Frist zur Begründung bei abgelehnter Rechnungskorrektur

Diskutiere Frist zur Begründung bei abgelehnter Rechnungskorrektur im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Norbert. Das sind für mich aber Themen, bei denen ja anscheinend der TE eine Begründung für den Widerspruch hat.

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Norbert. Das sind für mich aber Themen, bei denen ja anscheinend der TE eine Begründung für den Widerspruch hat.
     
  2. #22 Gast036816, 29.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Ralf - so wie ich das lese aber nur mündlich.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2015
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    Vielleicht sollten seine Schüler dann auch mal Benotungen angreifen, die auf Dingen basieren, die nur mündlich im Unterricht gesagt wurden und nicht in der Aufgabe schriftlich fixiert waren :D
     
  4. #24 Gunnar1, 29.12.2015
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    Naja, der angegebene Paragraphen trifft es doch nicht so ganz. Bislang gibt es ja nur die begründete Aussage AG, das gekürzt wurde, und die unbegründete Aussage AN das dem Widersprochen wird. Erfüllt die Kürzung den bereits §16(3)3? Ich denke nicht, denn dem AG wurde sinngemäß gesagt "schick du erstmal deine begründung und dann schauen wir weiter".

    Ich fürchte, dann habe ich die Frage auch schon mal beantwortet.
     
  5. #25 Gast036816, 29.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wer soll das ganze eigentlich sortieren? am ende zahlst du mehr! vielleicht viel mehr.
     
  6. #26 Gunnar1, 29.12.2015
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    Verstehe die Frage nicht. Was meinst Du mit "das ganze"? Und warum sortieren?

    Ist das eine subtile Pauschalempfehlung Rechnungen immer vollständig zu zahlen, frei nach dem Motto, der Rechnungssteller hat immer recht?
     
  7. #27 wasweissich, 29.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das nicht , aber nach gutsherrenart rechnung nicht bezahlen , mit unter umständen unberechtigter/subjektiv-ich-habe-recht-empfinden begründung , kann ins auge gehen ....(oder ans gesparte) ;)
     
  8. #28 Gunnar1, 29.12.2015
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    Das mag sein. Wenn Norbert hier den Eindruck hat, es würde gutsherrenartig Rechnungen nicht bezahlt, dann hat er wohl irgend etwas falsch verstanden.
     
  9. #29 Gast036816, 29.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das habe ich nicht behauptet oder in den raum gestellt.

    rechnungen sollen nach umfassender prüfung bezahlt werden und nach möglichkeit soll mit dem auftragnehmer über den zahlbetrag einigkeit bestehen.

    hast du den unternehmer gemahnt, seinen vertrag zu erfüllen und ihm frist und nachfrist gesetzt, den abzug der kosten für die beihilfe des weiteren unternehmers angekündigt? gab es zur angebotsübergabe einen vorbehalt, dass der unternehmer bestimmte leistungen nur mit beihilfe eines weiteren unternehmers erfüllen kann?

    mit mehr zahlen, meine ich sachverständigenkosten, anwaltshonorare und gerichtsgebühren. ob du das erfüllen kannst, weiss ich nicht. das forum kann das ganze auch nicht sortieren.

    was ich dabei erkenne - der unternehmer kennt deine schwächen und versucht das auszunutzen.
     
  10. #30 wasweissich, 29.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    oder er hat schon einige einbehalte , die zum boomerang geworden sind mitverfolgt .....:shades
     
  11. #31 Gunnar1, 29.12.2015
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    Hat ja auch keiner angefragt.

    Für meine tatsächliche Frage gibt es im Strang bislang zwei Antwortversuche: a) "ja, 28 Tage". b) "ja, 3 Jahre".

    Schlauer bin ich noch nicht. Ist aber auch nicht schlimm.
     
  12. bento

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    Der springende Punkt dürfte wohl die Frage sein, ob du deinen AN schriftlich über das Rechnungsprüfungsergebnis informiert und auf die Ausschlussfrist hingewiesen hast.

    Wenn ja: --> AN muss innerhalb von 28 Tagen einen Vorbehalt über die Schlusszahlung erklären und innerhalb von weiteren 28 Tagen Belege oder detallierte Begründungen zu den gekürzten Positionen vorlegen. Verpasst er eins von beiden, hat er Pech gehabt.

    Wenn nein: --> Nachforderung des gekürzten Betrages verjähren 3 Jahre zum Jahresende. Bis dahin kann er Nachforderungen stellen.
     
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