Vertragsstrafe / Fälligkeit der Zahlung

Diskutiere Vertragsstrafe / Fälligkeit der Zahlung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ich verstehe noch nicht ganz, wie sich die Strafzahlung zusammensetzt. Max. Strafzahlung=Schlussrate? Aufgeteilt in X Monaten? Oder (ungegrenzte)...

  1. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    ich verstehe noch nicht ganz, wie sich die Strafzahlung zusammensetzt. Max. Strafzahlung=Schlussrate? Aufgeteilt in X Monaten? Oder (ungegrenzte) monatliche Summe bis Bau fertig?

    Sicherlich hat der GU ja mehr Ahnung von dem Vertrag als du (wurde dir die VOB überhaupt ausgehändigt?), der macht das ja nicht zum ersten mal. Da solltest du natürlich einiges in der Hinterhand haben und dich vorab so viel wie nötig informieren (Vielleicht meldet sich Ralf Wortmann auch noch zu Wort).

    Wenn nach ausreichender (Eigen)Lektüre deiner Vertragsunterlagen nichts zur Verrechnung drin steht, würde ich erstmal den GU anrufen und ihn freundlich mitteilen, dass du mit einer Verrechnung am Ende nicht einvertanden bist; ihn die Gründe nennen (Doppelbelastung, Bereitstellungszinsen, etc.) und abh. von seiner Reaktion reagieren.
     
  2. #22 velocer, 05.01.2015
    velocer

    velocer

    Dabei seit:
    21.08.2014
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Wetteraukreis
    Es ist ein monatlicher Pauschalbetrag bis max 5% der Nettobausumme. Für jeden weiteren angefangenen Monat nach Fertigstellungsfrist.

    Daher war meine Aussage nicht ganz richtig am Anfang. Die Schlussrate sind 5% der Bruttobausumme, die Strafzahlung maximal 5% der Nettobausumme. Somit unterschiedlich.
     
  3. #23 Baufuchs, 05.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    unbegrenzte Verzugsstrafen gibt es nicht. Zulässig sind x pro Monat, in Summe jedoch max. 5% der Bausumme.
     
  4. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    dann würde sich das begrenzte Zahlen der Verzugstrafe für den AN ja irgenwann rechnen
     
  5. #25 Baufuchs, 05.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wieso rechnet sich da was?

    Durch Verzug und Zahlung einer Verzugsstrafe ändert sich doch nichts an der zu erbringenden Leistung, d.h. der Aufwand bleibt für den AN unverändert.

    Fazit: Sein Gewinn verringert sich um die Höhe der Verzugsstrafe
     
  6. #26 toxicmolotow, 05.01.2015
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    ...sind aber bei erreichen der maximalen Dauer/des maximalen Betrages gedeckelt.

    Zu diesem Zeitpunkt (wenn der GU jetzt schon weiß, dass es sowieso noch länger dauert) kann er sich alle Zeit der Welt mit der Fertigstellung lassen und die Bauvorhaben priorisieren, bei denen die Frist auf diese Weise (vorziehen) noch eingehalten werden kann.

    Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber rein betriebswirtschaftlich betrachtet...
     
  7. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    ... weil er es schon beim Angebot drauf geschlagen hat ?!

    Wie ist denn überhaupt der Zahlungsplan für das Bauvorhaben (welche Rate (%) zu welchem Baufortschritt) ?

    Bis zu welcher Rate habt ihr schon bezahlt?

    Habe gerade so ein ungutes Gefühl.
     
  8. #28 Baufuchs, 05.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ja nee, ist klar.

    GU's arbeiten alle ohne im Wettbewerb mit anderen zu stehen, deshalb macht es auch nichts aus mal eben 5% überhöhte Preise aufzurufen.

    Manchmal frage ich mich, was ihr für ein Zeug raucht....
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
  10. #30 Baufuchs, 05.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In den Farben schildern Makler auch noch die letzte Bruchbude ihren Kunden. :-))
     
  11. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    Die Kunden holen sich eben nicht wie beim Autokauf 10 vergleichare Angebote. Das erlebst du doch hier jeden Tag.

