Zufahrt möglich trotz Verweigerung des Wegerechts ?!!

Diskutiere Zufahrt möglich trotz Verweigerung des Wegerechts ?!! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Er ganze Plan würde nix nützen, da es nur über diese nord-östliche Ecke erschlossen werden kann... Alle anderen möglichen Zufahrten haben wir...

  1. #21 Nagelimkopf, 15.09.2015
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    Er ganze Plan würde nix nützen, da es nur über diese nord-östliche Ecke erschlossen werden kann...
    Alle anderen möglichen Zufahrten haben wir geprüft, absolut keine Möglichkeit.
    Ist ein Helikoptergrundstück...
     
  2. #22 Nagelimkopf, 15.09.2015
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    TomTom... Das ist ja das perverse... Sollten wir das Ding anders erschließen können, würden wir nie wieder was von dem Typ hören.
    Er ist hier in der Gegend bekannt und er ist keiner der verklagt oder auf Krawall aus ist... Nur Geld...
     
  3. Baumal

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    verklagen? das machen auch staren anwälte nicht, deswegen.
    man muß sich halt einigen. kommt keine einigung
    zustande, mußt du dich halt verabschieden von deinem grundstück.

    immer daran denken, dies ist nur ein forum.
    du bekommst eine kurze positive oder negative einschätzung.
    ohne lageplan, radien, aber dem vorgegegeben wegerecht, deinen vorstellungen von der nutzung,
    gibts von mir null punkte für den kauf.
     
  4. #24 Nagelimkopf, 15.09.2015
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    Ich stelle den Plan morgen mal hier rein... Danke nochmals...
     
  5. #25 gunther1948, 15.09.2015
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    hallo
    ob klappen oder ab hauptsache weg.
    mit dem nachbarn auf der westseite (haus) lässt sich nicht über ein schmales dreieck verhandeln?

    gruss aus de pfalz
     
  6. #26 Nagelimkopf, 16.09.2015
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    Wo sollte das schmale Dreieck denn sein? auf der Westseite?
     
  7. #27 th_viper, 16.09.2015
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    Ist kein Wucher, die qm sind Ihr Geld wert, wenn sie das andere Grundstück erst sinnvoll nutzbar machen. Wenn ein Dritter das Grundstück einfach so ohne weiteren Zukauf von Flächen nutzen könnte, wäre es bereits verkauft. Oder der aufgerufene Preis deiner Verkäuferin ist schlicht zu hoch. Vielleicht sind die monetären Vorstellungen des "Wegerechtgebenden" da sogar eher realistisch.

    Die ganze Angelegenheit muss man nüchtern betrachten.
     
  8. #28 Nagelimkopf, 16.09.2015
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    Wie gesagt...es ist alles viel grausamer als ich es hier detailliert darstellen dürfte. Der Preis für das Grundstück ist sehr realistisch, kein Schnapper aber auch nicht teuer.
    Verkäufer und Wegerechtgebender kennen sich seit Jahren. Wegerecht wurde vor Jahren in einer wirklich persönlichen Art und Weise zugesichert, leider nicht schriftlich.
    Die geforderte Summe für das Wegerecht "will" ja bezahlt werden. Aber er will mehr...
    Wegerechtgebende arbeitet viel mit behinderten Menschen, wir bieten Urlaubs Wohnwagen und mobile für ebensolche an aber es wird dadurch verhindert...
    Ein vernünftiges Gespräch ist nicht gewollt, hatte nicht einmal Gelegenheit uns vorzustellen.
    Leider ist das Grundstück perfekt und deswegen kann ich es gedanklich einfach noch nicht aufgeben...
     
  9. #29 toxicmolotow, 16.09.2015
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    Das Grundstück kostet den Preis, zu dem es am Ende eben nutzbar ist, egal wie sich die Summe zusammensetzt.

    Also entweder das "mehr" bezahlen, weil es das wert ist. Oder eben es ist jetzt der Punkt an denen der Käufer abspringt und niemand Geld verdient.

    Viel mehr Varianten hast du nicht.
     
  10. #30 Ralf Wortmann, 16.09.2015
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    Ein Notwegerecht lässt sich bei dieser Situation nicht erzwingen, da das Grundstück ja zu Fuß erreichbar ist.

    Aber es gibt evtl. einen Weg, den Grundstücksnachbarn dazu zu bewegen, endlich einen Beurkundungstermin wahrzunehmen. Das könnte insbesondere dann funktionieren, wenn er dem Kaufpreis von 20.000 € nachweislich zugestimmt hat und wenn der Verkäufer daraufhin den Notar bat, den Vertragsentwurf aufzusetzen und wenn der betreffende Nachbar, ähem, sehr geldorientiert ist, also auch nicht gern mit nutzlosen Geldausgaben konfrontiert werden möchte.

    1. der Verkäufer sollte den Notar bitten, ihm kurz zu schreiben, welche Kosten bislang entstanden sind.


