Pauschalvertrag

Diskutiere Pauschalvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; das meinte ich... Moin, Moin, Handwerker erstellt SELBER das LV, macht nen Pauschalpreis und bleibt SELBER dafür verantwortlich. Die...

  1. #21 Gast360547, 15.03.2006
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    das meinte ich...

    Moin,

    Moin,

    Handwerker erstellt SELBER das LV, macht nen Pauschalpreis und bleibt SELBER dafür verantwortlich. Die einzige Frage, die sich mir stellt ist die:
    Wenn nichts in der Leistungsbeschreibung steht, könnte es ja genauso gut sein, dass die Arbeiten von dem Zimmerer erstellt werden und der Dachdecker lediglich die Dachsteine auf das Dach bringt. Dann hätten Sie unter Umständen das Problem, denn dann wären diese Arbeiten Sowiesokosten.

    Wenn der Vertrag nach BGB abgschlossen ist, dann ist VOB nicht wirksam vereinbart.

    Rechtslaienantwort.

    Grüße
    stefan ibold


    ...mit meinem Beitrag :)

    Grüße
    si
     
  2. PeMy

    PeMy

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    wie bereits erwähnt

    Dachdecker und Zimmerer ist EIN Gewerk, d.H. dahinter steckt eine Firma bei uns

    Gruss PeMy
     
  3. #23 Harald W., 15.03.2006
    Harald W.

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    @All..

    ..und das sollte man auch beachten.

    Der Dachdecker wehrt sich jetzt und in einem anderen Thread wird aufgeführt, das die Leistung ja auch vom Zimmermann geleistet hätte werden können. Nun sind es aber für beide Gewerke ein und dieselbe Firma!
    Also was nun?

    @PeMy, Du müßtest jetzt schleunigst intern klären, wo die Leistung des Zimmermanns aufgehört hat. Dann führe mal ein Gespräch mit Deinem "Baubetreuer" :boxing

    Weil, ich bin der Meinung, wenn der Dachdecker ein Pauschalangebot abgegeben hat, ein Dach fachgerecht einzudecken dann schuldet er nach den aaRdT ein funktionsfähiges Dach, ergo die nicht angebotenen Teile sind mitzuliefern. Er kann sich ja noch nicht mal rausreden, angenommen zu haben, das die notwendige Vorleistung von einem Dritten geliefert werden würde, weil in diesem Fall der Dritte ja seine eigene Firma war! Bums.
    ...grrrrrrrr, wo sin mer dann hier...

    Keine Rechtsberatung!
     
  4. PeMy

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    Nochmals, Schreiner und Dachdecker ist eine Firma!

    Gruss PeMy
     
  5. #25 Harald W., 15.03.2006
    Zuletzt bearbeitet: 15.03.2006
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    Du meintest..

    ..Zimmerer und Dachdecker :)

    Guck mal bei Dir in PN.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 15.03.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Stooooooop....

    Gaaaaanz langsam.
    Wir rühren hier jetzt schon in drei Töpfen den Brei um.
    Topf 1: Wie lautet der genaue Angebotstext des DD?
    Topf 2: Wenn aus dem Text hervorgeht/hervorgehen konnte, daß die leistung fehlt, hätte Sie dann zum Gewerk Zimmerer (lt Text Angebot Zimmerer) gehören können?
    Topf 3: Wer war für die Angebotseinholung, wer für die Prüfung verantwortlich und welche Unterlagen hat der DD/Zimmerer bekommen?
    *****
    Sachlage:
    Ohne Lattung kann NIEMAND ein Zigeldach decken. Wenn die Folie notwendig ist, dann auch die Konterlatten.
    Also ist zu klären, wer was angeboten hat, warum er es so und nicht anders angeboten hat und wer die Angebote geprüft hat.
    Wenn offensichtlich eine Leistung im Text fehlte, die wesentlich für die Ausführung war, könnte der DD durchaus einen Nachtragsanspruch durchsetzen können.
    Er könnte sich z.B. auf vermutete/behauptete Eigenleistung des Bauherren in Sachen Latten/Folie berufen :motz .
    ****
    Mal als Beispiel: Im Angebot steht Dach mit Pfannen XY eindecken, ist nicht mal klar, das die Latten mit drin sind - siehe Eigenleistungsgedanken.
    ****
    Von daher bitte erstmal nähere Erläuterungen liefern, bevor mit vermeintlich geballtem Forenwissen ein Streit begonnen wird.
    MfG
     
  7. #27 Harald W., 15.03.2006
    Zuletzt bearbeitet: 15.03.2006
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    Ralf..noooooch

    zu Topf 1
    langsamer, eine Antwort stand schon im Forum :deal
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 15.03.2006
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    Das....

