Betontreppe eigenmächtig vom Bauunternehmen geändert

Diskutiere Betontreppe eigenmächtig vom Bauunternehmen geändert im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; deine messerbi bringt nicht viel, denn die dargestellte treppe zeigt den fertigen zustand, die treppe die der vor Ort siehst ist im rohbauzustand,...

  1. #41 Gast036816, 10.01.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    deine messerbi bringt nicht viel, denn die dargestellte treppe zeigt den fertigen zustand, die treppe die der vor Ort siehst ist im rohbauzustand, d. h. da kommt noch etwas drauf und dran.

    wenn jedoch ohne ausführungsplan gebaut wird ............
     
  2. #42 subesili, 10.01.2016
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    was dann?

    Naja, es fehlt eine Stufe, die wird nicht mehr dran kommen. Es zeigt sich, dass sie die Tür nicht so gebaut haben, wie gezeichnet. Vermutlich ist es sinnvoll, in die Mängelanzeige die Position der Tür zusätzlich aufzuführen?
     
  3. Baumal

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    das ist keine ausführungs-/detailplanung für eine treppe.
    dies ist eine darstellung einer treppe für ein baugesuch,
    die zur ausführung auf der baustelle denkbar ungeeignet ist.

    googel kaputt? ---> ausführungsplanung - detailplanung - werkplanung - .... treppe.

    als schiffsbauer sollte der begriff detailplanung bekannt sein.
     
  4. #44 subesili, 10.01.2016
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    Natürlich ist das grob bekannt, auch wenn ich im Job nicht viel mit Zeichnungen zu tun habe.

    Wir haben den Bauleiter schon x-mal darauf hingewiesen haben, dass wir keine Zeichnungen für irendwas haben. Sein Kommentar ist dann, dass sie selbst keine Zeichnung vom Treppenbauer bekommen. Ich muss dann ehrlich sagen, dass ich dann da stehe in meinem kurzen Hemd. Ich weiß halt nicht, wie ich den BU dazu bringe, mir die Zeichnungen zu liefern.

    Das Problem zieht sich durch alle Gewerke. Lüftungsrohre sind auch "frei Schnauze" verlegt worden, ohne Zeichnung. Wir haben keine Wärmelastberechnung, nach langem Hin und Her haben wir eine Luftmengenberechnung bekommen, allerdings nur mit dem freien Tool von der Wolf-Seite (was ich noch nicht ganz verstehe, was das Ergebnis sein soll), hätte ich aber auch selbst machen können.
     
  5. Baumal

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    tja, alt bekanntes problem.

    ich bin kein jurist, aber:

    ..."Diese Zeichnung war Teil des Vertrages..."

    wenn diese treppenzeichnung wirklich vertragsbestandteil ist,
    (könnte ja sein, dass du, weshalb auch immer, genau so eine treppe
    wolltest) dann wurde offensichtlich etwas anderes geliefert.

    zwar auch eine gebrauchstaugliche treppe, aber in der ausführung anders.

    ob es sich lohnt zu streiten? die treppe wieder rausrupfen lassen?
    ich weiß es nicht.

    in diesen verträgen von BU gibt es dutzende von fallstricke (z.B. technische
    änderungen vorbehalten... usw.). da kann dir nur ein rechstbeistand helfen
    (architekten/baurecht), der den vertrag aufdröselt.
     
  6. #46 SirSydom, 10.01.2016
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    Wenn solche Detailplanung nicht beauftragt bzw. vereinbart wurden - kuckst du in die Röhre. Du hast keinen Anspruch darauf..
     
  7. #47 subesili, 10.01.2016
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    aber nach meinem Verständnis ist dennoch was anderes geliefert worden als bestellt. Detailzeichnung hin oder her
     
  8. #48 SirSydom, 10.01.2016
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    natürlich! Sehe ich wie du. Würde das auf jeden Fall monieren und erstmal raus-und-neu fordern.
    Ich weiß sowas ist nicht so leicht - es fällt einfach schwer. Mir ist es auch schwer gefallen meinem Zimmerer die Dachlatten wieder runterreißen zu lassen und neu machen zu lassen. Aber am Ende..

    Mein Kommentar war als Antwort darauf bezogen, dass du dich beschwert hast keine Pläne zu bekommen.
     
  9. Baumal

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    nix detailzeichnung hin oder her.

    deinem verständnis nach ist was anderes geliefert worden.
    (meinem "verständnis" nach auch...:-))

    aber:


    ..."Treppen StB, C20/25
    Treppen, aus Stahlbeton
    mit aufbetonierten Keilstufen für Natur-
    steinbelag auf Tritt- und Setz- stufen,
    incl. glatter Schalung aus nicht saugen-
    den Schaltafeln oder gehobelten Brettern
    mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen
    sowie gefasten Kanten für bauseitige ma-
    lermäßige Nachbehandlung (Teilspachte-
    lung und Beschichtung) der Betonoberfläche,
    Betonwarzen und Grate abgeschlif-
    fen, sowie Einlegen eines 1 cm dicken
    Dämmstreifens aus Styropor in die Trenn-
    fuge zwischen Treppenlauf und Treppen-
    wand, einschl. Bewehrung
    Beton : C20/25
    Laufbreite : 100 cm
    Plattendicke : 16 cm..."

    dem verständnis deines BU nach,
    wurde das geliefert. eine treppe.
    (sollte diese zeichnung ausdrücklich vertragsbestandteil sein,
    was ich mir nicht vorstellen kann, dann schauts auch
    meinem verständnis nach, anders aus.)

    wie gesagt, es gibt zich fallstricke....

    vorbehaltlich technischer änderungen und so.......
     