    2. Der Verkäufer sollte dann dem Nachbarn schreiben und ihm eine Frist zur Teilnahme an der Beurkundung setzen (z.B. 1 Monat), ihm das Schreiben des Notars beifügen und ihn zugleich auffordern, für den Fall, dass er diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, ihn von diesen Kosten freizustellen und ihm hierfür eine Zahlungsfrist von weiteren 2 Wochen setzen.

    Wenn ein Verkaufinteressent anderen Sinnes wird und ohne triftigen Grund von seinem mündlichen Angebot Abstand nimmt, ist er dem Kaufinteressenten zum Ersatz dessen Vertrauensschadens verpflichtet, gem. § 311 Abs. 2 ziff. 2 BGB i.V.m. § 241 abs. II BGB i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB. Das nennt sich "culpa in contrahendo" = Verschulden bei Vertragsschluss.

    Das ist ein bisschen pokern, denn darin liegt auch die unausgesprochene Erklärung, dass der Verkäufer dann davon ausgeht, dass der Wegekauf vom Nachbarn nicht mehr zustande kommt, aber danach kann man ja die Gespräche, falls es nicht klappt, wieder aufnehmen.

    Zugleich sollte dem Nachbarn (auch pokern) signalisiert werden, dass euch die Zufahrt notfalls auch ohne das Wegerecht ausreicht und dass ihr das Grundstück so oder so kaufen werdet, damit er nicht glaubt, eine Chance zu haben, das Grundstück günstig selbst zu erwerben.
     
  11. #31 lawrence, 16.09.2015
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    Der Preis ist doch nur dann realistisch, wenn es das Wegerecht gibt. Ansonsten ist das Grundstück unverkäuflich! Insofern ist es eine Frage von Angebot und Nachfrage. Wenn jemand von mir das Wegerechte haben wollte, würde ich von diesem Profit des grundstücksverkäufers etwas abhaben wollen. So Funktioniert Marktwirtschaft. Du willst doch auch Profit machen, ist das keine gier?
     
  12. R.B.

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    Genau so ist es. Wenn 2 Parteien verhandeln bei der eine Partei an einem deutlich längeren Hebel sitzt, dann bleibt der schwächeren Partei nur die Kröte zu schlucken oder die Verhandlungen abzubrechen. Selbst wenn der Wegerechtgebende hier 100T€ für die 4m2 möchte wäre daran erst einmal nichts auszusetzen. Ich kann ja selbst bestimmen zu welchem Preis ich bereit bin mein Eigentum, oder Teile davon, zu verkaufen, und ich bin auch frei in der Entscheidung an wen ich verkaufe. Fehlt dann noch der Verkaufsdruck auf Verkäuferseite dann hat man als Kaufinteressent sehr schlechte Karten.

    Man sollte sich deshalb niemals in ein Objekt verlieben denn spätestens dann hat man nur noch die rosa Brille auf und jegliches Gefühl für die Realität ist dahin.

    Mir hat man schon 1 Tag vor dem vereinbarten Notartermin telefonisch einen Kauf gekippt. Anscheinend war ein neuer Kaufinteressent aufgetaucht der mich überboten hat oder was weiß ich. Ergebnis, fast 2 Jahre Planung und viele Tausend Euro (damals DM) waren dahin.

    Wenn also das Grundstück ohne das Wegerecht nicht nutzbar ist, dann abhaken. Ansonsten die Verhandlung mit dem Verkäufer auch ohne Wegerecht zum Abschluss bringen. Was wäre wenn interessiert nicht, Fakten betrachten und dann entsprechend handeln. Wenn hier Verkäuferin und Nachbar besser miteinander können, dann könnte die Verkäuferin das Grundstück an den Nachbarn sogar verschenken. Sie ist ja nicht gezwungen an Dich zu verkaufen.

    Ich kann zwar verstehen wenn hier Emotionen hochkochen, aber genau das dürfte an sich nicht passieren.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2015
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    Liebe Leute, die Debatte, ob man ohne den Zwickel das Grundstück mit einem SUV oder einem Super-WoMo anfahren kann, ist nett, aber nicht zielführend, da das nur greifen würde, wenn der TE ein Gebäude auf dem Grundstück stehen hätte.
    Dafür bekommt er SO aber keine Genehmigung, weil Rettungskräfte das Grundstück nicht anfahren können!

    Ohne diesen Zwickel ist das Grundstück (da bin ich mir sicher) nicht bebaubar, da keine Genehmigung erteilt würde.
    Jetzt komme bitte keiner mit der hat doch ne positiv beschiedene Voranfrage. Die bescheinigt nur die Fragen, die gestellt wurden.
    Die Prüfung eben z.B. der Rettungswege erfolgt dann im Genehmigungsverfahren!
     
