Löschwasserversorgung

Diskutiere Löschwasserversorgung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; :28::28::28: genau SO. Der Gebäudeerrichter ist dafür verantwortlich, dass an gewähltem Ort für das gewählte Bauvorhaben ausreichend Löschwasser...

  1. #21 karo1170, 14.01.2016
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    Die Verhaeltnisse in Berlin kenne ich (gluecklicherweise) nicht.. aber hier im zivilisierten Teil D wuerde ich mal die Frage stellen:

    Was ist denn mit den Forderungen des SaechsBRKG (Par.6 (4)), gelten die aktuell noch?
     
  2. Taipan

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    Ja, gilt noch. Aber der Gebäudeerichter ändert ja die örtlichen Verhältnisse. Es steht da nirgens, dass diese Veränderung zugelassen werden muss und die Löschwasserversorgung darauf angepasst werden muss. Es steht nur, dass die bestehende aufrechterhalten werden muss.
     
  3. #23 Skeptiker, 14.01.2016
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    Da steht doch "§6 Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden ... Die örtlichen Brandschutzbehörden sind sachlich zuständig für ... die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden ausreichenden Löschwasserversorgung"

    Heißt das, dass die Brandschutzbehörde die selbst das Löschwasser bereitstellen muss? Für mich erstmal nicht. Sie ist für mich nur sachlich dafür zuständig, dass Löschwasser (durch irgendwen) bereitgestellt wird. Aber ich bin weder Verwaltungsjurist noch mit den Usancen der Feuerwehrphilosophie vertraut.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  4. Gernot

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    Im BHKG NRW steht im § 3 unter Aufgaben der Gemeinden die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung.
    Wenn das Bauvorhaben eine höhere Brandgefährdung darstellt als ortsüblich, muß der Bauherr das zusätzlich nötige Löschwasser nachweisen. Bei einem Neubau ähnlich des genehmigten Bestands dürfte die erhöhte Gefährdung schwer zu begründen sein. Und das Löschwasser für das bestehende Gebiet ist ja Sache der Germeinde...
     
  5. #25 Eumeltier, 14.01.2016
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    Mal zur Menge:

    Bei mir würde das Bauamt zB. bei einer Nutzungsänderung meines Stalles zu Ferienwohnungen 1600 Liter/min für 2h haben wollen. Das wären dann schlappe 192000 Liter.

    Ich wohne im Außenbereich, der nächste offizielle Feuerlöschbrunnen ist in ca 500 Metern Abstand.

    Gruß,
    Martin
     
  6. Taipan

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    192 Kubikmeter .. So What. Ist ja immerhin ein nach §44 Abs. 2 Pkt 3 ein Sonderbau ....
     
  7. PeMu

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    Passt mit 96 m³/h für 2h. Bei Industrie oder besondere Gefährdungen dann das Doppelte!
    Das ist die Größenordnung, um die es geht.
     
  8. #28 Eumeltier, 14.01.2016
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    Wobei ich das Kokolores finde. Die Feuerwehr braucht keine 2h, um 500 Meter Schlauch zu verlegen.
     
  9. Taipan

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    Die Feuerwehr verlegt keine 500m Schlauch. Zumindest nicht, wenn nicht mindestens die halbe Stadt brennt und nicht mindestens 80% Aller Feuerwehren im Umkreis von 50km angerückt sind. Der Druckverlust auf 500m ist enorm. In vernünftigen Wintern kommt da gar nichts mehr an (Großbrand Apolda 2010), Und im Ernstfall reicht ein Hydrant eh nicht aus. Also 96m³/h für kleiners Gerümpel vor Ort.
     
  10. #30 Eumeltier, 15.01.2016
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    Na, hier auf dem Land haben die schon einiges mit. Vor einigen Jahren haben die ein Haus im Außenbereich versucht zu löschen, dort haben sie 1km Schlauch bis zum nächsten Fluß verlegt (plus Pumpe).
    Bis die Wasserversorgung stand, gab es allerdings nicht mehr viel zu löschen.