  10. #50 subesili, 10.01.2016
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    Es wird es kompliziert, da hier vllt ein Widerspruch vorliegt?

    § 2 Vertragsbestandteile
    Bestandteile dieses Vertrages sind – bei Widersprüchen – in der nachgenannten Reihen- und
    Rangfolge:

    - dieser Bauvertrag;
    - das Angebot des AN vom ………...........;
    - Leistungsbeschreibung
    - die allgemeine Baubeschreibung des Auftragnehmers vom ………...........;
    - die genehmigte Bauzeichnung vom …................;
    - die VOB Teile B und C in gültiger Fassung inkl. bisheriger Erweiterungen
    - statischer und energetischer Nachweis
    - BGB
    - gültige DIN-Normen und anerkannte Regeln der Technik

    § 3 Leistungsumfang und Ausführung
    (1)
    Der Leistungsumfang des Auftragnehmers ergibt sich aus der diesem Vertrag beigefügten
    Leistungsbeschreibung und der allgemeinen Baubeschreibung. Weitergehende
    Leistungsverpflichtungen bestehen nicht und müssen gesondert beauftragt werden.
     
  11. Baumal

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    so kompliziert eigentlich nicht.

    1. das angebot. (xxxyz€)
    2.die leistungsbeschreibung. (eine betontreppe, einschl. bewehrung,
    fertig machen, natürlich bauseits)
    3.genehmigte bauzeichnung.

    in der leistungsbeschreibung( punkt 2.) ist deine treppe,
    wie gewünscht( in punkt 3) dargestellt, nicht beschrieben.

    punkt 2 kommt in der reihenfolge vor punkt 3.

    punkt.
     
  12. #52 subesili, 10.01.2016
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    aber in Punkt 2 steht, dass die Treppe 100cm breit sein soll. Das ist sie nicht. Es schwankt zwischen 100cm und 98,5cm. Ist das Toleranz?
     
  13. Baumal

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    .... glaub mir der BU baut mehr häuser im jahr und
    kennt dich, seine veträge und seine pappenheimer.

    wenn du anfangen möchtest zu streiten, nur zu.
    ich halte dich nicht auf.

    für dich ist es zu spät, für andere mitleser,
    verträge mit BU`s nicht einfach unterschreiben,
    sondern für vergleich wenig geld, prüfen lassen.

    da gehts ja nun mal um etwas mehr, als eine waschmaschine im elektronikmarkt
    zu kaufen.

    deinen standpunkt verstehe ich sehr wohl.
    deine aussichten , dass dir genüge getan wird, sehe ich als
    sehr gering an.
     
  14. #54 Skeptiker, 10.01.2016
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    DIN 18202 Tabelle 1 lässt bei einem Nennmaß bis 1,00 m im Grundriss Abweichungen von +/- 10 mm zu - im Rohbau wohlgemerkt! Im Fertigmaß dürfte Deine Treppe diese Toleranz einhalten. Schon beim Rohbau würde ich mir nur im Ausnahmefall um die 5 mm Überschreitung Gedanken machen.
     
  15. #55 subesili, 10.01.2016
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    Langsam komme ich auch zu der Ansicht, leider.

    PS: Wir haben alles prüfen lassen (3 Buchstaben, fängt mit B an und hört mit B auf (NEIN, es war nicht Bob der Baumeister)
     
  16. juwido

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    Und ich denke, das, wie schon ganz zu Anfang gesagt, die erste Stufe lt. Zeichnung zu nahe dem Türausschnitt ist. Da passt dann ganz schnell mal kein Türrahmen mehr ...
     
  17. #57 Skeptiker, 10.01.2016
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    ärgerlich, sehr ärgerlich! Aber die Nachrangigkeit von Plänen gegenüber textlichen Vereinbarungen ist branchenüblich und grundsätzlich auch sinnvoll. Daran hätte ich auch nichts auszusetzen.



    mit skeptischen Grüßen!
     
  18. #58 SirSydom, 10.01.2016
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    Plan und Text widersprechen sich?
    Wo?
    Der definiert doch nur andere Eigenschaften der Treppe wie der textliche Teil.

    Was übersehe ich?
     
  19. #59 subesili, 10.01.2016
    subesili

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    Ist interessant, aber muss der BU sich an die Anzahl der Stufen in einer Zeichnung halten, wenn in der Leistungsbeschreibung keine Rede von der Anzahl ist?
     
  20. Baumal

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    1. das angebot
    2. die leistungsbeschreibung (eine betontreppe,wie auch immer)
    3. die genehmigten bauzeichnungen (treppe baugesuch
    m= 1:100)

    wo sind da noch fragen offen?
     
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