    Hatte mal ein Gespräch mit einem GU, der im Rahmen eines Angebotes noch eine Zusatzleistung, Wert ca. 5.000 €, angeben sollte. Er hat gesagt, kostet 12.000 und hat sofort den Zuschlag bekommen. Er war der Ansicht, hätte er 20.000 gesagt, hätte er den Auftrag auch bekommen. Er war darüber übrigens selber schockiert, weshalb er es mir dann auch erzählte.

    Ach ja, wir reden hier von Bauvolumen von ca. 120 ... 150 T€, also z.T. 10%

    Da brauchste nichts zu rauchen (außer in Hannover ;) ), sondern nur aufmerksam im Forum zu lesen, weißt du doch aber selbst.
     
  12. #32 Baufuchs, 05.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich habe keine Kunden, die sich nicht auch andere Angebote einholen.

    Einzelfallidioten wie du sie beschreibst, mag es geben, mir ist so einer noch nicht untergekommen.

    Nachtrag:
    Kamen im Bericht des Dir bekannten GU auch Elfen und Kobolde vor?
    Würde ich in einem Märchen eigentlich vermuten.
     
  13. #33 Gast036816, 05.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ........ als stadtvilla.
     
  14. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    Der GU war echt geschockt darüber. Der ist ganz ok und muss keine Märchen erzählen, bei unseren sporadischen Kontakten schon gar nicht.
     
  15. #35 Baufuchs, 05.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja, zumindest kann dieser GU sich sicher sein, zum schlechten Ruf den manche GU's haben beigetragen zu haben.

    Schliesslich hat er ja seinen Kunden um 7.000€ abgezockt.

    Der Schock, den er erlitten haben will, wird sich wohl in Grenzen halten.
     
  16. #36 toxicmolotow, 05.01.2015
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    ...böse, aber wahr.
     
  17. #37 jodler2014, 05.01.2015
    jodler2014

    jodler2014

    Dabei seit:
    20.12.2014
    Beiträge:
    3.895
    Zustimmungen:
    536
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    RP
    Und sehr informativ!:bef1011:
     
Thema: Vertragsstrafe / Fälligkeit der Zahlung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. fälligkeit vertragsstrafe

    ,
  2. zahlungsfrist für vertragsstrafe

    ,
  3. Vertragsstrafe auf verzugszahlung

    ,
  4. fälligkeit vertragsstrafe zahlungsfrist,
  5. vertragsstrafe wann fällig,
  6. Pausus im Vertrag wenn keine weiteren Gehaltsanpassungen erfolgen sollen,
  7. vertragsstrafe mit honorar verrechnen
Die Seite wird geladen...

Vertragsstrafe / Fälligkeit der Zahlung - Ähnliche Themen

  1. Vertragsstrafe geltend machen?

    Vertragsstrafe geltend machen?: Hallo, wir haben gerade ein Einfamilienhaus bauen lassen und haben eine Frage zum Thema Vertragsstrafe: Wir hatten in unserem Hausbauvertrag ein...
  2. Baugenehmigung/ teilfreigabe und Vertragsstrafe

    Baugenehmigung/ teilfreigabe und Vertragsstrafe: Hallo, wir bauen aktuell mit einem Bauträger ein Massivhaus. Im Vertrag steht: Baubeginn 4 Wochen nach Baugenehmigung mit garantierter 6...
  3. Bauzeitverinbarung ohne Vertragsstrafe bei Überschreitung

    Bauzeitverinbarung ohne Vertragsstrafe bei Überschreitung: Hallo zusammen, in unserem Bauvertrag ist folgende Klausel zu finden: "Die reine Bauzeit betrgägt sieben Monate zzgl. der anerkannten...
  4. über Vertragsstrafe hinaus?

    über Vertragsstrafe hinaus?: Hallo, die Konventionalstrafe bei unserem Bauvertrag ist, so wie es aussieht, zu niedrig, denn trotz Überschreitung des Fertigstellungstermins...
  5. Vertragsstrafe Handhabung?

    Vertragsstrafe Handhabung?: Unser Haus (DHH) hätte zum 31.05.2011 fertig werden müssen. Ab da ist eine Vertragsstrafe vereinbart und zwar pro Tag in Höhe von 0,2% des Wertes...