    Also sicherlich ist der lokale Vorrat sinnvoll, aber die 2h bezweifel ich trotzdem.
     
  11. #31 Skeptiker, 15.01.2016
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    Bei dem von mir zitierten Objekt in der Berliner Innenstadt akzeptiert die Feuerwehr nur Schlauchwege von max. 100 m ab Wasserreservoir und zwar, wenn ich mich recht erinnere, gemessen ab 1 m unter minimaler Wasseroberfläche. Und zwar, weil diese Strecke innerhalb von 2 Minuten ab Eintreffen förderbereit gemacht werden kann. Dann ist nämlich der mitgebrachte Vorrat (siehe TLF 32) alle.

    Die Zeit für das Legen der 100 m kann man sicherlich nicht linear auf 1 km hochrechnen aber selbst wenn, wären das ja auch schon 20 Minuten bis "Wasser marsch" kommandiert werden kann. Das ist dann einschließlich Zeit der Alarmierung und Anfahrt mit noch einmal locker 10 - 15 Minuten nicht mehr viel zu löschen.
     
  12. #32 Elopant, 15.01.2016
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    Elopant Gast

    Bei uns in der Ecke hat 2010 mal ein Möbellager gebrannt, ist ein kleineres Gewerbegebiet mit B-Plan. Die Feuerwehr bekam durch die Hydranten in der Nähe keinen ausreichenden Wasserdruck und musste über 2 km Schlauchleitung legen. Trotz Großalarm und zig Feuerwehren ist das Lager mit 10000 m² kpl. abgebrannt. Bei dem anschließenden Wiederaufbau der Lagerhalle wurde zur Auflage gemacht, einen Löschwasserteich neu zu bauen, der dann auch für evtl. benachbarte Gebäudebrände genutzt werden kann, die Gemeinde hat sich damals an den Kosten für den Löschwasserteich beteiligt.
     
  13. reezer

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    dass so etwas passiert will ja das Bauamt des TS gerade vermeiden
     
  14. #34 Eumeltier, 15.01.2016
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    Das ist bei uns auf dem Dorf schon mal prinzipiell unmöglich, da auch im Innenbereich nicht alle 100 Meter ein Hydrant steht. Mit Schlauchlängen 200-250 Meter muß man hier schon rechnen.

    Ich meine nur, daß die Feuerwehr hier schon 500 Meter Schlauch hat (von wegen: "niemand verlegt 500 Meter Schlauch" - wenn es nicht anders geht, tun sie es halt schon...)
    Daß das nicht optimal ist, will ich ja gar nicht in Abrede stellen.
     
  15. #35 Manfred Abt, 15.01.2016
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    Neben den bisher diskutierten Themen gibt es einen weiteren Aspekt, weshalb sich das Thema seit etwa 2-3 Jahren anders als früher darstellt.

    Die Bereitstellung des Löschwassers über das öffentliche Trinkwassernetz wurde durch Änderungen in den Trinkwasserrichtlinien insbesondere für schwach besiedelte Bereiche erheblich erschwert. Hintergrund ist, dass Löschwasser mit großen Volumenströmen bereitgestellt werden muss und dies dann größere Rohrquerschnitte erfordert als für die reine Trinkwasserversorgung.

    Dann herrschen aber im Normalfall viel zu geringe Fließgeschwindigkeiten in den Leitungen und das Trinkwasser kann verkeimen. Deshalb haben sich die Regeln zur Bemessung der Trinkwasserleitungen so geändert, dass diese nur noch für den Lastfall Trinkwasserbedarf dimensioniert werden dürfen. Letztendlich geht es also um die Sicherung der Qualität unseres Trinkwassers.
     
  16. #36 Eumeltier, 15.01.2016
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    Ja, bei uns war das Trinkwassernetz in den Dörfern noch nie eine Quelle für Löschwasser.