  14. ziesel

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    Eben.
    Und selbst wenn er das Stückchen gar nicht verkaufen will, um sich bspw. vor unliebsamen Nachbarn zu schützen oder um später eine Erweiterungsoption zu haben ist das doch vollkommen legitim.

    Im übrigen möchte ich anmerken, dass die Problematik ja sicher nicht "nur" bei diesem einen Nachbarn zu suchen ist: Auf den ersten Blick hat es den Anschein, dass als zweite Option auch ein Wegerecht auf dem Weg links des Grundstücks in Betracht käme. Würde man da die "rote Linie" bis an die "untere" Grundstücksgrenze des Wunschgrundstücks verschieben, wäre auch eine seitliche Erschließung relativ unproblematisch.

    Selbst eine Dritte Option, nämlich ein Wegerecht auf dem gegenüberliegenden Grundstück mit dem "Haus" könnte man prüfen. Zusammen mit der trapezförmigen Fläche zwischen Strasse und dem gegenüberliegenden Grundstück (öffentlicher Grünstreifen?) erschiene mir auch da eine Zufahrt "geometrisch möglich".

    Augenscheinlich gibt es also drei unterschiedliche Optionen, und keine der drei klappt. Das liegt sicher nicht nur an dem einen Nachbarn. Entweder wurden zwei der drei Wege gar nicht geprüft - oder du bist, nebst deines Gewerbes, in der Nachbarschaft "nicht erwünscht"? Könnte einer (oder mehrere) der Nachbarn Vorbehalte gegen deinen Zuzug haben? Wie nutzt der "böse" Nachbar sein Areal? Wohnen? Da könnte es als "störend" empfunden werden, wenn man vermutet, dass plötzlich neben der eigenen Terrasse jemand damit anfangen möchte, Chemietoiletten zu entleeren - und ein gewisser "Verhinderungswille" wäre durchaus nachvollziehbar...

    Möglicherweise vereinfacht das die frage der Geometrie der Zufahrt: Unter Umständen brauchst du dann wegen der großen Entfernung zur öffentlichen Strasse eine amtliche Feuerwehrzufahrt. Ich würde es zumindest als naheliegend empfinden, für die Zufahrt zumindest deren Abmaße bereits bei der Grundstückswahl und der Ausgestaltung eventueller Wegerechte zu berücksichtigen!

    Auch würde ich in Hinblick auf §4 (2) NBauO prüfen, ob für dein Vorhaben ein Wegerecht genügt, oder ob für die Zufahrt bei der gewünschten baulichen Nutzung zwingend Miteigentum oder Baulast erforderlich sind. Wäre ja blöd, wenn der Nachbar für teuer Geld dem Wegerecht zustimmt - und du dann nachher trotzdem nicht all deine Bauwünsche verwirklichen kannst...
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2015
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    Alternativ über eine Verlängerung des Wegerechts auf dem Wg und dann eine Einfahrt in extrem spitzem Winkel auf das Wunschgrundstück prüfen. Das ganze mit Wenderadien für eine Drehleiter.
    Wobei vorher zu klären wäre, ob die FW in eine Durchfahrt von 3,1 m Breite überhaupt einfahren würde. Ich kenne da Breiten ab 3,5 m aufwärts.
     
  16. #36 mastehr, 16.09.2015
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    Was macht die Feuerwehr denn, wenn eine Straße durch parkende Autos nur noch eine Durchfahrtsbreite von 3,1 m hat?
     
  17. Julius

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    Im Ernst:
    Für die FW genügt 3,05m!
     
  18. #38 eltorito, 16.09.2015
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  19. Baumal

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    feuerwehren kümmern sich einen sch... dreck um ein bestehendes wegerecht, wenns
    brennt. aber R. D. hat schon recht. so wie dargestellt wird da eine wohnbebauung
    schwerlich genehmigt werden.

    wenn überhaupt noch platz ist, für ein wohnhaus auf dem grundstück und deinem vorhaben.
    zeig doch mal den gesamten lageplan.
     
  20. #40 Nagelimkopf, 16.09.2015
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    Alles gut... Es gibt Grenzen, zumindest betreibe ich mein Geschäft so.
    Jeder will Geld verdienen, aber ich sage Dir nicht einen Preis zu, zu dem Du mit Deiner Familie mit einem Womo zwei Wochen in den sicherlich verdienten Urlaub fahren kannst
    und nur weil ich das Ding zu Deinen Daten dreimal hätte vermieten können und ein viertes mal an einen der den dreifachen Preis bezahlen würde, sag ich Dir nicht ab.
    So etwas fällt bei mir unter Ethik oder einfach nur ehrliches Geschäftsgebaren.
    Ich muss und ich will mir nicht für 5€ ins knie schiessen.

    Aber sicherlich, der Wegerechtgebende (besser Nichtgebende) sitzt am längeren Hebel und fertig. Das das so ist rechtfertigt es aber nicht automatisch...Meine Meinung
     
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