    Harald, hatte ich schon gelesen.
    Es geht nicht darum, wer geschrieben hat, sondern ob Bauherr, Bauleiter oder z.B. ein GU/BT das Angebot eingeholt hat, sprich den DD gesagt hat, biete mal an: 1, 2, 3, .... usw.
    Und darum, was dabei evtl an zeichnungen oder Schriftstücken übergeben wurde.
    MfG
     
  9. #29 Harald W., 15.03.2006
    Harald W.

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    Das LV kam vom Anbieter..

    Dann müßte im eigenen LV-Text des Dachdeckers irgendwo stehen: Dachpfannen auf bauseits montierte Dachlatten liefern und verlegen oder ein schriftlicher Hinweis, das von Eigenleistungen ausgegangen wird. Aber wenn der Dachdecker schon selber gesagt hat, er hats vergessen, was ist da noch zu erwarten :fleen :fleen :fleen

    Ich bin mal mutig und wette 10 Liter Freibier :D , das das nirgends steht. Wer wettet dagegen?
    PeMy: Los, butter bei die Fisch, was steht drin?
     
  10. #30 Baufuchs, 15.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Macht es euch nicht so schwer,

    denn der Dachdecker hat dem Bauherrn schriftlich gegeben, dass er die Position vergessen hat.

    Vergessen heisst : war angefragt / hätte dazu gehört...usw.

    also mit "sollte Eigenleistung ö.ä." ist da nix
     
  11. PeMy

    PeMy

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    Gestern abend war Treffen auf der Baustelle, ohne Streit und ohne laute Worte. Der Dachdecker hat nochmals seinen Fehler eingesehen, trotzdem haben wir ihm das Angebot gemacht die Position 50:50 zu teilen. Ärgerlich für uns, aber dafür kommt heute die Folie und die Lattung drauf und es regnet nicht mehr ins Haus. Nächste Woche kommt nämlich der Sanitärmann ;)

    Gruss PeMy
     
  12. #32 Harald W., 16.03.2006
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    Na also..

    ..dann kann es ja weitergehen.
    Und wer überwacht jetzt den Baubetreuer? ;)
     
  13. #33 MichaelG, 16.03.2006
    MichaelG

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    Einen noch

    Pauschalverträge sind der letzte Sch....

    Allerdings war das hier ja ein Eigentor durch den Handwerker, deshalb abhaken.

    Der Pauschalpreis ist die "Kunst des Weglassens."

    Perfekt ist eine Sache dann, wenn man nichts mehr wegnehmen/weglassen kann. *Antoine de Saint Éxupery

    Also tastet man sich immer wieder ran, an die Grenze zwischen geht noch und geht nicht mehr. Also zwischen Note 4 und 5?
    Fragt sich nur auf welcher Seite derselben man landet...


    MfG Michael
     
  14. #34 Bugs-Bunny, 16.03.2006
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    Gütliche Einigung immer besser!!

    Pauschale hin oder her, jede Leistung ist vergütungspflichtig. D.h. sind diese Leistungen nicht in der Pauschale enthalten, so hat der AN ein Recht auf Zusatzvergütung.
    ABER:
    Diese zusätzlichen Kosten sind VOR Ausführung anzumelden. Erschwerend kommt natürlich hinzu, dass der Dachdecker das Lv. selbst erstellt hat.
    Er ist zwar nur für Vollständigkeit haftbar, wenn er das Lv. beauftragt d.h. bezahlt bekommt, dennoch spricht diese Nachlässigkeit nicht für ihn.

    WIE REAGIEREN?
    Ich würde raten eine gütliche Einigung zu finden (evtl 50% bezahlen), denn eine komplette Ablehnung der Vergütung könnte auch Gewährleistungsrechtlich bedenklich werden.
    Gesetzt der Fall es käme zum Schaden aufgrund einer defekten Unterspannbahn, so könnte er die Gewährleistung ablehnen.
    "Keine Unterspannbahn im Vertrag, keine Bezahlung einer Unterspannbahn ...
    vieleicht hat die ein anderer gemacht."
    Ich denke es zahlt sich meistens aus, so zu verfahren, Ihm erst einmal aufzuzeigen, wie "ungerechtfertigt" seine Forderung ist, aber dann aus "Kulanz" doch Kompromisbereit zu sein.
    Hierdurch werden sie zum "bevorzugten Kunden" meistens hat dies doch Vorteile.
     
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