Ersteinmal Billighahn und -waschbecken anbringen lassen, später dann in Eigenregie zum endgültigen Stand ändern. Wenn man vorsichtig ist, eben durch einen weiteren Installateur.

    Ob Verordnungen und Richtlinien erstmal keinen Sinn ergeben, spielt ja keine Rolle. Es geht darum, bei Haftungsfragen nicht in der Verantwortung zu stehen.
    Nicht umsonst beginnen die meisten Bedienungs- und Montageanleitungen mit mehrseitigen Warnhinweisen. Bei der Mikrowelle wird darauf hingewiesen, nicht seinen Hamster darin zu trocknen. Kein normal vernuftbegabter Mensch käme auf die Idee, aber der Hersteller sichert sich damit gegen Falschnutzung ab.

    Regeln werden eben auch für das Unwahrscheinliche, aber eben nicht Unmögliche erstellt.
     
  10. #50 toxicmolotow, 09.12.2014
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    Dann hast du das falsche (oder richtige) Küchenstudio. Bei uns wurden wir nichtmal gefragt, sondern es war inklusive bei der Küchenmontage.
     
  11. R.B.

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    Deswegen gibt es das sogar als "Ausbildungsberuf". Nennt sich dann "Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice". Der Anschluss an Wasser, Abwasser, Lüftung und auch der el. Anschluss von Küchengeräten gehört hier zum Lehrplan. Der Absolvent darf sich dann auch "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" nennen. Der Rahmenlehrplan sieht hierfür je 80 Unterrichtsstunden im 2. bzw. 3. Lehrjahr vor.
     
  12. rayman

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    Das ist das Problem, ich hatte ihm sogar vorgeschlagen, nach dem Montieren des Waschtisches den Hahn anzuschließen, da er in den anderen MFH die parallel gebaut werden ja dann noch zu tun hat. Aber wie sich jezt mehr oder weniger durch dumme Ausreden seinerseits heraus gestellt hat, geht es ihm darum mir ein Waschbecken zu verkaufen, welches ich aufgrund des Waschtisches nicht benötige. Trotz Sonderleistungen von über 3000€ ist er dazu nicht bereit. Und es geht hier um ein lächerliches 200€ Becken (Internet 80€ ;) ).
     
  13. #53 SteveMartok, 09.12.2014
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    Schraub doch Deinen Waschtisch einfach an die Wand und dann den Wasserhahn dran.
    In der Zeit, wo wir hier über Verseuchungen des Trinkwassers schreiben und Du dem sinnlosen Gequatsche des Installateurs zuhörst, wäre es doch schon lange fertig gewesen!
     
  14. #54 saarplaner, 09.12.2014
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    @SteveMartok:

    Anscheinend möchtest du die Problematik nicht verstehen.

    Ralf und Achim haben es doch sehr deutlich erklärt. Das was du dem TE vorschlägst ist gegen die Trinkwasserverordnung => strafbewehrt!

    Was du in deinem Häuschen für dich selbst und deine Familie machst steht in deinem eigenen Ermessen, wenn du das Risiko eingehen möchtest. Hier handelt es sich immer noch um ein MFH-Objekt.
     
  15. #55 SteveMartok, 09.12.2014
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Doch, doch, ich habs verstanden, aber nicht, dass es sich um eine Problematik handelt! Und strafbewehrt nach TrinkwV ist sicher nicht das Montieren der Armatur oder willst Du mir den entsprechenden Passus zeigen? Auch in der ABVwasserV gibt es keine Strafbarkeit, wenn ich selber den Wasserhahn anschraube, allenfalls könnte mir der Versorger die Versorgung einstellen, um mögliche Gefahren abzuwehren, die sich aus meiner Montage ergeben, wenn er davon Kenntnis erlangt. Und erst, wenn ich wirklich durch die Montage das Trinkwasser verunreinige, bin ich im Bereich eines möglichen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestands. Von Straftatbestand kann erst mal überhaupt keine Rede sein, ein solcher käme evtl. bei Vorsätzlichkeit, also Wissen und Wollen einer Tat in Betracht. Davon kann aber hier keine Rede sein.


    @Rayman: Es tut mir leid, Du darfst Deinen Wasserhahn nicht allein anschrauben, Du musst Dir dafür ein externes Unternehmen suchen, wenn die ausführende Sanitärfirma, die die TWI in Deinem Neubau erstellt, Deinen Wasserhahn nicht anbringen will. Das wird locker 200 € kosten, von der Suche nach einer Firma, die überhaupt Zeit hat, ganz abgesehen.
    Es kann auch sein, dass Dein Wasserversorger bei der Montage dabei sein möchte, um diese auf Fachliche Richtigkeit und Einhaltung der aRdT zu kontrollieren. Das kostet dann auch nochmal. Dazu kommt noch der Hinweispflicht auf Veränderung der Trinkwasseranlage, die Du dem Versorger mitteilen musst. Evtl. musst Du dann Durch eine Probenentnahme nachweisen, dass Du die TWI in Deinem haus nicht verunreinigt hast, das kostet sicher auch nochmal.
    Und an alle, die demnächst Ihren defekten Duschkopf wechseln wollen oder den zugesetzten Perlator an der Küchenspüle...sucht schon mal ein ausführendes Sanitär-Unternehmen und teilt die Veränderung mit Terminvorschlag dem Wasserversorger mit.

    Gut so???








    :mauer
     
  16. #56 saarplaner, 09.12.2014
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    Das ist KEINE Ordnungswidrigkeit! Bei Körperverletzung bist du im strafbewehrten Bereich!

    Sonst passt dein Text.

    :bierchen:
     
  17. R.B.

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    Du hast es tatsächlich nicht verstanden.
     
  18. #58 kappradl, 09.12.2014
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    Was bedeutet eigentlich "an zu schließen"?
     
  19. #59 Rudolf Rakete, 09.12.2014
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  20. #60 Rudolf Rakete, 09.12.2014
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