    Bzw. sagen wir es so: Wenn ein Hydrant vorhanden ist, darf die Feuerwehr den natürlich nutzen. Aber der örtliche Zweckverband garantiert keinerlei Durchflußmenge, damit ist ein Hydrant am Trinkwassernetz für eine Baugenehmigung also nicht hilfreich.

    Das ist aber schon lange so.
     
  17. PeMu

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    Es gibt da einen Unterschied alte / neu Bundesländer. Der TE kommt aus den alten Bundesländern.

    Neben den neuen Auflagen für das Trinkwassernetz kommt hinzu, dass die Kommunen selber kaum noch die Trinkwasserversorgung unter sich haben. Ausgelagert in Eigenbetriebe oder verkauft. Manchmal senken die Versorger den Druck, um die Sanierung hinauszuzögern. Reicht dann für die Trinkwasserversorgung, aber fürs Löschen wird eng. Und wenn es dann um die Löschwasserversorgung geht, Kommune soll die Kosten tragen, Versorger darf das nicht auf die allgemeinen Kosten umlegen, Kommune Klamm, dann sitzt man das aus. Und wenn man jetzt bauen will, wird's auf den Bauherren geschoben.
    Oder die Einspeisungen wurden geändert und die Drücke haben sich geändert, oder Brachen wurden revitalisiert, oder ...
    Aber es bleibt, dass die Kommunen für die Löschwasserversorgung zuständig sind und sich aus Kostengründen gerne darum drücken.

    Zum Thema Zisternen, Löschteiche: ungern, da immer wieder nicht nutzbar.
    Wenn dann mit Entnahmeeinrichtung, Zisternen mit Pegelüberwachung. Alles doppelt so groß wie erforderlich. Denn mit Schlamm kann man nicht löschen! Ablassen zum Reinigen? Dann ist das anzumelden und Ersatz bereit zu stellen usw. Daher ist das nix für Häuslebauer.

    @wwi: Meherere Schwimmteichbesitzer bauen entsprechend groß und bilden eine Kooperation? Die Zukunft der Löschwasserversorgung?
     
  18. #38 karo1170, 15.01.2016
    karo1170

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    Richtig, nur das man noch dazu sagen sollte, das die Zweckverbände ja aus den einzelnen Gemeinden gebildet wurden. Damit schliesst sich dann der Kreis, die Gemeinde ist verantwortlich, könnte über den Zweckverband die notwendigen Leistungen erbringen, möchte das aus Kostengründen aber vermeiden. Das Spiel funktioniert genau solange, bis die Gemeinde mal selbst als Bauherr in Erscheinung tritt (Schule,KiTa...) und dann im Prüfbericht zum BS-Konzept lakonisch steht, das der Bereitstellungsnachweis für das Löschwasser noch zu erbringen sei...

    Zu den genannten Mengen Löschwasser: Hier würde für ein Objekt im "innerdörflichen" Bereich gemäss DVGW Arbeitsblatt W405 wohl mit niedriger, freistehender Bebauung gerechnet, also 48m³/h.
     
  19. #39 wasweissich, 15.01.2016
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :D :D :D
    und sichre zukunft für schwimmteichbauer :D
    ein auf dauer funktionierender schwimmteich ist kein direktes schnäppchen , ist aber ein stück lebensqualität , welches unbezahlbar ist.
    vortel für in diese diskusion , wasser bleibt auch im winter drin , verschlammung gibt es auch nicht , weil man ja sauberes wasser haben will , nah am gebäude sind die dinger automatisch , und vernünftig zugänglich sind sie im gegensatz zu vernachlässigten löschteichen auch immer

    die rechtslage ist dummerweise so , dass nur ein volumen unter 100 m³ in der regel genemigungsfrei ist . manche behörde tut sich mit ST schwer .
     
Thema: Löschwasserversorgung
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